Offener Investmentfonds
Ein Offener Investmentfonds, oft kurz als Fonds bezeichnet, ist eine Form der Geldanlage. Eine Kapitalanlagegesellschaft (auch Investmentgesellschaft, KAG) sammelt das Geld der Kapitalanleger, bündelt es in einen Investmentfonds und investiert es in unterschiedlichen Anlagebereichen. Bei offenen Investmentfonds existiert keine Begrenzung des Fondsvermögens und der Zahl der Anteilscheine. Die Anteilscheine können in der Regel an jedem (Börsen-)Tag gehandelt werden. Durch die Streuung wird das Anlagerisiko minimiert. Das Geld wird nach vorher festgelegten Anlagezielen in Aktien, festverzinslichen Wertpapieren, am Geldmarkt und/oder in Immobilien angelegt.
Mit dem Kauf von Investmentfondsanteilen wird der Anleger Miteigentümer am Fondsvermögen und hat einen Anspruch auf Gewinnbeteiligung und Anteilsrückgabe zum jeweils gültigen Rücknahmepreis. Der Anteilswert bemisst sich nach dem Wert des gesamten Fondsvermögens, dem so genannten Inventarwert oder Net Asset Value (NAV), dividiert durch die Anzahl der ausgegebenen Anteile. Das Fondsvermögen wird durch ein professionelles Fondsmanagement verwaltet und ist nach deutschem Recht Sondervermögen, das heißt die Anlagen müssen strikt getrennt von dem Vermögen der Gesellschaft gehalten werden. Diese Regelung garantiert den Vermögenserhalt auch bei Insolvenz der Kapitalanlagegesellschaft. Das Sondervermögen steigt durch neue Einlagen von Anlegern und durch Kurs-, Dividenden- und/oder Zinsgewinne bzw. fällt durch Rückerstattung von Anteilen oder Verluste.
Geschlossene Investmentfonds
Hauptartikel: geschlossener Fonds
Im Gegensatz zu den offenen Investmentfonds gibt es auch noch geschlossene Fonds. Diese unterliegen Beschränkungen hinsichtlich der Möglichkeit jederzeit Anteile handeln zu können. So muss eine Investition in der Regel während des Platzierungszeitraums erfolgen, auch eine Rückgabe von Anteilen ist nicht möglich.
Arten offener Investmentfonds
- Aktienfonds Investment hauptsächlich in Aktien)
- Rentenfonds Investment hauptsächlich in festverzinsliche Papiere
- Mischfonds Investment in verschiedenen Anlageklassen
- Geldmarktfonds
- Offene Immobilienfonds
- Dachfonds (Investment hauptsächlich in andere Fonds)
- Indexfonds bildet einen bestimmten Index wie z. B. den DAX nach und werden nicht aktiv gemanged.
- Multi Manager Fonds
- Hedgefonds Seit Anfang 2004 in Deutschland und Österreich zum öffentlichen Vertrieb zugelassen (offizielle Bezeichnung: Sondervermögen mit zusätzlichen Risiken)
- Garantiefonds Hier wird eine Mindest-Rendite garantiert
- AS-Fonds Altersvorsorge-Fonds
- Laufzeitfonds sind zeitlich begrenzt und werden zwangsläufig am Ende der Laufzeit aufgelöst
- Nachhaltigkeitsfonds Investieren z.B. in Wind und Solarenrgie
Unterscheidungsmerkmale von offenen Investmentfonds
Eine Möglichkeit, Investmentfonds zu kategorisieren, ist, sie nach Anlagedauer zu sortieren, wobei die Definition der verschiedenen Kapitalanlagegesellschaften variiert. Grundsätzlich gibt es Investmentfonds mit kurzfristigem, mittelfristigen oder langfristigen ANlagehorizont.
