Reichsministerium für Wiederaufbau
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Das Reichsministerium für Wiederaufbau war ein Ministerium, das in den frühen Jahren der Weimarer Republik bestand.
Das Ministerium war verantwortlich für die Koordination und Abwicklung der Bestimmungen des Versailler Vertrages.
Das umfasste besonders die Wiedergutmachung gegenüber den Alliierten, Forderungs- und Schuldenausgleich gegenüber den Siegerstaaten und die Entchädigungen für Auslandsdeutsche.
Das Ministerium übernahm schrittweise im Wesentlichen den Etat und das Personal des Reichskolonialamts sowie kleinere Abteilunge aus dem Wirtschaftsministerium. Dadurch war es auch mit der Abwicklung in den ehemaligen deutschen Kolonien befasst.
Das Ministerium wurde 1924 wieder aufgelöst.