Wikipedia Diskussion:Bildrechte
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Zu viel 3D für Gemeinfreiheit?
Bild:Heilbronn Stadtrechtsurkunde 1281.jpg ist ein aus einem Buch gescanntes Foto und zeigt eine mittelalterliche Urkunde samt Siegel. Ich befürchte, wegen des 3-D-Charakters kann man das Bild so nicht halten, sondern muss es auf den eigentlichen Text (2 D) beschneiden. Sieht das jemand anders? Ansonsten würde ich mich demnächst daran machen. --Rosenzweig δ 22:05, 17. Dez. 2006 (CET)
- Sehe ich auch so. --ST ○ 22:28, 17. Dez. 2006 (CET)
- Sehe ich nicht so, das bißchen 3-D fällt nicht ins Gewicht --Histo Bibliotheksrecherche 23:16, 17. Dez. 2006 (CET)
- ich sehe auch wenig 3D --Ralf
02:46, 18. Dez. 2006 (CET)
- {{Bild-PD-Kunst}}. // by Forrester Bilder ohne Lizenzangabe 11:29, 24. Dez. 2006 (CET)
- Nachdem hier mehrheitlich meine Bedenken nicht geteilt werden, habe ich das Bild jetzt im Wesentlichen unverändert auf Commons hochgeladen. Sollte es Probleme geben, kann man es ja immer noch beschneiden. --Rosenzweig δ 20:28, 24. Dez. 2006 (CET)
- {{Bild-PD-Kunst}}. // by Forrester Bilder ohne Lizenzangabe 11:29, 24. Dez. 2006 (CET)
- ich sehe auch wenig 3D --Ralf
- Sehe ich nicht so, das bißchen 3-D fällt nicht ins Gewicht --Histo Bibliotheksrecherche 23:16, 17. Dez. 2006 (CET)
Der Leiter des Heilbronner Stadtarchivs, Christhard Schrenk, hat sich in der Heilbronner Stimme vom 13. 1. 2007 (Stadtausgabe) zu Wikipedia und zum Artikel Heilbronn geäußert (Details siehe hier). Unter anderem bezieht er sich unter der Überschrift „Gestohlene Bilder“ auch auf eben dieses Bild hier. Zitat: Noch etwas stört den Stadtarchiv-Direktor gewaltig: „Ich sehe viele Bilder, die gestohlen sind.“ Nach geltendem Urheberrecht dürften viele Abbildungen überhaupt nicht verwendet werden. Beispielsweise sei die Urkunde zur Verleihung des Stadtrechts von 1281 abgebildet. Die Rechte habe jedoch das Hauptstaatsarchiv in Stuttgart, und dort hat sich das Stadtarchiv Heilbronn die Erlaubnis besorgt, die Urkunde in einigen Publikationen abzubilden: „Man sieht, dass da fürs Internet einfach bei uns abfotografiert wurde.“ Um die 3-D-Frage dürfte es Herrn Schrenk allerdings kaum gehen, es ist zu bezweifeln, dass ihm diese Problematik überhaupt bewusst ist. Er scheint vielmehr wieder einmal die gerade unter Archivaren beliebte Auffassung zu vertreten, die Archive hätten die Urheberrechte an allen ihren Archivalien, und das in alle Ewigkeit. Gemeinfreiheit scheint für diese Herrschaften in der Tat ein unbekanntes Konzept zu sein. --Rosenzweig δ 14:57, 14. Jan. 2007 (CET)
Verlinkung
Ich hätte mal eine klitzekleine Dumme Frage, die unbedingt beantwortet werden muss. Ich weiß nicht wie man einzelne Wörter mit den WP Seiten verlinkt und wie man Bilder hochläd. Ich hab mir hier alles mögliche durchgelesen, komme aber einfach nicht drauf.
- Hier bist du falsch. Siehe aber Wikipedia:Bilder. Wikilinks setzt du mit doppelten eckigen Klammern. Wenn du den Text nochmals editierst, den ich jetzt schreibe, siehst vielleicht selbst du, was ich meine. Und: wir unterschreiben hier auch als IP mit --~~~~. Danke --Histo Bibliotheksrecherche 18:10, 18. Dez. 2006 (CET)
Schöpfungshöhe des Nestlé-Logos?
