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Mitarbeitervertretung

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Mitarbeitervertretungen (MAV) sind betriebliche Interessenvertretungen nach kirchlichem Arbeitsrecht. Sie sind den Betriebsräten ähnlich.

In der Bundesrepublik Deutschland unterliegen die Religionsgemeinschaften und ihre karitativen und erzieherischen Einrichtungen weder dem Betriebsverfassungsgesetz (Vorlage:Zitat de § BetrVG) noch den Personalvertretungsgesetzen von Bund (Vorlage:Zitat de § BPersVG) oder Ländern (z.B. § 107a LPersVG-BW). Die Rechtsform (Stiftung, Verein, GmbH, AG, Körperschaftsstatus) spielt dabei keine Rolle.

Grund für diese Regelung ist das Selbstbestimmungsrecht nach Vorlage:Zitat Art Absatz 3 der Weimarer Reichsverfassung (siehe Vorlage:Zitat Art Grundgesetz), das jeder Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft die eigenverantwortliche Regelung eigener Angelegenheiten garantiert. Durch Erlass kirchenrechtlicher Regelungen über die Beteiligung der Arbeitnehmer haben evangelische und katholische Kirchen eine Lösung gefunden, die das Selbstbestimmungsrecht und die Interessen der Arbeitnehmer gleichermaßen berücksichtigt (vgl. Praktische Konkordanz).

Die Befugnisse der Mitarbeitervertretungen sind in den Mitarbeitervertretungsgesetzen, im katholischen Bereich auch 'Mitarbeitervertretungsordnung (MAVO)' genannt, der einzelnen Gemeinschaften geregelt.

Im kirchlichen Arbeitsrecht kann innerhalb der Mitarbeitervertretung ein Wirtschaftsausschuss bzw. ein Ausschuss für Wirtschaftsfragen nach Paragraf 23a MVG-EKD (Mitarbeitervertretungsgesetz) gebildet werden. Im Gegensatz zum Betriebsverfassungsgesetz müssen allerdings die Mitglieder des WA auch Mitglieder der MAV sein.

Literatur

  • Arbeitsrecht und Kirche - Fachzeitschrift für Mitarbeitervertretungen, SachBuchVerlag Kellner, ISSN 1614-1903
  • ZMV - Zeitschrift für die Praxis der Mitarbeitervertretung in den Einrichtungen der katholischen und evangelischen Kirche, Ketteler Verlag, ISBN 3-927494-62-3
  • Arbeit und Recht - Zeitschrift für Arbeitsrechtspraxis, AiB-Verlag, ISSN 003-7648