Zum Inhalt springen

Løgting

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 17. Januar 2005 um 22:31 Uhr durch Arne List (Diskussion | Beiträge) (Norwegische Herrschaft). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.
Datei:Ser417.jpg
Briefmarken-Gedenkausgabe zum 150. Jahrestag der Wiedereröffnung des Løgtings 2002

Das Løgting (sprich: Vorlage:Lautschrift, dänisch: Lagting) ist das Parlament der Färöer. Es zählt zu den ältesten Parlamenten der Welt. Mit einer Unterbrechung von 1816 bis 1852 existiert es spätestens seit dem 10. Jahrhundert, ist also über 1000 Jahre alt.

Das gleichnamige Parlamentsgebäude ist ein 1856 gebautes Holzhaus und befindet sich nördlich der Halbinsel Tinganes mitten im Zentrum von Tórshavn. [1]

Das Løgting wählt kraft des Gesetzes über die innere Selbstverwaltung vom 31. März 1948 die Autonomieregierung der Färöer. Es wird alle vier Jahre neu gewählt. Wahlrecht genießen alle Bürgerinnen und Bürger, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Seit der Änderung des färöischen Wahlgesetzes 1978 hat das Løgting 27 direkt gewählte Abgeordnete, und es gibt fünf zusätzliche Sitze (Überhangsmandate) – insgesamt sind es derzeit 32 Parlamentarier.

Datei:Lagtinget.jpg
Das Løgtingshaus in Tórshavn

Am 4. Februar 2004 wählte das Løgting den langjährigen sozialdemokratischen Parteivorsitzenden, Abgeordneten und Minister Jóannes Eidesgaard zum Løgmaður (Ministerpräsidenten).

Wortherkunft

Der Wortebestandteil løg stammt von altnordisch lóg (heutige färöische Schreibweise) und bedeutet Regel, Gesetz. Es ist verwandt mit dem englischen Wort law und stammt von lateinisch lex ab. Im Deutschen ist davon in diesem Sinne Legislative abgeleitet.

Der Bestandteil ting stammt vom altnordischen Þing ab, und bedeutet Versammlung, Rat, Plenum, aber auch Gericht.

Løgting heißt wörtlich also: gesetzgebende Versammlung.

Auf seiner Homepage [2] bezeichnet sich das Løgting als Løgtingið (sprich: ['löktingi]). -ið ist der typisch skandinavische, angehängte bestimmte Artikel neutrum. Løgtingið heißt also das Løgting.

Vergleiche: Der Bundestag in Deutschland, Folketinget in Dänemark, oder auch Lagtinget in der dänischen Schreibweise des färöischen Løgtings.

Geschichte

Wikingerzeit

Die erste schriftliche Erwähnung des Løgtings findet sich in der Färingersaga, die um 1200 in Island niedergeschrieben wurde (vorher mündlich überliefert). Historiker schätzen, dass es schon kurz nach der nordischen Besiedlung der Färöer im 9. Jahrhundert gegründet wurde, spätestens um 900. Ursprünglich hatte das Løgting den historischen Charakter eines Althings (nicht zu verwechseln mit dem heutigen isländischen Althing, das ebenso ein modernes Parlament im Sinne einer frei gewählten Vertretungskörperschaft ist), war also Plenum aller Großbauern. Historisch belegt ist, dass das färöische Þing ab dem Jahr 999 das Christentum annahm, nachdem sich der in Norwegen getaufte Häuptling Sigmundur Brestisson gegen den anfänglichen Widerstand durchsetzen konnte. Seitdem gelten die Färöer als christianisiert.

Es hatte seit Anfang an seinen Sitz in Tórshavn, wodurch jenes schon früh als Hauptstadt der Färöer etabliert war. Heute sitzt das Løgting nicht mehr auf der Tórshavner Halbinsel Tinganes, die nach ihm benannt wurde, im Gegensatz zur Landesregierung der Färöer.

Faktisch handelte es sich bei den Färöern bis zur endgültigen Besitznahme durch die norwegische Krone um eine Republik von Siedlern, die sich in ihrem Thing eine demokratische Selbstverwaltung gab.

