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Benutzer Diskussion:Jochim Schiller

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Letzter Kommentar: vor 18 Jahren von Jochim Schiller in Abschnitt Einsetzung/Beauftragung eines Anwalts
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YourEyesOnly schreibstdu 09:17, 10. Nov. 2006 (CET)Beantworten

Deine großflächigen Änderungen

Hallo,

mir ist aufgefallen, dass Du einige Artikel im Bereich Verkauf neu strukturiert hast. Grundsätzlich ist nichts gegen mutige Änderungen zu sagen. Allerdings finde ich in Deinen Bearbeitungshinweisen keinerlei Quellenangaben für Deine doch fundamentalen Behauptungen und Meinungen. Im Einzelnen:

  • Welche führenden Wirtschaftsautoren geben explizit vor, dass es im Dienstleistungsbereich keinen "Verkauf" gibt? Insbbesondere ist es wichtig nachzuweisen, dass der Erwerb von solchen keinen Verkaufsvorgang impliziert. Umgangssprachlich sowie in der Wirtschaftsliteratur hat sich der Verkaufsbegriff auch für den Vertrieb von Dienstleistungen nach Dienstvertragsrecht Vorlage:Zitat de § BGB oder Werkvertragsrecht Vorlage:Zitat de § BGB etabliert, obwohl dort keinen Verkauf im juristischen Sinn stattfindet. Auch dort wird "verkauft", und zwar unabhängig davon, dass rein formal nur das Verb "Verkaufen", nicht aber das Substandtiv "Kaufvertrag" juristisch korrekt ist.

Um gegenteilig hier sämtliche Artikel umzuschreiben genügt nicht das Zitat einer einzelnen Aussenseitermeinung aus dem wirtschaftswissenschaftlichen akademischen Lehrbetrieb oder der Verweis auf das BGB als Rechtsquelle sondern, da es sich um eine besonders bedeutungsvolle Generaländerung unserer gesamten, bisher dazu geschriebenen Artikel handelt, dem nachweis einer kanonisierten Lehrmeinung im gesellschaftlichen Umgang mit dem Lemma.

Und selbstverständlich ist z.B. der Erwerb eines Handyvertrages eine Kaufsache, selbst wenn es sich formaljuristisch um den Vertrieb eines Dienstvertrages handelt. Der der Leistung zugrunde liegende Dienst ist ebenso zu behandeln, wie der Kaufvertrag für ein dingliches Gut (z.B. Handy). Ebenso verhält es sich mit persönlichen Dienstleistungen und Werkverträgen, angefangen von der Putzfrau über den Friseur bis zum Archtekten oder Arzt. Alle drei Rechtsordnungen, also Kauf-, Dienst- und Werkvertragsrecht includieren den Verkaufsvorgang in der Sache und vergleichbare Erfüllungs- und Gewährleistungspflichten im Umgang der Parteien miteinander.

Über stiltistische Änderungen oder auch einzelne Löschungen in den weiteren Artiekln kann man sicher sprechen, insbesondere im alten Artikel "Verkauf" zum Thema "Kompetenz der Verkäufer". Den entsprechenden Abschnitt habe ich daher bei meiner Überarbeitung Deines Eingriffes ebenfalls weithegehnd gelöscht.

Nach Besuch Deiner Homepage und meiner, zugegebener Maßen hellen Freude über Deine Leistung in Sachen Direktvertrieb Brockaus und Konsorten (LG Koblenz, 20.12.2006, Aktenzeichen: 12 S 128/06) muss ich allerdings bei allem Ärger über Deine formalbetonten Änderungen sagen, dass Dein Symphatiebonus sich, zumindest bei mir als bisherigen Hauptautor der Verkauf- und Vertriebsartikel in der Wikipedia, extrem erhöht hat. Respekt!

