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Sozialversicherungsfachangestellter

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Der Beruf Sozialversicherungsfachangestellter/Sozialversicherungsfachangestellte ist ein in Deutschland nach dem Berufsbildungsgesetz anerkannter Ausbildungsberuf des Ausbildungsbereichs: Körperschaft des öffentlichen Rechts. Die reguläre Ausbildungsdauer beträgt 36 Monate mit den üblichen, im Berufsbildungsgesetz geregelten Möglichkeiten der Verkürzung.

Der Beruf des Sozialversicherungsfachangestellten gehört zu den Bürofachkräften, wobei zahlreiche Angestellte dieser Berufsgruppe auch im Außendienst (Privat- & Firmenkunden) beschäftigt sind. Es gibt keinen Monoberuf, so muss eine Fachrichtung gewählt werden:

  • Allgemeine Krankenversicherung
  • Gesetzliche Unfallversicherung
  • Gesetzliche Rentenversicherung
  • Knappschaftliche Sozialversicherung
  • Landwirtschaftliche Sozialversicherung

Die Ausbildung zum Sozialversicherungsfachangestellten ist die Grundqualifikation für Angestellte bei den Sozialversicherungsträgern.

Rechtsgrundlage für die Ausbildung ist die Verordnung über die Berufsausbildung zum Sozialversicherungsfachangestellten/ zur Sozialversicherungsfachangestellten vom 18. Dezember 1996 (Fundstelle: Bundesgesetzblatt Teil I)

Wesentlicher Bestandteil der Ausbildung ist der Umgang mit dem Deutschen Sozialrecht und dessen Anwendung in der Praxis, insbesondere mit dem Sozialgesetzbuch. Auch Kenntnisse des Verwaltungsverfahrensrecht und des Bürgerlichen Rechts gehören zum Beruf, ebenso wie Grundlagen der Volks- und Betriebswirtschaft.

Die Ausbildung dauert ca. 3 Jahre und wird hauptsächlich in der Berufsschule und in dem jeweiligen Ausbildungsbetrieb gemacht.

Im Jahre 2003 bestanden in Deutschland 9485 Ausbildungsverhältnisse.