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Römischer Name

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In der Namensgebung der römischen Antike muss unterschieden werden zwischen

Die allgemein bekannten und in den höheren Schulen vermittelten Tatsachen beziehen sich meist auf die relativ kurze Epoche des 1. Jahrhunderts v. Chr. und spiegeln das "Römische Namensystem" also nur teilweise wider.

Männernamen

Der Name eines römischen Bürgers in der Antike bestand aus mindestens zwei Teilen: einem Vornamen (praenomen) und einem Familiennamen (nomen gentile). Der Vorname wurde vom Vater am 9. Tag nach der Geburt aus einer kleinen Zahl häufiger Vornamen gewählt. Es sind nur ungefähr 25 Vornamen (z.B. Marcus, Gaius) bekannt, von denen einige nur in bestimmten adligen Familien verwendet wurden oder sehr selten waren. In Inschriften wurden die Vornamen meist abgekürzt (siehe Römische Vornamen). Der Familienname (z.B. Julius, Antonius) wurde vom Vater vererbt. In einigen weit verzweigten Familien bestand der Familienname aus zwei Teilen, um die einzelnen Zweige der Familie unterscheiden zu können.

Die meisten Römer trugen noch einen weiteren individuellen Namen, das cognomen. Dazu konnten bei besonderen Verdiensten noch Ehrenbezeichnungen kommen oder durch Adoption weitere Familiennamen. In offiziellen Dokumenten und Inschriften fügte man noch den Vornamen des Vaters ein (z.B. Marci filius). Gelegentlich wurde noch ein Zusatz maior oder minor (der Ältere, der Jüngere) benötigt, um Vater und Sohn zu trennen, da diese oft den gleichen Vornamen trugen. Die Länge des Namens konnte zwischen „Marcus Antonius“ über „Imperator Caesar Marcus Aurelius Antoninus Augustus Germanicus Sarmaticus“ bis zu jenem Konsul von 169 n. Chr. reichen, der insgesamt 38 Namen trug.

Freigelassene (ehemalige Sklaven) erhielten den Vornamen und den oder die Familiennamen des ehemaligen Herrn. Der frühere Rufname des Sklaven diente als cognomen.

Die geringe Zahl von Vornamen und die Namensvergabe bei der Freilassung führte dazu, dass bestimmte Namen (vor allem die der Kaiser wegen der Vielzahl von kaiserlichen Freigelassenen und deren Nachkommen) weit verbreitet waren.

Frauennamen

Frauen trugen den Familiennamen ihres Vaters in der weiblichen Form (z.B. Iulia die Tochter von Gaius Iulius Caesar und Tullia die Tochter von Marcus Tullius Cicero). Dazu kam seit der Kaiserzeit noch ein cognomen, um Schwestern voneinander unterscheiden zu können. Gelegentlich ersetzte auch ein maior oder minor (die Ältere, die Jüngere) das cognomen.

Beispiele

Siehe auch: Liste römischer Familien (Römisches Reich)