ICE-M
Der Begriff ICE-M (Abk. für InterCityExpress Mehrsystem) bezeichnet ein Forschungsvorhaben in den 1980er und 1990er Jahren, zur Entwicklung eines mehrsystemfähigen Intercity-Express-Zuges für den grenzüberschreitenden Verkehr.
Geschichte
Grundsatzstudie

Eine erste Konzeptstudie der damaligen Deutschen Bundesbahn und den Schienenfahrzeug-Herstellern, mit Unterstützung des Bundesforschungsministeriums, untersuchte Ende der 1980er Jahre die Anforderungen an einen Hochgeschwindigkeits-Triebzug für den internationalen Verkehr. Technische Basis war der ab Juni 1991 im Fahrgastverkehr eingesetzte ICE 1.
Für die Haupt-Verkehrsströme nach Belgien, die DDR, Frankreich, die Niederlande, nach Italien, Skandinavien, Österreich, Osteuropa und die Schweiz war mit einem Bedarf von etwa einhundert Zügen gerechnet worden. Diese sollten je 200 m lang sein und 370 Passagieren Platz bieten. Etwa die Hälfte der Triebzüge wäre von der damaligen Bundesbahn zu beschaffen gewesen, die weiteren Einheiten von den europäischen Partnerbahnen.
Schwerpunkte der Überlegungen bildeten dabei die Kompatibilität mit verschiedenen Bahnstrom-Systemen der Nachbarländer und die Antriebsausrüstung. Die wesentlichen Parameters des geplantes Zuges wurden dabei durch das Lastenheft für Hochgeschwindigkeitszüge bestimmt, das die damaligen Staatsbahnen Deutschlands, Frankreichs, der Niederlande und Belgien am 17. Januar 1986 verabschiedet hatten.
Das Konzept sah modulare Züge vor, die jeweils für bestimmte Ländergruppen ausgerüstet werden sollen. Ein Einheitstriebzug schien aufgrund der unterschiedlichen Voraussetzungen der verschiedenen Länder und der Erwartung, bestimmte Fahrzeuge in festgelegten Umläufen einzusetzen, wirtschaftlich nicht vertretbar. Aufbauend auf einer Grundversion sollten stattdessen Module für die zu befahrenden Länder nachgerüstet werden können.
Technik
Der Zug sollte sich an die die vielfältigen Anforderungen der europäischen Länder (z. B. Achslast, Lichtraumprofil, Zugfunk, Komfortmerkmale) Rechnung tragen.
Dabei sollten vier Bahnstrom-Systeme unterstützt werden:
- Wechselstrom als Basis: 15 kV, 16 2/3 Hz (damalige Bundesbahn, Reichsbahn der DDR, ÖBB, SBB) sowie 25 kV, 50 Hz (SNCF Neubaustrecken, später auch jene der RENFE)
- Gleichstrom optional: 3 kV (SNCB, FS) und 1,5 kV (SNCF Altstrecken, NS)
Weitere wesentliche Parameter waren dabei:
- Spurweite: 1435 mm (Normalspur)
- Lichtraumprofil nach UIC 505-1/2
- Triebzug mit Triebköpfe an beiden Enden, dazwischen nicht angetriebene Mittelwagen
- Höchstgeschwindigkeit:
- auf Neubaustrecken mit Wechselstrom: 300 km/h
- auf Ausbaustrecken und Neubaustrecken mit Gleichstrom: 220 km/h
- statische Radsatzlast: 17 Tonnen
- maximale Kraft am Rad: 170 kN
- Druckschutz
- Schnellbremsweg bei voller Zuladung in der Ebene aus 300 km/h: 3500 Meter, bei 40 Promille: 7000 Meter; Magnetschienenbremsen, später möglicherweise Wirbelstrombremsen
In der höchstzugelassenen Radsatzlast von 17 t spiegelt sich die Grenze der, ausschließlich durch den TGV befahrenen, französischen Schnellfahrstrecken wider. Für die 1991 eröffneten deutschen Strecken, die auch dem schweren Güterverkehr dienen, war eine maximale Radsatzlast von 20 t ausreichend.
Als besonders schwierig wurde die Installation der zahlreichen nationalen Zugsicherungssysteme bewerte und die Notwendigkeit einer technischen Harmonisierung (heute in Form von ETCS) hervorgehoben. Auch die verschiedenartigen Zugfunksysteme wurden als Schwierigkeit identifiziert (heute harmonisiert durch GSM-R).
