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Wikipedia Diskussion:Administratoren/Probleme

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Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 29. Januar 2009 um 17:06 Uhr durch Barnos (Diskussion | Beiträge) (Vorlage:Kein Adminproblem: Vorschlag korrigiert). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

Letzter Kommentar: vor 16 Jahren von Barnos in Abschnitt Vorlage:Kein Adminproblem
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Vorlage:Archiv Tabelle

Beschwerden gesperrt

"Alle Beschwerden, ob berechtigt oder unberechtigt, werden mindestens 24 Stunden stehen gelassen." Wenn man standardmäßig die APs vollsperrt nach dem Beenden, dann kann man sich diese 24 Stunden-Regel auch schenken. Ob ich mir die hier oder im Archiv ehrfurchtsvoll betrachte, ist ja nicht mehr so entscheidend. Soweit ich mich erinnern kann, wurde die Regel ja mal für mehr Transparenz und, um einem Eindruck der Willkür vorzubeugen, eingeführt. --Gamma γ 15:51, 2. Jan. 2009 (CET)Beantworten

APs werden nach beendigung gesperrt. Die 24 Stunden beziehen sich darauf, daß sie hier weiter aufgeführt werden, damit sie sich jeder noch einmal ansehen kann. Denn das soll der Willkür und der Mauschelei vorbeugen. Es hat keinen Sinn, etwaigen Unsinn auch noch 24 Stunden für alles Unsinn offen zu halten. Marcus Cyron 15:55, 2. Jan. 2009 (CET)Beantworten
Die Argumentation von Gamma ist ziemlich zwingend. --GS 15:56, 2. Jan. 2009 (CET)Beantworten
Die Dis der APs werden ja nicht gesperrt; zwingend also nicht, aber doch nahe dran. sугсго 16:05, 2. Jan. 2009 (CET)Beantworten
Die promten AP-Seitensperren sind mir gestern auch schon aufgefallen. Das Schiedsgericht gab bezüglich Seitensperre aber keine Richtlinie aus. Nachdem ein Offenlassen aber niemandem weh tut, sollte ein AP aus den oben angeführten Gründen die besagten 24 h offen bleiben. --Hans Koberger 16:17, 2. Jan. 2009 (CET)Beantworten
Wozu? Wenn das AP abgeschlossen ist, sollte kein Kommentar mehr erfolgen, da ist es doch sinnvoll, die Seite zu sperren. Wichtig ist, dass sie 24 Stunden einsehbar bleibt, das ist doch der Fall. Oder spricht in so eindeutigen Fällen wie den letzten paar etwas dagegen, ein AP schon nach kürzester Zeit zu schließen? -- Perrak 18:38, 2. Jan. 2009 (CET)Beantworten

Ich empfehle noch einmal die Schiedsgerichtsentscheidung und den Fall zu lesen. Es ging darum, dass Adminprobleme nicht kurz nach der Erstellung wegen "Unfug", "unzulässig" gelöscht werden. Aus diesem Grunde wurde empfohlen, Adminprobleme mindestens 24 Stunden nach der Einstellung sichtbar zu halten. Es ging und geht weder darum, dass das AP 24 Stunden lang editiert werden kann, noch dass unsinnige APs für alle Ewigkeiten zu archivieren sind. Liesel 08:08, 29. Jan. 2009 (CET)Beantworten

