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Diskussion:Deutsche Wiedergutmachungspolitik

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Ältere Diskussion 2004 - 31. März 2006 siehe Diskussion:Deutsche Wiedergutmachungspolitik/Archiv 1

Archiv 1

Dort sind meiner Ansicht nach folgende Abschnitte lesenswert:

5) Belege
6) DDR
7) Weitere Weblinks
8) DDR/Österreich (Hinweis auf Materialsammlung)
11)Kaufkraft (Berechnung des Wertes auf 1998)

Aufsummierung der Wiedergutmachungsleistungen mit „Reparationen“?

- Zur oft zitierten Auflistung der Kriegsfolgelasten insgesamt (Stand vom 31.12.1997) -

Offenbar gibt es von interessierter Seite immer wieder Versuche, die von der BRD geleisteten Wiedergutmachungsleistungen an die überlebenden Opfer zu einer höheren Summe aufzubauschen, indem Werte aus der Beschlagnahme von Auslandsvermögen, von Patentrechten, von Handelsschiffen oder Devisenbeständen seitens der Westalliierten sowie von Demontagen und Warenlieferungen an die UdSSR hinzu gerechnet werden.

Oft werden diese und ähnliche Entnahmen fälschlich unter dem Begriff „Reparationen“ gefasst. Mögliche Ansprüche auf Reparationen wurden jedoch im „Londoner Schuldenabkommen“ ausdrücklich bis zum Abschluss eines förmlichen Friedensvertrages zurückgestellt und tatsächlich niemals gezahlt.

Im Jahre 2000 stellte der Abgeordnete Martin Hohmann, der 2004 aus der Fraktion und später auch aus der CDU ausgeschlossen wurde, eine Anfrage, mit der er eine Auflistung derartiger geldwerter Leistungen (von ihm fälschlich mit dem Begriff Reparationsleistungen zusammengefasst) verlangte; möglicherweise in Kenntnis dessen, dass eine informelle und fragwürdige Zusammenstellung dazu im BdF existierte.

Diese Anfrage beantwortete der Parlamentarische Staatsekretär Karl Diller (SPD) am 9. März 2000 vor dem Deutschen Bundestag (Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – Drucksache 14/2953 – Seite 11/12 – im Weblink auf Seite 15 [1] ). In seiner Antwort betont Diller, dass die Aufstellung des Bundesministeriums der Finanzen „Kriegsfolgeleistungen insgesamt (Stand: 31. Dezember 1997)“ unvollständig sei. Die Zahlen seien nicht authentisch und beruhten auf Schätzungen, die man öffentlich zugänglicher Literatur entnommen habe.

Leider ist die dort zitierte Aufstellung nicht in der o.a. Bundesdrucksache mit abgedruckt. Oft findet sie sich in rechtsrevisionistischen Weblinks mit anderen Aussagen kompiliert. Vollständig wiedergegeben fand ich sie unter [2] und [3], wobei auch hier die Tendenz durch den angehängten „Arbeitsauftrag“ überdeutlich wird.

Ich habe mir den Originaltext über das Büro von MdB Karl Diller besorgt und mit der Version vom „politik-forum“ vom 12. März 2006 verglichen: Sie stimmten überein. (Für eine späteren Kontrolle gebe ich hier die Zwischensummen an - Versionsgeschichte beachten):

  • Summe 1.1 - 1,8 = 39,636 Mrd. RM
  • Summe 1.9.- 1.11 = 96,0 Mrd. DM
  • Summe 2.1. - 2.9 = 66,40 Mrd. Mark
  • Summe 1. – 10.: = 755,9 Mrd. DM

Bei flüchtigem Lesen kann man den Eindruck gewinnen, dass die Siegermächte alle diese Summen mit zweifelhafter Rechtsgrundlage an sich genommen hätten. Der Sachverhalt stellt sich jedoch anders dar.

1) Mit der angegebenen Summe von 39,636 Mrd. RM sind alle hier geschätzten geldwerten Leistungen an westliche Alliierte aufgeführt.

