Zum Inhalt springen

Demografischer Faktor

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 4. Dezember 2004 um 23:14 Uhr durch Zwobot (Diskussion | Beiträge) (MichaelDiederich - Bot-unterstützte Redirectauflösung: CSU). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

Der demografische Faktor in der Rentenformel wurde von der CDU / CSUFDP Koalition 1998 beschlossen. Gründe hierfür waren vor allem die stetig wachsende Lebenserwartung und der gleichzeitig anhaltende Geburtenrückgang in Deutschland, infolgedessen die Einnahmen der Rentenversicherung sanken und die Ausgaben stiegen. Zudem waren die Kosten der Einheit von der Regierung Kohl zu einem erheblichen Teil auf das nur von abhängig Beschäftigten finanzierte Rentensystem umgelegt worden (Frühverrentung, Vorruhestand), was dazu beitrug, dass die Lohnnebenkosten eine nicht mehr akzeptable Größenordnung erreichten.

Durch Berücksichtigung der höheren Lebenserwartung sollten die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung stabil gehalten werden. Die Änderung der Rentenformel hätte bedeutete, dass das Rentenniveau langsamer steigt, was real eine Kürzung der Renten gleichgekommen wäre.

Bevor der demographische Faktor in Kraft treten konnte, wurde er von der rot – grünen Bundesregierung 1998 wieder abgeschafft und statt dessen eine starke staatliche Subventionierung des Rentensystems eingeführt. Größenmäßig entsprachen die Ausgaben dafür etwa den Einnahmen aus der neu eingeführten Ökosteuer. Im Jahre 2003 wurde die Rücknahme des demografischen Faktors von Bundeskanzler Gerhard Schröder als Fehler bezeichnet. Da weiterhin höhere Beiträge zur Rente drohten, plant die Bundesregierung für 2005 die Einführung eines Nachhaltigkeitsfaktors.