Es sind zwei Möglichkeiten vorgesehen ein AP zu beenden. Die erste, nämlich die Abweisung der Beschwerde, kommt dann zum Zug, wenn keine Adminfunktionen benutzt wurde. Nachdem dieser Sachverhalt leicht prüf- und entscheidbar ist, spricht imho nichts dagegen, solche APs relativ schnell zu schließen (und lt. Schiedsgericht 24 h stehen zu lassen). Die zweite Möglichkeit ist die Beendigung einer regulären Beschwerde, nachdem diese ausdiskutiert wurde. Dazu sollte jeder Partei die Gelegenheit eingeräumt werden, Argumente vorzutragen und auf Gegenargumente zu antworten. Hier wäre ich dafür, ein AP nicht vor Ablauf von 24 Stunden zu schließen (außerdem: die kurzfristige Schließung eines AP durch einen Admin – ob berechtigt oder nicht – hat immer ein gewisses „Geschmäckle“). Bezüglich Archivierung schlage ich vor, alle eingebrachten APs, mit Ausnahmen von Vandalenakten, zu archivieren. --Hans Koberger 10:26, 29. Jan. 2009 (CET)Beantworten
Man könnte z.B. jedes AP nachdem seit 24 h kein weiterer Beitrag mehr kam, dieses schließen und archivieren. Es gibt keinen Grund ein AP danach nochmals 24 h aufzuführen.
als unsinnige APs meine ich solche wie "Adminproblem mit Hans Koberger": Hans Koberger hat meinen Artikel gelöscht oder so. Liesel 10:37, 29. Jan. 2009 (CET)Beantworten
ACK, wobei sichergestellt werden sollte, dass das AP (Ausnahme unsinnige APs) auch tatsächlich „offen“ (keine Seitensperre) ist, damit Diskussionsbeiträge auch eingebracht werden können. --Hans Koberger 11:01, 29. Jan. 2009 (CET)Beantworten
Kommt ja ganz drauf an, wie zielführend die Diskussion verläuft. Wenn da nur allgemeines Adminbashing oder Trollerei kommt, kann mans auch dichtmachen. --Thogo BüroSofa 14:50, 29. Jan. 2009 (CET)Beantworten

Ich hab mal die Navi-Box für die "Konfliktseiten" auch hier eingefügt. Das sieht aber nicht so toll aus durch die Überschneidung mit dem rot umrandeten Hinweis. Um das hinzubasteln, müsste man vermutlich den Hinweis aus der Vorlage entfernen und auf der Seite hier direkt einbinden? Meine ersten Gehversuche in Sachen Seiten- und Tabellendesign bei Wikipedia möchte ich jedenfalls nicht ausgerechnet auf dieser Seite machen, also wer sich da kompetent fühlt... --Miles 19:23, 9. Jan. 2009 (CET)Beantworten

Paralleldiskussion soll zunächst AP ausschließen

Im Intro steht, man solle überlegen, ob die Sache nicht auf einer anderen Seite besser aufgehoben ist, das betrifft insbesondere die Seiten Sperrprüfung und Löschprüfung. Ich halte es für logisch, dass, wenn das fragliche Problem auf solcher anderen Seite diskutiert wird, kein paralleles Adminproblem aufgemacht werden soll. Denn wenn auf z.B. der Löschprüfungsseite kontrovers diskutiert wird, ob die Adminentscheidung überhaupt ein Fehler oder Irrtum war, und wenn manche Benutzer vermerkenswert vortragen, sie sei nicht mal ein Fehler oder Irrtum gewesen, dann kann m.E. kein Missbrauch vorliegen. - Mir geht es keineswegs um die Unterbindung von Adminproblemen; die Erfahrung zeigt vielmehr, dass Adminprobleme mit parallelen Diskussonen auf der Lösch- oder Sperrprüfung regelmäig zugunsten dieser Diskussionen abgelehnt werden, mithin auch dem Antragsteller nichts bringen. Und es wäre auch durchaus möglich, nur ein Adminproblem aufzumachen; nach erfolgter Bestätigung des Missbrauchs wäre dann nämlich die beanstandete Sperr- oder Löschprüfung überflüssig. - Ich beantrage daher, das Intro, in dem es m.E. implizit drinsteht, um die explizite Richtlinie zu erweitern: "Ist die als missbräuchlich erkannte Adminentscheidung Gegenstand einer Prüfungsdiskussion, so ist vor Eröffnung eines Adminproblems deren Ergebnis abzuwarten." - Gruß --Logo 00:40, 28. Jan. 2009 (CET)Beantworten