Unter Punkt 1.6 als größter Posten eine Summe von 17 bis 20 Mrd. RM angegeben. Dies ist eine interessengeleitete Schätzung der „Notgemeinschaft für reparationsgeschädigte Industrie“ vom Frühjahr 1951, die diesen Wert für beschlagnahmte Patente und Gebrauchsmuster angibt und damit Entschädigungsforderungen begründen will. Zweifel sind erlaubt, ob diese 1951 erstellte Schätzung einer Überprüfung standhält. NACHTRAG: Diese Zweifel sind mit Literaturangabe in Londoner Schuldenabkommen belegt - danach ist diese Schätzung um den Faktor 16 überhöht.

2) Die danach aufgelistete Zwischensumme von 96,0 Mrd. DM mit den Positionen 1.9 – 1.11. setzt sich fast ausschließlich aus Wiedergutmachungsleistungen zusammen, die die Bundesrepublik nach dem Bundesrückerstattungsgesetz oder dem Bundesentschädigungsgesetz zumeist unmittelbar an deutsche Staatsangehörige zahlte sowie in diversen Globalverträgen an Opfer oder die Erben auszahlen ließ, deren Wohnsitz außerhalb Deutschlands lag.

Diese Wiedergutmachungsleistungen wurden vom Parlament der Bundesrepublik Deutschland beschlossen. Es handelt sich keineswegs um „Reparationen“ oder vom Ausland diktierten Leistungen, sondern um Entschädigungszahlungen an die Opfer nationalsozialistischer Verfolgung.

3) Die dritte Zwischensumme mit den Positionen 2.1 bis 2.9 in Höhe von 66,40 Mrd. Mark (rund 16 Mrd. Dollar) beruht auf Schätzungen, die auf das BM für innerdeutsche Beziehungen zurückgehen und die geldwerten Leistungen beziffern, die die Sowjetunion aus der DDR gezogen hat.

Auch hier müsste hinterfragt werden, ob diese auffallend runden Zahlen einer Überprüfung standhalten oder ob diese übernommenen Schätzwerte im „Kalten Krieg“ instrumentalisiert wurden.

4) Die größte Summe, die innerstaatlichen Leistungen mit den Positionen 1.-10. in Höhe von 755.9 Mrd. DM sind ausschließlich Leistungen, die aufgrund von Leistungsgesetzen an deutsche Staatsangehörige geflossen sind.

Dazu gehören Wiedergutmachungsleistungen, Haftentschädigungen, Vertriebenenzuwendungen, Entschädigungen für Kriegsgefangenschaft etc. Die größten Posten sind die Kriegsopferversorgung mit 405,7 Mrd. DM, die Versorgung nach Art. 131 GG (Ansprüche zur Beamtenversorgung) mit 173,6 Mrd. DM sowie der Lastenausgleich mit 143,5 Mrd. DM.

Zusammenfassung

Als geldwerte Entnahmen bzw. Zahlungen gingen dieser Vorlage nach geschätzt knapp 40 Mrd. RM (nach Wert von 1938) an westliche Alliierte. Weitere 66,40 Mrd. Mark der DDR (entsprechend ca. 16 Mrd. Dollar) flossen danach an die Sowjetunion. Diese Summen sind aber marginal, wenn man die „innerstaatlichen Kriegsfolgeleistungen“ zum Vergleich heranzieht.

Von den vom Deutschen Bundestag beschlossenen Wiedergutmachungszahlungen gingen 96,0 Mrd. DM an deutsche und ausländische Staatsangehörige, weitere 755,9 Mrd. als Kriegsfolgelastenzahlungen an deutsche Staatsangehörige. Allein die Zahlungen für den Lastenausgleich übertreffen bei weitem die Werte, die den die Alliierten zugeflossen sein sollen.

