Kfz-Kennzeichen (Deutschland)
Das Kfz-Kennzeichen (oder auch Nummernschild) ist die von den Kraftfahrzeug-Zulassungsstellen ausgegebene Kennzeichnung von Fahrzeugen. Für zulassungspflichtige Kraftfahrzeuge dienen sie neben der Zulassungsbescheinigung als Nachweis für die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr einer Straßenverkehrsbehörde. Daneben gibt es für zulassungsfreie Fahrzeuge das Versicherungskennzeichen, das jedoch zulassungsrechtlich kein Kennzeichen ist.

Die Liste der Kfz-Kennzeichen in Deutschland enthält alle derzeit geltenden Kennzeichen. Zu den „auslaufenden Kennzeichen“, also solchen, die nicht mehr zugeteilt werden, siehe Liste der auslaufenden deutschen Kfz-Kennzeichen.
Geschichte
In Deutschland begannen einige örtliche Behörden zwischen 1870 und 1890 wegen Fällen von Fahrerflucht Nummernschilder für Fahrräder vorzuschreiben, die lokal ausgegeben wurden und sich farblich unterschieden.[1] Im Jahr 1896 wurde in Baden das erste Nummernschild an einem Auto befestigt. Am 1. Oktober 1906 wurde die erste einheitliche Regelung für Deutschland erlassen, die am 1. Oktober 1907 für die 26 Länder des Deutschen Reiches in Kraft trat. 10.115 Pkw, 15.954 Krafträder und 957 Lastkraftwagen wurden damals zugelassen.[1] Die einheitlichen Kennzeichen der Länder begannen mit einer römischen Ziffer für das Territorium – I = Preußen, II = Bayern, III = Württemberg – gefolgt von einem Buchstaben für den Verwaltungsbezirk – IA = Berlin, IIA = München, IIIA = Stuttgart – und zum Schluss einer Ziffernfolge. Die Kennzeichen der freien Städte nutzten zur Unterscheidung keine Territorialangabe mit römische Ziffern sondern begannen gleich mit einer Buchstabenfolge und in Sachsen wurden auch weitere Ziffern mit römisch I und V ausgedrückt.[1]
Nach dem Zweiten Weltkrieg wurden die Besatzungszonen anfänglich farblich unterschieden – schwarz auf orangefarbenen Grund: amerikanischer Sektor, schwarz auf rotem Grund: französischer Sektor, schwarz auf blauem Grund: britischer Sektor, und im sowjetischen Sektor verblieb schwarz auf weißem Grund.[1] 1947 beschlossen die Alliierten ein einheitliches System, das ab 1948 eingeführt wurde. Die Kennzeichen wurden nun einheitlich weiß auf schwarzem Grund gehalten, deren Registriernummer enthielt jeweils vorne zwei Buchstaben für den Verwaltungsbereich, z. B. „BR“ Britische Zone Rheinland oder „AB“ Amerikanische Zone Bayern.[1] Diese Kennzeichen galten bis zur Einführung eigener Systeme in den beiden deutschen Nachkriegsstaaten – die DDR führte 1953, die Bundesrepublik und West-Berlin 1956 ein eigenes System ein.[1]
Überblick
Das heutige System wurde in der Bundesrepublik Deutschland am 1. Juli 1956 eingeführt und nach der Wiedervereinigung 1990 mit leichter Verzögerung am 1. Januar 1991 auch auf die ostdeutschen Bundesländer übertragen. Ausgestaltung und Anbringung der amtlichen Kennzeichen sind grundlegend in § 60 Straßenverkehrszulassungsordnung geregelt.
Derzeit existieren in Deutschland zwei unterschiedliche Versionen der Kennzeichen. Ihnen gemeinsam ist die schwarze Schrift auf weißem Grund mit schwarzer Rahmenlinie. Es handelt sich dabei zum einen um die älteren, seit 1956 verwendeten sogenannten DIN-Kennzeichen, benannt nach ihrer Schriftart, die nach DIN 1451 (Mittelschrift) festgelegt ist und die 1949 vereinheitlichten Schilder der drei westlichen Besatzungszonen (weiße Schrift auf schwarzem Grund) ablösten. Zum anderen um die neuen Euro-Kennzeichen, die die sogenannte FE-Schrift (FE = fälschungserschwerend) verwenden. Bei dieser unterscheiden sich die Buchstaben deutlicher voneinander als bei der alten DIN-Schrift, so dass Manipulationen erschwert und automatische Erkennung mit Kamerasystemen erleichtert werden (siehe auch Mautbrücken, LKW-Maut). Der Nachteil ist, dass die FE-Schrift für den Menschen etwas schlechter lesbar ist als die DIN-Schrift. Durch die Unverwechselbarkeit der einzelnen Zeichen ist es nun aber möglich, Buchstaben und Zahlen zu verwenden, die seither vermieden wurden, wie 1 und I, 8 und B, 0 und O. Somit stehen bei der Vergabe von Kennzeichen deutlich mehr Kombinationen zur Verfügung. Die Euro-Kennzeichen wurden das erste Mal 1994 von Berlin und Brandenburg verwendet, noch bevor sie deutschlandweit Verwendung fanden. Seit 1. November 2000 sollen von den Zulassungsstellen nur noch die Euro-Kennzeichen ausgegeben werden, was jedoch nicht immer der Fall ist.
Ein weiterer Vorteil dieser Euro-Kennzeichen ist, dass bei Reisen innerhalb der EU sowie in die Schweiz auf das ovale Nationalitätszeichen „D“ am Fahrzeugheck verzichtet werden kann. Seit Anfang der 1990er Jahre muss der weiße Hintergrund des Kennzeichens stark reflektierend sein (mit Ausnahme der Bundeswehr-Fahrzeuge).
Beiden Kennzeichenversionen ist gemeinsam, dass die Schrift jeweils in einer breiten oder schmalen Version verwendet werden kann. Bei mehr als sieben Zeichen auf dem Schild wird dabei immer die schmale Version verwendet.
Abmessungen
Einzeilige Nummernschilder sind max. 520 mm lang und 110 mm hoch, zweizeilige max. 340 mm lang und 200 mm hoch. Die Kennzeichen dürfen jedoch auch kürzer sein, wenn die Buchstaben-/Zahlenkombination noch gut lesbar dargestellt werden kann. Für die verkleinerten Nummernschilder (ausschließlich zweizeilig) gilt das Maß 255 mm breit und 150 mm hoch. Die verkleinerten, zweizeiligen Kennzeichen werden von Motorradfahrern im allgemeinen als „Kuchen-“ oder auch „Pizzablech“ verspottet. Nicht nur auf Grund ästhetischer Wunschvorstellungen, als auch aus Aerodynamik- und Sicherheitsaspekten, sowie der Tatsache, dass ein Großteil der erhältlichen Motorräder nicht ausschließlich für den deutschen Markt produziert werden und dementsprechend für kleinere Kennzeichen konzipiert sind, sorgt die derzeitige Kennzeichenlösung für Unmut in der hiesigen Motorradfahrergemeinschaft. Auch an Kraftfahrzeugen kann ein verkleinertes Schild angebracht werden, in der Regel jedoch nur, wenn sich Schilder in den Standardmaßen nicht mit vertretbarem Aufwand anbringen lassen, z. B. bei US-Importfahrzeugen.
Eine besondere Form sind sogenannte Klebekennzeichen, bei denen das Schild als Aufkleber angebracht sind. Diese sind jedoch mittlerweile nur sehr selten anzutreffen und werden meist nur für Oldtimer vergeben, an denen das Anbringen eines normalen Schraubkennzeichens unmöglich oder nur sehr schwer möglich ist.
Die Ausführungen aller Kfz-Kennzeichen in Deutschland (Formate, Schrift, Farben und seit etwa Mitte der 1980er Jahre auch Reflexion) sind in der StVZO geregelt und werden durch die DIN 74069 vereinheitlicht. Die Herstellungsverfahren und die Konformität mit diesen Regeln werden durch die DIN-Certco überwacht. Das rückseitige Kennzeichen muss beleuchtet sein. Eine Alternative zu den geprägten Kennzeichen bilden selbstleuchtende Kfz-Kennzeichen, die eine Allgemeine Bauartgenehmigung des Kraftfahrt-Bundesamtes besitzen.
Jedes Kennzeichen hat auf der Rückseite eine eingeprägte Signatur, aus der der Hersteller des Kennzeichenrohlings erkennbar ist und auf der Vorderseite eine Signatur, die eine Identifizierung des endgültigen Herstellers des Kennzeichens zulässt. Zur Herstellung wird heute üblicherweise das Heißprägeverfahren angewendet. Dieses Verfahren wurde 1990 entwickelt und löste die bisherige Verwendung von lösemittelhaltigen Lacken ab.

