Evangelische Räte
Als evangelische Räte bezeichnet man in den Westkirchen jene Weisungen („Räte“), die Jesus nicht allen Jüngern gab, sondern nur denen, die er für berufen hielt. Sie werden als wichtige Marksteine für die Christus-Nachfolge angesehen. Der Begriff „evangelisch“ bedeutet in diesem Zusammenhang nicht „der Evangelischen Kirche angehörig oder zuzuordnen“, sondern „aus dem Evangelium“ bzw. „dem Evangelium gemäß“.
Insbesondere verpflichten sich die Mitglieder von Orden in ihren Gelübden auf diese Werte:
- Keuschheit (auch: Ehelosigkeit, Jungfräulichkeit)
- Armut
- Gehorsam
Keuschheit
Unter Bezug auf Vorlage:Bibel2 verzichten zölibatär lebende Orden auf sexuelle Beziehungen. Hingegen betonen andere geistliche Gemeinschaften für verheiratete Ehepaare und Familien den Wert der Ehe und sehen in dem Rat die Hervorhebung ehelicher Treue sowie das Verständnis der Sexualität als besondere Art der Begegnung des anderen Menschen und damit als Gottesbegegnung. Wird die Bezeichnung „Jungfräulichkeit“ verwendet, steht die spirituelle Interpretation des Begriffs im Vordergrund.
Armut
Vorlage:Bibel2 warnt vor einer Überbewertung und einer zu starken Bindung an irdische Güter. In den Bettelorden wird die Armut besonders hervorgehoben.
Gehorsam
In Anlehnung an Vorlage:Bibel2 wird Gehorsam als die Bereitschaft der Unterordnung in eine Gemeinschaft gesehen. In den Ordensgemeinschaften wird das Gehorsamsversprechen gegenüber einem Oberen, wie z. B. gegenüber dem Abt oder Prior, in diesem Sinne verstanden.
Weblinks
- 2. Vatikanisches Konzil: Dogmatische Konstitution über die Kirche „Lumen gentium“, Kapitel 6, Absätze 42-43 („Die Ordensleute“: „Die evangelischen Räte …“ und „Durch die Gelübde …“
- Die drei Gelübde bei den Kapuzinern
- Evangelische Räte im Schönstatt-Lexikon ONLINE
- Eunuchen für das Himmelreich