Zum Vergleich für die Summen, die hiernach an die westlichen Alliierten und die UdSSR gingen, möchte ich als ein Beispiel die Zahlungen anführen, die Frankreich seitens der Deutschen Besatzer auferlegt wurden. Bis zum Frühjahr 1944 musste Frankreich 680 Mrd. Francs Besatzungskosten zahlen und zudem Exporte auf Kreditbasis in Höhe von 60 Mrd. Francs abschreiben = Wert insgesamt 38 Mrd. Mark. (Götz Aly: Hitlers Volksstaat. Frankfurt/M ISBN 3-10-000420-5 Seite 171 / Umrechnungsfaktor aus Seite 99) Dies entspricht fast der ersten Teilsumme, die die angeblichen Entnahmen der westlichen Besatzungsmächte aufaddiert.Holgerjan 11:45, 12. Apr 2006 (CEST)

Ergänzung

Zur Beschlagnahme von Auslandsvermögen siehe Pariser Reparationsabkommen vom 14. Januar 1946 (eng) Holgerjan

Weitere Angaben zur Verrechnung siehe Diskussion:Londoner Schuldenabkommen -Holgerjan 21:57, 31. Aug 2006 (CEST)

Wichtige Quelle:

"Schriftlicher Bericht des Ausschusses für das Besatzungsstatut und auswärtige Angelegenheiten ... betreffend Untersuchung über deutsches Auslandsvermögen" = Verhandlungen des Deutschen Bundestages, 1. Wahlperiode 1949, Band 17, Drucksache 3389 vom 16. Mai 1952. (Mit Abdruck des Pariser Abkommens über Reparationen (14. Januar 1946) in deutscher Sprache).

Die von dort stammenden Angaben des Auslandsvermögens (8 bis 20 Mrd RM) sind grobe Schätzwerte. die um das 16fache von den Angaben der IARA abweichen. Genaueres in Diskussion:Londoner Schuldenabkommen. Holgerjan

Literatur

  • Hans W. Baade: Die Behandlung des deutschen Privatvermögens in den Vereinigten Staaten nach dem ersten und zweiten Weltkrieg. In: Fritz Kränzlin / H.E.A. Müller: Der Schutz des privaten Eigentums im Ausland (Festschrift für Hermann Janssen zum 60. Geburtstag), Heidelberg (1958), S. 11-27

Baade stellt fest: 1) Von den 3,2 Mrd Dollar Marshall-Plan Hilfe muss Deutschland gemäß Londoner Schuldenabkommen nur 1,2 Mrd zurückzahlen; 2 MRD Dollar Schuldenerlass mache das Fünffache des gegenwärtigen (1958/Anm. Holgerjan) Wertes des beschlagnahmten Auslandsvermögens aus. Zitat: "...so kann man sich nicht berechtigt fühlen, in der Konfiskation dieses Eigentums eine für die Volkswirtschaft oder auch nur für ihren Staatshaushalt unerträgliche Belastung zu sehen." Ferner habe sich die BRD "in den Pariser Verträgen verpflichtet, die Eigentümer...aus deutschen Mitteln zu entschädigen." (Seite 26 / „Lastenausgleich“) Holgerjan 20:37, 8. Sep 2006 (CEST)

Revert 20.8.06

Den Satz "Der Technologiediebstahl durch die Aliierten fällt nicht unter die Definition der Wiedergutmachung" habe ich entfernt - in der Tat, das hat mit Wiedergutmachung nichts zu tun. Den Artikel "Technologiediebstahl" dieses Autors habe ich überdies mit einem Neutralitäts-Baustein versehen. Die dort (unbelegt) zitierte Bewertung, es handele sich um "die erste vollständige Aussaugung der Erfinderkraft eines großen Volkes“ zeigt die Richtung, die hier vertreten wird. Holgerjan 20:39, 20. Aug 2006 (CEST)

Anfügung: Aus Wikipedia-Artikel bezüglich Enteignung:

Die Nationalsozialisten enteigneten vor allem jüdische Familien, die oftmals in Konzentrationslager deportiert wurden, während ihre Wohnung an NS-Parteigänger ging, und ihre Habseligkeiten versteigert, oder unter Nachbarn aufgeteilt wurden (sogenannte Arisierung). Die Enteignungen, die im Rahmen der Ereignisse des Zweiten Weltkriegs und der Neuordnung Europas nach dessen Ende erfolgten (etwa Einteignungen preußischer Großgrundbesitzer durch Sozialisten), sind immer noch juristisch ungeklärt und historisch sehr umstritten. Aufgrund möglicherweise fälliger Entschädigungszahlungen in Milliardenhöhe hat die deutsche Regierung bislang die offizielle Anerkennung dieser Enteignungen verweigert. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte erklärte im Frühjahr 2004 die entschädigungslose Enteignung der Bodenreformerben in Umsetzung des 1992 geschaffenen Bodenreformabwicklungsgesetzes unter der Regierung Kohl als Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention und damit als rückzunehmendes Unrecht.