Eine mögliche weitere Unterteilung ist, ob der Fonds mit einem Ausgabeaufschlag versehen ist. Dabei gibt es je nach KAG unterschiedliche Bezeichnungen:
- z.B. Tradingfonds (TF) oder Anteilsklasse -net- ohne Ausgabeaufschlag
- z.B. Classicfonds (CF) oder Anteilsklasse -A- mit Ausgabeaufschlag
Für Fonds mit Ausgabeaufschlag ist bei dem Kauf ein um bis zu 5 % höherer Preis zu zahlen. Für die Aufnahme in Sparplänen, bei denen monatlich eine bestimmte Summe in Fonds investiert wird und daher auch monatlich Anteile nachgekauft werden, ist diese Anlageform aufgrund des vergleichsweise hohen Anschaffungspreises nicht zu empfehlen (siehe Kosten)
Eine weitere Unterscheidung besteht in der Art, wie der Fonds gemanagt wird:
Agemanagten Fonds hängt der Wertzuwachs wesentlich von der Einschätzung der Fondsmanager oder Advisoren ab, die versuchen, unterbewertete Titel zu kaufen und zu einem späteren Zeitpunkt mit Gewinn zu verkaufen. Deswegen haben Indexfonds niedrigere Verwaltungskosten, was deutlich niedrigere oder überhaupt keine Ausgabeaufschläge ermöglicht. Multi Manager Fonds werden von mehreren Fondsmanagern betreut.
Einige Fonds haben für die Fondsanteile eine Zulassung zum Börsenhandel. Das ergibt eine weitere Unterscheidungsmöglichkeit:
- Exchange Traded Funds sind Investmentfonds, deren Anteile an der Börse gehandelt werden.
- privat platzierte Fonds
Wenn ein Fonds eine Börsenzulassung hat, dann besitzen die Fonds-Anteile eine größere Fungibilität, das heißt, man kann sie leichter kaufen und verkaufen. Dem Käufer wird von der Börse ein Verkäufer zugeordnet. Bei privat platzierten Fonds kann man Anteile nur von der Investmentgesellschaft kaufen oder verkaufen. Ein direkter Verkauf von Anteilen an eine andere Person ist meistens nicht möglich.
Basierend auf den formalen Anforderungen des deutschen Auslandinvestmentgesetz wird je nachdem wie weit stark ein Fonds diesen entspricht unterschieden zwischen:
- Weißen Fonds (volle Entsprechung)
- Grauen Fonds (teilweise Entsprechung)
- Schwarzen Fonds (überhauptkeine Entsprechung)
Bis in einem Urteil des Finanzgerichts Köln am 19. Juli 2007 die Nichtvereinbarkeit mit dem Europarecht festgestellt wurde, war an diese Klassifizierung unter anderem eine Strafbesteuerung für schwarze Fonds geknüpft.
Eine weitere Klassifikation sind die Anleger, für die ein Fonds aufgelegt wird:
- Spezialfonds sind Fonds, die für einen oder einige wenige Institutionelle Anleger aufgelegt werden.
- Publikumsfonds sind Fonds, deren Anteile den Kleinanlegern zum Kauf angeboten werden.
Kosten
Die Kosten eines Fonds setzen sich zusammen aus dem Ausgabeaufschlag, den Verwaltungskosten, der Depotgebühr und manchmal einer Erfolgsbeteiligung des Managements. Aktienfonds sind in der Regel etwas teurer als andere Fonds. Im Schnitt liegen die Ausgabeaufschläge von Aktienfonds und Immobilienfonds bei 5 %, in Rentenfonds bei 3 % und in Geldmarktfonds bei 0 %. Da der Ausgabeaufschlag zur Deckung der Vertriebskosten dient, wird im Direktvertrieb über das Internet teilweise auf ihn verzichtet, wobei dann die Verwaltungsgebühr höher ausfallen kann. In der Verwaltungsgebühr ist unter anderem eine Bestandsprovision enthalten, von der sich Discountanbieter im Wesentlichen finanzieren.
Die jährlichen Managementgebühren liegen im allgemeinen bei 0,1 bis 1,75 %, die sich aus dem Nettoinventarwert des Fonds berechnen und aus diesem entnommen werden. Die jährlichen Managementgebühren von Indexfonds liegen bei durchschnittlich nur etwa 0,45 % p. a. Einige Fonds verlangen Erfolgsvergütungen, teils auf absoluter (Beteiligung am Gewinn) oder relativer (Beteiligung am Übertreffen einer bestimmten Benchmark) Bemessungsgrundlage.