Ich wünsche Dir weiterhin viel Freude hier, bitte Dich aber auch zu beachten, dass manche Autoren in ihre Werke in Ermangelung einer bezahlten Vollerwerbsbeschäftigung mehr Zeit und Recherche stecken, als es einem Freizeitautor vielleicht sinnvoll erscheinen mag. Dementsprechend hoch ist die Erwartungshaltung bei weitläufigen Eingriffen neuer Autoren. Bo Kontemplation 03:22, 7. Jan. 2007 (CET)Beantworten

Lieber Bo, vielen Dank für Dein Feedback (um es einmal auf Denglisch zu sagen). Es freut mich sehr, daß meine Arbeit Deine Anerkennung findet. Und ich freue mich auch sehr über Deine Fairness. Vor dem von Dir verfaßten Artikel über Vertrieb kann ich nur den Hut ziehen. Einen komplett neuen Artikel geschrieben habe ich noch nie. Was die Überarbeitung dieses Artikels angeht, schlage ich vor, daß wir auf der Diskussionsseite zum dem Artikel weiter diskutieren. Liebe Grüße, --Jochim Schiller 01:52, 8. Jan. 2007 (CET)Beantworten


Vertriebsartikel und Kategorie Wirtschaft

Hallo Jochim,

danke für Dein Engagement!

Könntest Du evtl. auch mal einen Blick auf den Artikel Hausierer werfen?

Eine Paralleleinordnung der Artikel unter der Hauptkategorie Wirtschaft ist nicht nötig, da die alle bereits in passenden Unterkategorien eingeordnet sind. In der Hauptkategorie stehen nur ganz grundlegende oder allgemeine Artikel.

Gruß

Peter

--Ordnung 11:16, 7. Jan. 2007 (CET)Beantworten


Lieber Peter, vielen Dank für Deine Anregung. Der Artikel Hausierer war mir auch schon aufgefallen. Aus Zeitgründen kann ich aber nichts versprechen. Schon die Zeit, in der ich Vertrieb überarbeitet habe, war eigentlich für die Überarbeitung eines anderen Kandidaten geplant (Widerrufsrecht). Und das Lied "Vertrieb" ist ja auch noch nicht ausgesungen. Wäre schön, wenn Du da dranbleibst.
Das mit den Kategorien ist interessant, ich werde es beherzigen. Was Deinen Standpunkt über Artikelgliederung angeht, kann ich nur seufzen: wie wahr! Viele haben ein Fachgebiet gelernt, aber nur wenig haben gelernt, das Gelernte geordnet weiterzugeben. Weitere Schwächen des Wikipedia-Systems (in meinen Augen) hängen zusammen mit dem Charakterbild des typischen Internetnutzers/Hackers/nerds: kein Stilgefühl (Denglisch, Nominalstil) und Übergewicht des technischen Wissens gegenüber dem, was früher humanistische Bildung hieß (Antike, Dichtung, Malerei etc.). Aber ist es nicht einzigartig, was für ein Lexikon wir uns mit diesen Nachteilen erkaufen? --Jochim Schiller 01:52, 8. Jan. 2007 (CET)Beantworten
In der eng mit dem Hausierer verwandten Drückerkolonne bin ich der Hauptautor. Dort findet sich einiges, dass auch auf Singular Drücker zutrifft. Vielleicht magst Du da ja etwas übernehmen, um Dir die Arbeit zu erleichtern. U. U. wäre auch eine Neuaufteilung beider Inhalte sinnvoll. Bo Kontemplation 10:48, 8. Jan. 2007 (CET)Beantworten
Danke für den Tip (alte Rechtschreibung mit einem "p", wie im Englischen). Aber wie gesagt: es muß erst mal warten. Lieben Gruß, --Jochim Schiller 12:24, 10. Jan. 2007 (CET)Beantworten

Kaiser

Wg. meines Reverts: Vgl. den Artikel Lateinische Aussprache. Die Forschung, zumindest der Mainstream, ist sich über die klassische Aussprache recht einig. Minderheitenmeinungen mag es, wie überall, natürlich geben. Aber wenn die zeitgenössischen Griechen das Wort als Καίσαρ wiedergaben, ist wenigstens der Anlaut schon klar; was den Diphthong anbelangt, mag man eher streiten können, aber da gibt es durchaus noch weitere Erkenntnisquellen. Gruß T.a.k. 01:00, 10. Jan. 2007 (CET)Beantworten

