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Regularkanoniker

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Als Regularkanoniker bezeichnet man die Mitglieder einer Stiftskirche, die nach einer Ordensregel (zumeist nach der Regel des Hl. Augustinus von Hippo) leben und die Ordensgelübde abgelegt haben. Sie unterscheiden sich von Säkularkanonikern, die ebenfalls Chorherren, aber ohne Gelübde, sind. Regularkanoniker sind u. a. die verschiedenen Kongregationen der Augustiner Chorherren, Regularkanoniker vom Hl. Kreuz und die Prämonstratenser.

Siehe auch:

Kanoniker