Aufbau
Die heutigen Kfz-Kennzeichen in Deutschland sind als Euro-Kennzeichen ausgeführt. Sie bestehen aus dem
- Unterscheidungszeichen mit einem, zwei oder drei Buchstaben:
- Für den Verwaltungsbezirk, in dem das Fahrzeug seinen regelmäßigen Standort haben soll (kreisfreie Stadt oder Landkreis, im Saarland auch Mittelstädte), z. B. „CE“ für Celle
- oder
- für die Fahrzeuge der Bundes- und Landesorgane, der Bundespolizei, der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes, der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk, der Bundeswehr, des Diplomatischen Corps und bevorrechtigter Internationaler Organisationen (z. B. NATO).
Kommt es dazu, dass Gemeinden einem anderen Kreis zugeordnet werden, wie es z. B. bei Gebietsreformen oft der Fall ist, so werden in den jeweiligen Gemeinden die Nummernschilder aus dem alten Kreis beibehalten. Deshalb kann bei alten PKW nicht immer mit vollkommener Sicherheit vom Kennzeichen auf den Landkreis geschlossen werden. Dies ist insbesondere bei lang genutzten Fahrzeugen wie z. B. Traktoren oder Löschfahrzeugen der Fall.
Anders als in einigen anderen Ländern sind die Kennzeichen dem Fahrzeug und nicht dem Besitzer zugeordnet. Aus diesem Grund geht das Kennzeichen beim Verkauf auf den neuen Besitzer über, außer der Verkäufer meldet das Fahrzeug vor dem Verkauf ab und der Käufer mit neuem Kennzeichen wieder an. Wenn der Standort des Fahrzeugs in einen anderen Verwaltungsbezirk verlegt wird, müssen dort neue Kennzeichen beantragt werden. Anders als z. B. in einigen Kantonen in der Schweiz oder Liechtenstein gibt es auch keine allgemein einsehbaren Listen, aus denen anhand des Kennzeichens auf den Halter geschlossen werden kann. Anders als in Österreich darf das Nummernschild – bis auf die roten „06“er- und „07“er-Kennzeichen – nur für ein Fahrzeug verwendet werden.
Auch der Zeitraum der Zulassung ist in keiner Weise im Kennzeichen vermerkt. Jedoch vergeben viele Zulassungsstellen (z. B. Erlangen, wenn kein Wunschkennzeichen vorliegt) die Kennzeichen nach einem fortlaufendem System, so dass bei Kenntnis dieses Systems und hinreichender Beobachtung grob auf den Zeitraum der Zulassung geschlossen werden kann. Als weitere grobe Referenz können auch Nummernraumerweiterungen herangezogen werden. So weisen z. B. mehr als drei Ziffern in einem privaten Nummernschild aus Paderborn auf eine Anmeldung erst nach dem Jahr 2001 hin.
Nach dem Unterscheidungzeichen mit Dienstsiegel befinden sich oben auf dem hinteren Kennzeichen die Plakette der letzten Hauptuntersuchung (umgangssprachlich „TÜV-Plakette“) und auf dem vorderen Kennzeichen (in der Regel seit 1985) eine AU-Plakette und jeweils unten der Stempel der Stadt oder des Landkreises, in dem das Fahrzeug zugelassen wurde. Seit der Einführung der Euro-Kennzeichen tritt an deren Stelle das Wappen des Bundeslandes (siehe Weblinks), in dem der Kreis liegt. Bei den alten DIN-Kennzeichen findet man zwischen den beiden Plaketten einen Bindestrich, der das Unterscheidungskennzeichen und die Erkennungsnummer abtrennt. Aufgrund der neuen Zulassungsplaketten, die größer sind als die alten, reichte der Platz nicht mehr aus, um den Bindestrich zu erhalten. Jedoch gab es während der Erprobungsphase der Euro-Kennzeichen in Berlin, Brandenburg und Sachsen Kennzeichen, die diesen Bindestrich trugen.
Mit Einführung der Euro-Kennzeichen wurde die Form und das Aussehen der Zulassungplakette geändert (nun größer und farbig statt früher nur schwarz auf silber). In den ersten Jahren wurde auf viele Euro-Kennzeichen jedoch auch die alte Version der Zulassungsplakette geklebt und in den letzten Jahren der DIN-Schilder wurde auf viele DIN-Kennzeichen die neue Version der Zulassungsplakette geklebt.
Nach den Plaketten folgt
- die Erkennungsnummer, bestehend aus
- einem oder zwei Buchstaben (möglich sind alle deutschen Großbuchstaben außer den Umlauten „Ä“, „Ö“ und „Ü“) ohne Systematik (früher gelegentlich per Dienststellen-Kontingent der Zulassungsstellen-Niederlassung vergeben). Teilweise sind nicht alle Kombinationen möglich (siehe auch den Abschnitt Verschiedenes);
- einer bis vier (abweichend bis zu sechs) Ziffern ohne Systematik. Bis zu sechs Ziffern werden vergeben, wenn es die einzigen Unterscheidungsmerkmale innerhalb eines Gebietes sind. Das kommt bei Behördenkennzeichen vor, da hier die Buchstaben fehlen. Bei der Vergabe der Zahlen von Behörden sollen zur Unterscheidung neuerdings an die einzelnen Behörden Kennzeichen mit Nummern aus verschiedenen Bereichen zugeteilt werden (siehe auch den Abschnitt Behördenkennzeichen).
Gelegentlich kann man anhand der mittleren Buchstaben und letzten Ziffern den genaueren Zulassungsbezirk ermitteln. Hierzu werden die möglichen Erkennungsnummern in Gruppen eingeteilt:
- Gruppe a (früher Ia): 1 Buchstabe, 1–3 Ziffern, also A 1 bis Z 999 → 26 × 999 = 25.974 Möglichkeiten
- Gruppe b (früher Ib): 2 Buchstaben, 1–2 Ziffern, also AA 1 bis ZZ 99 → 26 × 26 × 99 = 66.924 Möglichkeiten
- Gruppe c (früher II): 2 Buchstaben, 3 Ziffern, also AA 100 bis ZZ 999 → 26 × 26 × 900 = 608.400 Möglichkeiten
- Gruppe d (früher IIIa): 1 Buchstabe, 4 Ziffern, also A 1000 bis Z 9999 → 26 × 9000 = 234.000 Möglichkeiten
- Gruppe e (früher IIIb): 2 Buchstaben, 4 Ziffern, also AA 1000 bis ZZ 9999 → 26 × 26 × 9000 = 6.084.000 Möglichkeiten
Hinweis: Die angegebenen Kombinationsmöglichkeiten sind theoretischer Natur. Einige Kombinationen sind gesperrt, sodass die Gesamtzahl der tatsächlich nutzbaren Möglichkeiten geringer ist als oben angegeben.
Diese Gruppen finden Verwendung beispielsweise bei der Zuweisung eines Unterscheidungszeichens an eine kreisfreie Stadt und an den umliegenden Landkreis (Beispiele: „KS“, „FÜ“, „HN“, „PS“), bei denen sich die Zuordnung zu Stadt oder Land aus der Gruppe ergibt. Aber auch bei der Neuzuteilung von Unterscheidungszeichen sind sie relevant.
Bei einigen Sonderkennzeichen folgt noch ein Feld, das sie als Sonderkennzeichen identifiziert, z. B. Datumsangaben.
Anbringung am Fahrzeug
Die Kennzeichen müssen – in Leserichtung – waagerecht und gut erkennbar (sauber und nicht umgedreht) an der Fahrzeug-Außenseite angebracht sein. Es sind Mindest- und Höchstgrenzen hinsichtlich der Anbringungshöhe zu beachten; auch dürfen Kennzeichenschilder nur einen gewissen Neigungswinkel (max. 30°) aufweisen. Sie dürfen nicht überdeckt (transparenter Plastikschutz) oder verdeckt (Anhängerkupplung, Reserverad) sein. Sie müssen fest mit dem Fahrzeug verbunden sein. Dies bedeutet, dass die Kennzeichen nicht ohne Werkzeug entfernbar sein dürfen. Hierbei sind Verschraubungen aber auch Klemmrahmen zulässig (eine Münze oder ein Plastikhebel zum Öffnen des Rahmens gilt schon als Werkzeug). Rechtlich stellt das amtliche Kennzeichen eine zusammengesetzte Urkunde dar. Manipulationen sind u. a. als Urkundenfälschung und Kennzeichenmissbrauch strafbar.
Prüfplaketten


