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Zulässige Höchstgeschwindigkeit

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Limit 10 km/h

Das Tempolimit, die erlaubte Höchstgeschwindigkeit, zulässige Höchstgeschwindigkeit oder Geschwindigkeitsbegrenzung ist ein verbindlicher Grenzwert für die Geschwindigkeit, die nicht überschritten werden darf.

Es kann generell per Verordnung festgelegt oder durch Verkehrszeichen gekennzeichnet sein und gilt für bestimmte Fahrzeuge, Beförderung bestimmter Güter oder auf bestimmten Strecken von Straßen, Schienen- oder Wasserwegen sowie im Luftraum.

Motivation

Tempolimits wurden ursprünglich hauptsächlich zum Schutz der Verkehrsteilnehmer selbst verhängt. Die Bewegungsenergie eines Fahrzeuges, die bei einem Aufprall zerstörerisch wirkt, sowie der Bremsweg sind proportional zum Quadrat der Geschwindigkeit. Damit kann durch eine niedrigere Geschindigkeit die Schwere von Unfällen deutlich verringert werden. Daher werden oft insbesondere an Unfallschwerpunkten wie Kreuzungen Tempolimits eingerichtet.

Heute werden Tempolimits zunehmend auch aus Umweltgründen verordnet. Hierzu zählt etwa der Lämschutz, da die Schallintensität des Reifen-Fahrbahn-Geräusches mit der 3. bis 4. Potenz, die des aerodynamischen Geräuschs mit ca. der 6. Potenz der Geschwindigkeit ansteigt; ebenso wie temporäre Begrenzen etwa im Rahmen eines Ozonalarms, da auch der Austoß von Schadstoffen mit zunehmender Geschwindigkeit überproportional zunimmt.

Generelles Tempolimit

(Deutsches) Hinweisschild an der Staatsgrenze vom Ausland kommend

Aktuelle Situation

In den meisten Ländern gibt es an den Staatsgrenzen Hinweisschilder, die auf die wichtigsten Tempolimits im Land hinweisen. In der Abbildung rechts ist das entsprechende Hinweisschild zu sehen, wie es an der deutschen Staatsgrenze steht.

Zuerst die Angabe für die Höchstgeschwindigkeit

  • innerorts (50 km/h), darunter
  • außerorts (100 km/h) und ganz unten die
  • Richtgeschwindigkeit auf Autobahnen (130 km/h).

Während sich die erlaubten Höchstgeschwindigkeiten außerorts und auf Autobahnen europaweit teils deutlich unterscheiden, liegt die Begrenzung innerorts fast überall bei 50 km/h. Ausnahmen hiervon bilden die Slowakei und Serbien, in denen 60 km/h gelten.

Europa

In den europäischen Ländern gelten folgende allgemeine Geschwindigkeitsbeschränkungen:

Alle Werte in km/h
Land PKW und Motorräder PKW mit Anhänger
Ortsgebiet Land/Schnell- bzw. Expressstraße Autobahn Ortsgebiet Land/Schnell- bzw. Expressstraße Autobahn
Belgien 50 90 120 50 90 120
Bulgarien 50 90 130 50 70 100
Dänemark 50 80 130 50 70 80
Deutschland 50 100/∞1 2 50 80 80/1003
Finnland 50 80/10018 12018 50 60/80 80
Frankreich 50 90/110 1104/130 50 90/110 1104/130
Griechenland 50 905 1206 80 80
Irland 50 80/1007 120 80 80
Island 50 80/908 - 50 80 -
Datei:Isle of Mann Flag.png Isle of Man - -
Italien 50 904/110/1309 1104/130/15010 50 70 80
Kroatien 50 80/100 130 80 80
Luxemburg 50 90/110 1104/130 50 90/110 130
Malta 50 80   60  
Niederlande 50 80/100 120 80 80
Norwegen 50 80/9011 90/10012 80 80
Österreich 50 100 130 50 10013/8013a/7013b 10014/8014a
Polen 50/6015 90-11016 130 70 80
Portugal 50 90/100 120 70/80 100
Rumänien 50 90/100 120 80 100
Schweden 50 70/90/110 110 80 80
Schweiz 50 80/100 12017 50 80 80
Serbien 60 80/100 120
Slowakei 60 90/130 130 80 80
Slowenien 50 90/110 130 80 80
Spanien 50 90/100 120 70/80 80
Tschechien 50 90/130 130 80 80
Türkei 50 90/130 130 70 70
Ungarn 50 90/110 130 70 80
Vereinigtes Königreich 48 96/112 112 48 80/96 96
Zypern 50 80 110 80 100