Norwegische Herrschaft

1035 wurden die Färöer zwar formal ein Teil von Norwegen, aber die Historiker glauben, dass sich die älteren Regeln des Løgting erhalten konnten, weil die Kommunikation mit der Regierung in Oslo zu der Zeit nur sehr dürftig war. Wahrscheinlich waren diese Regeln dem Gulating-Gesetz in Norwegen nachempfunden.

1274 wurde vom norwegischen König Magnus Lógbøtari (Magnus der Gesetzesreformer) das Landslóg (Landesgesetz) eingeführt, das aus dem historischen Althing das heutige Løgting formte. Allerdings änderte sich der Name erst um 1400. Ab 1280 galten die Färöer dann endgültig als norwegischer Reichsteil. Das Althing galt zu diesem Zeitpunkt nicht länger mehr als gesetzgebende Versammlung, und der Løgmaður war lediglich nur noch ein Repräsentant des Königs.

Am 24. Juni 1298 schließlich, erhielten die Färöer mit dem Schafsbrief (Seyðabrævið) ihr Grundgesetz. (siehe dort)

Schon im Gulating-Gesetz befand sich ein Abschnitt namens Tingfararbólkurin (Geschäftsordnung des Things), wo festgeschrieben wurde, dass die Zahl der Løgrættumenn (Abgeordnete, aber auch Strafverfolger) 36 beträgt und dass der Løgmaður ("Gesetzesmann", Chef des Tings) das Gremium leitet.

Der Løgmaður wurde vom Løgting gewählt und zusätzlich vom norwegischen König ernannt, der sich seinerseitz durch einen Gouverneur, den Fútin (Landvoigt), im Løgting vertreten ließ. Der Fútin hatte auch die Kompetenz eines Staatsanwaltes, war aber in erster Linie dafür verantwortlich, die Staatseinnahmen der Krone sicher zu stellen. Daneben hatte das Løgting einen Sekretär als Vorsitzenden, den Sorínskrivari.

Das Løgting war gleichzeitig oberster Gerichtshof der Färöer. Urteile des Várting (kommunales Thing in einem Sýslur, einem Kreis, wie zum Beispiel in Øravík/Suðuroy oder Æðuvík/Eysturoy) konnten hier in Revision gehen. Gemäß dem Landslóg sollten die Løgrættumenn schwören, dass sie in allen Verfahren nach ihrem eigenen Gewissen, den Gesetzen und Gott verantwortlich handeln mögen.

Dänische Herrschaft

1380 kam Norwegen zu Dänemark und damit auch die Färöer. Da es sich aber um eine Personalunion handelte (siehe: Kalmarer Union), wurden die Färöer weiterhin formal als Teil des norwegischen Reichsteils angesehen. Hauptstadt des Großreichs war allerdings Kopenhagen, und die Färöer wurden 1396 in den dänischen Verwaltungsbezirk Seeland eingegliedert.

1688 wurde von König Christian V. das Norska lóg, das norwegische Gesetz, eingeführt. Das bedeutete für das Løgting eine Vergrößerung auf 48 Sitze, aber auch das Verbot der Wiederwahl, also eine Amtszeitbegrenzung der Parlamentarier auf eine Wahlperiode. Historiker meinen, dass es dadurch immer inkompetenter wurde und an Einfluss verlor, während der Fútin als Vertreter des Königs und der Sorínskrivari als Vorsitzender an Macht gewonnen.

Bereits 1655 vermachte König Christian V. die Färöer der Familie von Gabel als Lehen, bis sie 1709 wieder unter die direkte Herrschaft der Krone gelangten. Von 1720 bis 1776 wurden die Färöer als Teil der dänischen Kolonie Island administriert, danach wieder von Seeland.

Nach dem Frieden von Kiel vom 24. Januar 1814 und der Auflösung der Personalunion zwischen Dänemark und Norwegen, verblieben Grönland, Island und die Färöer bei Dänemark. In der Folge wurden 1816 das Løgting und der Løgmaður ersatzlos abgeschafft. Der Sorínskrivari blieb aber erhalten und wurde alleinige gesetzliche Autorität. Die Färöer waren fortan ein eigenes dänisches Amt (Verwaltungsbezirk), gehörten also nicht mehr zum dänischen Bezirk Seeland. Der Amtmaður (Amtsmann) entschied alleine, welche dänischen Gesetze auf die Färöer angewendet wurden.