Auf dem vorderen Kennzeichen muss die Plakette mit dem Hinweis auf den nächsten AU-Termin angebracht sein. Die Plakette auf dem hinteren Kennzeichen zeigt den Termin der nächsten Hauptuntersuchung an. Prüfplaketten (umgangssprachlich meist als TÜV-Plaketten bezeichnet) für die HU werden in Deutschland seit 1960 ausgegeben. Bevor man die Plaketten einführte, wurden die Fahrzeughalter bei Erreichen des TÜV-Termins von den Zulassungsstellen angeschrieben. Um den Verwaltungsaufwand zu reduzieren, führte man Prüfplaketten ein. Das Erscheinungsbild ist seit diesem Zeitpunkt annähernd konstant. In der Anfangsphase waren diese Plaketten nicht immer farbig (1973 war sie – wie die allererste Plakette aus dem Jahr 1961 − weiß). Das Farbschema folgt seit der 1974er Plakette dem bis heute gültigen Rhythmus, der sich alle sechs Jahre wiederholt. Es gibt regional unterschiedliche Siegel, die weitverbreiteten Klebeplaketten und die Feststoffplaketten (umgangssprachlich Töpfchensiegel genannt). Letztere sind besonders im süddeutschen Raum (besonders in Baden-Württemberg, aber auch in Bayern, z. B. in der Stadt Fürth), in der Stadt Augsburg, sowie um Hannover (Hannover-Stadt, Helmstedt, Hameln-Pyrmont, früher auch Celle) verbreitet.
Wie auf den Bildern rechts ersichtlich, haben die Plaketten im Bereich des Monats Dezember (seit 1975) schwarze Balken. Diese Balken sorgen dafür, dass man bereits aus einiger Entfernung den Monat der dort angegebenen Untersuchung erkennt. Zu lesen sind diese Balken wie eine Uhr. Ist beispielsweise die HU im Monat August fällig, steht die „8“ oben und die schwarzen Balken erscheinen auf „8 Uhr“. Diese Regel gilt allerdings erst seit 1983. Bis 1982 waren die Ziffern auf der Prüfplakette in aufsteigender Folge im Uhrzeigersinn aufgedruckt, das heißt, bei den Plaketten der Jahre 1975 bis 1982 erschienen die schwarzen Balken noch in seitenverkehrter Position (z. B. bei Fälligkeit im August auf „4 Uhr“), bei Fälligkeit im Juni und Dezember blieb die Position der schwarzen Balken demnach unverändert bei „6 Uhr“ bzw. bei „12 Uhr“.
Seit 1985 werden sechseckige Plaketten für die Abgasuntersuchung ausgegeben. Diese erste Plakette mit den Jahreszahlen 1986 wurde zunächst als „ASU-Plakette“ bezeichnet, später als AU-Plakette. Sie wird stets auf dem vorderen Kennzeichen angebracht. Sie folgt dem Farbschema der Prüfplaketten der HU und wird auch (eher selten) als Feststoffplakette ausgegeben.
Der Gesetzgeber plant, ab dem Jahr 2010 die vordere AU Plakette entfallen zu lassen. Die hintere Plakette wird ab diesem Jahr sowohl AU als auch HU dokumentieren. Der Wegfall der Plakette wird damit begründet, dass sowohl HU als auch AU im Zweijahresrhythmus durchgeführt werden; somit verringert sich zukünftig der Verwaltungsaufwand.
Schon heute ist bei neueren Fahrzeugen mit On-Board-Diagnose OBD die AU fester Bestandteil der HU. Das hat zur Folge, dass die AU-Bescheinigung nicht älter als ein Monat sein darf. Ebenso befindet sich auf den HU-Protokollen der Hinweis, dass der Bericht auch das AU-Ergebnis mit einschließt.


Farben der Plaketten bis 1973
| Farbe | Jahr | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Weiß | 1961 | 1965 | 1969 | 1973 | ||
| Grün | 1962 | 1966 | 1970 | |||
| Gelb | 1963 | 1967 | 1971 | |||
| Blau | 1964 | 1968 | 1972 | |||
Farben der Plaketten seit 1974
| Farbe | Jahr | ||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Orange | 1979 | 1983 | 1989 | 1995 | 2001 | 2007 | 2013 | ||
| Blau | 1978 | 1984 | 1990 | 1996 | 2002 | 2008 | 2014 | ||
| Gelb | 1977 | 1985 | 1991 | 1997 | 2003 | 2009 | 2015 | ||
| Braun | 1974 | 1980 | 1986 | 1992 | 1998 | 2004 | 2010 | 2016 | |
| Rosa | 1975 | 1981 | 1987 | 1993 | 1999 | 2005 | 2011 | 2017 | |
| Grün | 1976 | 1982 | 1988 | 1994 | 2000 | 2006 | 2012 | 2018 | |
Sonderkennzeichen
Behördenkennzeichen


Die durch die Verordnung zur Neuordnung des Rechts der Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr und zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften[2] erlassene neue Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) gibt vor, dass die einzelnen Zulassungsbezirke seit dem 1. März 2007 keine Behördenkennzeichen mehr zuteilen. Viele Kreise und Städte eröffnen nun neue Vergabegruppen bzw. sperren ganze Buchstabenfolgen für den Behördenfuhrpark. Die weitere Vergabe der Polizeikennzeichen ist in den Bundesländern momentan höchst unterschiedlich. So werden derzeit in Nordrhein-Westfalen, Brandenburg und Rheinland-Pfalz Polizeikennzeichen nach dem Muster NRW 4-xxxx vergeben (Brandenburg entsprechend „BBL“, Rheinland-Pfalz „RPL“). In Schleswig-Holstein bevorzugt man die Landeskennung „SH“, gefolgt von einer 30000-er Ziffer. In Sachsen, Bayern, Baden-Württemberg, Thüringen und Hessen wurden die Systeme den normalen Kennzeichen angepasst. So tragen z. B. die neuen Polizeifahrzeuge in Hessen Kennzeichen mit der Kombination WI HP xxxx (immer mit vier Ziffern). In Thüringen nutzt man für die Polizeifahrzeuge die Kennung EF TP xxxx (auch immer mit vier Ziffern, die erste Ziffer scheint eine Bezirkseinteilung zu beinhalten, z. B. 1 = Erfurt, 2 = Gera, 7 = Suhl). In Baden-Württemberg werden die Polizeifahrzeuge weiterhin am Sitz des Regierungspräsidiums dem sie zugeordnet sind (Freiburg im Breisgau, „FR“, Karlsruhe, „KA“, Stuttgart, „S“ und Tübingen, „TÜ“), bzw. bei Fahrzeugen der Bereitschaftspolizei am Sitz des Bereitschaftspolizeipräsidiums (Göppingen, „GP“) zugelassen. Die Unterscheidungskennzeichen werden von einer bis zu zweistelligen Buchstaben- und vierstelligen Ziffernkombination gefolgt. Fahrzeuge des Polizeipräsidiums Stuttgart erhalten die Kennzeichen S PP xxxx. Eine Umrüstung wird nur bei neuzugelassenen Fahrzeugen durchgeführt, da die Umstellung kostenneutral erfolgen soll.
Die bis zum 28. Februar 2007 zugelassenen Behördenfahrzeuge tragen weiterhin das Kürzel des jeweiligen Zulassungsbezirks, in dem die Behörde ihren Dienststellensitz inne hat, gefolgt von einer Ziffernfolge. Die Ziffernfolgen geben in der Regel Aufschluss über die Behörde, für die das Kennzeichen zugeteilt wurde:
- Oberhalb der kommunalen Verwaltungsebene: 1–199, 1000–1999, 10000–19999
- Gerichte: 90–99, 90000–99999
- Kommunale Verwaltungsebene: 200–299, 2000–2999, 20000–29999, 300–399, 600–699, 6000–6999, 60000–69999
- Polizei: 3000–3999, 7000–7999, 30000–39999, 70000–79999
- Katastrophenschutz: 8000–8999, 80000–89999
- Konsularische Vertretungen: 900–999, 9000–9999
- sonstige Behörden und Einrichtungen (teilweise Nummernreserven): 500–899, 5000–5999, 50000–59999, 90000–99999
Fahrzeuge mit diesen Kennzeichen, Dienstfahrzeuge der Länder mit Sondernummer (siehe unten), Fahrzeuge der Bundeswehr, der Bundespolizei, der Bundeswasser- und Schifffahrtsverwaltung, des Technischen Hilfswerkes, der NATO-Hauptquartiere sowie Fahrzeuge mit den Unterscheidungskennzeichen 0 und BD sind von der Steuer befreit. Als Versicherer tritt die fahrzeughaltende Körperschaft bzw. bei Fahrzeugen diplomatischer Vertretungen, überstaatlicher Organisationen und Fahrzeugen der NATO der Bund nach Maßgabe der Abkommen, ein.
Saisonkennzeichen

Saisonkennzeichen haben hinter der Erkennungsnummer übereinander den ersten und den letzten Monat des Gültigkeitszeitraums angegeben, getrennt durch einen waagerechten Strich. Der große Vorteil dieser 1995 eingeführten Kennzeichen ist, dass die An- und Abmeldung automatisch geschieht. Somit werden die Gebühren, die vorher für das regelmäßige An- und Abmelden nötig waren, vermieden. Man findet diese Kennzeichen auf Fahrzeugen, die nicht das ganze Jahr genutzt werden, z. B. Motorrädern, Cabrios und Wohnmobilen, aber auch auf Fahrzeugen des Winterdienstes.
Kennzeichen historischer Fahrzeuge
Das sogenannte „H-Kennzeichen“, bei dem der eigentlichen Zulassungsnummer ein „H“ nachgestellt wird, ist eine deutsche Kennzeichnung eines historischen Kraftfahrzeugs, die nach einer Prüfung auf zeitgenössisch originalen Zustand erteilt wird. Eine weitere Voraussetzung ist, dass das Fahrzeug nachweislich mindestens 30 Jahre alt ist (nach Produktions- oder Erstzulassungsdatum).
Das Kennzeichen folgt dem gleichen Schema wie reguläre Nummernschilder. Der einzige Unterschied ist ein „H“ als abschließendes Zeichen. Eine Einschränkung besteht darin, dass die Gesamtzahl aller Zeichen ohne dieses „H“ nicht mehr als sieben betragen darf. Beispiel: AB DE 123H. Mit dem „H-Kennzeichen“ können – je nach Hubraumgröße des Fahrzeugs – Steuer- und oftmals auch Versicherungsvorteile verbunden sein.