MfG

--EchtP 19:29, 23. Aug 2006 (CEST)


Korrektur

Habe den folgenden Satz als parteipolitisch tendenziell entfernt: "Eine mächtige Lobby gewann bei CDU/CSU und FDP Einfluss, doch blieb die Haltung der Alliierten unverändert. " --EchtP 19:58, 23. Aug 2006 (CEST)

1) Du hast in einem Absatz die Wörter Vorkriegsschulden und Schuldensumme in Vorkriegsforderungen/Foderungssumme geändert. Es handelt sich dabei um Vereinbarungen des Londoner Schuldenabkommens (nicht "Forderungs-Abkommens"). Mir ist nicht bekannt, dass diese Altschulden aus der Weimarer Zeit umstritten gewesen sind. Du solltest dann entsprechend belegen.
2) Du hast einen Satz eliminiert, der deiner Ansicht nach tendezielle Meinung beinhaltet. Nun geht es hier um die Darstellung der Mehrheitspositionen innerhalb von Parteien und ihre Zielrichtung, eben um Politik. Ich bin in der Darstellung Constantin Goschlers gefolgt, der (siehe Lit) als Fachmann für Wiedergutmachungspolitik gilt. - Ich muss mal überlegen, ob der Satz doch wichtig ist; dann werde ich einen Verweis auf die entsprechende Seite seines Buches legen oder sogar zitieren. -Holgerjan 23:55, 23. Aug 2006 (CEST)

Nachtrag: Es ist hier Regel, einen neuen Beitrag stets unterhalb des letzten Eintrags ans Ende der Seite zu setzen; selbst dann, wenn er eigentlich auf einen früheren Diskussionsbeitrag gemünzt ist. Grund: Der neue Eintrag wird sonst übersehen. Ich habe darum deinen oben "versteckten" Beitrag hier richtig eingeordnet:


Anmerkung zu Aufsummierung...

Vgl. Diskussionsbeitrag zu "Technologiediebstahl". Insbesondere möchte ich darauf hinweisen, daß die Bewertung eines Patentes extrem schwierig ist, da es ein Zukunftswert ist. MfG --EchtP 19:38, 23. Aug 2006 (CEST) (eingeordnet durch Holgerjan)

Persönliches...

Mein lieber Holgerjan, es ist mir zu dämlich, wenn Sie die Wikipediaseiten zu persönlichen Auseinandersetzungen heranziehen wollen.

Bzgl. der Änderung von Schulden in Forderungen: Einer der Forderungen hat, wird nicht auf seine Schulden verzichten, sondern auf seine Forderungen. Die Bezeichnung Schuldenabkommen ändert nichts an der Position, daß auch in Weimarer Zeit die Siegermächte Forderungen hatten. Ein bisschen mehr Logik wäre zweckmäßig. Ich denke Sie waren Lehrer. Trotzdem gilt bei Ihnen offensichtlich "Deitsche Sprach, schwere Sprach".

--EchtP 15:24, 24. Aug 2006 (CEST)

Zu deiner Anmerkung: Zu deiner Person habe ich mich m. W. an keiner Stelle geäußert. Mein Hinweis hier auf die Regel (Neue Beiträge immer unten anhängen), die dir auch von anderer Seite auf deine Disku gepostet wurde, kannst du doch nicht ernsthaft als persönlichen Angriff nehmen. Dass du an anderer Stelle einen Neutralitäts-Baustein ohne Einvernehmen entfernt hast, habe ich dort zwar als groben Regelverstoß beanstandet mit den Worten: Ganz Bää und verpönt ist es bei Wikipedia, einen Neutralitätsbaustein einfach zu entfernen! Wenn wir hier nicht eine Einigung finden und weiterkommen, sollen andere Benutzer sich ihre Gedanken machen können. Es lag mir dabei fern, dich als Person herabzusetzen oder zu beleidigen. Da ich gerne in Frieden lebe, möchte ich auf der von dir eingeschlagenen Ebene nicht weiter kommunizieren. MfG Holgerjan 15:47, 24. Aug 2006 (CEST)

