Wikipedia Diskussion:Schiedsgericht/Anfragen/Rehabilitation Roman Czyborra
Wikipedia:Schiedsgericht/Anfragen/Rehabilitation Roman Czyborra
Zuständigkeit des Schiedsgerichts
Liebe Leute - ich bestreite hier in diesem Fall die Zuständigkeit des Schiedsgerichtes. Das ist dazu da Fälle zu klären, die anderweitig nicht geklärt werden können. Daher auch der Name. Dieser Antrag hat der Gemeinschaft vorgelegt zu werden. Genauso wie ein benutzersperrantrag. Das Schiedsgericht ist nicht dazu da die Community zu ersetzen. Marcus Cyron in memoriam der Opfer des letzten Kampfes 23:34, 23. Aug. 2007 (CEST)
Ich kann dem nur beipflichten. Bei Roman Cziborra ging es um mehr als um Anzeige. Das Hauptproblem waren die POV-Kriege in den Pädophilenartikeln, um mal ganz deutlich zu werden. --J dCJ RSX 23:43, 23. Aug. 2007 (CEST)
Roman Czyborra rehabilitieren? Ich glaub es hackt. Ich empfehle den Damen und Herren Schiris die Lektüre von Diskussion:Krumme_13/Archiv_1. Dort finden sich genügend Belege, dass es sich um einen POV-Pusher der übelsten Sorte handelt. Die überaus dämliche Strafanzeige war doch nur das Tüpfelchen auf dem I. Stefan64 00:00, 24. Aug. 2007 (CEST)
+1. Übrigens auch aus formalen Gründen. Die Community hat mit großer Mehrheit entschieden, den Account unbegrenzt zu sperren. Punkt. Das Schiedsgericht hat wohl kaum die Macht, klare Entscheidungen zu korrigieren, die die Community in der Vergangenheit getroffen hat und somit gegen ihren Willen Entscheidungen zu treffen. --Tinz 00:05, 24. Aug. 2007 (CEST)
Unabhängig von der Zuständigkeitsfrage: Hat denn nicht jeder Benutzer 'ne 2te Chance verdient? Eine unserer Richtlinien ist "Vergib und vergiss". --DaB. 04:16, 24. Aug. 2007 (CEST)
- Der Satz ist einmal keine Richtlinie im engeren Sinne, sondern ein Teil der Auslegung von AGF; er ist zudem auf punktuelle Ereignisse gemünzt (also z.B. eine einmalige Auseinandersetzung zwischen zwei Benutzern um einen bestimmten Artikel), aber ganz sicher nicht auf Fälle, wo ein Benutzersperrverfahren angewendet wurde. Ein „POV-Pusher der übelsten Sorte“, wie Stefan ganz richtig ausführt, ist nicht rehabilitierbar und ich schließe mich ebenso der Meinung an, dass die Institution des Schiedsgerichts keine Revisionsinstanz der Institution des (exzeptionellen) „Volksentscheids“ sein kann - eine BS-Abstimmung ist zudem kein gewöhnliches Meinungsbild. --Markus Mueller 08:40, 24. Aug. 2007 (CEST)
- Grundsätzlich kann natürlich auch der Antragsteller sein Verhalten ändern und dann entsperrt werden. Aber das funktioniert so, dass er ersteinmal meherer Monate konstruktive Artikelarbeit macht (unter nem anderen Account oder als IP), dann einen Entsperrantrag stellt und schließlich die Community entscheidet. Der jetzt gewählte Weg ist formal und materiell der falsche.--85.178.164.162 08:51, 24. Aug. 2007 (CEST)
- Grundsätzlich wäre ich in einem solchen Fall immer noch gegen eine Entsperrung des alten Accounts. Dessen Rechte wurden meiner Auslegung nach endgültig verwirkt, was durch das Plebiszit, das m.E. uneingeschränkt zu respektieren wäre, zementiert wurde. Der Benutzer könnte in einem solchen Fall ja den (bzw. einen) neuen Account weiter verwenden - dieses nicht zu unterbinden wäre zugleich auch die Rehabilitation. Aber das gehört schon nicht mehr hierher, sorry, vielleicht sollten wir das besser auf die Diskussionsseite verschieben. --Markus Mueller 09:01, 24. Aug. 2007 (CEST)
- Grundsätzlich kann natürlich auch der Antragsteller sein Verhalten ändern und dann entsperrt werden. Aber das funktioniert so, dass er ersteinmal meherer Monate konstruktive Artikelarbeit macht (unter nem anderen Account oder als IP), dann einen Entsperrantrag stellt und schließlich die Community entscheidet. Der jetzt gewählte Weg ist formal und materiell der falsche.--85.178.164.162 08:51, 24. Aug. 2007 (CEST)