Die Kriterien zur Vergabe eines „H-Kennzeichens“ sind uneinheitlich: Oftmals werden Abweichungen vom Originalzustand geduldet, insoweit sie bereits als zeitgenössische Umbauten vor 30 Jahren oder früher anzutreffen waren. Strengere Prüfer hingegen weisen bereits Fahrzeuge ab, die zwar in exzellentem Zustand vorgefahren werden, von denen es aber „zu viele“ gebe, und die daher als historische Zeitzeugen angeblich entbehrlich scheinen: Der VW Käfer ist nach Ansicht einiger Zulassungsstellen ein typisches Beispiel hierfür.
In keinem Fall werden „H-Kennzeichen“ ausgegeben, wenn erkennbar wesentlich jüngere Komponenten eingebaut wurden: Ein stärkerer Motor passenden und ähnlichen Typs, der erst später erhältlich war, ist bereits ein Negativ-Kriterium. Anfangs waren sogar Katalysator-Nachrüstungen als zeit-untypisches Zubehör teilweise ein Ablehnungsgrund, jedoch ist hier mittlerweile die einschlägige Rechtsprechung klar umweltfreundlich. Auch schlecht gepflegten Fahrzeugen wird oftmals der „H“-Status verweigert. Als allgemeine Orientierung können hier die Zustandsnoten nach DEUVET gelten, die nach dem Schulnotensystem den Zustand eines Fahrzeugs dokumentieren. Ein Fahrzeug, das für ein „H-Kennzeichen“ angemeldet wird, sollte in einem Zustand sein, der nicht schlechter als „3“ ( = gebrauchter Zustand, kleine Mängel, aber vollständig fahrbereit, keine Durchrostungen) ist.
Historische Fahrzeuge können auch mit einem roten Kennzeichen (siehe unten) mit der Kennziffer 07 betrieben werden.
Rote Kennzeichen
„Rote Nummer“ ist der umgangssprachliche Sammelbegriff für:
- Wechselkennzeichen für Kfz-Betriebe und Händler, deren Nummer mit 06 beginnt,
- Kurzzeitkennzeichen, deren Nummer mit 04 oder 03 (seit dem 1. März 2007) anfängt und
- Oldtimer-Kennzeichen, deren Nummer mit 07 beginnt.
„Rote Nummern“ existieren seit mindestens den 1920er-Jahren in roter Schrift auf weißem Grund und bestehen aus Zulassungskürzel und einer Nummer, die derzeit mit „06“ oder „07“ beginnt.
„Rote Kennzeichen“ mit der Folgenummer „06“ werden nur an Kfz-Betriebe oder Händler zum Zweck von Probe- und Überführungsfahrten ausgegeben. Sie sind nicht an ein Fahrzeug gebunden.
Kurzzeitkennzeichen sind mittlerweile nicht mehr rot sondern schwarz.



„Rote Nummern“ mit der Folgenummer „07“ können auch an Privatleute ausgegeben werden, jedoch ausschließlich für Fahrzeuge, die mindestens 30 Jahre alt sind, oder, falls jünger, einer Kleinserie (ca. < 500 jemals gebaute Fahrzeuge) zugehören. Vor Januar 2007 war die rote „07“-Nummer auch für mindestens 20 Jahre alte Oldtimer vorgesehen. Mit diesen Kennzeichen dürfen allerdings nur noch Erprobungs- und Bewegungsfahrten, Probefahrten zum Fahrzeugverkauf sowie Fahrten zu Fahrzeugtreffen gemacht werden. Zum Nachweis ist für jedes Fahrzeug ein eigenes Fahrtenbuch zu führen. Je nach Zulassungsstelle können pro roter „07“-Nummer bis zu zehn, in anderen Fällen aber auch beliebig viele Fahrzeuge genehmigt werden. Es können auch mehrere Kennzeichen mit gleicher Nummer ausgegeben werden, beispielsweise ein großes längliches für einen PKW und ein kleines quadratisches für ein Zweirad. Dieses Kennzeichen ist steuerlich begünstigt, und Versicherungen bieten oft günstige Tarife hierfür an. Die zur Genehmigung vorzulegenden Dokumente können jedoch je nach Zulassungsstelle variieren.
Das „Rote Kennzeichen 07“ ist nicht nur in der Bundesrepublik gültig. Aufgrund internationaler Abkommen mit verschiedenen Staaten können Fahrzeuge mit rotem „07“-Kennzeichen auch im Ausland genutzt werden.
Hiernach gilt das „Rote Kennzeichen 07“ wie jedes andere deutsche Kennzeichen auch in den Vertragsstaaten unter den folgenden Bedingungen:
- Die Eintragung der Daten im Fahrzeugschein erfolgt seitens der Behörde (Zulassungsstelle) und dies ist im Fahrzeugscheinheft dokumentiert (Amtsstempel).
- Das Kennzeichen darf auch im Ausland nur für die in Deutschland zulässigen Zwecke verwendet werden, also Probefahrten, Überführungsfahrten, Werkstatt- und Einstellfahrten, sowie Fahrten zu und auf Oldtimerveranstaltungen.
- Gegebenenfalls ist nach den allgemeinen Regeln eine Grüne Versicherungskarte mitzuführen.
Zwar entspricht das „Rote Kennzeichen“ bzw. das „Kurzzeitkennzeichen“ internationalen Vorschriften, jedoch braucht der rote Fahrzeugschein, der auch bei dem neuen Kurzzeitkennzeichen ausgegeben wird, nicht im Ausland akzeptiert zu werden, da er nicht den internationalen Straßenverkehrsübereinkommen von 1926, 1949 und 1968 entspricht.
Die Verwendung „Roter Kennzeichen“ kann deshalb im Ausland unter Umständen zu Problemen führen, da sie nicht offiziell anerkannt sind. Es kamen in der Vergangenheit hohe Strafen, Einzug (Italien) und Einreiseverweigerung (Schweiz und Benelux) vor. Auf deutscher ministerieller Ebene wird jedoch eine Anerkennung empfohlen. Es muss allerdings darauf hingewiesen werden, dass keinerlei Rechtsanspruch und keine Gewähr für die Beibehaltung dieser Praxis besteht. (Quellen: ADAC, AvD, div. Zulassungsstellen) - Nach neuesten Berichten werden 07 Nummern ungültig für das Ausland, auch die zum 1. März 2007 geplante EU-Richtlinie wurde nie umgesetzt.(DEUVET in [3])
Die Zulassung von Oldtimern mit rotem „07“-Kennzeichen ist in den o. g. Ländern nach internationalem Recht gültig. Es lässt sich jedoch nicht ausschließen, dass Probleme vor Ort auftreten. Diese beruhen auf Unkenntnis der Rechtslage seitens der Ordnungskräfte in den einzelnen Staaten. Es empfiehlt sich daher, ein Info-Blatt des DEUVET in der jeweiligen Landessprache mitzuführen. Dies kann in problematischen Situationen den Ordnungskräften vor Ort zur Klärung vorgelegt werden. Die Infos sind in der Geschäftsstelle des DEUVET erhältlich.[4]
Abkommen über die gegenseitige Anerkennung der jeweiligen nationalen Überführungs- und Probekennzeichen und der entsprechenden Fahrzeugpapiere bestehen seit 1979 mit Österreich und seit 1. Januar 1994 mit Italien. Eine diesbezügliche Vereinbarung mit Dänemark wurde 1990 gekündigt.
Der Versicherungsschutz bleibt auch bei Verwendung des Kurzzeitkennzeichens im Ausland bestehen; die Internationale Versicherungskarte für Kraftverkehr (auch „Grüne Karte“ genannt) wird jedoch in der Regel nur dann ausgegeben, wenn der Abschluss einer Anschlusspolice (für eine reguläre Zulassung) als sicher gilt.[5]
Grüne Kennzeichen

„Grüne Kennzeichen“ sind Kennzeichen mit grüner Schrift auf weißem Grund und ansonsten identisch mit dem normalen Kennzeichen. Sie werden für steuerbefreite Fahrzeuge, wie z. B. landwirtschaftliche Fahrzeuge, Fahrzeuge von gemeinnützigen oder Hilfsorganisationen, Schaustellerfahrzeuge und selbstfahrende Arbeitsmaschinen (z. B. Kräne und Betonpumpen) ausgegeben sowie außerdem für Sportgeräte-Anhänger (z. B. für Boote, Segelflugzeuge und Sportpferde). Bei Zahlung einer erhöhten Kraftfahrzeugsteuer für das Zugfahrzeug (kein PKW oder Krad) kann der Anhänger steuerfrei gestellt werden. Allerdings darf ein solcher Anhänger nur von Fahrzeugen gezogen werden, für die eine erhöhte Kfz-Steuer gezahlt wird. Ausgenommen sind Anhänger für den Containertransport, die im kombinierten Verkehr verwendet werden. Der Anhänger ist ebenfalls steuerbefreit, unabhängig vom steuerlichen Status des Zugfahrzeuges. Darüber hinaus können auch gewerbliche Anhänger steuerfrei gestellt werden, wenn der Halter sich dazu verpflichtet, im Spannungs- und Verteidigungsfall sein Fahrzeug unverzüglich den Streitkräften unentgeltlich zur Verfügung zu stellen.
Kurzzeitkennzeichen

