Allgemeine Handlungsfreiheit
Die freie Entfaltung der Persönlichkeit ist ein im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland festgeschriebenes Recht auf eine individuelle Lebensgestaltung. Jeder Mensch (nicht nur jeder Deutsche) hat zum Beispiel das Recht, die von ihm bevorzugte Kleidung zu tragen, den Wohnort zu wechseln oder sich das Auto seiner Wahl zu kaufen. Die Freie Entfaltung der Persönlichkeit bezieht sich aber auch auf "innere Werte" und ergänzt so beispielsweise die Meinungs-, Gedanken- und Gewissensfreiheit als sogenanntes Auffanggrundrecht.
Das Recht auf Freie Entfaltung der Persönlichkeit ist in Artikel 2 des Grundgesetzes geregelt, dessen Wortlaut ursprünglich lauten sollte: Jeder kann tun und lassen was er will
Grenzen des Rechts auf freie Entfaltung der Persönlichkeit
Dieses Recht gilt allerdings nicht unbegrenzt und schrankenlos. Die freie Entfaltung der Persönlichkeit darf das friedliche Zusammenleben der Menschen nicht stören.
Schrankentrias
Die so genannte Schrankentrias besteht aus der verfassungsmäßigen Ordnung, den Rechten anderer und dem Sittengesetz.