Ich bin auch der Meinung, das jeder grundsätzlich eine zweite Chance verdient - aber diese persönliche Auffassung hat mit diesem Verfahren überhaupt nichts zu tun. Vielmehr geht es darum, dass das Schiedsgericht hier nicht zuständig ist, was sich aus Wikipedia:Schiedsgericht eindeutig ergibt. Es ist als "als letzte Instanz im Konfliktlösungsprozess" gedacht und wird bei Benutzersperrungen erst zuständig, " ... sofern diese nicht durch Wikipedia:Administratoren/Probleme geklärt werden können." Ich finde es bedenklich, dass einige Schiedsrichter den Fall bereits bereitwillig angenommen haben. Ich beantrage, diese Annahme zurückzunehmen und die derzeitige Unzuständigkeit zu erklären. Der Antragsteller mag sich an die Community unter der genannten Adresse wenden. --ercas 13:19, 24. Aug. 2007 (CEST)
- Das ist so auszulegen, dass sich das SG nicht um jeden Scheiß (zu deutsch: kurzfristige Sperren aufgrund einer Entscheidung eines Admins) kümmern soll. Hier hat nicht ein Admin eine möglicherweise problematische Entscheidung getroffen, sondern die Gemeinschaft entschied im regulären Benutzersperrverfahren, der Admin, der letzendlich sperrte, setzte nur die Entscheidung um. Wo soll da ein Adminproblem herkommen, das man erst diskutieren sollte? Ansonsten: für den Fall, dass Roman entsperrt wird, kündige ich an, die Entscheidung des SGs, das ich bei allem Respekt für die Einzelmitglieder nach wie vor für eine überflüssige Instanz halte, zu ignorieren und die seinerzeit getroffene Entscheidung des Benutzersperrverfahrens wieder umzusetzen. -- Tobnu 15:40, 24. Aug. 2007 (CEST)
- Es stimmt, dass hier eine "Gesetzeslücke" existiert (über die ich im übrigen nicht böse bin) - aber ich bleibe bei meiner Meinung, dass das Schiedsgericht die falsche Stelle ist. IP 85.178... hat oben einen weiteren Weg beschrieben, eine dritte Möglichkeit wäre es, dass der Antragsteller mit einem Admin seines Vertrauens einen "Deal" abschließt. Es gab in der Vergangenheit mehr oder minder erfolgreiche Fälle, in denen einzelne Admins mit Gesperrten bestimmte Auflagen vereinbart haben, unter denen der Account wieder geöffnet wurden. Alle diese Möglichkeiten wären Czyborra offen gestanden, bevor er das Schiedsgericht anruft. --ercas 17:41, 24. Aug. 2007 (CEST)
- Das ist so auszulegen, dass sich das SG nicht um jeden Scheiß (zu deutsch: kurzfristige Sperren aufgrund einer Entscheidung eines Admins) kümmern soll. Hier hat nicht ein Admin eine möglicherweise problematische Entscheidung getroffen, sondern die Gemeinschaft entschied im regulären Benutzersperrverfahren, der Admin, der letzendlich sperrte, setzte nur die Entscheidung um. Wo soll da ein Adminproblem herkommen, das man erst diskutieren sollte? Ansonsten: für den Fall, dass Roman entsperrt wird, kündige ich an, die Entscheidung des SGs, das ich bei allem Respekt für die Einzelmitglieder nach wie vor für eine überflüssige Instanz halte, zu ignorieren und die seinerzeit getroffene Entscheidung des Benutzersperrverfahrens wieder umzusetzen. -- Tobnu 15:40, 24. Aug. 2007 (CEST)
- Kurz Klarstellung: Das wir den Fall annehmen (und selbst das ist für das ganze SG ja noch nicht klar, da es mind. 5 Schiedsrichter sein müssen, die zustimmen) ist erstmal nur ein formaler Akt: Der sagt darüber, in welcher Form wir entscheiden werden (Entsperrung oder begründete Ablehnung des Falles als Möglichkeiten an beiden Enden der Skala) überhaupt nichts aus. --Henriette 19:24, 25. Aug. 2007 (CEST)
- Es gibt keinen formalen Akt. Das ist kein Fall für euch, da ist nichts zu entscheiden. Marcus Cyron in memoriam der Opfer des letzten Kampfes 19:38, 25. Aug. 2007 (CEST)
- Das SG kann sich nicht eigenmächtig Zuständigkeiten erteilen. -- Cherubino 20:58, 25. Aug. 2007 (CEST)