Am 17. März 1988 einigten sich dieselben vier Staatsbahnen auf Konzeptionelle Vorgaben für Hochgeschwindigkeitszüge. Dabei wurde ein Zug auf Basis der Parameter von 1986 genauer projektiert. Die Gesamtmasse des Zuges sollte bei 450 Tonnen liegen, wobei in den Triebköpfen bei einer Masse von je 68 Tonnen (17 Tonnen Achslast) je vier Spannungssysteme eingerichtet werden sollten. Die Maximalleistung unter Wechselstrom sollte je Triebkopf bei 4,15 MW, die Dauerleistung bei 3,6 MW liegen; bei Gleichstrom bei rund 2 MW (1,5 kV) bzw. 2,5 MW (3 kV). Als Bremssysteme der Triebköpfe waren Scheibenbremsen, Widerstandsbremsen und Netzbremsen vorgesehen.
In sechs Mittelwagen sollten 114 Sitzplätze der 1. sowie 263 Plätze der 2. Klasse eingerichtet werden. Nach einer Studie des Design-Centers der Bundesbahn sollte die Bestuhlung der des ICE 1 ähneln. Die Großraumbereiche sollten in Reihen- und Vis-a-vis-Bereichen ausgeführt werden, bei einem Sitzteiler (zwei Reihen) von 1880 mm in der zweiten sowie 2100 mm in der ersten Klasse, dazu drei bzw. vier Abteile je Wagen. Auch ein Konferenz- sowie ein Kinderabteil sowie ein halber Speisewagen mit Bistro (Stehtische) war vorgesehen. Die Achslast der Mittelwagen sollte bei 13 t liegen, die Breite mit 2890 mm im Hinblick auf das internationale UIC-Profil etwas niedriger liegen als beim ICE 1 (3020 mm).
Weitere Forschung
Auf Basis dieser Grundsatzstudie entschied Bundesforschungsminister Heinz Riesenhuber im Jahr 1989, die konkrete Entwicklung eines mehrsystemfähigen Hochgeschwindigkeitszuges zu fördern. Das Ministerium übernahm dabei etwa 40 Prozent der Entwicklungskosten. Eine erste Serie von etwa fünf Zügen, die bereits ab 1993 auf der Relation Paris–Brüssel–Köln verkehren sollten, war nicht Gegenstand der Förderung.
Bereits zwischen 1972 und 1990 war die Grundlagenforschung des spurgeführten Schnellverkehrs mit etwa 450 Millionen D-Mark gefördert worden[1].
Durch das Projekt sollten die Marktchancen der damaligen Bundesbahn im europäischen Schienenpersonenverkehr gestärkt werden. Auch galt das Projekt als nationaler Beitrag für einen möglichen, einheitlichen europäischen Hochgeschwindigkeitszug (später projektiert als High Speed Train Europe).
Bei Übergabe des ersten Serien-Triebkopfes der Baureihe 401 hatte Bundesforschungsminister Riesenhuber erwartet, dass die ersten Züge für den grenzüberschreitenden Verkehr 1992 zur Verfügung stehen. Der Wirtschaftsplan der Bundesbahn für 1990 sah dabei eine Milliarde D-Mark für neunzehn weitere ICE-Züge sowie sieben Züge mit Mehrsystemausrüstung vor.[2]
Grenzüberschreitender ICE-Verkehr heute

Die Ergebnisse des Projektes fanden Einzug in die Ende der 1990er Jahre gebauten ICE 3M der Deutschen Bahn.
Heute verkehren 17 mehrsystemfähige ICE-Züge (13 der DB und vier der NS) zwischen Deutschland und den Nachbarländern Belgien, Frankreich und den Niederlanden. Ein Teil der ICE-1-Flotte verkehrt – bei gleicher Betriebsspannung (15 kV, 16 2/3 Hz Wechselstrom) nach Österreich und in die Schweiz, nach Österreich ebenfalls einige ICE T. Die Einsystemfahrzeuge ICE 3 verkehren bis zum Bahnhof Basel SBB.
Quellen
- Martin Voß: Mehrsystemtriebzug ICE-M. In: Die Bundesbahn, Ausgabe 5/1989, S. 389–398
- Meldung Mehrsystemzug ICE-M. In: Eisenbahntechnische Rundschau, Ausgabe Juli/August 1989, S. 523 f.