Kostengrundentscheidung

Der Artikel ist jetzt ganz schön geworden. Ich würde nur noch anregen, dass Du künftig bei Zitaten die Vorlage:Zitat de § verwendest, dann ist der Text auch im Quelltext besser lesbar, und es ist ja auch etwas leichter, den Link zu erstellen, zB {{Zitat de §|242|bgb}} BGB wird Vorlage:Zitat de § BGB. Gruss --wau > 13:45, 22. Mär. 2007 (CET)Beantworten

Lieber Waugsberg, vielen Dank für den Tip (alte Rechtschreibung, wie sie in allen anderen Ländern selbstverständlich ist). Aber soweit ich das bisher gesehen habe, fehlt bei dieser Vorlage die Möglichkeit, das Gesetz bei seinem vollen Namen zu nennen (mit Abkürzung in Klammern dahinter). Und ich finde: in einem Text für Laien gehört sich das so.
Ich war übrigens gerade hier - der Artikel könnte mal eine Überarbeitung vertragen, vor allem hier. Wär das 'was für Dich? Gruß --Jochim Schiller 15:08, 22. Mär. 2007 (CET)Beantworten
Du unterschätzt die Vorlage (und es gibt noch einige ähnliche, siehe Wikipedia:Rechtsquellenverweise). Die Vorlage besteht nur aus dem, was zwischen die geschweiften Klammern kommt, ausgegeben wird nur der Paragraph (hier extra für Dich mit ph!). Die Angabe des Gesetzes danach erfolgt unabhängig von der Vorlage, die kann man also gestalten wie man will, auch durch einen extra Link auf einen Artikel über das Gesetz. Übrigens kann man außerhalb der Vorlage auch noch einzelne Absätze zitieren, also zB Vorlage:Zitat de § Nr. 8 Buchstabe b) ff) Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Die Führerscheine sind nix für mich. --wau > 17:44, 22. Mär. 2007 (CET)Beantworten
Na, dann ist die Vorlage selbstverständlich gekauft! Und danke für das "ph" ;-) --Jochim Schiller 13:31, 23. Mär. 2007 (CET)Beantworten

Benutzer:Gnom/Wikispecies

Hallo Joachim, ist das in deiner Version richtiger? Mein Sprachgefühl findet meine Version eindeutig besser. --Gnom 23:41, 2. Apr. 2007 (CEST)Beantworten