- Roman Cziborra ist mit deutlicher Mehrheit der Community ausgesperrt worden. --J dCJ RSX 22:35, 25. Aug. 2007 (CEST)
- Und dem SG wurde nirgendwo das Mandat erteilt Plebiszite/Meinungsbilder aufzuheben. Wofür stimmen 200 Leute ab wenn 5 das revertieren? Das gäbe zu Recht böses Blut. Für eine Entsperrung müsste der Gesperrte entweder Wikipedia:Benutzersperrung/Aufhebung durchziehen (was er meinetwegen alle 6 oder 10 Monate beantragen könnte), oder ein Meinungsbild müsste dem SG dieses Mandat erteilen. -- 172.173.149.248 23:06, 25. Aug. 2007 (CEST)
- Roman Cziborra ist mit deutlicher Mehrheit der Community ausgesperrt worden. --J dCJ RSX 22:35, 25. Aug. 2007 (CEST)
- Das SG kann sich nicht eigenmächtig Zuständigkeiten erteilen. -- Cherubino 20:58, 25. Aug. 2007 (CEST)
- Es gibt keinen formalen Akt. Das ist kein Fall für euch, da ist nichts zu entscheiden. Marcus Cyron in memoriam der Opfer des letzten Kampfes 19:38, 25. Aug. 2007 (CEST)
Ich will das mal versuchen ganz unaufgeregt darzustellen. Der Benutzer:Roman Czyborra wurde innerhalb eines EINDEUTIGEN Sperrverfahrens (102:14 Stimmen) durch einen Mehrheitsentscheid er Community gesperrt. In der Defenition zum Schiedsgericht heißt es (und das ist leider eine der wenigen harten Dinge im Zusammenhang mit dem Schidsgerich): Entsprechend den Vorgaben des Meinungsbildes ist das Schiedsgericht hauptsächlich als letzte Instanz im Konfliktlösungsprozess gedacht. Mit anderen Worten: Das Schiedsgericht entscheidet in Fällen, in denen innerhalb der Communitx keine echte Einigung erzielt werden konnte. Das ist hier aber nicht der Fall. Es ist ein eindeutiges Ergebnis vorhanden. Das Schiedsgericht ist nicht befugt, über dieses Ergebnis zu Verfügen. Zudem haben innerhalb des Sperrverfahrens einige Mitglieder des Schiedsgericht durchaus auch mit Sachargumenten für eine der beiden Seiten Partei ergriffen. Demnach wären von vorn herein mehrere Mitglieder des SG befangen. Allein daß ernsthaft offenbar innerhalb des SG nachgedacht wird den Fall anzunehmen (drei Stimmen dafür gibt es schon) zeigt mir, daß hier offenbar etwas völlig falsch läuft. Das SG ist eine letzte Instanz. Aber nicht die Oberste. Das ist und bleibt die Community, die kann nicht vom SG überstimmt werden. Wenn das SG mehrheitlich entscheiden würde, diese Frage entscheiden zu wollen ist das Schiedsgericht in dieser Form schlichtweg tot. Dann hat es alle Autorität verloren. Dann hat Tobnu abolut recht. Das wäre innerhalb unserer schon kaum vorhandenen Regeln die massive Strapazierung und Beugung. Dabei ist es völlig egal, ob und wie das SG am Ende entscheiden würde. Wenn ersnthaft Personen der Meinung sind, man könne Roman Cziborra entsperren, muß diese Frage der Community vorgelegt werden. Sollte es dort zu keiner Einigung kommen (wie auch immer das geartet sein könnte und würde) könnte das SG ins Spiel kommen.
So, ich habe jetzt ne ganze Menge Zeugs geschrieben und bitte das SG darum, den Antrag umgebend als nicht vom SG entscheidbar zurück zu weisen. Oder das Konzept des SG ist tot, schon bevor es sich etablieren konnte. Marcus Cyron in memoriam der Opfer des letzten Kampfes 23:12, 25. Aug. 2007 (CEST)
- Marcus hat hier völlig Recht--schreibvieh muuuhhhh 23:15, 25. Aug. 2007 (CEST)
- +1 --ercas 23:53, 25. Aug. 2007 (CEST) (sprachlos, dass es solcher Erläuterungen überhaupt bedarf)
- Ja, ich glaube nicht dass die Community sich bestätigen lassen muss, ob ihre frühere Entscheidung richtig war. Und wenn sie eindeutig bestimmt hätte, alle Benutzer, deren Name mit "T" anfängt auf ewig zu sperren, hätte das SG das ebenso zu akzeptieren wie diese Sperrung, egal ob es das für richtig hält oder nicht. Das SG ist ein Schiedsgericht und kein Schiedsgericht dessen Aufgabe es wäre, Gerechtigkeit (oder was man halt so dafür hält) über die Wikipedia zu bringen. --Tinz 03:45, 26. Aug. 2007 (CEST)
