Diskussion:Körpergeruchsprobe
ZUR Bearbeitung und Pefektion freigeben
Tobe sich aus wer mag und bringe er das in eine inhaltliche und ortgrahische Glanzleistung
POV
Ganz schlimmer POV-Artikel, wenn ich wüsste, wie ich ihn zum Löschen vorschlagen könnte, hätte ich es schon getan. Entweder löschen, oder ganz neu schreiben.
Das Stasi 2.0 Bild muss natürlich sofort gelöscht werden. wie konnte das Bidl derart schnell verschwinden????
Kritik
Die Staatssicherheit der DDR führte bei Dissidenten regelmäßig Geruchsproben durch. Vor diesem Hintergrund kritisieren Politiker von SPD, Grünen und FDP das Abnehmen von Geruchsproben von G8-Gegnern als "Polizeistaats"- und "Stasi-Methode" (Mai 2007) Dagegen arguemtiert der amtierende Innenminister, dass die Geruchsproben nicht präventiv im G8 Bezug genommen wurden, sondern der Aufklärung von Brandanschlägen diene, also repressiv sei und seit Jahren durchgeführt werde. Die Medien nutzen dieses jedoch, aus egoprofilation und Stimmungsmache. In Hamburg wurden nach mehrere Brandanschlägen (schweren Straftaten) bei zwei Tatverdächtigen Geruchsproben genommen, um die Taten aufzuklären. Entgegen der Praktiken der DDR werden die Geruchsproben im strafverfahren nicht gespeichert. Im Rahmen der Kritik ist ein Vergleich des Unrechtsstaates zu einem Rechtstaat auch nicht sachgerecht.
- Ist die Aussage, der Vergleich sei nicht sachgerecht, die Meinung vom Innenminister? Wenn ja, dann müsste man das deutlich machen, und wenn nein, dann müsste man sie als persönliche Meinung ganz weglassen. Das gilt auch für die Aussage über die Rolle der Medien. --134.60.208.141 10:23, 25. Mai 2007 (CEST)
Schäuble
das war ja Unsinn ! Die Geruchsproben wurden zur Aufklärung einer begangenen Straftat genommen.--89.53.60.101 10:57, 26. Mai 2007 (CEST)
- Unsinnig sind deine Bearbeitungen. Dagegen verteidigten Bundesinnenminister Schäuble und die Gewerkschaft der Polizei die Maßnahmen. "In bestimmten Fällen ist das ein Mittel,... um mögliche Tatverdächtige zu identifizieren", sagte der CDU-Politiker im Bayerischen Rundfunk. Es gehe darum, die Sicherheit des G-8-Gipfels zu gewährleisten, und "das tut die Polizei mit den angemessenen Mitteln". [1], Quelle im Artikel angegeben. --...bRUMMfUß! 13:17, 26. Mai 2007 (CEST)
- und was hat das damit zu tun ob die Personen in Zukunft Straftaten begehen ? so wie es im Artikel steht ist es falsch !
die geruchsproben werden repressiv (strafverfolgend) erhoben und nicht, weil in Zukunft jemand Straftaten begehen könnte, dann müssten die Geruchsproben nämlich gespeichert werden und dafür gibt es keine Gesetzesgrundlage. Also: lesen und verstehen ! so wie es im artikel steht ist es Falsch und drum wird es gelöscht !
--89.53.60.101 17:22, 26. Mai 2007 (CEST)
- Wenn du des Deutschen nicht mächtig bist, dann halte dich bitte hier fern. Wenn deine Beiträge vollständige Sätze beinhalten und außerdem durch eine Quelle belegt sind, können wir weiter reden. Quellen entfernen geht außerdem gar nicht. --...bRUMMfUß! 18:42, 26. Mai 2007 (CEST)
Quellen:
Allgemein: http://www.tagesschau.de/aktuell/meldungen/0,1185,OID6795320_TYP6_THE_NAV_REF1_BAB,00.html
Kritische Stimmen: http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,484605,00.html
Struktur des Artikels
Ich habe den Artikel umgestellt. Als erstes sollte in einem Artikel eine Definition kommen. Als zweiten Teil die Methode und Bedeutung der Methode. Als letztes sollte die aktuelle Diskussion kommen. Mir ist bewusst, dass das Thema mehr unter tagespolitischen Gesichtspunkten als als Methode der Kriminalistik diskutiert wird. Trotzdem sollten wir hier einen systematischen Artikel schreiben: Erst erklären was Sache ist und dann die Rezeption darstellen.Karsten11 19:56, 26. Mai 2007 (CEST)
Indizien im Strafverfahren
Im Artikel heißt es, dass Geruchsproben keine Eignung im Strafverfahren haben, da sie lediglich Indizienwert haben. Das würde bedeuten, dass Indizien keinen Beweiswert hätten. Ist es nicht eher so, dass Indizien auch zur Aufklärung in der Ermittlung und auch in der Hauptverhandlung zu Tragen kommen.