Kurzzeitkennzeichen sind für Fahrzeugüberführungen vorgesehen. Sie gelten für längstens fünf Tage, der Ablaufzeitpunkt ist auf dem Kennzeichen in einem gelben Feld am rechten Rand vermerkt, danach darf das Schild im Straßenverkehr nicht mehr verwendet werden. Das Kennzeichen enthält das Kürzel des Zulassungsbezirkes und eine Nummer, die mit „03“ (seit 1. März 2007) oder „04“ beginnt. Die amtliche Stempelplakette ist blau (und meist aus der alten Version der jeweiligen Zulassungplakette abgeleitet), und das Kennzeichen hat kein Eurofeld am linken Rand. Sie gelten nur innerhalb der Bundesrepublik Deutschland.
Bei vielen Versicherungen besteht die Möglichkeit, sich die Kosten der Zulassung auf eine folgende „normale“ Anmeldung anrechnen zu lassen.
Diese Regelungen sind in Europa nicht einheitlich. Gleichaussehende Kennzeichen aus Portugal sind keine Kurzzeit-, sondern normale Kennzeichenserien und benennen mit dem Datum im gelben Feld lediglich den Tag der Erstzulassung. siehe Kfz-Kennzeichen (Portugal)
Das „Kurzzeitkennzeichen“ in seiner heutigen Form löste seinerzeit das rote „04“-Kennzeichen ab, das sich Privatleute von der Zulassungsstelle für maximal zwei Tage geben lassen konnten.
Ausfuhrkennzeichen


Internationale Kurzzeit-Zulassungen mit rotem Rand auf der rechten Seite sind Zulassungen zu Überführungszwecken ins Ausland. Sie sind in Verbindung mit einem internationalen, in vielen Sprachen gedruckten Fahrzeugbrief gültig, der gegen Entwertung des deutschen Fahrzeugbriefes ausgestellt wird. Als einzige deutsche Zulassung werden diese Kennzeichen auch an Personen mit Wohnsitz im Ausland vergeben. Das Datum auf dem roten Streifen am rechten Rand bezeichnet nicht die Gültigkeitsdauer der Kennzeichen und des zugehörigen Fahrzeugbriefes, die immer 12 Monate beträgt. Vielmehr handelt es sich um das Ablaufdatum des in Deutschland gültigen Versicherungsschutzes (aus diesem Grund fahren z. B. in und um Paris Fahrzeuge mit „abgelaufener“ Nummer, da dort dann nur eine neue Versicherung für ein Jahr beantragt wird). Das Fahrzeug muss daher vor Ablauf des angegebenen Datums ins Ausland ausgeführt worden sein und darf auf deutschen Straßen anschließend nicht mehr bewegt werden. Anfangs war auf der roten Nummer das Ablaufdatum nur auf den Monat genau angegeben, später wurde auf eine tagesgenaue Angabe umgestellt.
Das Kennzeichen enthält das Kürzel des Zulassungsbezirkes, eine rote Stempelplakette (die meist aus der alten Version der jeweiligen Zulassungplakette abgeleitet ist) und eine Nummer mit zwei bis vier Ziffern, gefolgt von einem Buchstaben, der die laufende Serie angibt und keine besondere Bedeutung hat. Ironischerweise gehören diese internationalen Kennzeichen zu den wenigen Kennzeichentypen, die es nicht mit dem Europa-Merkmal (Sternenkranz) und der Landeskennung gibt. Seit mindestens den 1930er-Jahren bis 1988 hatte das Kennzeichen die Form eines ovalen Schildes, das ein Siegel der Bundesfinanzverwaltung trug. Eine Ausnahme bezüglich des Siegels stellte Berlin (West) dar.
Diplomatenkennzeichen
Hauptartikel: Diplomatenkennzeichen (Deutschland)
Kennzeichen von Fahrzeugen diplomatischer Vertretungen oder internationaler Organisationen beginnen mit der Ziffer Null ( 0 ), gefolgt von der Kennziffer des entsprechenden Landes (Ländercode) und anschließend – getrennt durch einen Bindestrich – von einer ein- oder zweistelligen Zahl.

Wird ein Diplomatenkennzeichen gestohlen oder ist aus anderen Gründen abhanden gekommen, bekommt das Fahrzeug eine „Alias-Nummer“: Das bisherige Kennzeichen wird durch den Buchstaben „A“ ergänzt und das bisherige Kennzeichen für ungültig erklärt, bis die Sperrfrist von einem Jahr abgelaufen ist. Dann darf die Zulassungsstelle es wieder ausgeben. Wird auch die Alias-Nummer vermisst, kommt der Zusatzbuchstabe „B“ zum Einsatz usw.
Fahrzeugkennzeichen des diplomatischen Korps beginnen mit der Ziffer Null (Botschafter und gleichgestellte Personen) oder dem Kennzeichen des Zulassungsbezirkes (üblicherweise „B“ oder „BN“, sonstiges Botschaftspersonal und Konsulate).
Rechts der Plaketten besitzen diese Kennzeichen einen Ländercode und nachfolgend eine ein- bis dreistellige Zahl, die üblicherweise im Zusammenhang mit dem Rang des Inhabers steht. Kleinere Zahlen bezeichnen in der Regel einen höheren Rang. Diplomatische Kennzeichen werden übrigens nicht nur an Personal von Botschaften, sondern auch an Mitarbeiter zahlreicher internationaler (zwischenstaatlicher) Organisationen ausgegeben, jedoch nicht an deutsche Staatsbürger. Als personengebundene Kennzeichen beschränken sie die Benutzung entsprechender Fahrzeuge auf Inhaber eines diplomatischen Ausweises (der unter Umständen auch an Familienangehörige ohne eigenes Einkommen ausgestellt wird, jedoch auch nicht an Deutsche) und Fahrer im Dienst der jeweiligen diplomatischen Missionen. Diplomaten von sehr niedrigem Rang, z. B. Honorarkonsuln, erhalten keine Diplomatenkennzeichen, dürfen jedoch einen „CC“-Aufkleber (Corps Consulaire) anbringen und können je nach Standort ein – einem Behördenkennzeichen ähnelndes – Kennzeichen mit dem Kürzel des Zulassungsbezirks und einer mit „9“ beginnenden Ziffernfolge erhalten. Deutsche Staatsbürger erhalten in Deutschland kein Diplomatenkennzeichen.

Fahrzeuge der Leitungsebene Oberster Bundesbehörden
Das Kennzeichen des Dienstwagens des Bundespräsidenten ist 0–1 , des Bundeskanzlers 0–2 , des Außenministers 0–3 , des ersten Staatssekretärs im Auswärtigen Amt 0–4 . Der Bundestagspräsident führt als Ausnahme das Kennzeichen 1–1 . Heutzutage nutzt nur noch der Bundespräsident das Sonderkennzeichen an seinem Dienstwagen.
Das Kennzeichen aller anderen Dienstwagen des Bundestages, des Bundesrates, der Bundesregierung, des Bundespräsidialamtes und des Bundesverfassungsgerichtes beginnen mit BD–.
Bundesland- und Landtagskennzeichen
Kraftfahrzeuge von Landesbehörden haben teilweise kein Kürzel für eine Stadt oder einen Landkreis, sondern für das jeweilige Bundesland; so haben neu zugelassene Polizeifahrzeuge im Leasing-Verfahren in Nordrhein-Westfalen Kennzeichen der Form NRW 4–9999. Dabei steht die Ziffer „4“ für das Innenministerium. Auf die regionalen Zulassungen hat man verzichten wollen, weil die geleasten Fahrzeuge in Stadtgebieten weniger Kilometerleistung erreichen als in ländlichen Gebieten. Um extreme Abweichungen bei den Kilometerständen der Fahrzeuge zu verhindern, können die Fahrzeuge mit NRW-Nummer laufend ausgetauscht werden.