- An einer solchen Aufgabe müßte man auch kräftemäßig zerbrechen - "Justice for all" ist eine schöne Theorie, die praktisch nicht funktioniert. Nicht in dem Moment, wo sich zwei gleichberechtigte Anliegen streiten und eine Entscheidung getroffen werden muß. Nicht immer geht sowas salomonisch. Marcus Cyron in memoriam der Opfer des letzten Kampfes 06:12, 26. Aug. 2007 (CEST)
- Ja, ich glaube nicht dass die Community sich bestätigen lassen muss, ob ihre frühere Entscheidung richtig war. Und wenn sie eindeutig bestimmt hätte, alle Benutzer, deren Name mit "T" anfängt auf ewig zu sperren, hätte das SG das ebenso zu akzeptieren wie diese Sperrung, egal ob es das für richtig hält oder nicht. Das SG ist ein Schiedsgericht und kein Schiedsgericht dessen Aufgabe es wäre, Gerechtigkeit (oder was man halt so dafür hält) über die Wikipedia zu bringen. --Tinz 03:45, 26. Aug. 2007 (CEST)
Um mal ein wenig Aufregung rauszunehmen: Die Mitglieder des SG (dessen prinzipielle Legitimität ich nach mehrfachem Bekunden auch weiterhin vollständig ablehne) können natürlich auf der Seite bekunden, dass sie sich um die Frage der Rehabilitierung von Roman kümmern möchten (ebenso wie ich das auch könnte) und sie sind ebenso berechtigt, darüber eine Entscheidung zu fällen. Diese kann und muss allerdings innerhalb der Grenzen der Richtlinien der Community liegen, eine ohne Meinungsbild erfolgende Entsperrung ist da bsp. nur mit extrem viel "Sei mutig" und AGF realisierbar. Im Prinzip gibt es also gar nicht viele Optionen als Entscheidung: Sie kann lauten, dass er eine zweite Chance bekommt und eine Rehabilitationsabstimmung erfolgt (die dann allerdings irgendwer tippen und initiieren sowie begründen muss; selbiges könnte auch jedes Communitymitglied von sich aus tun) oder sie lautet, dass Roman sich bitte selbst darum zu kümmern hat oder unter anderem Account neu anfangen soll. Eine Entscheidung im Sinne von "Roman wird (mit oder ohne Auflagen) rehabilitiert" liegt dagegen kaum in der Entscheidungsbefugnis der SG-Mitglieder und würde damit - zu recht - keinerlei Auswirkungen auf den Status quo haben ausser dass sie vielleicht einen Entsperr-Sperr-Wheelwar auslöst. Meine Einschätzung -- Achim Raschka 16:58, 26. Aug. 2007 (CEST)
Um mal "kurz" einzuwerfen: Das damalige Sperrverfahren lautete auf indefinite, nicht infinite. Damit würd eine Entsperrung nicht automatisch dem Wille der Community widersprechen. Es heißt sogar ganz klar, dass solche Sperren später erneut zur Diskussion gestellt werden können. Der korrektere Weg wäre meines Erachtens jedoch ein reguläres Entsperrverfahren. Das Schiedsgericht würde ich jedoch auch nicht strikt ablehnen. Und was den Fall konkret betrifft: Es geht darum, ob ein Benutzeraccount entsperrt werden kann ohne dass zuviel Unheil zu befürchten ist. Seine Persönlichkeit ist hier nur dann ausschlaggebend, in wiefern sie sich auf die Artikel auswirkt. Und dann auch nur, wenn diese Einflüsse deutlich negativ sind und die positive Arbeit in keinem Verhältnis dazu steht. Bei der damaligen Sache sind meiner Einschätzungen nach bei einigen die Emmotionen vorschnell hochgekocht und sachliches Denken wurde verworfen, was bei dem Themengebiet jedoch nichts seltenes ist (eines der 5 "Ausrast"-Themen schlechtin). Ob die Änderungen nun sinnvoll oder nicht waren lasse ich dahingestellt, möchte jedoch bitten auf jeden Fall einen kühlen Kopf zu bewahren und wie bei anderen Gebieten die auf Logik basierende Vernunft sprechen zu lassen. Wir sind hier nicht beim BILD-Stammtisch, sondern wollen eine Enzyklopädie schreiben. Und dafür verlangt es Sachlichkeit - bei jedem Thema. --StYxXx ⊗ 03:32, 27. Aug. 2007 (CEST)
Natürlich ist das Schiedsgericht zuständig!