In Deutschland ist gesetzlich vorgeschrieben, dass das Vermögen eines Publikumsfonds bei einer Depotbank hinterlegt ist. Sie berechnet dem Fondsvermögen jährlich eine Depotbankgebühr. Innerhalb von Fonds gibt es zudem Kosten, wie Druck- oder Wirtschaftsprüfungskosten, die dem Fondsvermögen belastet werden und im Bericht ausgewiesen sind (siehe Total Expense Ratio).
Alle Umschichtungen des Fondsvermögens verursachen zudem Transaktionskosten. Bei Aktienfonds geht man von einer durchschnittlichen jährlichen Umschichtungsquote (PTR - Portfolio Turnover Rate) von 1,5 aus. Da die Depotbank des Fonds, die über die Transaktionskosten an allen Umschichtungen verdient, oftmals zum Konzern der Kapitalanlagegesellschaft gehört, können Interessenkonflikte auftauchen, wenn zu viele Umschichtungen erfolgen oder die vereinbarten Gebührensätze überhöht sind.
Bei Indexfonds sind Umschichtungen nur erforderlich, wenn sich die Zusammensetzung des zugrundeliegenden Index ändert oder das Fondsmanagement auf Mittelzu- oder abflüsse reagieren muss. Bei Indexfonds geht man daher von einer durchschnittlichen jährlichen Umschichtungsquote von nur 0,2 aus.
Der Umfang der jährlichen Transaktionskosten sowie die jährliche Umschlagshäufigkeit sollten für den Anleger klar erkennbar sein. Bestrebungen, den § 41 Abs. 1 InvG entsprechend zu ergänzen, sind jedoch immer wieder gescheitert, zuletzt bei der aktuellen Novelle des Investmentgesetzes im November 2007.
Vorteile eines offenen Investmentfonds
Investmentfonds ermöglichen Anlegern, ihr Geld in verschiedenen Anlagebereichen, also an den Geld- und Kapitalmärkten, in festverzinslichen Wertpapieren, Immobilien, Aktien und Derivaten anzulegen und gleichzeitig professionell verwalten zu lassen. Insbesondere bei Aktienfonds unterscheidet man zwischen aktiv verwalteten Investmentfonds und Indexfonds, deren Zusammensetzung einen festgelegten Aktienindex repliziert (spiegelt). Kapitalanlagegesellschaften argumentieren, dass die professionelle Auswahl der Aktien bei aktiv verwalteten Aktienfonds die Chance auf eine überdurchschnittlich gute Kursentwicklung bietet.
Geldanlage über Investmentfonds ist sowohl in Sparplänen ab ca. 25 € monatlich möglich, als auch mit Einmalanlagen, die ab ca. 250 € bis 500 € möglich sind.
Die Anlegergelder sind Sondervermögen der Investmentgesellschaft und der Depotbank. Selbst im Falle eines Konkurses der Investmentgesellschaft oder Depotbank bleibt das Geld der Anleger unangetastet. Im Falle einer Insolvenz kümmert sich die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) um die Liquidierung der Gelder und sofortige Auszahlung an die Anteilseigner. Fonds unterliegen in Deutschland der staatlichen Genehmigung und Aufsicht durch die BaFin. Kaum eine andere Anlageart ist in dieser Hinsicht so sicher und gut überwacht.
Nachteile eines offenen Investmentfonds
Entgegen den von Kapitalanlagegesellschaften geweckten Erwartungen übertrifft nur ein gutes Drittel aller aktiv verwalteten Fonds seinen jeweiligen Vergleichsindex. Daher glauben manche, dass Indexfonds oder ggf. Indexzertifikate eine bessere Investitionsalternative als aktiv verwaltete Aktienfonds darstellen: Indexfonds und Indexzertifikate bieten eine ähnliche Risikostreuung wie die üblichen Aktienfonds, ähnliche und in vielen Fällen bessere Entwicklungen als der aktiv geführten Fonds - aber dies zu meist geringeren sichtbaren Kosten, da Zertifikate (vgl. dort unter 'Kosten') nicht verpflichtet sind, die belasteten Kosten auszuweisen. Weiterhin lässt sich die Kursentwicklung von Indizes (wie beispielsweise dem DAX) auch von Kleinanlegern über täglich verfügbare Medien wie Zeitungen und Fernsehen leichter verfolgen als bei Fonds und gestattet so bei Bedarf entsprechende Dispositionsmöglichkeiten.