Ich würde gerne eine SVG-Version des Nestlé-Logos mit dem Nest und den Vögeln (siehe http://www.nestle.com/ links oben) einstellen. Bei diesem Logo habe aber selbst ich Bedenken, dass hier ausreichende Schöpfungshöhe für urheberrechtlichen Schutz vorliegt. Wie seht Ihr das? --Afrank99 11:27, 21. Dez. 2006 (CET)
- Wie bei wahrscheinlich 99% aller Firmenlogos ist es auch hier nicht die nötige Schöpfungshöhe gegeben - also kannst du auch eine svg version erstellen. Red Grasshopper 14:04, 21. Dez. 2006 (CET)
- Der Schriftzug erreicht auf keinen Fall die nötige Schöpfungshöhe, aber bei dem Nest bin ich mir auch nicht sicher...--Petty230 15:44, 21. Dez. 2006 (CET)
- ACK. Natürlich könnte man ja trotzdem die Firma anschreiben, ob sie ihr gesamtes Logo unter einer freien Lizenz veröffentlichen, so dass wir es hier verwenden dürfen. Eigentlich dürften Firman ja nichts dagegen haben, da ein Firmen-Artikel mit Logo ja schon mehr her macht und auch eine Art kostenloser Werbung ist. Und die Sorge, dass jemand mit dem Logo "Schindluder" treiben wird (etwa das Logo durchstreichen oder groß F*CK drübermalen und das dann auf seine Homepage stellen oder was weiß ich), ist IMHO auch unbegründet, denn wer sowas vorhat, dürfte sich auch durch eine unfreie Lizenz nicht davon abhalten lassen. Wie seht ihr das? --RokerHRO 14:14, 24. Dez. 2006 (CET)
Ich sehe auch bei dem Nest keine Schöpfungshöhe, das sind 2 stilisierte Vögel mit einem Nest - so what. --Histo Bibliotheksrecherche 02:28, 25. Dez. 2006 (CET)
- Hier würde ich Histo widersprechen, aber beim Thema Schöpfungshöhe von Logos sind wir eh meist anderer Meinung, weil Schwesterchen Grafikerin ist. Ich behaupte mal, daß das grenzwertig ist --Ralf
02:40, 25. Dez. 2006 (CET)
- Macht das mal mit dem Logo von Microsoft, da kommt schnell Post rein. Zumal es um das (Wieder-)Erkennenszeichen und Aushängeschild der Firma geht. Noch nie von Abmahnungen gehört? -- Jlorenz1@web.de 02:22, 9. Jan. 2007 (CET)
- Du nix könne lese Artikel Schöpfungshöhe? --Histo Bibliotheksrecherche 02:25, 9. Jan. 2007 (CET)
- Logo verwenden? Firma anschreiben! Sonst gibt's garantiert Ärger, das sag ich als Grafikerin -- die hendrike ♒ 07:20, 9. Jan. 2007 (CET)
- LOL* meinst du das hier? Datei:Microsoft-Logo.svg? --AFranK99 [Disk.] 11:35, 9. Jan. 2007 (CET)
@hendrike: erst mal lesen, was hier und auf WP:UF so sache ist seit vielen monaten um nicht zu sagen jahren. das sag ich als bildrechte-experte --Histo Bibliotheksrecherche 17:02, 9. Jan. 2007 (CET)
Um die Diskussion zu versachlichen siehe Wikipedia zur Verwendung von Logos in Artikeln Zitat: " Logos sind häufig sowohl urheberrechtlich als auch als Bildmarke nach dem Markengesetz geschützt. In der deutschsprachigen Wikipedia herrscht Konsens, dass nur ein urheberrechtlicher Schutz ihrer Verwendung entgegensteht. Allerdings sind Logos auf Commons nicht gern gesehen. Sie sollten daher besser auf der deutschsprachigen Wikipedia hochgeladen werden. ..." Hervorhebungen von mir. Brauche ich noch zu erwähnen, dass Microsoft-Zeichen urheberrechtlich geschützt sind ? ... :)))) @Histo: Benutzerdiskussion: Urheberrecht zu Logos liegt hier eindeutig falsch -- Jlorenz1@web.de 20:29, 11. Jan. 2007 (CET)