Bemerkungen:
1 unabhängig von Beschilderung - bei autobahnähnlichem Ausbau kein Tempolimit, Richtgeschwindigkeit 130 km/h, ansonsten 100 km/h
2 kein Tempolimit, die Richtgeschwindigkeit beträgt 130 km/h
3 unter bestimmten Voraussetzungen, die eine Begutachtung durch den TÜV erfordern (vgl. Pferdeanhänger)
4 bei Regen
5 für Motorräder 80 km/h
6 für Motorräder 90 km/h
7 auf Nationalstraßen
8 bei befestigter (asphaltierter) Fahrbahndecke: 90 km/h; auf Schotteroberflächen: 80 km/h
9 für Motorräder 110 km/h
10 zweistreifige Richtungsfahrbahn: 130; dreistreifigee Richtungsfahrbahn: 150 (nur bei entsprechender Beschilderung)
11 nur auf einigen ausgeschilderten Schnellstraßen
12 100 km/h auf 2 Strecken in Ost-Norwegen
13 PKW mit leichtem Anhänger
13a wenn ein schwerer Anhänger gezogen wird und die Summe der zulässigen Gesamtmassen 3,5 t nicht übersteigt
13b wenn ein schwerer Anhänger gezogen wird und die Summe der zulässigen Gesamtmassen 3,5 t übersteigt
14 PKW mit leichtem Anhänger oder mit schwerem Anhänger, wenn die Summe der zulässigen Gesamtmassen 3,5 t nicht übersteigt
14a wenn ein schwerer Anhänger gezogen wird und die Summe der zulässigen Gesamtmassen 3,5 t übersteigt
15 50 km/h von 5 - 23 Uhr, 60 km/h von 23 - 5 Uhr
16 auf einbahnigen Kraftfahrstraßen und zweibahnigen Straßen mit mindestens zwei Fahrstreifen in jeder Fahrtrichtung 100 km/h; auf zweibahnigen Kraftfahrstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen in jeder Fahrtrichtung 110 km/h; sonst 90 km/h
17 LKW und Gelenkbusse: 80 km/h; Reisebusse: 100 km/h
18 Wohnmobile ab 1,8 Tonnen: 80 km/h

Übersee

  • In Australien gilt ein Limit von 100, 110 oder 120 km/h auf Highways, Freilandstraßen haben ein Limit von 80 km/h. Im Northern Territory gibt es außerorts keine generelle Geschwindigkeitsbegrenzung, auf vielen Straßen gilt jedoch Tempo 110 oder 130 km/h.
  • In der Volksrepublik China gilt auf Autobahnen ein Limit von 120 km/h seit dem 1. Mai 2004. Vorher lag es bei 110 km/h. Autostraßen (kuaisu gonglu) haben meistens ein Limit von 100 km/h. Freilandstraßen (China National Highways, die aber keine Autobahnen sind) haben ein erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h.
  • In Kanada darf man je nach Provinz auf Highways 100 oder 110 km/h fahren. Die Limits sind meist (in km/h) ausgeschildert.
  • In Neuseeland gelten 50 km/h innerorts und 100 km/h auf Autobahnen. Fahrschüler dürfen generell maximal 70 km/h fahren. Lastwagen haben eine erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 90 km/h, Schulbusse von 80 km/h.
  • In den USA gilt je nach Bundesstaat auf Highways ein Tempolimit zwischen 90 und 130 km/h (55 bis 80 mph).
  • In den Vereinigten Arabischen Emiraten gilt auf Autobahnen 120 km/h (zwischen Abu Dhabi und Dubai früher 160 km/h), auf Freilandstraßen 80 km/h und innerorts 60 km/h als Tempolimit. An das Autobahntempolimit wird man durch ein bei allen Fahrzeugen eingebauten Piepston ständig erinnert.
  • In Brunei gilt auf Autobahnen 100 km/h, auf Freilandstraßen 80 km/h und innerorts 50 km/h als Tempolimit.
  • In Südkorea gilt auf Autobahnen derzeit 110 km/h. Jedoch plant die koreanische Regierung ein Projekt zur Etablierung eines "intelligenten Autobahnsystems der nächsten Generation", auf der man zukünftig mit bis zu 160 km/h sicher und mit weniger Lärm fahren können soll. Dazu soll bis zum Jahr 2016 eine 30 km lange Teststrecke gebaut werden[1].