Die Möglichkeit des Aktionärs, an Hauptversammlungen der Aktiengesellschaften teilzunehmen und sein Stimmrecht auszuüben, wird von den Fondsgesellschaften nicht an den Investor weitergegeben.
Beim Kauf von Fondsanteilen sollte auf das Risikopotential der Fondssektoren hingewiesen werden. Es ist unbedingt darauf zu achten, wie ein entsprechender Fonds investieren darf. Der Verkaufsprospekt muss diese Informationen enthalten.
Gesetzliche Grundlagen
Deutschland
Die rechtlichen Grundlagen finden sich im Investmentgesetz und im Investmentsteuergesetz. Fonds werden in Deutschland im Sondervermögen von Investmentgesellschaften betrieben, welche als Kreditinstitute gelten. Die in Deutschland zugelassenen Investmentfonds unterliegen der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Die genauen gesetzlichen Vorschriften zu Investmentfonds sind im Investmentgesetz (InvG) zu finden.
Staatliche Anreize
Der Staat hilft Arbeitnehmern beim Aufbau eines fonds depot mit finanziellen Anreizen. Wer seine vermögenswirksamen Leistungen (VL) in Aktienfonds anlegt, erhält vom Staat eine Sparzulage von 18 % (= 72 € pro Jahr). Unter bestimmten Voraussetzungen (z. B. mind. 60 % Aktienanteil) kommen auch Dachfonds und gemischte Wertpapier- und Grundstücks-Sondervermögen in den Genuss der Förderung. Die Einkommensgrenzen betragen 17.900 € für Ledige und 35.800 € bei Zusammenveranlagten. Liegt das zu versteuernde Einkommen unter diesen Grenzen, erhält man die Zulage.
Riester-Rente mit offenen Investmentfonds
Bei der Riester-Rente werden bestimmte, von Investmentgesellschaften, Kreditinstituten und Versicherungen angebotene Produkte gefördert, aus denen vom 60. Lebensjahr oder vom Beginn einer Altersrente des Anlegers an ein lebenslanges monatliches Einkommen fließt.
Bei der Anlage in Investmentfonds kann ein Auszahlplan mit festen und variablen Auszahlungen vereinbart werden. Dabei können bis zu 30 % des angesparten Kapitals zu Beginn der Auszahlphase ausgezahlt werden. Bei allen geförderten Anlagen muss zugesagt sein, dass mindestens die eingezahlten Beträge wieder ausgezahlt werden. Ob die angebotenen Altersvorsorgeprodukte die vorgeschriebenen Förderkriterien erfüllen, ist von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht vor Angebotsbeginn zu bestätigen.
Investmentfonds werden im Rahmen der Riester-Rente sowohl direkt als auch indirekt (über fondsgebundene Produkte) eingesetzt. Die Angebote der Investmentgesellschaften kombinieren die renditestarke Anlage in Aktienfonds mit dem auch kurzfristig wertstabilen Investment beispielsweise in Rentenfonds. Der Aktien(fonds)anteil bei einem Riester-Fondsangebot kann durch das Lebensalter des Anlegers bestimmt sein. In diesem Fall gilt die Daumenregel „Je jünger der Anleger, desto höher der Aktienanteil“. Gemanagte Fondssparpläne können auch vorsehen, dass der Aktienanteil in Abhängigkeit von der aktuellen Marktlage variiert. In diesem Fall spielt das Alter des Anlegers keine Rolle.
Zur Wahl stehen Konzepte, bei denen die eigentliche Fondsauswahl ausschließlich durch die Investmentgesellschaft erfolgt sowie Angebote, bei denen der Anleger Einfluss auf die konkrete Fondsauswahl nehmen kann. Damit wird den unterschiedlichen Bedürfnissen der Anleger Rechnung getragen. Die konkrete Auswahl eines Riester-Fondsprodukts sollte in einem Gespräch mit einem Anlageberater erfolgen.