- Auf WP:BR geht es allerdings noch weiter: "einfache Gestaltungen, die nicht die für Gebrauchsgrafiken nötige Schöpfungshöhe erreichen, sind gemeinfrei." Wenn du den Artikel zur Schöpfungshöhe gelesen hast, wirst du sicher sehen, warum das Microsoft-Logo im Gegensatz zu dem Logo in der von dir verlinkten Diskussion die nötige Schöpfungshöhe nicht erreicht und damit nicht urheberrechtlich geschützt ist. --Matt314 21:08, 11. Jan. 2007 (CET)
- @Jlorenz1: Du hast offensichtlich weder "Urheberrecht", noch "Werk" noch "Schöpfungshöhe" ansatzweise verstanden. Falls Du Deinen Fehlschluss suchen willst, hier ein Tipp: "Häufig" ist nicht "immer". Natürlich ist ein einfacher Schriftzug wie Microsoft nicht urheberrechtlich geschützt, das wäre ja noch schöner. --AndreasPraefcke ¿! 21:09, 11. Jan. 2007 (CET)
Keine Schöpfungshöhe bei Universitätslogos
http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:L%C3%B6schkandidaten/Bilder/10._Dezember_2006#Diverse_Logos Ich habe mich dort schon hoffentlich baschließend geäußert, möchte aber sicherheitshalber trotzdem darauf hinweisen. Frohes Fest! --Histo Bibliotheksrecherche 02:22, 25. Dez. 2006 (CET)
Recht am eigenen Bild von Reportern?
Anlässlich dieses Bildes stelle ich mir die Frage, ob man einen Rundfunkreporter bei der Arbeit (links) ungefragt hier abbilden darf. Der Interviewte ist Bundestagsabgeordneter, also öffentliche Person, von daher sollte sein Bild ok sein. Als Beiwerk kann man die Abbildung des Reporters wohl kaum ansehen, wenn er praktisch gleich groß wie der Interviewte zu sehen ist, und es ist nirgends ersichtlich, dass er sein Einverständnis zu einer Veröffentlichung erklärt hätte. Was tun? Bild beschneiden? --Rosenzweig δ 15:47, 30. Dez. 2006 (CET)
- Das Bild liegt auf Commons. Commons teilt unsere deutschen Ansichten nicht. Nach deutschem Recht muss das Bild halbiert werden, da ein klarer Verstoß gegen das Recht am eigenen Bild vorliegt. Der Reporter ist auch keine relative Person der Zeitgeschichte. --Histo Bibliotheksrecherche 19:59, 30. Dez. 2006 (CET)
- Hab das Bild beschnitten und unter gleichem Namen auf .de geladen --Ralf
10:56, 31. Dez. 2006 (CET)
- Danke. --Rosenzweig δ 16:13, 31. Dez. 2006 (CET)
- @Ralf: Wie hast du das gemacht? Bei mir gibt es immer nur Fehlermeldungen, wenn ich versuche, Bilder auf de hochzuladen, die unter gleichem Namen schon in den Commons liegen. --jha 16:59, 31. Dez. 2006 (CET)
- Danke. --Rosenzweig δ 16:13, 31. Dez. 2006 (CET)
- Hab das Bild beschnitten und unter gleichem Namen auf .de geladen --Ralf
- Nur als Admin können Bilder lokal hochgeladen werden, die damit ein Commons-Bild verdecken. --Matt314 12:47, 1. Jan. 2007 (CET)
- Meiner bescheidenen Meinung nach würden Reporter, die vor irgendeinem Gerichts- oder Parlamentsgebäude einen Promi interviewen als relative Personen der Zeitgeschichte durchgehen. Ein Beschnitt des (nicht wirklich guten) Bildes wäre demnach nicht nötig. --Ikiwaner 23:16, 15. Jan. 2007 (CET)
Noch eine Frage zum WM-Logo