Hallo, wer hat denn hier diese Ebene als erster gewählt?? Ich hatte freundlich um Hilfestellung gebeten und Sie haben mich wie ein Lehrer seinen Schuljungen geduzt und als Rechten dargestellt. Danke, auf die Ebene kann ich auch verzichten. --EchtP 16:33, 24. Aug 2006 (CEST)

Wie man bei jeder Diskussions-Seite (auch auf Ihrer eigenen Disku) mit einem Blick leicht sehen kann, ist das "Du/du" bei Wikipedia die regelhaft-übliche Form. Das "Du" ist daher nicht als Herabsetzung zu sehen; wie man denn umgekehrt auch trotz "Sie" herabsetzend formulieren kann. Ihre Unkenntnis der hier üblichen Gepflogenheiten können Sie mir nicht anlasten und zum Vorwurf gegen mich wenden. ... und als Absurdität Ihr eigenes "Du" vom 22. bei Diskussion:Technologiediebstahl#Neutralität - Für mich war auch nicht erkennbar, dass Sie mit der IP identisch sind, die den umstrittenen Artikel in seiner Urform geschrieben hat. Das von mir "aufgespießte" Zitat (oben im Abschnitt "Revert" nachzulesen), finde ich in seiner Wortwahl tatsächlich sehr rechtslastig und Verdacht erregend, zumal man bei einer anonymen IP nicht ersehen kann, welche anderen Beiträge dieser Benutzer liefert. --- Ich bitte aber um Verständnis, dass nun meine Geduld, Vorwürfe, Häme über einen Tippfehler Benutzer Diskussion:Holgerjan#Frage an den Lehrer i.R. und persönliche Angriffe von Ihnen auszuhalten, sich bald erschöpft. Ich erbitte daher eine Ruhepause . Holgerjan 18:18, 24. Aug 2006 (CEST)

noch fehlende Gesetze

Als einzigen kritischen Ansatz zur Wiedergutmachungdspolitik habe ich den weblink:

eingeführt. Dort wird allerdings abweichend zu Finkelsteins Polemik argumentiert. Ich denke es ist notwendig, auch einen anderen Ansatz zu zeigen, um allzu extreme Einseitigkeit und Konformität zu offiziellen Politik zu vermeiden. Wikipedia ist kein Sprachrohr der Bundesregierung. -- 62.134.72.17 22:27, 6. Feb. 2007 (CET)Beantworten

