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Rekonziliation

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Die Rekonziliation (vom lat. reconciliatio: „Wiederherstellung, Versöhnung“) ist ein Begriff aus dem katholischen Kirchenrecht mit zwei ähnlichen Bedeutungen: Zum einen die Wiederheiligung einer geschändeten Kirche durch eine neue Weihe, zum anderen das Aufheben einer Exkommunikation und Wiederaufnahme des Betroffenen in die Kirche.

In den frühen christlichen Gemeinden war es üblich, Sünder von der Gemeinde und der Teilnahme am Gottesdienst auszuschließen. Diese mussten daraufhin durch Bußleistungen sich neu bewähren, bevor sie nach einer bestimmten Zeit, welche in Notlagen entfiel, die Rekonziliation erfahren konnten. Mit dem Wandel des Christentums von der strenggläubigen Minderheit zur Massenkirche wurden Strafen reduziert, zum Beispiel entstand das Sakrament der Beichte, und daher ist die Exkommunikation und somit die Rekonziliation selten geworden.