Diskussion:Gewerbe
Gewerbeschein = GmbH?
Bedeutet das etwa, dass jemand, der einen Gewerbeschein hat, gleichzeitig eine GmbH (KG, ...) hat, nur sich die Rechtsform noch auswählen muss?
- Wie kommst Du darauf? Eine GmbH ist eine juristische Person, im Gegensatz zu Dir aber keine natürliche, anders gesagt, Du kannst keine GmbH sein. Also ein auf Dich ausgestellter Gewerbeschein hat nicht das geringste mit einer GmbH zu tun, auch wenn sie Dir gehören sollte. Umgekehrt kann eine GmbH ein Gewerbe betreiben, was sie in den meisten Fällen auch tut. Aber das hat wiederum nichts mit Dir zu tun.
- Wenn Du einen Gewerbeschein und eine GmbH besitzt, haben diese beiden Dinge auch nichts miteinander zu tun.
Beispiel mit Zuhälter
Ist das Beispiel mit dem Zuhäler ernst gemeinst? Wessen Kopf ist diese Idee entsprungen...
- Ich hab da gerade auch erstmal in der History gecheckt, ob irgendjemand wild rumeditiert hat... bitte um ein anderes Beispiel...91.89.182.110 16:53, 14. Aug. 2007 (CEST)
Was genau ist der Gewerbeschein?
Was genau ist der Gewerbeschein? Ich habe vor langer Zeit mal ein Gewerbe angemeldet, weil ich ein paar Rechnungen ausstellen musste. Da habe ich aber nie etaws bekommen, wo "Gewerbeschein" drauf stand. Wo bekomme ich einen solchen Gewerbeschein oder hab ich den vielleicht schon, ohne es zu wissen?
- Der sogenannte Gewerbeschein ist nur die behördliche Bestätigung, dass Du die Gewerbeanmeldung ordnungsgemäß vorgenommen hast. Grüße --80.137.105.111 18:13, 7. Feb. 2007 (CET)
- Da empfiehlt sich mittlerweile eine kostenlose GewerbeABmeldung. Gewerbeschein adé...--80.137.106.24 22:22, 7. Feb. 2007 (CET)
ab
Gewerbe bei Werkzeug
Hallo, es gibt z. B. Zangen mit „durchgestecktem Gewerbe“. Was ist hierbei mit Gewerbe gemeint? -- 195.37.61.3 14:51, 29. Mai 2007 (CEST)
Kann mir jemand ein "Freies Gewerbe" erklären? Mit allen Vor- und Nachteilen für mich wenn ich eins Gründen wollen würde?
Redirect wird nicht erklärt
Es existiert ein Redirect von Kleingewerbetreibender auf Gewerbe, allerdings wird der Begriff nicht erklärt. --Timohummel 17:54, 13. Sep. 2007 (CEST)
Gewinnerzielungsabsicht
Eine Gewinnerzielungsabsicht muss nicht vorliegen. Siehe USTG §2 (Der vorstehende, unsignierte Beitrag wurde um 2008-11-25T15:49:04, von 88.69.190.26 erstellt.)
Das ist eine steuerrechtliche Sonderregelung (für die Steuern reicht ja dann auch die "Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen")--Kriddl Ansprechen? 15:53, 25. Nov. 2008 (CET)
Das sieht der BGH anders: BGH 29.3.2006 VIII ZR 173/05 "a) Beim Verbrauchsgüterkauf (§ 474 BGB) setzt das Vorliegen eines Gewerbes und damit die Unternehmerstellung des Verkäufers nicht voraus, dass dieser mit seiner Geschäftstätigkeit die Absicht verfolgt, Gewinn zu erzielen." Entsprechende Urteile niederer Instanzen gibt es dazu dank Ebay auch genug.
- Bitte genau trennen: Ein Gewerbe setzt Gewinnerzielungsabsicht voraus - ein Unternehmer ist bereits, wer regelmäßig Umsätze/ Einnahmen erzielt/ erzielen möchte. Das angeführte BGH- Urteil setzt sich auch nicht mit der Eigenschaft eines Gewerbetreibenden, sondern mit der Unternehmereigenschaft auseinander ("Die Regelungen über den Verbrauchsgüterkauf, darunter auch § 476 BGB, seien anwendbar, weil der Kläger Verbraucher und die Beklagte Unternehmerin seien. "). --88.130.105.178 11:23, 26. Nov. 2008 (CET)