Messwein
Messwein (auch:Altarwein) ist der Wein, der in christlichen Gottesdiensten zur Feier der Eucharistie bzw. des Abendmahles verwendet wird. Insbesondere in der Römisch-Katholischen Kirche hat der Messwein eine besondere Bedeutung.
Geschichtliche Aspekte
Bis etwa Mitte des 15. Jahrhunderts wurde ausschließlich Rotwein als Messwein verwendet, da dieser gut zur Symbolisierung des Blutes Christi passte. 1478 wurde durch Papst Sixtus IV. zum ersten Mal Weißwein zugelassen.
Da im Mittelalter Weinpanschereien durchaus üblich waren, verließ sich die Kirche nicht alleine auf das weltliche Recht, sondern regelte die Vorschriften über den Messwein in eigener Verantwortung. Heute entsprechen die Vorschriften hinsichtlich Reinheit und Zusatzstoffen dem weltlichen Weinrecht.
Durch den hohen Stellenwert, den der Weinbau in der römisch-katholischen Kirche schon immer genießt, erklärt sich, warum die römisch-katholische Kirche von jeher für Weinbau und Weinbereitung engagierte.
Mit der weltweiten Verbreitung des christlichen Glaubens verbreitete sich wegen des Bedarfs an Messwein auch der Weinbau.
Während der Prohibition in den USA war Messwein als einziges alkoholisches Getränk erlaubt.
Katholische Kirche
Wurde früher hauptsächlich Rotwein als Messwein verwendet so wird heute vorwiegend Weißwein genommen. Das römisch-katholische Kirchenrecht schreibt vor, dass der Messwein „naturrein und aus Weintrauben gewonnen und nicht verdorben sein darf“. (siehe auch Abschnitt „Geschichtliche Aspekte“) Diese Grundvorschrift wurde immer wieder durch Messweinverordnungen erläutert, zuletzt im Jahr 1976. Nach dieser Verordnung muss der Wein aus Trauben sein. Zuckerzusätze oder unerlaubte Beigaben sind verboten. Erlaubt ist jedoch die Beigabe von reinem Alkohol aus Wein. Diese Anforderungen werden heute von allen gesetzlichen Prädikatsweinen erfüllt, auch Sherry oder Portwein kommen grundsätzlich als Messwein in Frage, wenngleich sie nur selten aus Haltbarkeitsgründen verwendet werden. Tafelwein ist als Messwein nicht zugelassen. Noch heute ist es üblich, dass Lieferanten von Messwein auf die Qualität ihrer Produkte („reiner, klarer Wein“) vereidigt werden. Im Gegensatz zu früheren Zeiten, als diese Vereidigungen große offizielle Veranstaltungen waren, erfolgt der Eid heute nur noch schriftlich. Über die Zulassung eines Weines als Messwein entscheidet der Bischof, welcher die Messweine auch alle fünf Jahre überprüft und bestätigt. Bezieher von Messwein sind von der Kirche verpflichtet, ihren Wein bei vereidigten Händlern zu beziehen.
Seit 1994 ist es auch zulässig, statt Messwein Traubenmost zu verwenden. Voraussetzung ist, dass der Priester nachweislich aus gesundheitlichen Gründen keinen Wein trinken darf. Voraussetzung ist weiter, dass der Most nicht in seiner Natur verändert wurde. Deshalb kommt zur Haltbarmachung nur das Einfrieren in Frage, denn durch Sterilisation wird aus dem Most Traubensaft. [1] Für Laien ist das Problem nicht virulent, da sie nach alter und auch in anderen christlichen Kirchen geltender Lehre das Abendmahl auch dann vollständig empfangen, wenn sie nur die Hostie genießen.
Nach römisch-katholischem Glauben wird aus dem Wein während der Wandlung das Blut Christi. Eine gültige Wandlung kann nach römisch-katholischem Verständnis nur mit echtem Wein erfolgen, nicht jedoch mit Traubensaft oder Wein, der nicht den strengen Vorgaben des Kirchenrechts entspricht.
Evangelische Kirche
In der Evangelischen Kirche sind die Regelungen, was den Messwein anbelangt wesentlich liberaler. In zahlreichen Gemeinden wird mit Rücksicht auf Kinder und alkoholkranke Menschen leider Traubensaft verwendet.
Selbständige Evangelisch-Lutherische Kirche
In der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche ist mit bischöflichen Rundschreiben geregelt, dass ausschließlich Wein zur Sakramentsfeier verwandt werden darf. Freigestellt ist lediglich, ob Rotwein oder Weißwein verwendet wird. Traubensaft wird aus theologischen Gründen kategorisch abgelehnt, da nicht mehr die Gewissheit besteht der Einsetzung Christi gemäß zu verfahren. Nach bekenntnislutherischem Glauben ereignet sich nämlich während der Konsekration durch den geweihten Pfarrer die sakramentale Einheit von Brot und Leib Christi einerseits und Wein und Blut Christi andererseits, so dass der Kommunikant in, mit und unter Brot und Wein Christi wahren Leib und sein wahres Blut mit seinem Mund empfängt.
Andere christliche Kirchen
In vielen anderen christlichen Kirchen (in Deutschland: Freikirchen) ist es sehr verbreitet, generell Traubensaft zu verwenden und das oft auch aus Einzelkelchen.