Für Bundeslandkennzeichen gibt es eine Empfehlung für die Benutzung der Ziffer vor dem Trennstrich:
- 1 Landtag
- 2 Reserve
- 3 Ministerpräsident, Staatskanzlei
- 4 Innenministerium
- 5 Justizministerium
- 6 Finanzministerium
- 7 Verkehrsministerium
Kennzeichen der Bundesbehörden

Die Deutsche Bundesbahn (DB) und Deutsche Bundespost (BP) hatten bis zu ihrer Privatisierung in den 1990er Jahren eigene Kennzeichen. Bei der Bahn codierten die ersten beiden – nach „DB“ folgenden – Ziffern den Fahrzeugtyp. Bei den Kraftfahrzeugkennzeichen der Deutschen Bundespost wurde zusätzlich nach Postdienst („BP 10“ bis „BP 59“) sowie Fernmeldedienst („BP 60“ bis „BP 99“) unterschieden. Andere Behörden wie die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes („BW“; die Zulassungplakette entspricht der des jeweiligen Kreises, in dem das Fahrzeug zuerst angemeldet wurde; die erste Ziffer codiert die Direktion) oder die Bundespolizei (seit 30. April 2006 „BP“, auslaufend: „BG“), besitzen ebenfalls spezielle Kennzeichen. Bei der Bundespolizei wird durch die ersten beiden Ziffern die Fahrzeugart codiert.
Kennzeichen der Bundeswehr
Der Bundeswehr ist der Buchstabe „Y“ für ihre Kfz-Kennzeichen zugeordnet. „Y“ wurde gewählt, da bei Gründung der Bundeswehr im Jahre 1955 alle in Frage kommenden Kombinationen wie „BW“ bereits vergeben waren und für die voraussichtlich große Anzahl von Militärfahrzeugen der „Zulassungsbezirk“ nur aus einem Buchstaben bestehen durfte. Durch den Umstand, dass keine größere Stadt in Deutschland einen mit „Y“ beginnenden Namen besitzt, wurde dieser Buchstabe den Streitkräften zugeteilt. Dass „Y“ als letzter Buchstabe von „Germany“ gewählt wurde, stimmt nicht.

Weiterhin befinden sich die deutsche Flagge, eine bis zu sechsstellige Nummer und der Stempel der militärischen Zulassungsstelle auf dem Kennzeichen, das aus taktischen Gründen nicht reflektierend ist. Bei den ranghöchsten Bediensteten der Streitkräfte sind auch dreistellige Kennzeichen möglich, dies gilt ebenso für Kennzeichen an handelsüblichen Fahrzeugen der Bundeswehr in den Vereinigten Staaten. Die Nummern werden willkürlich vergeben, das heißt, sie sind an keine Systematik wie Fahrzeugtyp oder Truppenteil gebunden. Dadurch bleibt aus taktischen Gründen der Standort und der Truppenteil des Fahrzeugs unerkannt.
Außerdem nutzt die Bundeswehr neuerdings bei Fahrzeugen des „BW-Fuhrpark Service“ ein normales Kennzeichen, das mit „SU“ für den Rhein-Sieg-Kreis (Siegburg) beginnt, danach die Buchstaben „BW“ und anschließend eine beliebige Zahl trägt, z. B. SU BW 123. Somit sind solche Fahrzeuge, die der Bundeswehr angehören, nicht mehr als solche zu erkennen, es sei denn, man kennt die Buchstaben-Kombination des Kennzeichens (insofern das Fahrzeug nicht in weiß lackiert ist und die Aufschrift des BW-Fuhrparkservices trägt).
Des Weiteren gibt es einige Kennzeichen für Erprobungsfahrten, die ebenso wie die „06“-Nummern in roter Farbe mit rotem Rand gedruckt werden. Die Ziffernfolge beginnt außerdem ebenso mit „06“. Geleaste oder geliehene Fahrzeuge nutzen ebenfalls diese Kennzeichen jedoch beginnt hier die Ziffernfolge mit „01“. Die Zulassung aller Fahrzeuge der Bundeswehr (mit Ausnahme der Fahrzeuge des Fuhrpark-Services, erfolgt durch die Zentrale Militärkraftfahrtstelle (ZMK) in Mönchengladbach-Rheindahlen. Die Fahrzeuge der Bundeswehr unterliegen einer arteigenen Überwachung in Anlehnung an die straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften, z. B. der Hauptuntersuchung und der Sicherheitsprüfung, und werden in einer technischen Durchsicht gemäß speziellen technischen Dienstvorschriften (TDv) durch eigenes Personal geprüft. Fahrzeuge zivilen Typs, die bei der Bundeswehr als „handelsüblich“ (HÜ) bezeichnet werden (z. B. VW Golf oder Opel Astra), können zur Hauptuntersuchung wie jedes zivile Fahrzeug bei einer amtlich anerkannten Prüforganisation (z. B. TÜV, DEKRA) vorgeführt werden.
Die Kfz-Kennzeichen der Bundeswehr werden weiterhin in alter DIN-Schrift und nicht in der neuen FE-Schrift ausgegeben.
Kennzeichen der Bundespolizei

Dienstwagen der Bundespolizei führen die Kennung „BP“, ein Teil des Fuhrparks ist noch mit dem alten Kennzeichenkürzel „BG“ (für den ehemaligen Namen „Bundesgrenzschutz“) zugelassen, das seit der Umbenennung im Jahr 2005 ausläuft.
Die Kfz-Kennzeichen der Bundespolizei und des früheren BGS werden den ersten beiden Ziffern nach abhängig vom Fahrzeugtyp vergeben:
- Kräder: BP 10 bis BP 12
- PKW: BP 15 bis BP 19
- geländefähige PKW: BP 20 bis BP 24
- PKW (Kleinbusse): BP 25 bis BP 29
- mittlere geländefähige PKW/LKW: BP 30 bis BP 39
- LKW und Omnibusse: BP 40 bis BP 49
- Sondergeschützte Kfz (Panzerwagen etc.): BP 50 bis BP 54
- Anhänger: BP 55
Die Kennung „BP“ wurde bis 1993 an die Deutsche Bundespost ausgegeben. Die Kennzeichen hatten eine andere Systematik.
Kennzeichen des Technischen Hilfswerks
Das Technische Hilfswerk besitzt ebenfalls ein Behördenkennzeichen mit den Buchstaben „THW“. Vor der Einführung der neuen Euro-Kennzeichens gliederten sich die Fahrzeuge des THW in die Gruppe der Behördenkennzeichen des Katastrophenschutzes ein. Beibehalten wurde grundsätzlich die Ziffernstruktur der Behördenkennzeichen (8000–8999; 80000–89999, der für den Katastrophenschutz verwendete Nummernkreis). Der Kennzeichenbereich wurde mittlerweile um Blöcke mit führender „9“ erweitert. Die Kennzeichen werden von der Zulassungsstelle des Bundesministeriums des Innern vergeben.
Kennzeichen der NATO
Internationale Hauptquartiere der NATO in Deutschland führen auf den amtlichen Kennzeichen ihrer Dienstfahrzeuge als Unterscheidungszeichen ein „X“, dem eine vierstellige Zahl folgt. Auch wenn § 46 der Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr die Aufgaben der Zulassungsbehörde für diese Fahrzeuge der Zentralen Militärkraftfahrtstelle der Bundeswehr übertragen hat, sind Fahrzeuge mit einem „X-Kennzeichen“ keine Dienstfahrzeuge der Bundeswehr. Die Zulassung und technische Überwachung der Fahrzeuge erfolgt nach den Vorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung, der Fahrzeug-Zulassungsverordnung, dem Kraftfahrzeugsachverständigengesetz und der 15. Ausnahmeverordnung zur Straßenverkehrszulassungsordnung.
Danach müssen die mit „X“ gekennzeichneten Fahrzeuge zur regulären Hauptuntersuchung und Abgasuntersuchung. Die Sicherheitsüberprüfung kann aber auch von Werkstätten der Bundeswehr durchgeführt werden. Damit stehen diese Fahrzeuge im Gegensatz zu denen der Bundeswehr mit dem Kennzeichen „Y“, die im Rahmen der „Technischen Materialprüfung“ (TMP) von Fachpersonal der Bundeswehr geprüft werden.
Auch diese Schilder müssen nicht reflektierend sein und es gibt sie nicht in der Euro-Version. Es gibt auch rote Kennzeichen, die mit „X“ beginnen.
Weitere Militärkennzeichen
In Frankreich stationierte Angehörige der Bundeswehr (deutsche Soldaten und deren ziviles Gefolge, d. h. Bundeswehrwehrverwaltung bzw. berechtigte Familienangehörige) haben ein eigenes Nummernschild, das mit „DF“ beginnt und weiße Schrift auf schwarzem Grund hat. Darauf folgen vier Ziffern von 0001 bis 9999, wobei die Zahlenfolge ab 4501 den Angehörigen des Deutschen Anteils am Stab des Eurokorps in Straßburg vorbehalten ist. Das Kürzel „DF“ ist ein sogenanntes französisches Domänenkennzeichen (Staatskennzeichen) und bedeutet „Douanes Françaises“. Es handelt sich damit um ein Zollausschlusskennzeichen.
In den Niederlanden stationierte deutsche Soldaten haben dort auch ein eigenes Kennzeichen. Es hat gelbe Schrift auf schwarzem Grund und beginnt mit „AF“.
Auch die in Deutschland stationierten Soldaten der US-Streitkräfte verwenden seit 2000 ein Nummernschild, das mit dem deutschen bis auf den Inhalt des Eurobandes identisch ist (sogenanntes Lookalike-Kennzeichen; mit „AD“, „AF“, „HK“ oder „IF“ beginnend). Aufgrund von Sicherheitsbedenken ist es seit Ende 2005 möglich, Kennzeichen des jeweiligen Zulassungsbezirks zu verwenden.
Für die Soldaten folgender Länder, die in Deutschland stationiert sind bzw. waren, existieren eigene Kennzeichen:
- Belgien (silberne Schrift auf schwarzem Grund) – seit dem Abzug der Belgischen Streitkräfte in Deutschland in 2004 nur noch vereinzelt für militärische Verbindungselemente zu sehen,
- Frankreich (silberne Schrift auf blauem Grund) – seit dem Abzug der Französischen Streitkräfte in Deutschland in 1999 nur noch Angehörigen des französischen Anteils an der Deutsch-Französischen Brigade und französischen militärischen Verbindungselementen in Deutschland vorbehalten,
- Niederlande (silberne Schrift auf schwarzem Grund),
- Kanada (rote Schrift auf weißem Grund),
- Großbritannien gibt für diesen Fall keine gesonderten Kennzeichen mehr heraus. Die Soldaten verwenden dort das reguläre britische Schild.
Verschiedenes
Ausbau des Systems
Das neue System sollte ausreichend sein für einen erwarteten erheblichen Zuwachs an Kraftfahrzeugen, bei gleichzeitiger Anpassungsfähigkeit an veränderte geopolitische Gegebenheiten. So konnten das Saarland (1957) und die Kreise in der ehemaligen DDR (1991) unkompliziert in das System übernommen werden. Historisch interessant und durch die Geschichte überholt ist die Berücksichtigung von Buchstabenkombinationen für die ehemaligen Ostgebiete des Deutschen Reiches im Verordnungsentwurf von 1956.