Du weißt schon, dass manche LP mehrere Wochen dauern. −Sargoth 01:05, 28. Jan. 2009 (CET)Beantworten
Ja, eben. Wenn die Community wochenlang nicht feststellen kann, ob überhaupt auch nur ein Fehler oder Irrtum vorliegt, vertritt der Admin auswertend wochenlang die Position eines Teils der Community; wie kann das Missbrauch sein? - Und regelmäßig treten Admins nicht in Editward ein, es ist also auch keine Gefahr im Verzug. Aktuelles Beispiel: Seewolf wurde sogar vorgeworfen, dass er seine eventuell irrtümliche Entscheindung nicht verfolgt, geschweige denn administrativ durchsetzt. - Mir geht es durchaus um eine Verschärfung des Instruments AP. Die zahlreichen unlogischen APs machen es eben stumpf. Gruß --Logo 02:44, 28. Jan. 2009 (CET)Beantworten
Logik, Stumpfheit, Quatsch. Just checking Fossa?! ± 02:49, 28. Jan. 2009 (CET)Beantworten
Wenn die Community wochenlang nicht feststellen kann, ob überhaupt auch nur ein Fehler oder Irrtum vorliegt,[...] - die Beschränkung der Community auf Admin - das sind ja die, die eigentlich nur auf LP/SP/EW diskutieren sollen - lässt micht doch am Sinn dieses Vorschlages zweifeln. Aber passt ja irgendwie zur Selbstverpflichtung zum Korpsgeist, die seit einigen Wochen immer wieder in sen AN durchgesetzt werden soll. sугсго 09:54, 28. Jan. 2009 (CET)Beantworten
Ich glaube nicht an den Corpsgeist und hielte ihn auch nicht für wünschenswert. Insbesondere setze ich nicht die Community und Admins gleich. Beispiel: Ich folge hier dem Antrag und den Argumenten von Nicht-Admins. In der folgenden Löschdiskussion stellen gerade Admins fest, dass ich falsch entschieden habe. Von Missbrauch meinerseits oder Corpsgeist adminseits keine Spur. Nichtsdestotrotz wird parallel ein AP gegen mich aufgemacht. Ich habe mich nicht mal drüber geärgert. Es ist ganz einfach nur überflüssig, verwirrend und der Sachfrage (soll der Artikel wiederhergestellt werden) in keinster Weise dienlich. Gruß --Logo 10:59, 28. Jan. 2009 (CET)Beantworten

Gegen die fatale Entfernung von Notventilen

Das Leiden am Ausfransen von Diskussionen in der Wikipedia-Metaebene ist ein recht verbreitetes, nicht nur unter Administratoren. Regelartige und allgemein verbindliche Vorkehrungen, die dieser Tendenz Zügel anlegen sind daher durchaus erwägenswert. Der aktuelle Kontext, Logo, in dem Dein Vorstoß gerade hier steht, löst bei mir allerdings hauptsächlich ein Warnglockenläuten aus.

Denn als Auslöser Deiner Forderung ist ja unschwer dieses von Dir eben selbst für beendet erklärte Admin-Problem erkennbar. Das dem zugrunde liegende Problem ist nun aber gerade ein Paradebeispiel dafür, dass manchmal Parallelstränge der projektinternen Diskussion gebraucht werden, wenn an nicht ganz belangloser Stelle individuell oder kollektiv die Sicherungen durchgebrannt sind. Da wir auch in dieser Richtliniendiskussion zuletzt unterschiedliche Auffassungen vertreten haben, möchte ich gerade einen geschätzten Administrator wie Dich davor warnen, es mit der Maxime des Durchregierens der „Praktiker“ zu übertreiben. Mir ist auch aus jener Diskussion sehr präsent, dass es Projektbereiche gibt, die das Kontrollpersonal nervlich zu verschleißen geeignet sind. Einfache Lösungen dafür habe ich, der ich in einer solchen Mühle glücklicherweise nicht stecke, auch nicht zu bieten. Unbedingt vermieden werden muss aber, dass die u.a. von dort mitgebrachten Frustrationen dafür herhalten, die in wirksamen Ansätzen immerhin vorhandenen checks and balances der Projektorganisation abzuwürgen.

Angesichts der ja unverkennbaren Bemühungen in Sachen dieser Schnelllöschaktion, sämtliche kritischen Reaktionen in der Löschprüfung selbst und auch andernorts unwirksam zu machen (hier habe ich das selbst zu spüren bekommen), war die offizielle Markierung eines Admin-Problems eines der noch zugänglichen Notventile. Das Ergebnis kann sich in Gestalt von Seewolfs Stellungnahme übrigens durchaus sehen lassen und stellt einen nützlichen Beitrag zur Aufarbeitung dieses Entgleisungsvorgangs dar. Ob es dazu wohl auch ohne die Eröffnung des Adminproblem-Forums gekommen wäre?
-- Barnos -- 09:07, 28. Jan. 2009 (CET)Beantworten