Das Schiedsgericht ist natürlich zuständig. Das Schiedsgericht ist von deutlich mehr Leuten gewählt worden, als damals gegen Roman Cz. gestimmt haben. In Wikipedia:Schiedsgericht/FAQ#Was_kann_das_Schiedsgericht_bestimmen.3F steht eindeutig: „4. Aufhebung von Benutzersperren“. Das Gnadenrecht übt in der Bundesrepublik und in der englischen Wikipedia der Präsident aus, in der deutschsprachigen Wikipedia ist mangels Präsidenten das Schiedsgericht die hierfür zuständige letzte Instanz. Das Benutzersperrverfahren ist doch bereits durchlaufen - man hat gesehen, was dabei herauskommt -, sodass auch hiernach das Schiedsgericht angerufen werden kann. Das Benutzersperrverfahren ist auf dem Stand von vor 1½ Jahren eingefroren, seitdem ist aber Gras über die Sache gewachsen und die beteiligten Menschen haben sich verändert, sodass neu verhandelt werden kann. Überdies war das damalige Benutzersperrverfahren unsauber, da Roman Cz. keinen Vermittlungsausschuss als Warnschuss erhalten hatte. Dass das damalige Verhältnis von Mehrheit zu Minderheit eindeutig war, wird ja gar nicht bezweifelt. Ich finde es anerkennenswert, dass sich Roman Cz. anders als Benutzer:Mutter Erde die Sperre respektiert und nicht herumgetrollt hat. 89.247.236.172 17:06, 26. Aug. 2007 (CEST)
- Tja, wie trollen so halt aufgefasst werden kann. Die Einstellung u. A. dieses auf Cziborras Homepage einsichtigen Textes erfolgte am 21. Juni 2007, noch nicht so lange her für Gras über die Sache gewachsen und die beteiligten Menschen haben sich verändert. --J dCJ RSX/RFF 17:23, 26. Aug. 2007 (CEST)
- Die Änderung in der deutschen Wikipedia kam von einer IP in Dänemark. Das wird ja wohl kaum Roman Cz. gewesen sein. In der englischen Wikipedia ist Roman Cz. noch aktiv und da kann man sehen, dass er kein Problem für die Wikipedia ist. 89.247.236.172 17:49, 26. Aug. 2007 (CEST)
- Klar. In Zeiten von Internet und Schengener Abkommen ist es auch ein so großes Problem sowas zu erklären... Marcus Cyron in memoriam Volkmar Fritz 18:15, 26. Aug. 2007 (CEST)
- Es herrschte schon damals in der Diskussion um den Krumme-13-Artikel die Paranoia, dass alle K13-respektierenden Editoren identisch mit Dieter Gieseking sein müssten, weil die Meute sich nicht vorstellen konnte, dass mehrere Leute deren ketzerisches Weltbild teilen könnten. Hier hat Tsui sich nur vorstellen können, dass Roman Cz. so doof ist, sich über die Sperre hinwegzusetzen. 89.247.236.172 18:41, 26. Aug. 2007 (CEST)
- Es ist egal, wer sich hinter deiner/euren IPs verbirgt. Ihr seid hier nicht erwünscht. Verbreitet euer krudes Weltbild woanders. Kapiert, daß Wikipedia eben nicht frei mit allem Mist zu bestücken ist. Wenn hier ein Vorwurf zu erheben ist, dann der, daß wir nicht immer und überall mit allen POV-Pushern so verfahren. Marcus Cyron in memoriam Volkmar Fritz 18:48, 26. Aug. 2007 (CEST)
- Wäre Galileo Galilei hier auch unerwünscht, weil er gegen die herrschende Lehrmeinung verstoßen hat? Selbst die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung weiß, dass Kinder Recht auf eigene Sexualität haben. Aber Roman Cz. hat nicht geschrieben, dass er dafür Propaganda machen will. 89.247.236.172 19:01, 26. Aug. 2007 (CEST)
- Es ist egal, wer sich hinter deiner/euren IPs verbirgt. Ihr seid hier nicht erwünscht. Verbreitet euer krudes Weltbild woanders. Kapiert, daß Wikipedia eben nicht frei mit allem Mist zu bestücken ist. Wenn hier ein Vorwurf zu erheben ist, dann der, daß wir nicht immer und überall mit allen POV-Pushern so verfahren. Marcus Cyron in memoriam Volkmar Fritz 18:48, 26. Aug. 2007 (CEST)
- Es herrschte schon damals in der Diskussion um den Krumme-13-Artikel die Paranoia, dass alle K13-respektierenden Editoren identisch mit Dieter Gieseking sein müssten, weil die Meute sich nicht vorstellen konnte, dass mehrere Leute deren ketzerisches Weltbild teilen könnten. Hier hat Tsui sich nur vorstellen können, dass Roman Cz. so doof ist, sich über die Sperre hinwegzusetzen. 89.247.236.172 18:41, 26. Aug. 2007 (CEST)
