Rücksendenummer
Mit Return of Material Authorization (oder Return Merchandise Authorization [Amer.]) (RMA-Nummer) wird eine vom Lieferanten vergebene Kennnummer für die Warenrücksendung bezeichnet. Der Kunde wird verpflichtet, vor der Rücksendung eine derartige Kennnummer anzufordern, damit die Ware beim Lieferanten korrekt zugeordnet werden kann.
Eine derartige Verpflichtung des Kunden ist in vielen Fällen mit geltendem Recht unvereinbar. So hat der Endverbraucher z. B. nach dem Fernabsatzrecht (im BGB) ein Rückgaberecht, das von der vorherigen Vergabe einer RMA-Nummer unabhängig ist.
Der RMA-Prozess dient daher vielmehr der strukturierten Rückführung der Ware. Hierdurch wird zumeist eine schnellere und fehlerunanfälligere Zuordnung und Verarbeitung der Retoure erreicht. Daher dient der RMA-Prozess im Regelfall beiden Parteien und sollte auch vom Rücksendenden beachtet werden. Wichtig ist dabei immer, die RMA-Nummer bzw. RMA-Kennung gut und sichtbar auf der Verpackung zu markieren.
Wird die RMA-Nummer nicht auf dem Paket angegeben oder vergessen, so wird die Lieferung in den meisten Fällen vom Empfänger nicht angenommen und geht dann unweigerlich wieder an den Absender zurück.