Voraussetzung für die statliche Förderung ist immer die Garantie einer lebenslangen Leibrente. Da das biometrische Risiko der Langlebigkeit nicht von Investmentfonds getragen werden kann, verpflichtet die BAFIN die Anbieter für jeden Sparer einen zusätzlichen Rentenversicherungsvertrag abzuschließen. Die Beiträge hierzu werden mit Rentebeginn aus dem angesparten Kapital entnommen. Die Beitragshöhe ist unsicher. Die Rentenzahlungen aus dem Versicherungsvertrag beginnen i.d.R. mit dem 85. Lebensjahr.
Steuerliche Aspekte
Die Besteuerung von Investmentfonds richtet sich nach dem Investmentsteuergesetz und wird sich mit der Unternehmensteuerreform 2008 in Deutschland verändern:
Regelung bis 31. Dezember 2008
Für Investmentfonds, die vor dem 1. Januar 2009 angeschafft werden, gilt weiterhin die bisher geltende Regelung. Soweit Investmentfonds die Voraussetzungen des § 5 InvStG erfüllen (Veröffentlichungspflichten, sog. Volltransparenz), werden Ausschüttungen und thesaurierte Erträge des Investmentfonds steuerrechtlich grundsätzlich so behandelt, als hätte sie der Anteilsinhaber unmittelbar selbst erwirtschaftet. Im Einzelnen ergibt sich folgendes:
- Laufende Investmenterträge, insbesondere Zinseinnahmen und Dividenden, sind stets auch ohne Ausschüttung steuerbar und werden dem Anleger am Jahresende zugerechnet
- Außerordentliche Gewinne, insbesondere Kursgewinne, die auf Ebene des Fonds erzielt werden, sind auch bei Veräußerung innerhalb der Jahresfrist für private Veräußerungsgeschäfte stets steuerfrei, solange diese nicht ausgeschüttet werden (sog. Fondsprivileg)
- Die Rückgabe oder der Verkauf von Investmentanteilen, die der Anleger im Privatvermögen hält, ist nur unter den Voraussetzungen des § 23 EStG (Haltedauer von unter einem Jahr) ein steuerpflichtiger Vorgang. Nach § 8 Abs. 5 InvStG ist das Halbeinkünfteverfahren nicht auf den Verkauf oder die Rückgabe von Investmentanteilen des Privatvermögens anzuwenden
Je nach Investmentansatz und Wertpapierstruktur können die Erträge eines Investmentfonds zu 100 % steuerpflichtig oder sogar zu 100 % steuerfrei sein. Ersteres gilt im Wesentlichen für Geldmarkt- und Rentenfonds, letzteres eher für spekulativere Aktienfonds.
Regelung ab 1. Januar 2009
Das derzeit für Privatanleger noch geltenden Fondsprivileg bei Ausschüttungen fällt weg. Die vom Fonds ausgeschüttete Gewinne aus Veräußerungen von Wertpapieren (z. B. festverzinslichen Wertpapieren, Aktien und Zertifikaten) gelten zukünftig unabhängig von der Haltedauer als steuerpflichtige Kapitalerträge und unterliegen der Abgeltungsteuer. Soweit die von Investmentfonds erzielten Wertpapierveräußerungsgewinne allerdings thesauriert werden, sind sie auf Ebene des Anlegers nach wie vor nicht steuerpflichtig.
Für Zertifikate gilt eine Besonderheit für die zeitlichen Anwendung. Grundsätzlich gilt, dass Wertpapiere, die vor dem 1. Januar 2009 angeschafft wurden, nicht unter die neue Besteuerung fallen. Bei Zertifikaten ist die Neuregelung selbst bei Erwerb vor dem 1. Januar 2009 anwendbar, wenn die Erträge nach dem 30. Juni 2009 zufließen.
Österreich
In Österreich erfolgt die gesetzliche Regelung durch das Investmentfondsgesetz (InvFG) Novelle 2003. Risikomischung und komplexe Zusammensetzung sind in Deutschland und in Österreich gesetzlich vorgeschrieben.