Als ich das Foto des Logos einstellte habe ich die cc-by-sa und GFDL Lizenzen angegeben. Da es aber nur ein Bild von 2D ist dürfte das Foto doch gar nicht als Lichtbild oder Lichtbildwerk geschützt sein. Soll ich die Lizenzvorlagen wieder entfernen? --Jarlhelm 13:32, 31. Dez. 2006 (CET)
Fremdes Bild im eigenen Text
Hallo, ich habe in einem Wiki-Artikel ein Bild gefunden, das ich gerne auch im eigenen Text zeigen möchte. Darf ich das? Es hat eine GFDL-Lizenz. --Saure 16:59, 11. Jan. 2007 (CET)
- Welches Bild in welchem Text (Link)? --Tintagel 17:55, 11. Jan. 2007 (CET)
- Solange Du die Lizenzbestimmungen beachtest darfst Du alles unter GFDL beliebig weiterverwenden. --Taxman¿Disk?¡Rate! 18:03, 11. Jan. 2007 (CET)
- Genau deine Einschränkung "solange du die Linzenzbestimmungen beachtest" ist der Punkt meiner Hilflosigkeit und der Anlass meiner Frage. Ich will in meinen Wikipedia-Artikel Digitale Messtechnik ein Foto duch eine Zeile [Bild:Electricity Counter.jpg|...] einbinden. Darf ich das ohne weiteres, oder muss ich einen Text einfügen wie etwa "Dieses Bild stammt von ... aus dem Artikel ... ", oder sollte ich davon die Finger ganz lassen? -- Saure 09:38, 12. Jan. 2007 (CET)
- Wenn ein Bild auf "Commons" (oder in der deutschsprachigen WP) vorliegt und kein Verbot oder keine Einschränkung für "DACH" (Deutschland, Österreich, Schweiz) in der Lizenz erwähnt ist, kannst Du es jederzeit in der deutschsprachigen WP verwenden. dontworry 09:47, 12. Jan. 2007 (CET)
- Genau deine Einschränkung "solange du die Linzenzbestimmungen beachtest" ist der Punkt meiner Hilflosigkeit und der Anlass meiner Frage. Ich will in meinen Wikipedia-Artikel Digitale Messtechnik ein Foto duch eine Zeile [Bild:Electricity Counter.jpg|...] einbinden. Darf ich das ohne weiteres, oder muss ich einen Text einfügen wie etwa "Dieses Bild stammt von ... aus dem Artikel ... ", oder sollte ich davon die Finger ganz lassen? -- Saure 09:38, 12. Jan. 2007 (CET)
- Solange Du die Lizenzbestimmungen beachtest darfst Du alles unter GFDL beliebig weiterverwenden. --Taxman¿Disk?¡Rate! 18:03, 11. Jan. 2007 (CET)
- Man kann keine Lizenzen auf Länder einschränken, es können aber die einzelnen Sprachzweige der WP selbständig entscheiden, welche Bilder sie akzeptieren. Wir akzeptieren gewisse Bilder von Commons nicht (z.B. russische) --Histo Bibliotheksrecherche 05:36, 14. Jan. 2007 (CET)
richtige Lizenz für Bild finden
Hallo! Ich habe möchte ein Bild hochladen und habe leider keine Ahnung unter welche Lizenz ich dieses stellen muss. Folgende Sachlage: Das Bild ist von unserer Schulhomepage, es ist von einem Lehrer aufgenommen worden und steht laut dessem Aussage unter keinem Copyright der Schule --Saberhagen 18:34, 12. Jan. 2007 (CET)
- Dann ist der Lehrer der Urheber und nur er kann das Bild unter eine entsprechend freie Lizenz stellen (Wikipedia:Lizenzvorlagen für Bilder). Du kannst es zwar mit deinem Account hochladen, allerdings sollte dann von ihm eine Einverständniserklärung an die entsprechende Adresse geschickt werden (Wikipedia:Textvorlagen#Einverst.C3.A4ndniserkl.C3.A4rung_f.C3.BCr_Bild.2FFoto-Freigaben). --Isderion 21:19, 12. Jan. 2007 (CET)