- Tja dann soll er da doch weitermachen, wenn es die nicht stört, daß er sich Pädophilie-propagandistisch betätigt. Hier denke ich ist er mit seiner Arbeitsweise aber ein sehr großes Problem und wenn er nicht da ist, haben wir ein gut verzichtbares weniger. In anderen Fachbereichen war er ja eh nie tätig, oder irre ich mich da gravierend? --J dCJ RSX/RFF 18:40, 26. Aug. 2007 (CEST)
- Klar. In Zeiten von Internet und Schengener Abkommen ist es auch ein so großes Problem sowas zu erklären... Marcus Cyron in memoriam Volkmar Fritz 18:15, 26. Aug. 2007 (CEST)
- Die Änderung in der deutschen Wikipedia kam von einer IP in Dänemark. Das wird ja wohl kaum Roman Cz. gewesen sein. In der englischen Wikipedia ist Roman Cz. noch aktiv und da kann man sehen, dass er kein Problem für die Wikipedia ist. 89.247.236.172 17:49, 26. Aug. 2007 (CEST)
- Kannst Du Deinen Vorwurf, dass er sich dort pädophiliepropagandistisch betätigt, untermauern? Wenn ich seine Webseite lese, betätigt er sich auch noch unicodepropagandistisch und bisexuellenpropagandistisch und sammelt Quellen. Glaubst Du wirklich, er würde nach der Erfahrung hier genau so weitermachen, wie es ihn in die Sperre getrieben hat? 89.247.236.172 18:50, 26. Aug. 2007 (CEST)
Ich denke dass die Diskussion für sich spricht und einen kleinen Vorgeschmack dazu liefern konnte, was eine Entsperrung von Roman Cziborra der WP bringen würde. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. --J dCJ RSX/RFF 18:53, 26. Aug. 2007 (CEST)
- Du kannst Deinen Vorwurf also nicht untermauern? 89.247.236.172 19:01, 26. Aug. 2007 (CEST)
Marcus hat zwar recht, daß es nicht in der Kompetenz des Schiedsgerichts liegt, sich über das Ergebnis eines Sperrverfahrens hinwegzusetzen. Aber es ist Aufgabe des SG, ein Benutzersperrverfahren daraufhin zu überprüfen, ob der Sperrantrag formal korrekt ist und ob das Verfahren fair verlaufen ist. Das war damals jedoch nicht der Fall. Diese formalen Mängel und die sich offenbarende Unfairneß des Verfahrens waren für mich jedenfalls der Grund, damals gegen die Sperrung zu stimmen (siehe meine Begründung des Contra-Stimme, die ich hier nicht begründen will). -- Der Stachel 17:36, 26. Aug. 2007 (CEST)
- Das sehe ich zu weiten Teilen anders - aber noch diskutierbar. Aber selbst wenn man deiner Argumentation folgen würde, kann das Schiedsgericht selbst dann nur aktuelle Fälle behandeln. Keine zurück liegenden. Marcus Cyron in memoriam Volkmar Fritz 19:48, 26. Aug. 2007 (CEST)
- Im Schiedsgericht sitzen schon nicht die Schlechtesten. Habt doch einfach mal Vertrauen. -- Simplicius ☺ 00:22, 27. Aug. 2007 (CEST)
- Hat damit nichts zu tun. Es ist egal wer dort sitzt, diese Personen können sich schlichtweg nicht noch mehr Kompetenzen zuerkennen, als sie schon haben. Da eben auch noch Proofreader den Fall zur Entscheidung angenommen hat, ist für mich das Schiedsgericht am Ende. 4 der Schiedsgerichtler haben den Fall als angenommen markiert, 2 haben sich als befangen erklärt (was ebenfalls keine Ablehnung des Falles ist). Damit haben 6 der 10 Schiedsgerichtler den Fall nicht abgelehnt, womit er letztlich angenommen ist. Es könnten noch 4 Ablehnungen kommen, die maximal die 4 Annahmen ausgleichen. Dann müssen die beiden "befangenen" Stimmen zählen. Und wie gesagt - die haben den Fall ncht abgelehnt. Grundsätzlich hätte ich persönliches Vertrauen in fast alle der Mitglieder. Aber das ist hier nicht die Frage. Das Schiedsgericht war ein Testlauf, der von vielen Benutzern (auch von vielen die für die Installation waren) aufmerksam und kritisch beäugt wurde. Ich hätte aber nie gedacht, daß es sich selbst die Grundlage entzieht. Das SG ist nicht größer oder höher als die Community. Aber genau das bedeutet die Annahme des Antrages. Marcus Cyron in memoriam Volkmar Fritz 00:34, 27. Aug. 2007 (CEST)
- Ich kann hier Marcus nur zustimmen - mir fehlt vollkommen das Verständnis für die Annahme des Falls. Das Schiedsgericht war doch nicht dafür gedacht die Entscheidungsprozesse der Community zu ersetzen und ihre zweifelslos eindeutigen Entscheidungen ggf. rückgängig zu machen. Grummel, --Davidl 03:45, 27. Aug. 2007 (CEST)