Unzulässige Erkennungsnummern („Braune Kennzeichen“)
Die Bundesregierung empfiehlt den Zulassungsstellen, keine Abkürzungen zu vergeben, die auf nationalsozialistische Vereinigungen und Einrichtungen sowie andere umstrittene Organisationen und Parteien hinweisen. Dies sind: HJ (Hitler-Jugend), KZ (Konzentrationslager), NS (Nationalsozialismus), SA (Sturmabteilung), SD (Sicherheitsdienst) und SS (Schutzstaffel), wobei SD nur von wenigen Zulassungsbehörden nicht ausgegeben wird. Weiterhin sind Kombinationen mit dem Zulassungsbezirk nicht möglich, wenn diese eine der o.g. Kombinationen ergibt. Für Stuttgart wären das beispielsweise die Erkennungszeichen „A“, „S“, „D“ sowie „ED“ (z. B. für S ED), für den Kreis Warendorf ein prägnantes Beispiel: WAF SS. Dort ist auch WAF FE nicht zugelassen. Bei anderen Zulassungsbezirken gilt ähnliches (Beispiel Köln: K Z). Allerdings wurden in Einzelfällen – wohl versehentlich – diese Kombinationen von Zulassungsstellen vergeben. Es gibt auch Ausnahmen, so ist im Zulassungsbezirk der Region Hannover H J 9999 eine zulässige und auch vom zuständigen Minister nicht weiter beanstandete Kombination. Eine solche ist zum Beispiel, wenn die Initialen des Fahrzeughalters eine der Abkürzungen ergeben. Wenn das Fahrzeug verkauft wird, kann der neue Eigentümer das Kennzeichen – meist gegen Verwaltungsgebühren – ändern lassen.
Anstößige Kombinationen
Im Landkreis Limburg-Weilburg wurde zeitweise die Buchstabenkombination „AA“ (also: LM AA) nicht ausgegeben, was „Leck mich am Arsch“ bedeutet und als Provokation angesehen wurde. Diese Regelung wurde 1988 außer Kraft gesetzt, nachdem man „LMAA“ auch mit „Liebenswürdiger Mensch auf Achse“ übersetzen könnte. Stuttgart vergibt die Kombination S EX und S AU sowie Bad Segeberg SE X ausschließlich als Wunschkennzeichen. Ähnlich sieht es mit der Kombination der Stadt Hanau in Hessen (HU) und den Buchstaben RE aus.
Wunschkennzeichen
Seit etwa 1998 ist es möglich, gegen eine bundeseinheitliche Gebühr von 10,20 € (Geb.-Nr. 221 der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr) Wunschkennzeichen zu erhalten. Viele Zulassungsstellen bieten inzwischen eine Online-Reservierung an. Für eine solche Vorabreservierung eines Kennzeichens fällt eine zusätzliche Gebühr von 2,60 € an.
Die Zulassungsstellen behalten sich dabei das Recht vor, für bestimmte Kennzeichen (DO OF in Dortmund, DON AU im Landkreis Donau-Ries, EN TE im Ennepe-Ruhr-Kreis, UN NA im Kreis Unna, ES EL im Landkreis Esslingen, PIR NA im Landkreis Sächsische Schweiz, etc.) höhere Gebühren zu verlangen.
Reservierungen
Einige Städte behalten sich weiterhin Kombinationen für spezielle Fahrzeuge vor, wie z. B. TX für Taxis oder S bzw. SW für Städtische Fahrzeuge (Stadtwerke).
Des Weiteren ist eine Aufteilung der Kennzeichenräume zwischen Landkreisen und kreisfreien Städten zu finden, die dasselbe Kfz-Kennzeichen führen, wie z. B. zwischen der Stadt Kassel KS und dem Landkreis Kassel KS.
Die Städte Hanau in Hessen, St. Ingbert und Völklingen im Saarland und die Gemeinde Büsingen am Hochrhein haben eigene Erkennungszeichen, obwohl sie nicht kreisfrei sind. Hanau durfte als größte Stadt des Main-Kinzig-Kreises das Kennzeichen HU behalten, während alle anderen Gemeinden des Landkreises, der seinen Sitz nach Gelnhausen verlagerte, die Kennung MKK erhielten. St.Ingbert (Kennzeichen IGB, gelegen im Saarpfalz-Kreis mit Kennzeichen HOM) und Völklingen (Kennzeichen VK, gelegen im Stadtverband Saarbrücken mit Kennzeichen SB) dürfen als Mittelstädte nach saarländischem Kommunalrecht ihr Kennzeichen führen, Büsingen am Hochrhein (Kennzeichen BÜS, zum Landkreis Konstanz gehörend mit Kennzeichen KN) ist eine deutsche Exklave in der Schweiz und hat ein eigenes Kennzeichen zur Erleichterung der Grenzkontrollen.
Kennzeichen in Filmen
Für Fahrzeuge, die in Fernseh- und Filmproduktionen vorkamen, wurden bei den DIN-Kennzeichen aus Datenschutzgründen damals unzulässige Erkennungsnummern wie z. B. AI oder BG vergeben bzw. bis 1989 das damals nicht existierende Städtekennzeichen P. Hintergrund: Die Buchstaben B, F, G (bis 1992) sowie I, O und Q durften wegen der Verwechslungsgefahr nicht für DIN-Schilder vergeben werden. Teilweise sind diese bei einigen Zulassungsstellen (z. B. Stadt Hof) auch für die heutigen FE-Kennzeichen gesperrt. Vereinzelt werden sogar ganze Zulassungsbezirke erfunden.
- Auswahl
Film/Serie Zulassungsbezirk Name der fiktiven Stadt bzw. des Zulassungsbezirks Arme Millionäre I In der ersten Staffel wurden nur Autos mit den Kennzeichen „STA“ für den Landkreis Starnberg und „M“ für München gezeigt. In der zweiten Staffel finden sich öfters Autos mit dem Kennzeichen „I“ Der Fahnder G und GX Bis 1990 „G“, danach „GX“ für die fiktive Stadt „Gleixen“ Gute Zeiten – Schlechte Zeiten ET Zu Beginn spielte die Serie noch nicht in Berlin. Autos, die für die Handlung wichtig waren, wurden mit dem fiktiven Kennzeichen ausgestattet. Bei parkenden Autos waren aber teilweise reale Kennzeichen, die im Raum Berlin geläufig waren, zu sehen. Um Himmels Willen KAL „Kaltenthal“ (fiktiver Ort der Handlung) Verliebt in Berlin GÖB und KA „Göberitz“ und „Kahlene“ (fiktive Orte der Handlung, obwohl „KA“ für Karlsruhe existiert) Julia – Wege zum Glück FA „Falkental“ (fiktiver Ort der Handlung) Tessa – Leben für die Liebe TL „Torland“ (fiktiver Ort der Handlung) Bianca – Wege zum Glück TN „Tannenau“ (fiktiver Ort der Handlung) Alarm für Cobra 11 – Die Autobahnpolizei AP „Autobahnpolizei“; nach Einrichtung des Landkreises Weimarer Land mit Sitz der Kreisverwaltung in Apolda mit dem Kennzeichen „AP“ wurde diese Kennung in der Serie nicht mehr verwendet. Seitdem wird „NE“ für Neuss verwendet, dort wird die Serie auch gedreht. Knockin’ on Heaven’s Door NA Schule KER „Kerkweiler“; die Zulassungsiegel wurden bewusst nur undeutlich gezeigt oder durch Schmutz unlesbar gemacht, um keine Rückschlüsse auf ein Bundesland zuzulassen Neues vom Süderhof SÖN Fiktiv für „Südöstliches Niedersachsen“, obwohl die Serie im nordöstlichen Niedersachsen spielte Willkommen in Kronstadt KRO „Kronstadt“ (fiktiver Ort der Handlung, als Beispiel einer Kleinstadt). Kronstadt war jedoch zu Zeiten der deutschen Besiedlung Rumäniens auch der Name des heutigen Braşov und darf auch heute noch offiziell verwendet weden. Im Stahlnetz des Dr. Mabuse, Die unsichtbaren Krallen des Dr. Mabuse, Das Testament des Dr. Mabuse P und Pol Die Filme spielen in einer nicht bekannten deutschen Großstadt. „P“ war zum Zeitpunkt des Entstehens der Filme noch nicht vergeben und „Pol“ für Polizeifahrzeuge wurde spätestens seit Einführung der weißen Kennzeichen in Deutschland nicht mehr vergeben. Löwenzahn B Fiktiv für „Bärstadt“, obwohl „B“ für Berlin steht. Ein Heim für Tiere AD Fiktiv für „Adelsheim“, das zwar real existiert, jedoch das Kfz-Zeichen „MOS“ für Mosbach führt. „AD“ fand bei den amerikanischen Streitkräften in Deutschland Verwendung. K11 – Kommissare im Einsatz M–04 und M–06 Es werden nahezu alle Fahrzeuge mit Kurzzeitkennzeichen oder roten Nummern zugelassen. Im Allgemeinen werden die Kennzeichen zensiert. Man sieht jedoch manchmal auch Polizeiautos mit roten Kennzeichen in der Serie. Dahoam is Dahoam BFN Das Kennzeichen „BFN“ steht in der bayerischen Daily Dahoam is Dahoam für den Ort Baierkofen.
Engschrift
Für die alten DIN-Kennzeichen galt: Reichte der Platz für die Zeichen nicht aus, so konnte die (private) Prägestelle schlankere Zeichen verwenden. Dieses Problem trat vor allem bei Städten mit dreibuchstabigen Kennungen auf, wenn diese besonders breite Zeichen enthielten, zum Beispiel „W“ oder „M“, aber auch in Regionen mit besonders langem Nummernteil, insbesondere in Großstädten. Es wurde meist eine gemischte Schreibweise benutzt, d. h. der Zulassungsbezirk in Normalbreite, die Erkennungsnummer in Engschrift und die Ziffernfolge wieder in Normalbreite.
Für die FE-Schrift wird eine nichtproportionale Schriftart verwendet, d. h. alle Zeichen sind gleich breit. Für normal große Nummernschilder kann in der Regel bei bis zu sieben Zeichen die Normalschrift verwendet werden. Erst bei acht Zeichen wird für alle Zeichen die Engschrift benutzt.
Motorradkennzeichen
Bei Motorrädern war noch in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts ein ovales Schild auf dem vorderen Schutzblech (längs zur Fahrrichtung) üblich, das aber in der Nachkriegszeit seine praktische Bedeutung und entsprechende Nutzung verlor. Zweiräder, Trikes und verwandte Zulassungen haben heute generell nur ein Nummernschild, das am Heck des Fahrzeugs befestigt ist. Oft geübte Praxis der Kfz-Zulassungsstellen ist es, für Motorräder die einstelligen Nummern, zum Beispiel OH TP 1 zu reservieren. Die zulässigen Mindestbreiten von Motorrad-Kennzeichen variieren zwischen verschiedenen Landkreisen, so dürfen sie beispielsweise in Oberhavel schmaler sein als in Berlin.
Versicherungskennzeichen