Mein Beispiel ist weniger das Seewolf-AP, sondern ein anderes und frühere. Siehe oben meine Antwort an Syrcro. Mich kratzt das nicht persönlich. Ich treibe ja keinen Missbrauch - was übrigens nicht schwer ist. - Täglich vertreten dutzende Mitarbeiter auf der Löschprüfung und der Sperrprüfung oder Admin-Disks ihre Sache argumentativ; ich sehe keinen Vorteil darin, wenn einige wenige ihre Argumentation mit einem gleichlautenden Adminproblem flankieren. Gruß --Logo 10:59, 28. Jan. 2009 (CET)Beantworten
Das tatsächlich völlig anders gelagerte von Dir verlinkte Beispiel macht Deinen Vorstoß besser verständlich und erleichtert das nötige Differenzieren, an dem mir liegt. Nicht zur Disposition stehen darf jedoch die Regelförmigkeit administrativen Handelns. Die institutionellen Garantien dafür sind bisher nicht sonderlich beeindruckend, nachdem turnusmäßige allgemeine Admin-Wiederkandidaturen seinerzeit an dem unter Protest durchgesetzten Erfordernis der Zweidrittelmehrheit gescheitert sind.
Das danach bisher i.W. verbleibende, auf die persönliche Verantwortlichkeit zielende Kontrollinstrument ist die Anzeige eines Adminproblems. Jede Art leichtfertigen Umgangs damit ist nach Möglichkeit zu vermeiden, insbesondere aber unnötige Zugangsblockaden für Beschwerdeführer. Eine haltlose Beschwerde zurückzuweisen macht kaum mehr Mühe, behaupte ich, als jeden anderen fragwürdigen Projektbeitrag aufzuarbeiten.
Vielleicht sollte man sich zwecks entspannteren Umgangs mit diesem Kontrollinstrument vor Augen halten, dass die Anzahl der Adminprobleme, die einem Administrator zugeeignet werden, über dessen Güteklasse nicht unbedingt mehr aussagt als die Anzahl der Edits, die ein Wikipedianer im Projekt tätigt, über die dieses Teilnehmers. Da gibt’s schon noch tauglichere Maßstäbe...
Grüße auch -- Barnos -- 15:09, 28. Jan. 2009 (CET)Beantworten
Gut, mit "eine haltlose Beschwerde zurückzuweisen macht kaum mehr Mühe" hast Du natürlich praktisch recht, wobei die Haltlosigkeit im Auge des Betrachters liegt. Wenn die von Dir genannten Gesichtspunkte bedeutsam sind, z.B. die "Ventilfunktion", tritt die Vermeidung von bloßer Mühe natürlich zurück. Sei noch angemerkt, dass die Mühe paralleler Diskussionen alle Beteiligten betrifft, nicht nur Admins. Auch im Seewolf-Fall verliefen die Diskussionen auf LP und AP identisch und hatten auch dasselbe Ergebnis. Gruß --Logo 11:54, 29. Jan. 2009 (CET)Beantworten

Vorlage:Kein Adminproblem

Die ursprüngliche Intention der Vorlage war, Beschwerden, die eindeutig keine Administratorenprobleme (im Sinne des umseitigen „Bitte beachten“-Kastens) sind, abzuweisen. In der Zwischenzeit hat sich die Vorlage aber „entwickelt“ und wird derzeit dazu verwendet, Diskussionen über eindeutig gerechtfertigte Anträge (Obacht: das hat überhaupt nichts mit „Schuld“ oder „Unschuld“ des Admins zu tun) zu unterbinden, um nicht zu sagen abzuwürgen. Ich wäre daher dafür, die Vorlage auf den Stand vom 2007-06-17T12:06:51 Wiegels zurückzusetzen. Gruß, --Hans Koberger 22:27, 28. Jan. 2009 (CET)Beantworten

Ein bedenkenswerter Anstoß, Hans, aus dem man noch andere Schlüsse ziehen kann: Folgt man nämlich der Linie eines relativ entspannten, auf sachliche Klärung gerichteten Umgangs mit diesem Kontrollinstrument, dann sind beide von Dir verlinkten Vorlagen m.E. überdimensioniert.
Die Ausgangslage für die Konstellation, in der eine solche Vorlage zum Einsatz kommt, ist doch die: Jemand sieht ein Problem, das von einem oder mehreren Admins verursacht wurde, und meldet es als Adminproblem an. Jemand anderer hält die Meldung für irrtümlich oder provokant und setzt als entsprechenden Hinweis die Vorlage. Da genügt nach meinem Dafürhalten im Wesentlichen ein Absatz:
Diese Beschwerde wird als unzutreffend im Sinne der zugehörigen Projektseite abgelehnt.

