Zum Inhalt springen

Gewerbeanmeldung

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 20. Februar 2007 um 11:44 Uhr durch 80.129.96.183 (Diskussion) (gewerbeanmeldung gebühr wurde erhöht. ummeldung?). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

Als Gewerbeanmeldung bezeichnet man die Anmeldung eines selbstständigen Gewerbes bei der Kommune.

Trotz Gewerbefreiheit ist in Deutschland jede Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit anzeigepflichtig, unabhängig davon, ob diese Tätigkeit haupt- oder nebenberuflich ausgeübt wird. Auch die Übernahme eines bereits bestehenden Gewerbebetriebes oder die Eröffnung einer weiteren Filiale muss angemeldet werden. Ausgenommen von der Anzeigepflicht sind Tätigkeiten als Freiberufler, die Urproduktion (z. B. Land- und Forstwirtschaft, Garten- und Weinbau, Fischerei, Bergbau) sowie die Verwaltung des eigenen Vermögens (z. B. Vermietung, Verpachtung eigener Gebäude oder Grundstücke).

Anmeldeweg

Der Gewerbetreibende teilt der Kommune durch die Anmeldung mit, dass er eine konkret zu bezeichnende gewerbliche Tätigkeit beginnt. Es handelt sich nicht um die Beantragung einer Genehmigung, da wegen der grundsätzlichen Gewerbefreiheit nur für bestimmte Branchen gesonderte Erlaubnisse nötig sind (s.u.).

Mit der Anmeldung und Bestätigung (auch Gewerbeschein genannt) erfolgt eine Meldung durch Versenden der Durchschriften dieser Bestätigung an verschiedene Behörden (u. a. Finanzamt, IHK, Handwerkskammer, Krankenkasse, Arbeitsagentur, Berufsgenossenschaften, ggf. Bauamt, Steueramt).

Darüber hinaus wird der Betrieb je nach Arbeitsschwerpunkt Mitglied der Industrie- und Handelskammer (IHK) oder der Handwerkskammer (HWK). Mit Gewerbeanmeldung erfolgt die Eintragung in das Gewerberegister der Stadt oder Gemeinde, während hingegen im Gewerbezentralregister gewerberechtliche Verstöße aufgezeichnet werden.

Gebühren

Die Gebühren der Gewerbeanzeigen sind bundeseinheitlich festgesetzt.

  • Gewerbeanmeldung: 23 EUR,
  • Gewerbeummeldung: 20 EUR,
  • Gewerbeabmeldung: gebührenfrei
  • Reisegewerbekarte: 25 - 400 EUR (Gebührenrahmen),
  • Auskunft aus dem Gewerberegister: zwischen 8 und 15 EUR.

Die Zulassungen zu bestimmten Gewerben werden von den (Land-)Kreisverwaltungen erteilt, sofern die Kommune unter 60.000 Einwohner hat.

Besondere Zulassungsvoraussetzungen

Für einige Gewerbe sind besondere Zulassungsvoraussetzungen erforderlich (regionale Unterschiede möglich), z. B.:

Für diese Gewerbe müssen die persönliche Zuverlässigkeit sowie die fachlichen Kenntnisse und gegebenenfalls bestimmte räumliche Verhältnisse nachgewiesen werden.



Gewerbeanmeldung in Österreich

Diese allgemeinen Voraussetzungen müssen für jede Gewerbeart erfüllt sein:

  • Österreichische Staatsbürgerschaft oder EWR (EUR)-Staatsangehörigkeit bzw. Aufenthaltsberechtigung bei Drittstaatsangehörigen
  • Keine Ausschließungsgründe liegen vor (z.B. Konkurs, Finanzstrafdelikte, gerichtliche Verurteilungen)
  • Volljährigkeit ist erforderlich, geeigneter Standort und allenfalls auch eine Betriebsanlagengenehmigung

Soll das Gewerbe von einer Gesellschaft ausgeübt werden, müssen die allgemeinen Voraussetzungen von allen Gesellschaftern mit maßgeblichem Einfluss auf die Gesellschaft nachgewiesen werden.
Nur in diesem Fall wird der Gewerbeschein auf die Gesellschaft ausgestellt. Übt die Gesellschaft ein Gewerbe aus, für das die Einbringung eines Befähigungsnachweises vorgeschrieben ist, so ist der Befähigungsnachweis von einem Gewerberechtlichen Geschäftsführer zu erbringen.

Der Gewerberechtliche Geschäftsführer ist der Gesellschaft gegenüber für die fachlich einwandfreie Ausübung des Gewerbes und der Behörde gegenüber für die Einhaltung der gewerberechtlichen Vorschriften verantwortlich. Die Gesellschaft muss dem Gewerberechtlichen Geschäftsführer eine dieser Stellung entsprechende selbstverantwortliche Anordnungsbefugnis erteilen. Verwaltungsstrafen wegen Übertretung gewerberechtlicher Vorschriften werden gegen den Gewerberechtlichen Geschäftsführer verhängt.


Kosten

Bei der Beantragung der Gewerbeberechtigung können Gebühren und Verwaltungsabgaben anfallen.


Ansuchen
34€ - 34€
Bestellung Geschäftsführer
3,60€ - 3,60€
Bundesstempel
76€ - 76€
f. Anmeldegewerbe
34,80€ - 62,10€
f. bewilligungspflichtige gebund. Gew.
70,80€ - 125,30€