- Was maßt man sich hier eigentlich an darüber zu bestimmen, was ein Eintrag unter „Befangenheit“ zu bedeuten hat? Wenn ich mich für befangen erkläre, dann heißt das ausdrücklich, daß ich zu diesem Fall keinerlei Stellung beziehe. Und das schließt ein, daß ich auch nicht darüber befinde, ob der Antrag angenommen oder abgelehnt werden sollte. Wenn ich annehmen oder ablehnen will, dann unterschreibe ich entsprechend. Wenn ich mich ganz und gar aus dem Fall heraushalten will (eben wg. Befangenheit), dann ist das ganz genau das: Heraushalten! Oder sind neuerdings Enthaltungen bei Admin-Wahlen auch „eigentlich“ Annahmen oder Ablehnungen des Kandidaten?? Und vielleicht machen sich die geneigten Herrschaften „das SG ist nicht zuständig“-Plapperer auch mal Gedanken darüber, daß wir hier einen Präzedenzfall vorliegen haben? Den man nur dann ein für allemal abschließen kann, wenn man ihn erst einmal und damit rein formal annimmt und dann ein begründetes Urteil abgibt? Über so einen Dummfug wie „Das SG ist nicht größer oder höher als die Community“ kann ich ja nur lachen. Als wenn das auch nur zu einem Promill die Intention von uns Schiedsrichtern wäre! Offenbar haben hier allerdings einige Leute vergessen, daß Neutralität als höchstes Gut der Schiedsrichter gewünscht wurde und versuchen das jetzt mit lächerlichen Drohkulissen a la „das SG ist mit diesem Fall gestorben“ zu unterwandern. Und wer sagt übrigens, daß das SG zwingend eine Entscheidung der Community rückgängig machen muß, wenn es einen Fall erstmal annimmt. Annahme heißt ja noch lang nicht, daß man dem Antragsteller Recht gibt, oder? Vielleicht hört ihr einfach mal alle auf zu hyperventilieren und wartet lieber das Urteil ab? Dann könnt ihr euch immer noch aufregen. --Henriette 04:05, 27. Aug. 2007 (CEST)
- Naja, aber die Frage ist ja nicht, ob das SG zwingend eine Entscheidung der Community rückgängig machen muß. Die Frage ist, ob das SG eine klare Entscheidung der Community rückgängig machen könnte. Und eigentlich dachte ich schon, dass die Antwort vollkommen trivial und offensichtlich „Nein.“ heißt. Aber gut, vielleicht warten wir jetzt tatsächlich lieber mal ab, wie das SG die „rein formale“ Annahme des Falls dann konkret begründet. --Davidl 04:35, 27. Aug. 2007 (CEST)
- Zunächst gibt es die Gesichtspunkte, die 89.247.236.172 einleitend aufgeführt hat, v.a.,, dass unter Wikipedia:Schiedsgericht/FAQ#Was kann das Schiedsgericht bestimmen? Pkt. 4 ausdrücklich die Aufhebung von Benutzersperren genannt ist. Das damit auch solche erfasst sein können ergibt sich auch aus entsprechenden (dort ausdrücklich genannten) Kompetenzen bei en.[1] Schon die Frage ist daher zu klären, ob deshalb eine Zuständigkeit besteht. Dann (falls ja), wie weit diese Kompetenz reicht. Selbst wenn das SG beide (!) Fragen mit "ja" beantwortet ist in der Sache noch immer nicht entschieden, ob die Sperre aufgehoben wird oder nicht. Wäre mir übrigens tatsächlich neu, dass Henriette oder ich mit unserer Befangenheitserklärung für oder gegen die Annahme entschieden hätten, wir halten uns lediglich nicht für befugt in die eine oder andere Richtung zu entscheiden.--Kriddl Diskussion SG 07:08, 27. Aug. 2007 (CEST)
Ich denke, in dieser Frage sollte nicht nur auf die Perspektive der Community bzw. des Schiedsgerichts abgestellt werden. Es sollte vor allem grundsätzlich geklärt werden, was ein gesperrter Benutzer tun kann, um eine Sperrentscheidung zu überprüfen, insbesondere in solchen Fällen, in denen sich im Nachhinein durch neue Fakten und Erkenntnisse herausstellen sollte, dass die Entscheidungen auf falschen Voraussetzungen beruhte - auch die Wikipedia ist vor "Justizirrtümern" ja nicht gefeit. Wenn wir sagen: Für Rehabilitationsentscheidungen ist die Community zuständig, gut, dann können wir das so machen, das muss dann aber auch so festgehalten werden, um allen Beteiligten eine gewisse Rechtssicherheit zu geben. Momentan haben wir halt einfach eine "Gesetzeslücke" oder, wie Henriette zu Recht sagt, einen Präzedenzfall (bzw. zwei, falls es bei Mutter Erde auch zu einer Anrufung des Schiedsgerichts kommt), mit dem wir irgendwie umgehen müssen. Die Community hat das Schiedsgericht in einer Abstimmung mit großer Mehrheit mit bestimmten Kompetenzen ausgestattet, zu denen auch die Entsperrung von Mitgliedern gehört. Wer mit diesen Kompetenzen nicht einverstanden war, konnte dies kundtun; umstritten waren aber nach meiner