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Stärke- und Ausrüstungsnachweisung

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Die Stärke- und Ausstattungsnachweisung (StAN), bei der Bundeswehr Stärke- und Ausrüstungsnachweisung (STAN), bestimmt, welche Personen (Stärke und Zusammensetzung nach Funktionen und Ausbildung), Fahrzeuge, Ausrüstungen und Verbrauchsmaterialien in taktischen Einheiten als planmäßige Ausstattung festgelegt sind.

Verwendung findet die StAN bei Bundeswehr und Technischem Hilfswerk sowie bei allen am Katastrophenschutz beteiligten Hilfsorganisationen.

Bundeswehr

In der Bundeswehr gab es bis zum Beginn der Transformation sogenannte F-STAN, V-STAN und FV-STAN. F steht hier für Frieden, V für Verteidigungsfall. Ein F-STAN war nur im Frieden gültig und existierte bspw. für Ausbildungskompanien, die nur die Allgemeine Grundausbildung der Rekruten durchführten oder für die Schulen. Wäre der Verteidigungsfall ausgerufen worden, wären Einheiten mit F-STAN deaktiviert worden. Aktiviert worden wären hingegen Einheiten mit V-STAN, die nur im V-Fall existierten, im Frieden aber nicht. Dies waren alle nichtaktiven Truppenteile, deren Personal aus (mob-)eingeplanten Reservisten bestand. Einheiten mit FV-STAN existierten sowohl im Frieden als auch im V-Fall. Dies war bei den meisten Einheiten vor allem des Heeres der Fall. Personal und Material (soweit es nicht schon vorhanden und eingelagert war) der V-STAN musste erst einberufen werden, Material der F-STAN wäre abgegeben oder eingelagert worden.

Aktuell gibt es bei der Bundeswehr nach Auflösung der nichtaktiven Truppenteile nur noch eine STAN. Bestimmte Dienstposten sind als Verstärkungdienstposten (V-DP) ausgewiesen, für die Reservisten eingeplant sind.

Sonstige

Im Katastrophenschutz legt die StAN zudem fest, welche Fahrzeuge im Friedensfall vom Bund den Einheiten zur Verfügung gestellt werden und welche das Land bzw. die Kommune zur Verfügung stellen muss. Die Sollstärke laut StAN legt zudem die Freistellungsquote von Katastrophenschutzhelfern von der Bundeswehr fest.