Begründung: Es ist nicht erkennbar, dass ein an dem dargelegten Sachverhalt beteiligter Administrator seine erweiterten Rechte im Zusammenhang mit diesem Sachverhalt missbräuchlich eingesetzt hat, insbesondere die der Artikellöschung, der Artikel- oder der Benutzersperrung.


Nach diesem Hinweis wüsste sich der Antragsteller entweder sachgerecht belehrt, oder er hätte darzulegen, warum er an seinem Vorbringen festhält. Gleichberechtigungsfragen und Redundanzen lenken in diesem Zusammenhang nur in provozierender Weise ab und sollten unterbleiben. Morgengrüße -- Barnos -- 07:59, 29. Jan. 2009 (CET)Beantworten
Hallo Barnos, es geht hauptsächlich darum, ob die erweiterten Rechte überhaupt eingesetzt wurden oder nicht. Wenn nicht, wäre die Beschwerde abzulehnen und das AP zu schließen. Wurden die erweiterten Rechte eingesetzt, sollte die anschließende Diskussion Klarheit schaffen, ob der Einsatz missbräuchlich war oder nicht. Die Größe des Kastens stellt imho kein Problem dar, auch den Gleichberechtigungshinweis finde ich ganz gut, besonders für WP-Neulinge. Daher würde mir die oben verlinkte Fassung besser gefallen. Grüße, --Hans Koberger 08:20, 29. Jan. 2009 (CET)Beantworten
Richtig, Ersteres hatte ich übersehen, und demnach passt auch das Folgende schon eher. Bin also auch für die von Dir favorisierte Revision, sei es mit oder ohne Zusätze. -- Barnos -- 15:26, 29. Jan. 2009 (CET)Beantworten
ACK. Wenn Adminrechte eingesetzt wurden und jemand ein Problem damit hat, dann handelt es sich auch um ein "Adminproblem" (und für die gibt es Vorlage:AP-Archiv). Zurücksetzen wäre angebracht. -- kh80 •?!• 09:03, 29. Jan. 2009 (CET)Beantworten
+1 Die beiden Fälle "hat gar nicht mit den Knöpfen rumgespielt" und "hat mit den Knöpfen rumgespielt, aber nicht missbräuchlich" sollten klar unterschieden werden. Ersteres kann man sofort feststellen, letzteres benötigt eine mehr oder weniger ausführliche Diskussion. Adrian Suter 14:37, 29. Jan. 2009 (CET)Beantworten
Dann sollte der Mißbrauch aber ganz aus dem Baustein raus, so erweck er nämlich den Eindruck, es sein schon entscheiden worden, dass eben kein Mißbrauch vorlag.-- Coatilex 15:56, 29. Jan. 2009 (CET)Beantworten
Ist so auch gemeint; habe meinen Vorschlag oben entsprechend korrigiert. -- Barnos -- 16:06, 29. Jan. 2009 (CET)Beantworten

„Overruling“

Nachdem ich auf AN eine „wieselige“ Abfuhr bekam, hier nochmal ein Versuch: Es gibt zu den Admin-Entscheidungen „Löschen von Seiten“ und „Benutzer sperren“ jeweils die Möglichkeit der Prüfung der Entscheidung per WP:LP und WP:SP. Frage: Kann davon ausgegangen werden, dass das Overrulen von Entscheidungen die auf LP oder SP gefallen sind, in aller Regel einen Missbrauch der erweiterten Rechte darstellt? Der Hintergrund der Frage ist die noch offene Bewertung kürzlich abgeschlossener APs (Missbrauch ja/nein – oder was auch immer). --Hans Koberger 15:27, 29. Jan. 2009 (CET)Beantworten

Wo siehst du hier eine „wieselige“ Abfuhr? Grüße -- Nolispanmo Disk. Hilfe? 15:32, 29. Jan. 2009 (CET)Beantworten
Wieselige Abfuhr :-P Grüße, --Hans Koberger 15:39, 29. Jan. 2009 (CET)Beantworten
ah ... na dann -- Nolispanmo Disk. Hilfe? 16:03, 29. Jan. 2009 (CET)Beantworten