Geschichtliche Entwicklung in Deutschland

Deutsches Hinweisschild am Beginn einer Ortschaft – ab hier gilt eine Beschränkung auf 50 km/h

In Deutschland existierten bis 1934 unterschiedliche, im Verhältnis zu heute äußerst geringe, Tempolimits, welche sodann mit Einführung der Straßenverkehrsordnung für Außerortsstraßen (einschließlich der neuen Reichsautobahnen) generell aufgehoben und für Innerortsstraßen auf 60 km/h angehoben wurden.

1939 wurden generelle Höchstgeschwindigkeiten für Außerortsstraßen und Autobahnen eingeführt (100 km/h für PKW, 70 km/h für LKW; offizielle Begründung: "um der Raserei Einhalt zu gebieten"), welche kurz vor Kriegsausbruch – und damit ganz offensichtlich zwecks Treibstoffeinsparung und effektiverer Kriegsvorbereitung – auf 80 bzw. 60 km/h sowie 40 km/h innerorts gesenkt wurden. 1953 wurden sämtliche Höchstgeschwindigkeiten wieder aufgehoben, auch innerhalb geschlossener Ortschaften, 1957 jedoch wieder eingeführt (50 km/h für alle Kraftfahrzeuge). Es ist hierbei anzumerken, dass die Überwachung der zulässigen Höchstgeschwindigkeiten erst in der zweiten Hälfte der 1950er Jahre erstmals zuverlässig durchgeführt werden konnte.

Bis Anfang der 70er Jahre existierten außerhalb geschlossener Ortschaften für sämtliche Verkehrsteilnehmer zugängliche Straßen, auf denen mit beliebiger Geschwindigkeit gefahren werden durfte. Aufgrund der jedoch bis 1970 stetig steigenden Zahl an Verkehrstoten wurde 1972 die Einführung einer generellen zulässigen Höchstgeschwindigkeit für nicht richtungsgetrennte Straßen außerorts ohne in beide Fahrtrichtungen durchgehende Überholfahrstreifen beschlossen. Während der Ölkrise galt zwischen November 1973 und März 1974 zum Zweck der Treibstoffeinsparung in der Bunderepublik ein generelles Tempolimit von 100 km/h auch auf Autobahnen. Während die damalige Bundesregierung das Tempolimit verlängern wollte, widersetzte sich der Bundesrat diesem Vorhaben, als Kompromiss wurde es aufgehoben und stattdessen für Autobahnen und richtungsgetrennten Straßen außerorts sowie nicht richtungsgetrennten Straßen außerorts mit durchgehenden Überholfahrstreifen in beiden Fahrtrichtungen 1974 eine Richtgeschwindigkeit von 130 km/h eingeführt.

Straßen ohne generelles Tempolimit

In den meisten Staaten gibt es ein generelles Tempolimit für alle Straßentypen. Auf einigen Straßen wurde bis heute kein generelles Tempolimit eingeführt. Ein bekanntes Beispiel sind die deutschen Autobahnen; in allen anderen EU-Mitgliedstaaten besteht ein generelles Tempolimit auch auf Autobahnen. Kein generelles Tempolimit eingeführt haben dagegen die Isle of Man, Nepal sowie der indische Bundesstaat Uttar Pradesh. In diesen Ländern werden nur punktuell an gefährlichen Strecken Geschwindigkeitszeichen aufgestellt.

