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Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung

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Die Verordnung über das Verschreiben, die Abgabe und den Nachweis des Verbleibs von Betäubungsmitteln (Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung, BtMVV) gemäß dem deutschen Betäubungsmittelgesetz regelt die Abgabe und den Verkehr der in Anlage III des BtMG aufgeführten Substanzen sowie deren Höchstabgabemengen.

Basisdaten
Titel: Verordnung über das
Verschreiben, die Abgabe
und den Nachweis des
Verbleibs von Betäubungsmitteln
Kurztitel: Betäubungsmittel-
Verschreibungsverordnung
Abkürzung: BtMVV
Art: Bundesrechtsverordnung
Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland
Rechtsmaterie: Verwaltungsrecht
Fundstellennachweis: 2121-6-24-4
Erlassen am: 20. Januar 1998
(BGBl. I S. 74, 80)
Inkrafttreten am: 1. Februar 1998
Letzte Änderung durch: Art. 34 G vom 26. März 2007
(BGBl. I S. 378, 463)
Inkrafttreten der
letzten Änderung:
1. April 2007
(Art. 46 G vom 26. März 2007)
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten.