Zum Inhalt springen

Kantonalbank

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 23. Mai 2007 um 18:01 Uhr durch 83.76.208.30 (Diskussion). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

Kantonalbanken sind öffentlich-rechtliche Banken, die von den Kantonen in der Schweiz geführt werden. Die Geschichte der insgesamt 24 Banken beginnt im 19. Jahrhundert. Die Kantonalbanken sind in erster Linie im Wirtschaftsraum ihres Kantons tätig. Gemeinsam haben sie einen Anteil von rund 30% am Inland-Bankengeschäft in der Schweiz. Sie beschäftigen rund 17'000 Mitarbeiter.

Rechtsgrundlagen

Das Bundesgesetz schreibt vor, dass der Heimatkanton mit mindestens einem Drittel an Kapital und Stimmen der Bank beteiligt ist. Die einzelnen Banken arbeiten eigenständig. Die gesetzlichen Grundlagen sind jeweils in kantonalen Recht festgehalten. Die Kantone haften für alle Verpflichtungen der Kantonalbanken. Dieses Prinzip nennt man Staatsgarantie.

Abschaffung von Kantonalbanken

Die Kantone Appenzell Ausserrhoden und Solothurn haben keine eigene Kantonalbank mehr.

Die Ausserrhodische Kantonalbank wurde am 1. Januar 1997 von der UBS übernommen und vollständig in den Finanzkonzern integriert.

Die Solothurner Kantonalbank wurde nach einem Finanzdebakel bereits auf den 1. Januar 1995 hin vom Schweizerischen Bankverein (SBV) übernommen. Die SBV-Nachfolgerin UBS verkaufte 2000 die ehemalige Kantonalbank an die Basler Versicherung, welche die Bank heute unter dem Namen Baloise Bank SoBa führt.

Geschichte

1907 haben sich die Kantonalbanken zum Verband Schweizerischer Kantonalbanken zusammengeschlossen. Seit 1971 gibt es in Basel eine Geschäftsstelle des Verbands.

Literatur

  • Verband Schweizerischer Kantonalbanken 1907-2007, Basel 2007