Auf Grund der Straßenqualität sind Geschwindigkeiten über 150 km/h in Indien allerdings praktisch unmöglich. Auf der Isle of Man kennen selbst Nebenstraßen kein Tempolimit. Allerdings gab es auf der 74.000 Einwohner fassenden Insel zwischen 1993 und 2003 112 Tote und 1.042 (ca. 1,4 Prozent der Gesamtbevölkerung) schwer verletzte Opfer im Straßenverkehr. Inzwischen wird die Einführung eines Tempolimits diskutiert.

Ebenso hatte der US-amerikanische Bundesstaat Montana von 1995 bis 1999 keine Geschwindigkeitsbeschränkung. Die Verkehrsteilnehmer waren – wie etwa auf deutschen Autobahnen auch – trotzdem verpflichtet, „vernünftig“ zu fahren. Es lag im Ermessensspielraum der Behörden, Bußen trotz fehlender Schilder zu verhängen; die Grenze hierfür lag oftmals bei 90 Meilen pro Stunde (144 km/h).

In den letzten Jahren haben einige EU-Mitgliedstaaten das Tempolimit auf Autobahnen erhöht. So wurde auf einigen italienischen Autobahnen ein Limit von 150 km/h einführt, in Dänemark sind seit April 2004 auf etwa zwei Dritteln der Autobahnen 130 km/h statt 110 km/h erlaubt. Aktuell wird in Tschechien und der Slowakei über eine Erhöhung auf 160 km/h nachgedacht.

Diskussion um ein generelles Tempolimit auf deutschen Autobahnen

Die Einführung einer allgemeinen Geschwindigkeitsbeschränkung ist seit dem Bestehen der Bundesrepublik in der Diskussion. Seit Ende der Beteiligung der Grünen an der Bundesregierung im Jahr 1998 setzte sich jedoch keine der etablierten Parteien mehr dafür ein. Auch ohne Tempolimit zählen deutsche Autobahnen dank des hohen Ausbaustandards zu den sichersten in der Welt und übertreffen hierbei tempobeschränkte Strecken in zahlreichen anderen Ländern. Die Verkehrssicherheit hat in den letzten Jahren in den meisten EU-Ländern, einschließlich Deutschland, zugenommen.

Daher ist in Deutschland die Einführung eines bundesweit geltenden Tempolimits umstritten. Da ein Tempolimit als unmittelbare Einschränkung empfunden wird, seine positive Wirkung aber für die Fahrer nicht direkt spürbar ist,[2] wird ein generelles Tempolimit von vielen Menschen in Deutschland als unwirksame „Verzichtsstrategie“ [3] empfunden und abgelehnt. Widerstand gegen ein generelles Tempolimit leistet auch die deutsche Autoindustrie und der größte deutsche Automobilclub ADAC.

Umweltverbände sehen einen möglichen Vorteil eines allgemeinen Tempolimits darin, dass Fahrzeuge nicht mehr auf hohe Geschwindigkeiten ausgelegt werden würden und somit besser an die Mehrheit der Betriebsbedingungen, insbesondere den Stadtverkehr, angepasst werden könnten[4]. Zudem könne durch eine generelle Geschwindigkeitsbegrenzung auf 120 km/h bei einem Befolgungsgrad von 80% 9% der CO2-Emissionen auf deutschen Autobahnen eingespart werden. Das entspricht 3% der Emissionen aller Pkw in Deutschland und 0,3% der gesamten CO2-Emissionen Deutschlands (2,2 Millionen Tonnen CO2). Mit einem Tempolimit auf 100 km/h ließen sich 4,7 Millionen Tonnen CO2 einsparen (Bezugsjahr: 1996).[5] In aktuellen Umfragen spricht sich meist eine klare Mehrheit der Befagten für ein allgemeines Tempolimit auf Autobahnen aus, oftmals liegt dieses allerdings weiterhin so hoch, dass keine relevanten Umwelteffekte zu erwarten wären.[6]

Ausgeschilderte Tempolimits

Beginn der zulässigen Höchstgeschwindigkeit (hier: 60 km/h)

Über generelle Tempolimits hinausgehende Tempolimits werden durch entsprechende Zeichen angezeigt, die jeweilige Höchstgeschwindigkeit ist dabei in km/h oder mph angegeben.

Fast überall auf der ganzen Welt wird ein kreisrundes Schild mit rotem Rand benutzt. In den Vereinigten Staaten und Kanada werden jedoch viereckige Zeichen verwendet.

