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Benutzer Diskussion:MMM

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Gescannte Bilder

Hallo MMM! Du hast das Bild im Artikel Mil Mi-24 spiegelverkehrt gescannt! Außerdem scheints, daß es dabei Probleme mit dem Urheberrecht geben könnte, siehe Bildrechte. Gruß, Billyhill 00:03, 22. Nov 2004 (CET)

Naja, der Link bezog sich eigentlich auf das Copyright in Deutschland bei Lichtbildern, das mit den Scannerrechten hab ich noch gar nicht gesehen. Heißt das, man könnte alles mögliche reinstellen, Hauptsache, es ist gescannt? Das mit dem spiegelverkehrt hab ich erwähnt, weil ich dachte, du hast es nicht gesehen. Ausmachen tuts wahrscheinlich nichts, sieht bloß etwas seltsam aus. Billyhill 13:26, 22. Nov 2004 (CET)

Hallo MMM, die von Dir zitierte Passage aus Bildrechte besagt nur, dass Du mit dem Scannen einer Vorlage keine neuen, eigenen Urheberrechte erwirbst. Siehe auch die Diskussion hierzu. Das Scannen und Veröffentlichen der ja noch nicht so alten Flugzeugfotos und -zeichnungen ist aber eindeutig eine Urheberrechtsverletzung. Die betroffnenen Fotos sollten daher schnellstens gelöscht werden. Bei den Briefmarken kommt es drauf an, siehe ebenfalls obige Diskussion. --Arcturus 17:10, 22. Nov 2004 (CET)

Gut wenn das so ist, entferne ich die Fotos wieder. Gruß

  • An124-Graphik entfernt. Das andere von Mi24 ist jedoch vom Titelbild einer Zeitschrift. Ich habe hier schon Titelbilder anderer neuerer Zeitschriften gesehen, z.B. vom Time-Magazin. Also scheint das zumindest möglich zu sein oder ?

Wenn du die Erlaubnis vom Urheber hast, kannst du die Bilder reinstellen. Im Falle der Fliegerrevue (die gibts ja noch) wäre eine kurze E-Mail mit bitte um Veröffentlichung hilfreich. Im Falle der Titelseiten denk ich mal, daß sie vom Urheber selbst zur Veröffentlichung freigegeben worden sind.

Hast Du die Titelfotos in der deutschen oder in der englischsprachigen WP gesehen; in welchem Artikel? Ich bin kein Rechtsexperte, aber nach allem, was bisher hier mitbekommen habe, ist das Reproduzieren (Scannen) und Veröffentlichen von Vorlagen nach deutschem Recht nicht zulässig. Ausnahmen: Du bist selbst der Urheber der Vorlage, oder die Vorlage hat keinen Schutz (z.B. alte Postkarten, gemeinfreie Werke), oder Du hast eine Genehmigung des Urhebers (die dann aber nicht nur für Wikipedia gelten muss, sondern auch für daraus abgeleitete Werke unter GFDL, wie Kauf-DVDs). In der englischen WP gelten andere Rechtsgrundlagen, da gibt es mehr Möglichkeiten. Frag ruhig mal auf Diskussion:Bildrechte danach für Genaueres. Am besten sucht Du aber vorher auf der Seite (auch im Archiv; siehe auch mein letztes Posting), ob das nicht schon mal behandelt wurde, sonst ist die erste Antwort genau dieser Hinweis ;) --Arcturus 12:29, 23. Nov 2004 (CET)

Hallo MMM, auch deine selbst fotografierten Bilder müssen unter GNU FDL freigegeben werden, wenn du sie in die Wikipedia hochlädst, d. h. auf der Bildbeschreibungsseite muss sowohl die Quelle (Fotograf:..., fotografiert am....) als auch die Lizenz (Lizenzstatus: GNU FDL oder der entsprechende Baustein) angegeben sein. Grüße aus Bayreuth von --Schubbay 01:05, 24. Nov 2004 (CET)