Kleinkrafträder, Mofas, Leichtkraftfahrzeuge der Fahrzeugklasse „M“ bzw. „S“ und bestimmte elektrisch betriebene Krankenfahrstühle führen lediglich ein Versicherungskennzeichen am Heck. Dieses wird jährlich ab März für längstens ein Jahr (Versicherungsjahr) in einer jeweils anderen Schriftfarbe ausgegeben und kann bei Banken und Versicherungen erworben werden. Dieses Schild ist zweizeilig (drei Ziffern und drei Buchstaben), als Hochformat nahezu quadratisch und deutlich kleiner als gewöhnliche Kfz-Kennzeichen. Die jeweilige Nummer ist nicht speziell an das Fahrzeug gebunden, sondern wird meist zufällig vergeben. Anhand der Buchstaben können Rückschlüsse auf die Versicherungsgesellschaft gezogen werden. Das Kennzeichen dokumentiert nicht die behördliche Zulassung zum Straßenverkehr. Die Schriftfarben sind, im jährlichen Wechsel zum 1. März, schwarz, blau und grün. Das Jahr, in dem das Kennzeichen gültig ist, ist nochmals in der untersten Zeile angegeben. Deshalb ist es nicht möglich, ein Kennzeichen drei Jahre später noch einmal zu benutzen.
Am unteren Rand steht in kleiner Schrift GDV oder ARISA, je nach Versicherung (früher: HUK VERBAND).
Darüber hinaus gibt es noch rote Kennzeichen für Überprüfungs- und Überführungsfahrten. Diese Kennzeichen beginnen immer mit dem Buchstaben „Z“ um einen Missbrauch mit anderen Versicherungskennzeichen zu vermeiden, da in den Begleitpapieren kein spezielles Fahrzeug eingetragen ist.
- Farben der aktuellen Kennzeichen ab 1. März des jeweiligen Jahres:
Farbe Jahr Schwarz 1990 1993 1996 1999 2002 2005 2008 2011 Blau 1991 1994 1997 2000 2003 2006 2009 2012 Grün 1992 1995 1998 2001 2004 2007 2010 2013
Selbstleuchtende Kennzeichen
Eine technische Innovation, die selbstleuchtenden Kennzeichenschilder, die seit März 2006 in Deutschland in der Erprobung waren, sind seit November 2006 in Deutschland für den allgemeinen Straßenverkehr zugelassen.
Gemeinden mit den wenigsten Kfz
Die folgende Tabelle zeigt die Zulassungsbezirke mit den wenigsten angemeldeten Fahrzeugen in Deutschland (Stand: 2005, Quelle: KBA)
Platz … in 2005 Vergleich 1998 Stand 2005 Kfz-Bestand 2005 397 IGB AN 31080 398 KF SC 31077 399 SC IGB 30533 400 VK EMD 29355 401 EMD KF 29127 402 BÖ VK 28846 403 HWI EA 28781 404 ZW ZW 27341 405 EA HWI 25366 406 BÜS BÜS 812
Auslandsbesonderheiten
Im australischen Staat Victoria gibt es eine spezielle Version des Nummernschildes, die mit dem deutschen bis auf den Inhalt des Eurobandes identisch ist. Es beginnt durch immer mit V für Victoria (in Deutschland Vogtlandkreis). Für dieses Schild werden erhebliche Zusatzkosten fällig. Neben der normalen Euro-Größe gibt es auch noch eine Miniplate für Fahrzeuge mit Schilderrahmen amerikanischer/australischer Norm.
Im australischen Staat New South Wales (NSW) gibt es ein ähnliches Schild wie in Victoria, jedoch beginnt es dort immer mit N. Es wird hier mit weißer Schrift auf schwarzem Grund angeboten (negative Schriftdarstellung). Das Schild kostet neben erheblichen Zusatzgebühren bei der Ausstellung auch noch eine jährliche Luxussteuer. Die Straßenbehörde von NSW empfiehlt dieses Nummerschild für Personen, die ihrem Fahrzeug einen europäischen Touch geben wollen.
Auf Kennzeichen griechischer LKW kann es eine Plakette geben, die der deutschen TÜV-Plakette sehr ähnelt, jedoch wird dort eine Schrift mit Serifen verwendet.
Siehe auch
- Liste der früheren deutschen Kfz-Kennzeichen-Systeme
- Automatische Nummernschilderkennung
- Liste der Kfz-Kennzeichen in Deutschland
- Liste aller Kfz-Kennzeichen der Bundesrepublik Deutschland
- Liste aller Kfz-Kennzeichen mit inoffizieller Gebietseinteilung
- Liste der Kfz-Nationalitätszeichen
- Kfz-Kennzeichen (Österreich)
- Autokennzeichen (Schweiz)
- Kfz-Kennzeichen aus anderen Ländern
- Kfz-Kennzeichen der US-Streitkräfte in Deutschland
- Kfz-Kennzeichen der kanadischen Streitkräfte in Deutschland
- Sachfahndung
Einzelnachweise
- ↑ a b c d e f Michael Ossenkopp, „Kein Wunsch-Kennzeichen für den Kaiser“, Beilage „Automobil“ C2, Berliner Zeitung, 22./23. September 2007
- ↑ „Verordnung zur Neuordnung des Rechts der Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr und zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften“, 25. April 2006, in Bundesgesetzblatt 2006 Teil I Nr. 21 vom 29. April 2006
- ↑ „Bundesverkehrsministerium: keine Rote 07 im Ausland! Traurig aber wahr!“, Meldung vom 3. August 2007, DEUVET - Bundesverband für Clubs klassischer Fahrzeuge e. V.; Zugriff 30.Sept.2007)
- ↑ DEUVET, 2004
- ↑ ADAC, 2006