Während in den meisten Ländern die Limits in km/h angezeigt werden, wird es in Großbritannien und in den USA in Meilen pro Stunde (mph) angegeben. Da Großbritannien dieselben Schilder wie das europäische Festland benutzt, kommt es bei Kontinentaleuropäern gelegentlich durch den fehlenden Hinweis auf die Maßeinheit zu Irritationen. Die Geschwindigkeit wird in der Regel als ganzes Vielfache von fünf oder zehn angegeben, im deutschsprachigem Raum sind Zehnerschritte üblich.

Die Zeichen können durch Zusatzschilder in ihrer Gültigkeit beschränkt werden, so dass es z. B. nur bei nasser Fahrbahn gilt. Eine Beschilderung kann entweder dauernd oder zeitlich begrenzt – etwa an Baustellen – sein. Zusätzlich zu den Tafeln können Tempolimits auch noch direkt auf der Fahrbahn markiert werden. Sie haben aber nur Hinweis- oder Erinnerungscharakter und sind gesetzlich nicht bindend.

Das Tempolimit wird im europäischen Raum aufgehoben durch das Zeichen „Ende der zulässigen Höchstgeschwindigkeit“ oder durch das Zeichen „Ende sämtlicher Streckenverbote“. In Österreich und Deutschland kann alternativ ein Tempolimit auch mit Zeichen „Beginn der Zone mit zulässiger Höchstgeschwindigkeit“ (Deutschland: Zeichen Nr. 274.1) angezeigt werden; es wird in diesem Fall mit Zeichen „Ende der Zone mit zulässiger Höchstgeschwindigkeit“ (Deutschland: Zeichen Nr. 274.2) aufgehoben.

Missachtung und Kontrolle

Geschwindigkeitsbegrenzungen stoßen bei vielen Verkehrsteilnehmern auf wenig Akzeptanz. So wird das Fahren mit unerlaubt hoher Geschwindigkeit in vielen Statistiken als häufigste oder zweithäufigste Ursache für tödliche Unfälle aufgeführt, wobei allerdings nur im rechtlichen Sinne gewertet und der Ermessensspielraum bei der Einschätzung von unerlaubt hoher Geschwindigkeit als Unfallursache nicht oder kaum berücksichtigt wird, wodurch Aussagen hierzu nicht absolut verlässlich sind.

Um ein Einhalten des Tempolimits zu gewährleisten sowie zur Ermittlung und Verfolgung von Überschreitungen werden im Rahmen der Verkehrsüberwachung Kontrollen durchgeführt. Diese nutzen heute oftmals Hilfsmittel wie Radargeräte, Laserpistolen oder Section-Control. In vielen Ländern werden solche Ermittlungen durch die Polizei vollzogen. Um den erzieherischen Effekt gegenüber der Bestrafung in den Vordergrund zu stellen werden auch Tempoanzeigegeräte aufgestellt, die dem Autofahrer die gefahrene Geschwindigkeit anzeigen.

Quellen

  1. Pläne des koreanischen Ministeriums für Infrastruktur und Transport in: The Korea Times [1]
  2. Bernhard Verbeek: Die Anthropologie der Umweltzerstörung, 1998, ISBN 3896780999
  3. z.B. Kurt Beck, SPD-Vorsitzender, 28. Januar 2007
  4. Pressemitteilung des Verkehrsclub Deutschland vom 9. Oktober 2006: „Nur weil es in Deutschland kein Tempolimit gibt, werden weltweit Autos auf hohe Autobahngeschwindigkeiten von bis zu 250 km/h konstruiert. Das bedeutet überdimensionierte Motoren und zu viel Gewicht und damit zwangsläufig hohe Verbrauchswerte. Ein deutschland- und damit weltweites Tempolimit würde helfen, diese Ressourcen- und Energieverschwendung zu beenden“
  5. Umweltbundesamt (1999): Umweltauswirkungen von Geschwindigkeitsbeschränkungen, online (PDF)
  6. Forsa-Umfrage für den Stern 7/2007, Infratest (auch hier), Leipziger Institut für Marktforschung für die LVZ