Lieber Gnom, danke für Deine Anfrage zu dieser Änderung. Also: bei der von Dir gewählten Satzstellung gehört hinter das Wort "unbrauchbar" zwingend ein Komma, um den Nebensatz abzugrenzen. Damit wird zugleich deutlich, daß der Nebensatz mitten in den Hauptsatz gestellt war, daß es sich also um einen Einschub handelte.
Daß Einschübe schlechter Stil sind, ist meines Wissens Konsens. Der Nestor der Stilkunde in Deutschland, Ludwig Reiners, nennt sie - durchaus verächtlich - "Klemmkonstruktionen". Schopenhauer schreibt von "verstrickten Perioden, bei denen das Gedächtnis fünf Minuten lang geduldig die ihm aufgelegte Lektion lernt, bis zuletzt der Verstand zum Schluß kommt und die Rätsel gelöst werden," und er urteilt: "Wenn es eine Impertinenz ist, andere zu unterbrechen, so ist es nicht minder eine solche, sich selbst zu unterbrechen". Der heute in Deutschland führende Stilkundler Wolf Schneider widmet der Vermeidung von Einschüben in seinen Büchern regelmäßig ein ganzes Kapitel. Und auch der Abschnitt "Stil" auf der Wikipedia-Seite "Wie schreibe ich gute Artikel" behandelt den leidigen Einschub gleich unter der ersten Zwischenüberschrift im zweiten Absatz.
Einschübe erschweren immer das Lesen, weil man gezwungen wird, die erste Hälfte des Hauptsatzes im Hinterkopf zu behalten und dabei eine neue Information aufzunehmen, bis der Einschub endlich vorbei ist und das im Hinterkopf Behaltene Erlösung findet - Erlösung deswegen, weil man sich etwas merken muß, was man noch nicht verstanden hat, nämlich einen Satz, der unvollständig ist, dessen Sinn man noch nicht kennt. Oder - und das ist fast noch schlimmer - das mit Spannung erwartete letzte Satzglied bestätigt nur das, was man sich schon gedacht hat (bei langen Einschüben ist man manchmal geradezu überrascht, noch ein Wort zu lesen, von dem man glaubt, es schon gelesen zu haben, weil man es sich die ganze Zeit gedacht hat).
Kurz: Den Leser am Satzende mit einem erwarteten Wort zu langweilen, ist ein Stilfehler; ihn am Satzende mit einem unerwarteten Wort zu überraschen, ist ein Stilmittel, das man - wie alle Stilmittel - nur sparsam einsetzen sollte. Wichtiges gehört an den Anfang, und das Wort "unbenutzbar" ist der Kern des Satzes.
Liebe Grüße, Jochim Schiller 14:30, 3. Apr. 2007 (CEST) PS.: Ich heiße übrigens wirklich "Jochim".Beantworten
Aha. Du kennst dann sicher auch den Aufsatz von Mark Twain, in dem er dieses Problem der deutschen Sprache, bei der bei gewissen Konstruktionen das Prädikat erst nach einer ganzen Weile, während welcher der Leser auf die Satzaussage warten muss, kommt, kritisiert. Du hast eigentlich Recht. Ich mute meinem Leser aber gerne etwas mehr zu, was natürlich nicht dem enzyklopädischen Ideal entspricht, deswegen hast du klar gewonnen. Ich habe in meinem Duden nachgeschlagen, aber die Regel nicht gefunden: War es richtig, dass ich in meiner Version vor "unbenutzbar" kein Komma gesetzt habe? Übrigens: Nach der reformierten Rechtschreibung schreibt man "Auto fahren" auseinander. Viele Grüße von rechtsverdrehendem Klugsnacker zu rechtsverdrehendem Klugsnacker! --Gnom 14:53, 3. Apr. 2007 (CEST)Beantworten
Na Kompliment, Herr Kollege! Meine Schreibweise von "Autofahren" entspricht weder der alten noch der neuen Rechtschreibung, und Du bist der erste, der das anspricht. Um Deine Frage nach dem Komma zu beantworten: nein - zwischen dem Ende des Nebensatzes und dem Wort "unbenutzbar", das wieder zum Hauptsatz gehört, hätte ein Komma stehen müssen (nach alter und nach neuer Rechtschreibung). Die Regel lautet (sinngemäß), daß zwei Sätze immer getrennt sein müssen durch Kommata, Punkte, Semikola, Doppelpunkte oder Gedankenstriche - egal ob es sich um Hauptsätze oder Nebensätze handelt. Eine gewisse Unsicherheit mit dieser Regel ist aber weit verbreitet; erst neulich habe ich sie einer Redakteurin in einem Schulbuchverlag ins Stammbuch schreiben müssen (nichts für ungut, liebe Mulé ;-). Grüße nach Hamburg, Jochim Schiller 18:18, 3. Apr. 2007 (CEST)Beantworten
Hm. In meinem Alter muss ich hinzufügen "nach der reformierten Rechtschreibung", denn die alte habe ich nicht gelernt. --Gnom 02:27, 4. Apr. 2007 (CEST)Beantworten