Erinnerung eher die Punkte Entzug der Stimmberechtigung und Abbruch von Meinungsbildern. Andererseits haben wir in der Tat eine Community-Entscheidung, die sich für eine Benutzersperrung ausgesprochen hat. Also zwei Sachverhalte, die zueinander in gewisser Weise im Widerspruch stehen. Ein Meinungsbild, das die Frage klären sollte, ob das Schiedsgericht befugt sein soll, Community-(Sperr)Entscheidungen zu überprüfen, wurde gelöscht, weil von einer IP initiiert; mein Vorschlag wäre, dass das Schiedsgericht seine Entscheidung, ob es zuständig ist, vertagt, bis eine Community-Entscheidung vorliegt, wie in Zukunft in solchen Fällen zu verfahren ist. Wir haben keine Eile, Roman Czyborra ist nun schon eine geraume Zeit ausgesperrt, da kann er auch noch so lange warten, bis die Community hier einen grundsätzlichen Konsens erzielt hat. Eine Unsicherheit, wie in solchen Fällen zu verfahren ist, können wir uns aber nicht erlauben; Czyborra wird nicht der letzte Fall sein, Mutter Erde hat bereits angeklopft, andere werden folgen; denen muss man verbindlich sagen können, wie unsere Regularien sind, und wenn wir keine eindeutigen Regularien haben, müssen wir die eben schaffen. --Proofreader 10:35, 27. Aug. 2007 (CEST)
- Das ist übrigens meine Privatmeinung und soll der Meinung des Schiedsgerichts als Ganzem nicht vorgreifen (und war mit diesem auch nicht abgestimmt, sorry). Sollte einfach als weitere Anregung für diese Diskussion hier dienen. Das MB werde ich als Nicht-Admin sicher nicht wiederherstellen, es bleibt aber einem registrierten Benutzer ja unbenommen, es nochmal zu initiieren; wenn das ein grundsätzliches Anliegen ist, sollte es mehr als eine einzige IP geben, die sich dafür einsetzt. --Proofreader 11:10, 27. Aug. 2007 (CEST)
- Dann stell das MB wieder her, das gelöscht wurde, weil IPs laut Wikipedia:Meinungsbilder#Stimmberechtigung keine Stimmberechtigung haben. Aber wie Matthiasb hier richtig anmerkte, von der Mitarbeit oder Organisation steht da nix'. -- Cherubino 10:54, 27. Aug. 2007 (CEST)
- Das ist Unsinn. Proofreaders Vorschlag ist ein Versuch, sich aus der Verantwortung zu stehlen: Entweder die Kompetenzen des SGs wurden klar geregelt, dann ist das MB unsinnig, oder die Kompetenzen des SGs sind nicht klar geregelt, dann müßte das MB auf Modifikation oder Abschaffung dieser Bürokratismus-Einrichtung gehen. IMHO ist die Kompetenzregelung klar: Es ist zuständig für Sperrentscheidungen durch Admins, nicht für solche der Community, dieses belegt der Hinweis auf ein voriges erfolgloses Adminproblemverfahren. Dass das SG den Fall nun angenommen hat, ist das Problem der Schiedsrichter, dass ich die Entscheidung der Community aufrecht erhalten werde, ist die Folge der Kompetenzüberschreitung. Um die Kuh vom Eis zu bekommen, schlage ich vor, dass Roman den Antrag zurückzieht und ein Benutzersperrverfahren mit dem Ziel seiner Entsperrung initiert. -- Tobnu 11:08, 27. Aug. 2007 (CEST)
Ist der Antrag nicht schon durch Fristablauf abgelehnt?
Immerhin steht auf der Seite: "Innerhalb von 72 Stunden nach Vorliegen eines vollständigen Antrags – inklusive der Stellungnahmen aller beteiligter Benutzer – müssen mindestens fünf der zehn Schiedsrichter den Fall als zulässig signiert haben, damit dieser als angenommen gilt. Diese fünf (oder mehr) Schiedsrichter werden im Regelfall auch diejenigen sein, die den Fall dann bearbeiten. Finden sich nach 72 Stunden weniger als fünf Unterstützer für den Antrag, so gilt er als abgelehnt." Ganz davon abgesehen, eine durch reguläres Sperrverfahren begründete Sperrung hat eine höhere Legitimität als eine Entscheidung durch ein repräsentativ gewähltes Organ. --80.133.133.32 00:30, 27. Aug. 2007 (CEST)
- Nunja, es ist hier die Frage, ob man Wochenenden mitzählt. Das wird meines Wissens bei Behörden nicht gemacht. Marcus Cyron in memoriam Volkmar Fritz 00:37, 27. Aug. 2007 (CEST)
- LOL. Darüber müßte man fast ein MB starten... --Fritz @ 00:40, 27. Aug. 2007 (CEST)
- IMHO ACK. Genauer gesagt hatte sich nach 72 Stunden (Der Antrag ist von 17.8.!) nicht einmal einer gefunden. Seit der Stellung sind also alleine 5/6 _Werktage_ (und 2 Wochenenden) vergangen. --TheK ? 00:38, 27. Aug. 2007 (CEST)