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Abfallentsorgung

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Der Begriff Entsorgung umfasst die Beseitigung oder Verwertung von Abfällen. Oft wird der Begriff "Entsorgung" auch als Kurzform für "nukleare Entsorgung" benutzt (siehe auch: Endlager).

Unter Beseitigung versteht man dabei die Abgabe an die Umwelt unter Einhaltung vorgeschriebener Grenzwerte (meist bei flüsssigen und gasförmigen Abfällen, gegebenefalls nach vorheriger chemischer Umwandlung oder Verdünnung) oder die Überführung in ein Endlager (meist bei festen Abfällen, gegebenenfalls nach vorheriger Konditionierung und Verpackung). Unter Verwertung versteht man das Wiederverwenden der Abfälle oder eines Teils davon (Recycling).

Das Wort Entsorgung führt leicht zu Missverständnissen, da es suggeriert, dass das Individuum mit der sachgerechten Lagerung seines persönlichen Mülls in der zugewiesenen Tonne alle damit vebundenen Probleme gelöst hätte. Zur Problemlösung gehört aber auch, was danach mit dem Müll in der Tonne geschieht, eben bis zur Beseitigung oder Verwertung.

Die Entsorgug von Abfällen gilt als eine der wichtigsten Umweltfragen unserer Zeit, wobei insbesondere die großen Mengen ein Problem darstellen. Zur Enlagerung von Abfällen benötigt man Mülldeponien oder andere geeignete Endlagerplätze, z.B. ehemalige Bergwerke oder Salzstöcke. Sofern hier der Abfall als Versatzgut zum Füllen der Hohlräume und damit prinzipiell zur Verhinderung von Bergschäden dient, kann die Untertageverbringung auch als eine Form der Verwertung angesehen werden. An die Entsorgung von Sonderabfällen werden besondere Anforderungen gestellt.

Die wichtigste Form der Abfallverwertung - insbesondere auch für Hausmüll - ist die sog. thermische Verwertung, also das Verbrennen von Abfällen in Müllverbrennungsanlagen. Hier wird der Energiegehalt des Abfalls (z.b. organische Reststoffe) in Wärmeenergie umgewandelt. Moderne Müllverbrennungsanlagen geben Schadstoffe nur mehr in so geringen Mengen und Konzentrationen an die Umgebung ab, dass schwerwiegende Auswirkungen in der Umwelt und Gesundheitsschäden nach überwiegender Meinung der Experten sicher ausgeschlossen werden können. Übbrigbleibender, anderweitig nicht verwertbarer, oder giftiger Müll wird als Sondermüll deklariert, und muss in speziellen Einrichtungen unschädlich gemacht oder auf Sonderdeponien entsorgt werden.

Bein Recycling werden die im Abfall enthaltenen Rohstoffe ganz oder teilweise zurückgewonnen und erneut in den Wirtschaftskreislauf eingespeist. Als Beispiele seien das Rezyklieren von Aluminiumabfällen oder von Altpapier angeführt. Neben seinem Beitrag zur Entsorgung leistet das Recycling meist auch einen Beitrag zur Rohstoffschonung. Die Energiebilanz des Recycling (gegnüber der Beseitigung der Abfälle und Verwendung neuer Rohstoffe) fällt demgegenüber sehr unterschiedlich aus: Während bei energieintensiven Produkten durch Recycling häufig auch eine Energieeinsparung erreicht werden kann, ist bei vielen anderen Produkten das Recycling eher mit einem Mehraufwand an Energie verbunden. In diesen Fällen müssen auch diese Auswirkungen in die Gesamtbetrachtung mit eingehen.

Trotz erheblicher Fortschritte in der Entsorgung ist eine generelleumweltverträgliche Lösung bis auf Weiteres nicht in Sicht.


Deutschland

In Deutschland ist die Entsorgung durch das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz vom 27. September 1994 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt am 6. Oktober 1994; Seite 2705 ff) geregelt, das am 7. Oktober 1994 in Kraft trat. Einzelheiten werden durch regionale Ausführungsverordnungen geregelt, die je nach Gemeinde unterschiedlich sein können.


Literatur

  • Erwin Thomanetz: Salzkonservierung von Abfällen mit hohem TOC für die Untertageverbringung in Salzformationen. Müll und Abfall 36(11), S. 559 - 562 (2004), ISSN 0027-2957