Einsetzung/Beauftragung eines Anwalts

Hallo, Jochim Schiller, ich brauche ganz dringend deinen Rat, da die folgende Situation der Realität entspricht: Ein Mandant hat einen Anwalt. Der Mandant ist in zwei Fällen verwickelt. Im ersten Fall verteidigt der Anwalt diesen Mandanten, im zweiten dagegen ist er gegen ihn. Darf der Anwalt das? Kann der Mandant sagen Diesen Anwalt akzeptiere ich nicht, der ist mein eigener!, d.h., kann es dazu kommen, dass der Anwalt im Gerichtsverfahreb deshalb, weil er einmal für, einmal gegen seinen Mandanten ist, nicht eingesetzt werden/akzeptiert/beauftragt werden darf? Ich bitte dich inständig, die Anwort brauche ich. IP Quindicenne 18:22, 5. Apr. 2007 (CEST)Beantworten

Vielen Dank für Deine Anfrage. Auf meiner Website erfährt man, warum eine Rechtsberatung via Internet von mir nicht zu erwarten ist, und warum eine kostenlose Rechtsberatung sowieso wertlos ist. Rechtsfragen kann man nur auf eine einzige Art und Weise vernünftig klären: indem man einen Anwalt vernünftig informiert, vernünftig beauftragt und vernünftig bezahlt (den höchsten Preis bezahlt der, der erst das Billige nimmt und dann doch das Teure - nachdem das Billige nichts taugt).

Deshalb nur soviel: einen Anwalt kauft man nicht, indem man ihn mandatiert. Also darf er in anderen Sachen durchaus gegen den Ex-Mandanten vorgehen. Sonst könnte ja ein Unternehmen wie die Telekom jeden der 140.000 Anwälte in Deutschland einmal beauftragen und müßte sich dann nie wieder Sorgen um Prozesse machen - weil keiner ihrer Gegner jemals einen Anwalt finden könnte. Und ein Anwalt muß selbstverständlich vom Gegner nicht "akzeptiert" werden.

Gruß, Jochim Schiller 16:17, 10. Apr. 2007 (CEST)Beantworten

Sorry, das ichs erst jetzt lese, sonst bin ich immer sofort zur Stelle... :-) Puuh, so ähnlich hat mir der Fehlerteufel mir es auch gesagt, und ihr werdet wohl Recht haben. Jetzt weiß ich aber, dass es diese Rechtsberatungsreglung gibt, danke für den Link! Muss man sich denn nen neuen Anwalt holen, um zu sehen, ob der Ex-Anwalt korrekt handelt? (wenn ich den alten frag, lügt der mich noch an :-)...). Gruß, IP Quindicenne 20:49, 2. Mai 2007 (CEST)Beantworten

Nun, der honorige Anwalt sorgt sich um das Geld seiner Mandanten mehr als um sein eigenes; folglich wird er auch die Frage nach eigenen Versäumnissen ehrlich beantworten. Aber aufgrund der "Geiz-ist-geil"-Mentalität der Deutschen sterben nicht nur Unternehmen wie Grundig, sondern auch die honorigen Anwälte langsam aus. Die Tatsache, daß der Begriff "Ehre" den Deutschen seit 1968 nichts mehr bedeutet, tut ein übriges. Deshalb leider: ja - um zu sehen, ob der Ex-Anwalt korrekt gehandelt hat, muß man einen neuen Anwalt beauftragen. Gruß, Jochim Schiller 15:08, 3. Mai 2007 (CEST)Beantworten

So resignativ? Okay, ich denke, auch ich werde mal diese Mentalität zu spüren kriegen, jetzt bin ich noch zu jung , hehe :-). Danke für die Antwort. Hast du eigentlich vor, in deinem Lebensabend - der ja noch relativ lange wartet - auch an der Wiki zu partizipieren? IP Quindicenne 21:28, 3. Mai 2007 (CEST)Beantworten

Darauf antworte ich dasselbe, was der Flugzeugentführer "Cyrus the Virus" in Con Air antwortet, als er den Piloten mit dem Tode bedroht und dieser ihn fragt, wer dann das Flugzeug fliegen würde: "Soweit denke ich niemals voraus". Jochim Schiller 19:01, 4. Mai 2007 (CEST)Beantworten