Schweiz
In der Schweiz erfolgt die gesetzliche Regelung durch das „Bundesgesetz über die Anlagefonds“ (SR 951.31).
Seit dem 1. Januar 2007 ist das „Bundesgesetz über die Anlagefonds“ durch das „Bundesgesetz über die kollektiven Kapitalanlagen (Kollektivanlagengesetz, KAG)“ ersetzt worden.
Abkürzungen:
- KAG: Bundesgesetz über die kollektiven Kapitalanlagen
- LPCC: Loi fédérale sur les placements collectifs de capitaux
- CISA: Collective Investment Schemes Act
Liechtenstein
In Liechtenstein erfolgt die gesetzliche Regelung durch das Gesetz über Investmentunternehmen (IUG) vom 19. Mai 2005. Die Aufsicht wird durch die FMA Finanzmarktaufsicht Liechtenstein sichergestellt. Die Regulierung entspricht europäischen Standards.
Das IUG kennt drei Fondstypen:
- Investmentunternehmen für Wertpapiere (oder Investmentfonds) sind entsprechend der EU-Richtlinie 85/611/EWG (geändert durch die Richtlinien 2001/107/EG und 2001/108/EG) konzipiert, erfüllen alle Anforderungen des Anlegerschutz und verfügen auf Grund der Mitgliedschaft Liechtensteins im Europäischer Wirtschaftsraum (EWR) über den Europa-Pass - sie werden auch als OGAW oder UCITS bezeichnet.
- Investmentunternehmen für andere Werte werden durch das nationale Liechtensteinische Fondsrecht (IUG) reguliert. Fonds dieses Typs sind sehr liberal reguliert und unterliegen nur den grundlegenden Anforderungen von Diversifikation und Anlegerschutz - erlauben darüber hinaus aber die Abbildung individueller Anlageziele. Eine Unterkategorie stellen Investmentunternehmen mit erhöhtem Risiko dar - hier erfolgt die Regulierung von Hedge-Fonds und anderen Alternativen Anlagen.
- Investmentunternehmen für Immobilien spielen heute in Liechtenstein keine Rolle - aktuell wird dieser Fondstyp nicht genutzt.
Die drei Fondstypen können in zwei Rechtsformen aufgesetzt werden:
- Anlagefonds (vertragliche Form als Treuhänderschaft, in Luxemburg auch FCP genannt)
- Anlagegesellschaft (körperschaftliche Form, in Luxemburg auch SICAV oder SICAF genannt.
Erwerb von Fondsanteilen
- Direktkauf bei einer Investmentgesellschaft
- Hier wird in der Regel ein Ausgabeaufschlag erhoben.
- Im Bankenvertrieb, am Bankschalter oder bei einer Direktbank
- Die Bank wickelt den Auftrag zumeist über eine Investmentgesellschaft ab, so dass auch hier ein (manchmal reduzierter) Ausgabeaufschlag fällig wird.
- Im Börsenhandel
- Wenn ein Fonds eine Zulassung zum Börsenhandel hat (Exchange Traded Funds), dann erhält man die Fondsanteile ohne Ausgabeaufschlag. Neben der üblichen Ordergebühr (vergleichbar mit einer Aktienorder) der Bank fällt nur noch eine geringe Maklercourtage an.
- Die Börse Hamburg hat im August 2002 unter der Bezeichnung „Fondsbörse Deutschland“ als erste Börse in Deutschland mit dem Börsenhandel von offenen Fonds (Investmentfonds) begonnen. Seither kann man Fondsanteile wie Aktien handeln. Somit werden für alle an der Börse gelisteten Fonds während der gesamten Börsenzeit seitens der Makler fortlaufend handelbare Preise gestellt; zudem kann der Anleger Limite und Stop-Loss-Order aufgeben.
- Im Jahr 2006 haben auch die Börse München und die Börse Stuttgart den börslichen Fondshandel aufgenommen.