Infolge der Märzrevolution 1848 in Dänemark wurde 1849 die erste dänische Verfassung verabschiedet und das Folketing als Parlament in der nunmehr konstitutionellen Monarchie gebildet. Seitdem sind dort auch immer zwei Abgeordnete der Färöer vertreten.

Der Løgtingssaal um 1900
Das Løgtingsgebäude 1906
Datei:Logting 1918, faroe islands.JPG
Løgtingsabgeordnete 1918
Datei:Logting 1967, faroe islands.jpg
Parlamentseröffnung 1967

Nach wiederholten Bitten des färöischen Volkes, wurde das Løgting per Gesetz vom 26. März 1852 wieder eingeführt. Es hatte aber nur noch beratende Funktion für die dänische Regierung und 18 Mitglieder. Der Amtmaður und der Próstur (der Propst, die damals höchste kirchliche Autorität der Färöer) saßen auch im Løgting, wobei der Amtmaður gleichzeitig der Parlamentspräsident war. Von 1866 bis 1878 saß der bekannte färöische Linguist und Propst V. U. Hammershaimb in der geschichtsreichen Versammlung.

1906 wurde die Zahl der Sitze auf 22 erhöht. Erst mit dem dänischen Lagting-Gesetz vom 11. April 1923 kam es zu einer wesentlichen Änderung: Es gab 20 Parlamentssitze und bis zu 10 beigeordnete Sitze, der Próstur verlor seinen Sitz und der Amtmaður wurde von nun an vom Løgting gewählt.

Britische Besetzung

Siehe Hauptartikel: Färöer im Zweiten Weltkrieg

Im Zweiten Weltkrieg wurden Dänemark und Norwegen von Deutschland besetzt (siehe: Operation Weserübung). Um den Deutschen zuvor zu kommen, besetzte Großbritannien drei Tage später, am 12. April 1940 die Färöer. So von der dänischen Regierung abgeschnitten, entwickelten die Färinger konkrete Forderungen nach der Unabhängigkeit ihrer Inseln von Dänemark, oder zumindest nach mehr Rechten innerhalb des Königreichs. In dieser Frage ist das färöische Volk bis heute gespalten. Das färöische Parteienspektrum erstreckt sich daher nicht nur von links nach rechts, sondern quer dazu von pro bis contra Souveränität.

Die Briten wurden von den Färingern keineswegs als unwillkommene Eindringlinge und „neue Herren“ empfunden. Im Gegenteil: Sie bewahrten nicht nur das Løgting, sie weiteten seine Selbstverwaltung noch aus. Am 16. September 1945 endet die Besetzung.

Innere Selbstverwaltung

Nach Verhandlungen des Løgtings mit der dänischen Regierung kam es am 14. September 1946 zu einer Volksabstimmung, wo sich eine knappe Mehrheit (48,7 % zu 47 %) der Färinger für die volle Unabhängigkeit aussprach. Am 18. September wurde die Unabhängigkeit der Färöer erklärt, aber schon am 20. September von Dänemark wieder annuliert. Es gab einen Streit über die Frage, ob dieses Votum einen meinungsbildenden oder einen konstitutiven Charakter hatte. Nach den Løgtingwahlen vom November 1946 führten die Verhandlungen zum Autonomiegesetz vom 31. März 1948 [3] [4].

Die Position des Løgtings wurde damit nachhaltig aufgewertet. Im Rahmen der Autonomie hat es seitdem weit mehr als nur beratende Funktion, nämlich gesetzgebende Macht in all den Bereichen, die es vom dänischen Folketing übernommen hat, wo die Färöer bereits seit 1849 mit jeweils 2 Abgeordneten vertreten sind.