Wikipedia Weblinks sollen nach den vereinbarten Richtlinien "nur vom Feinsten" und relevant für den Artikel sein. Diesen Ansprüchen wird dein eingefügter Link in mehrfacher Hinsicht nicht gerecht:
1) Inhaltlich wendet sich der Verfasser gegen die jetzt noch erhobenenen Abgeltungsansprüche der "Enkel" (Bezug auf 1998). Dies ist aber nur ein schmaler Sektor der im Artikel behandelten Wiedergutmachungspolitik.
2) Der Autor [4] ist kein in der Sache ausgewiesener Fachmann mit entsprechenden Veröffentlichungen. Es handelt sich um eine beliebige persönliche Meinungsäußerung einer Einzelperson. Die Regel Wikipedia:Weblinks besagt: Keine Verlinkung auf private Websites.
3) Durch die dort enthaltenen Formulierungen zur "Holocaustindustrie" wie "perfides Gedankengut", "Geschichtsausbeutung", „zu Sklaven der Geschichte machen“, „Regierung ... handelt korrupt“ „lachhafter Ablasshandel“, „perfide Arroganz“ wird der Boden einer sachlichen Auseinandersetzung verlassen - für eine Enzyklopädie daher gänzlich ungeeignet.
Darum ist der Weblink als unpassend hier zu löschen. MfG -Holgerjan 16:13, 7. Feb. 2007 (CET)Beantworten
Soweit ich oben sehe, hat der obige Autor auf dem Kulturserver de Landes Berlin veröffentlicht. Es handelt sich also um einen Kulturfachmann, der öffentlich auf der Website einer Stiftung des Landes Berlin publiziert hat. Der Beitrag ist eine Kritik, ein enzyklopädischer Artikel ist das nicht, es ist auch nicht Aufgabe von Weblinks auf andere enzyklopädische Artikel zu verweisen, sondern den Diskussionsstand zu vertiefen. Da es die einzige grundsätzliche Kritik an der Wiedergutmachungspoltitik der Regierung in dem Artikel ist, gehört er allein aus Gründen der Meinungsvielfalt dort hinein. Denn niemand kann bezweifeln, dass der Artikel einseitig die Position der Wiedergutmachungspolitik darstellt (und sowas wird ja von PR-Leuten der Regierung und anderen Lobbyisten hier in Wikipedia vermehrt hereinschrieben, wie sich inzwischen öffentlich herumgesprochen hat). Es geht hier - ich betone das - um eine einzige Stimme, die mal das Gegenteil des Mainstream vorbringt und den falschen Anschein dieses Artikels verdrängt, sowas gebe es gar nicht. Damit ist die Berechtigung des Weblinks "vom Feinsten" zu sein erfüllt. Denn es taucht ja überhaupt kein anderes, vergleichbares Gedankengut in dem Artikel auf, wenn du verstehst, was ich meine. Du hast jedenfalls keine Alternative aufgezeigt. Der Rest ist Geschmacksache und rein subjektive Polemik von dir. Dass der Link eine spezielle aktuelle Frage zum Thema behandelt (Skandal der Herausgabe des Kirchnerbilds durch das Land Berlin (sic!) im Kulturserver des Landes Berlin veröffentlicht) ist besonders lobenswert, denn eine Internetenzyklopädie lebt von der Aktualität. Dass nicht unisono alle Aspekte der Wiedergutmachungspoltik kritisiert werden, sondern differenziert betrachtet wird, ist kaum angreifbar, wie du es tatest und geht an der Intelligenz des Textes vorbei, als du ihn für zu speziell nur auf einen Aspekt des Themas bezogen kritisiert hast. -- 217.184.19.61 09:17, 8. Feb. 2007 (CET)Beantworten
1) Auf dem "Kulturserver des Landes Berlin" kann sich jedermann anmelden und seine private homepage einrichten. Ein Qualitätsmerkmal ist damit nicht verbunden. Man sehe sich einmal die weiteren "philosophischen Statements" dieses von dir so genannten "Kulturfachmanns" an...
2) Du distanzierst dich in keiner Weise von den früher (oben Punkt 3) von mir zitierten Formulierungen des Weblink-Autors, die seinen Beitrag disqualifizieren. Im Gegenteil: Du bezeichnest dies als meine "subjektive Polemik"... Diese Art sachfremder Argumentation spricht für sich; einen solchen Weblink mit dem Wertsiegel "vom Feinsten" zu versehen, bleibt allein dir vorbehalten.
3) Ein Weblink wird auch nicht dadurch zum "Feinsten", weil er "mal das Gegenteil vom Mainstream vorbringt".
4) Im "Fazit" weist der Wiki-Artikel darauf hin, dass die Wiedergutmachungspolitik umstritten ist und benennt die gegensätzlichen Positionen, ohne dem Leser eine Wertung aufzudrängen oder in Polemik zu verfallen.
5) Der Wiki-Artikel hier stellt die Politik der BRD zur "Wiedergutmachung" kursorisch dar, insbesondere die wesentlichen Gesetzesvorlagen und ggf. deren Zustandekommen im Parlament. Die Angaben stützen sich auf maßgebliche Darstellungen, insbesondere auf den unter Fachleuten unumstrittenen Hochschullehrer C. Goschler. Eine regierungsnahe Darstellung ist dies nicht. Keine Sorge: Ich als Hauptautor des Artikels gehöre nicht zu den "PR Leuten der Regierung oder anderen Lobbyisten" - ich verberge mich nicht hinter Anonymität und zeichne auf meiner Benutzerseite mit Klarnamen: Schön, wenn auch du das tätest!
6) Der von dir befürwortete Weblink ist a) äußerst polemisch geschrieben b) bezieht sich nur auf einen engen Teilbereich der Wiedergutmachungspolitik c) entstammt einer privaten Website (unter der Manteladresse "Kulturserver...") d) dessen Verfasser auch nicht als Fachautor bekannt ist. Damit entspricht der Weblink in keiner Weise den Anforderungen von Wikipedia:Weblinks. - Holgerjan 12:02, 8. Feb. 2007 (CET)Beantworten

