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Provinzialverband der Rheinprovinz

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Der Provinzialverband der Rheinprovinz war bis 1953 der Rechtsvorgänger des Landschaftsverbandes Rheinland. Er nahm als Zweckverband der Kreise Aufgaben der Kommunalen Selbstverwaltung wahr. Als Rechtsgrundlage für die Rheinprovinz war unter Innenminister Robert Viktor von Puttkamer die Provinzialordnung vom 1. Juni 1887 (GS. 249) erlassen worden.