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Landkreis Weißensee

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Der preußisch-deutsche Landkreis Weißensee und der Landkreis Erfurt bestanden in der Zeit zwischen 1816 und 1945.

Der Landkreis Weißensee umfasste am 1. Januar 1945:

Verwaltungsgeschichte

Königreich Preußen

Ehemaliges preußisches Landratsamt Weißensee auf der Burg Weißensee

Nach der Neuorganisation der Kreisgliederung im preußischen Staat nach dem Wiener Kongress wurden zum 1. April 1816 der neue Landkreis Erfurt und der Kreis Weißensee im Regierungsbezirk Erfurt in der preußischen Provinz Sachsen eingerichtet. Die Stadt Erfurt bildete zunächst einen eigenen Stadtkreis.

Die Landratsämter befanden sich in Erfurt und Straußfurt.

Bereits 1818 wurde der Stadtkreis Erfurt aufgelöst. Die Stadt trat zum Landkreis Erfurt zurück, der wieder die Bezeichnung Kreis annahm.

1841 wurde das Landratsamt des Kreises Weißensee von Straußfurt nach Weißensee verlegt.

Norddeutscher Bund/Deutsches Reich/Großdeutsches Reich

Seit dem 1. Juli 1867 gehörte der Kreis zum Norddeutschen Bund und ab 1. Januar 1871 zum Deutschen Reich.

1872 verließ die Stadt Erfurt das Kreisgebiet und bildete fortan wieder einen eigenen Stadtkreis. Das Landratsamt verblieb weiterhin in Erfurt.

Am 1. April 1911 wurde die Landgemeinde Ilversgehofen aus dem Landkreis Erfurt in den Stadtkreis Erfurt eingegliedert.

Zum 30. September 1929 fand in den beiden Kreisen entsprechend der Entwicklung im übrigen Preußen eine Gebietsreform statt, bei der alle bisher selbstständigen Gutsbezirke aufgelöst und benachbarten Landgemeinden zugeteilt wurden.

Mit Wirkung vom 1. Oktober 1932 wurden der Landkreis Erfurt und der Kreis Weißensee zum neuen Kreis Weißensee zusammengeschlossen.

Am 1. April 1938 wurde der Stadtkreis Erfurt durch Teile der Gemeinden Bindersleben, Hochheim, Melchendorf und Salomonsborn aus dem Kreis Weißensee vergrößert.

Zum 1. Januar 1939 führte der Kreis Weißensee entsprechend der jetzt reichseinheitlichen Regelung die Bezeichnung Landkreis Weißensee.

Nach Auflösung der Provinz Sachsen zum 1. Juli 1944 gehörte der Kreis zwar weiter zum Land Preußen, war aber nunmehr – in Angleichung an die Reichsverteidigungsbezirke – unterstellt der Verwaltung des Reichsstatthalters für Thüringen in Weimar.

Im Frühjahr 1945 wurde das Kreisgebiet zunächst durch die amerikanischen Alliierten Streitkräfte besetzt.

Im Juni 1952 wurde der Landkreis Weißensee in die neuen Kreise Erfurt-Land und Sömmerda eingeteilt.

Kommunalverfassung bis 1945

Die Kreise gliederten sich in Stadtgemeinden, in Landgemeinden und – bis zu deren vollständiger Auflösung – in selbstständige Gutsbezirke.

Mit Einführung des preußischen Gemeindeverfassungsgesetzes vom 15. Dezember 1933 sowie der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. Januar 1935 wurde zum 1. April 1935 das Führerprinzip auf Gemeindeebene durchgesetzt. Die bisherigen Stadtgemeinden Gebesee, Kindelbrück, Sömmerda und Weißensee führten ab 1. Januar 1934 die Bezeichnung Stadt.

Eine neue Kreisverfassung wurde nicht mehr geschaffen; es galt weiterhin die Kreisordnung für die Provinzen Ost- und Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien und Sachsen vom 19. März 1881.

Ortsnamen

Die eingeführten Ortsnamen wurden bis heute durchweg beibehalten.

Chroniken

  • Friedrich Bernhard v. Hagke: Urkundliche Nachrichten über die Städte, Dörfer und Güter des Kreises Weißensee. Weißensee 1867, 728 Seiten, online. (Bis über die Mitte des 19. Jahrhunders hinausreichende Chroniken der Städte mit Urkunden-Auszügen und Quellenangaben.)