Es gibt soagr Prozesse, die nur auf Indizienbasis geführt werden. Könnte es also sein, dass der Artikel so nicht ganz richtig ist ?
- Quellen dafür: google: indizienprozess
- Wiki selbst - folgt man dem Link auf Beweismittel und vergleicht die Inhalte ergibt sich ein Widerspruch
Dessweiteren wird kritisiert, die Geruchsproben seien wegen möglicherweise bevorstehender Straftaten genommen wurden. Wurden die nicht zur Aufklärung begangener Straftaten genommen ?
- Quellen: Printmedien: süddeutsche, FAZ
- weiterquellen: STPO : 81b ivm 163
- keine Rechtsgrundlage um Geruchsproben aufgrund bevorstehender Straftaten zu nehmen und zu archivieren.
--89.53.40.62 08:58, 27. Mai 2007 (CEST)
- Für ein Indizienprozess bedarf es mehrere Indizien, die Geruchsproben waren wohl selbst in der DDR nicht unumstritten und kein Beweismittel (siehe Weblink). Evtl sollte man es aber leicht anpassen ("alleiniges Indizmittel") oder dgl--Zaph Ansprache? 13:51, 27. Mai 2007 (CEST)
- PS in der Presse wurde auch beschrieben, dass es rechtlich einfacher sei als DNA-Spuren zu sichern. Beides zusammen wäre wohl ein sicheres Indiz. Aber einen Beweis auf das Schwanzwedeln des Hundes zurückzuführen halte ich für juristisch nicht sicher und sehr umstritten--Zaph Ansprache? 13:54, 27. Mai 2007 (CEST)
- PPS: DAs sagt auch die Bundesanwaltschaft [2]--Zaph Ansprache? 14:00, 27. Mai 2007 (CEST)
- PS in der Presse wurde auch beschrieben, dass es rechtlich einfacher sei als DNA-Spuren zu sichern. Beides zusammen wäre wohl ein sicheres Indiz. Aber einen Beweis auf das Schwanzwedeln des Hundes zurückzuführen halte ich für juristisch nicht sicher und sehr umstritten--Zaph Ansprache? 13:54, 27. Mai 2007 (CEST)
- Für ein Indizienprozess bedarf es mehrere Indizien, die Geruchsproben waren wohl selbst in der DDR nicht unumstritten und kein Beweismittel (siehe Weblink). Evtl sollte man es aber leicht anpassen ("alleiniges Indizmittel") oder dgl--Zaph Ansprache? 13:51, 27. Mai 2007 (CEST)
wie gesagt: es geht um Strafvervahren !
und der gedanke, dass nur ein hund mit dem schwanz wedelt ist falsch ! es gibt gegenproben
--89.53.40.62 14:23, 27. Mai 2007 (CEST)
- Im Artikel steht auch nichts anderes "Als Beweismittel (!) sind Geruchsproben im Strafprozess nicht geeignet; sie haben lediglich Indizwert.", ein Indiz ist kein Beweismittel), insofern verstehe ich nicht so ganz was Du willst. Und ließ Dir auch mal die Quellen (Fußnoten) durch--Zaph Ansprache? 14:29, 27. Mai 2007 (CEST)
Indizien sind Anhaltspunkte für eine Täterschaft. Mehrere Indizien, die untereinander logisch zu einer Indizienkette verknüpft werden, können als Beweis für eine Täterschaft angesehen werden, vgl. Indizienprozess.
- dann sind wir uns ja einig, nichts anderes habe ich oben geschrieben. Denke damit auch EOD--Zaph Ansprache? 15:36, 27. Mai 2007 (CEST)
quellen
haha - tegesschau - haha und darauf als quelle verweisen - ne - das ist keine quelle !
ein kriminalistisches Fachbuch wäre eine quelle !--89.53.40.62 15:34, 27. Mai 2007 (CEST)