zu „Verpflichtungen...“

Zu meinen Änderungen: 1) Überlange Sätze im Nominalstil überarbeitet 2) Text gestrafft und Redundanzen entfernt. 3) POV entf. z.B. Skandal=Kontroverse 4) Referenzen: Spiegel online ist nach Monatsfrist nicht unentgeltlich – bitte ersetzen auf gedruckte Spiegel-Ausgabe – Der umstrittenen Weblink als ref ist so auch nicht "reinzudrücken" ... (hübscher Einfall) -Eine „freundliche Genehmigung des Autors“ müsste übrigens nicht nur behauptet, sondern ordnungsgemäß beigebracht werden. 5) Zwei Sätze zu Finkelstein entfernt: Der Satz, der Finkelsteins These referiert, wäre durch den Link auf Finkelstein ohnehin überflüssig. Ob es eine „zunehmende Kritik“ an der gesamten Wiedergutmachungspolitik gibt (so suggeriert dein erster Satz zu F.) müsste belegt werden; ein direkter Zusammenhang zum Thema des Absatzes ist nicht gegeben. - Holgerjan 16:33, 8. Feb. 2007 (CET)Beantworten

Danke für die Verbesserung, aber die geistige Urheberschaft des im Quelltext benannten Autors, auf den der Artikel-Text sich bezieht, muss - schon aus urheberrechtlichen Gründen erhalten bleiben. Man kann nicht den geistigen Urheber verschweigen und so tun, als würde das Urheberrecht an Wikipedia oder den Editor abgegeben werden. Eine Wegnahme des Urheberrechts ist unzulässig, nämlich im deutschen Urherberecht nicht vorgesehen. Es ist auch kein hübscher Einfall, sondern ein Wikiprinzip, dass der Autor stets benannt wird, du tust das zum Beispiel mit deinem Pseudonym auch, und das ist völlig legitim seit der Renaissance, wo das Prinzip der Urheberschaft eingeführt wurde. -- 217.184.19.220 19:14, 8. Feb. 2007 (CET)Beantworten

Urheberrecht beachten!

Um es hier nochmal deutlich zu sagen. Das Kapitel über die Washingtoner Erklärung wurde unter Zuhilfenahme der Website des Autors lipinski erstellt, er ist der geistige Urheber des Kapitelinhalts - wie unschwer nachzulesen ist. Die Nutzung seines Textes steht unter dem unverzichtbaren urheberrechtlichen Vorbehalt, dass er als Urheber identifizierbar benannt wird. Alles andere ist illegal und geistiger Diebstahl! Es können sich nicht statttdessen andere (auch nicht sdurch Verschweigen) als Texterfinder ausgeben -- 217.184.19.220 19:38, 8. Feb. 2007 (CET)Beantworten

Ohne jetzt die Berechtigung Deines Anspruchs auf Urheberrecht zu prüfen: die wikipedia hat nur freie Inhalte. Dann löschen ich das jetzt besser mal. Giro 19:51, 8. Feb. 2007 (CET)Beantworten

Du weißt so gut wie ich, dass das Urheberrecht nach Deutschem Recht nicht aufgegeben werden kann, GNUFDL bedeutet nicht, dass andere Autoren fremde Inhalte als eigene ausgeben dürfen, sie dürfen sie nur unter Nenneng des Urhebers frei verwenden. -- 217.184.19.220 20:00, 8. Feb. 2007 (CET)Beantworten

Bitte mal Wikipedia:Urheberrechte beachten lesen. Der entscheidende Satz lautet: "Du versicherst bei jedem Bearbeitungsvorgang, dass du den Text selbst verfasst hast, dass er gemeinfrei ist oder dass der Rechtsinhaber der Lizenzierung unter der GNU-FDL zugestimmt hat." Wenn dem nicht so ist, muss der Text, den Du ergänzt hast, wieder weg. Giro 20:10, 8. Feb. 2007 (CET)Beantworten