Zuständigkeitsbereich

Im Zuständigkeitsbereich des Løgtings wird zwischen dem A-Sektor und dem B-Sektor unterschieden. Grundsätzlich nicht zuständig ist das Løgting für die Landesverteidigung, Justiz und Außenpolitik. Dies ist Angelegenheit des Königreichs Dänemark.

Zu den originären Aufgaben des Løgting gehört insbesondere die Wirtschaftspolitik der Färöer, was von entscheidender Bedeutung ist, denn die Färöer sind nicht Mitglied der EU. Hier stimmen sich die Färöer bei ihren Verhandlungen mit der EU stets mit der dänischen Regierung ab. Die weiteren politischen Zuständigkeitsbereiche sind: Inneres, Finanzen, Soziales, Familie, Gesundheit, Umwelt, Verkehr, Kultur, Bildung und Forschung.

Zum A-Sektor gehören alle Bereiche, die vom Løgting übernommen werden können, wenn entweder das Løgting oder das Folketing es so beschließen.

In den B-Sektor fallen alle Bereiche, die nur vom Løgting behandelt werden können, wenn sowohl die färöische als auch die dänische Regierung dem zustimmen.

Ausschüsse

Das Løgting hat mehrere Ausschüsse mit folgenden Tätigkeitsbereichen:

Obwohl also Dänemark für Außenpolitik und Justiz zuständig ist, hat das Løgting dafür eigene Beratungsgremien.

Autonomieregierung

Das Løgting wählt die Landesregierung der Färöer. Sie wird unter Berücksichtigung des Parteienproporzes gebildet.

Sowohl der Ministerpräsident der Färöer als auch die anderen Minister haben einen Sitz im Løgting, aber nur dann Stimmrecht, wenn sie vom Volk dort hineingewählt wurden. Alle beschlossenen Gesetze des Løgting müssen vom Premierminister ratifiziert werden.

Dänische Institutionen

Dänemark wird auf den Färöern durch die Reichsombudsschaft auf den Färöern vertreten. Der Ombudsmann bzw. die Ombudsfrau nimmt an den Sitzungen des Løgtings teil und darf in der Fragestunde Anfragen stellen, hat aber kein Stimmrecht.

Løgtingsfraktionen

Folgende färöische Parteien sind im Løgting vertreten (in alphabetischer Reihenfolge, Sitzverteilung seit 20. Januar 2004):

Anmerkung:

  • Addiert ergeben die genannten Sitze die eingangs erwähnten 27 + 5 = 32 Sitze.

Jährliche Parlamentseröffnung

Parlamentseröffnung zur Ólavsøka 1930

Am färöischen Nationalfeiertag, der Ólavsøka am 29. Juli, wird das Løgting jedes Jahr offiziell eröffnet. Hierzu versammeln sich die Parlamentarier, Minister, Geistlichen und Beamten vor dem Parlamentsgebäude und ziehen in einer feierlichen Prozession zur Tórshavner Domkirche. Nach dem Gottesdienst kehrt die Prozession zum Løgting zurück, wo der Løgmaður das Parlament mit einer Rede zur Lage der Nation eröffnet.

Neben dem Volksfestcharakter ist dieser Tag also auch ein Staatsakt. Das steinige Ufer der Regierungshalbinsel Tinganes ist an diesem Tage eintrittspflichtig, denn dort befindet sich die beste natürliche Tribüne, um den - für die Färinger sehr bedeutenden – nationalen Ruderwettkämpfen beizuwohnen.

Literatur

  • Uffe Østergaard: The Construction of a Faroese Identity: Nordic, Norwegian, Danish – or Faroese?, Vortrag auf der Sektion „Siedler-Identitäten. Landnahme, Kolonisation und die Probleme der Identität von Siedlern in Altertum, Mittelalter und Neuzeit”, 39. Deutscher Historikertag in Hannover, September 1992: http://www.dchf.dk/staff/uffe_artikler/faroe.pdf (inklusive ausführlicher Bibliographie im Anhang)
  • Christian Gebel: Die Färöer - Geschichte und Sprachgeschichte, Schriftenreihe des Deutsch-Färöischen Freundeskreises, Heft 1, Düsseldorf 1988
Commons: Løgting – Album mit Bildern, Videos und Audiodateien