Anlegerschutz/Rechenschaftsbericht
Offene Investmentfonds müssen einmal jährlich einen Rechenschaftsbericht erstellen und halbjährlich einen Halbjahresbericht. Zu jedem Fonds muss ein Verkaufsprospekt vorliegen, der über die Anlagegrundsätze und Kosten informiert. Der aktuelle Rechenschaftsbericht, der Verkaufsprospekt und der Halbjahresbericht (wenn der Rechenschaftsbericht älter ist als acht Monate) müssen einem Käufer zur Einsicht in geeigneter Weise angeboten werden. Der Käufer ist vor einem Investment umfassend über die damit verbundenen Risiken aufzuklären. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht überwacht die Einhaltung der durch den Gesetzgeber erlassenen einschlägigen Gesetze.
Monatsbericht und Factsheet (Vergleichsbericht)
Der Unterschied zwischen Monatsbericht und Factsheets erschließt sich in erster Linie dem Insider und ist nicht nur sprachlicher Natur. An und für sich ist ein Factsheet ein Vergleichsbericht, denn Monatsbericht übersetzt man mit „monthly report“. Ein Monatsbericht kommt direkt von der Datenquelle, also in diesem Fall der KAG. Ein Factsheet spiegelt zwar den Inhalt des Monatsberichtes zum großen Teil wieder, aber ein Factsheet kommt nicht von der KAG sondern von einem Analysten. Ein guter Analyst kopiert die Angaben von mehreren tausend Fonds manuell in seine Datenbank. Dazu gehören die Stammdaten die sich nur wenig ändern. Man rechnet bei den Stammdaten mit einem Änderungsvolumen von 5 bis 10 % pro Jahr. Hinzu kommen die sich monatlich ständig änderenden Daten wie Kurs, Ausschüttung, Fondsvolumen und Portfoliostruktur. Diese Angaben werden dem Fondsmonatsbericht der KAG entnommen. Bei den Monatsdaten rechnet man ungefähr mit einem Änderungsvolumen von 95 % pro Monat. Hieraus ist erkennbar, dass die Erfassungsarbeit bei den Analysten erheblich und kostenintensiv ist. Der Analyst kann auf diese Weise mehrere tausend Fonds miteinander vergleichen, allerdings kann es bei der Erfassungsarbeit der Analysten durchaus zu Erfassungsfehlern kommen. Die Factsheets der Analysten sind daher grundsätzlich zweitrangiger Natur, zumal ein Zeitverzug zwischen Monatsbericht und Factsheet besteht. Die Vorteile des Monatsberichts sind Rechtssicherheit, zeitnahe Publikation und nahezuhe Fehlerfreiheit, währenddessen ein Factsheet generell keines der drei eben genannten Vorteile bieten kann. Ein Analyst stellt die Qualität aufgrund anderer Maßnahmen sicher. Ein Factsheet ermöglicht dem Analysten den Vergleich zwischen mehreren Fonds unterschiedlicher KAGs auch mit unterschiedlichen Indizes. Dem Leser von Factsheets erschließt sich der Vorteil dadurch, dass er viele Angaben unterschiedlicher KAGs und Fonds auf einmal abgreifen kann. Der einheitliche Aufbau eines Factsheets ermöglicht zudem durch eine geringere mentale Belastung ein schnelleres Lesen. Bedingt dadurch, dass ein Factsheet aufgrund derselben Monatsdaten qualitativ nicht besser sein kann als ein Monatsbericht, versuchen die Analysten das Factsheet neben den oben genannten Maßnahmen noch durch zusätzliche Rechenläufe aufzuwerten, z. B. durch Rating und Ranking-Angaben. Umgekehrt können die KAGs die Mehrangaben die ein Factsheet macht, nicht liefern. Die parallele Existenz eines Factsheets (Vergleichsbericht) zum Monatsbericht ist also durchaus gerechtfertigt. Allerdings muss man wissen, dass nicht alle KAGs sich diesen Unterschied bewusst sind. Es gibt auch einige wenige KAGs die Ihre Monatsberichte mangels Wissens irrtümlich als Factsheet bezeichnen.
Fondspicking
Fondspicking ist der Prozess der individuellen Auswahl von Investmentfonds, die nach eigener Meinung eine bessere Rendite als der Markt erwarten lassen. Siehe dazu den Artikel Fondspicking
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