- Nein, das Hochladen von Bildern ohne Einverstäündniserklärung ist nicht gestattet --Histo Bibliotheksrecherche 05:21, 14. Jan. 2007 (CET)
Abbildung von Fossilien
Hallo, zur Illustration eines Artikels über eine 125 Millilonen Jahre alte Pflanze würde ich sehr gerne Fossilbilder fremder Hand verwenden. Da es sich im Grunde ja nur um die Reproduktion einer zweidimensionalen Vorlage handelt, die weder einen Urheber hat noch eine Schöpfungshöhe erkennen lässt (und deren Schutzdauer wohl auch schon abgelaufen wäre ;) ), kam mir der Gedanke, dass das vielleicht sogar möglich wäre. Das wäre für die Illustration solcher Artikel generell sehr hilfreich, daher bitte ich euch um eure Meinung dazu. Die speziell hier interessanten Bilder finden sich hier (PDF) Beste Grüße, Denis Barthel 09:42, 13. Jan. 2007 (CET)
Zeichungen nach der Natur können durchaus geschützt sein. Ich seh in dem PDF keinerlei frei verwendbaren Bilder, hundertprozentig ist die künstlerische Rekonstruktion p. 231 geschützt und das andere sind doch geschützte Lichtbilder oder? --Histo Bibliotheksrecherche 05:34, 14. Jan. 2007 (CET)
- Die Zeichnung ist klar. Mir geht es nur um die Fotos. Warum sind diese Lichtbilder denn geschützt? Denis Barthel 13:25, 14. Jan. 2007 (CET)
- Fotografien sind immer mindestens als Lichtbild (§72 UrhG) geschützt. Meiner Meinung nach sind Fossilien a priori dreidimensional, da es sich doch immer um reliefartige Strukturen handelt oder liege ich da falsch? Bild 6 auf S. 232 ist zumindest auf jeden Fall 3D.--Wiggum 13:42, 14. Jan. 2007 (CET)
IPhone at Macworld (front view).jpg - Produktfoto/screenshot
Hallo, ich habe einen LA in commons gegen das Bild Image:IPhone at Macworld (front view).jpg gestellt, da ich denke, dass die freie Leizensierung des Fotos nicht okay ist. -> [1]
Abschnitt "Abbildungen von Produkten" hier habe ich gelesen. Was meint ihr zu der Schöpfungshöhe? Insbesondere der "Screenshot" dürfte diese besitzen. Gruß --Saibo (Δ) 17:09, 13. Jan. 2007 (CET)
- Ich kann zwar keine hilfreiche Aussage machen, aber eventuell helfen dir Beiwerk (Recht) und Schöpfungshöhe schon einmal ein wenig weiter, bis die Experten antworten :) --Flominator 21:20, 13. Jan. 2007 (CET)
- Experten haben auch keine Glaskugel, das Bild ist grenzwertig, ich würds passieren lassen, da die Lichtbilder so gut wie nicht erkennbar sind und absolut austauschbar --Histo Bibliotheksrecherche 05:30, 14. Jan. 2007 (CET)
- Danke für eure Antworten! Dann verstehe ich es nun so: Die Lichtbilder (CD-Cover) lassen sich als Beiwerk ansehen. Und die GUI des Betriebssystems hat anscheinend keine Schöpfungshöhe (denn diese ist ja sicherlich kein Beiwerk, da nicht austauschbar (da ja explizit dieses Betriebssystem auf dem Telefon läuft)). Falls die GUI keine Schöpfungshöhe hat, verstehe ich aber nicht wieso es den Lizenzbaustein {{free screenshot}} auf commons gibt. Gruß --Saibo (Δ) 20:29, 14. Jan. 2007 (CET)
- Verabschiede dich von dem Glauben, dass es auf commons etwas geben könnte, was mit juristischen Verstand oder aber mit Logik zu erklären wäre. --ST ○ 20:37, 14. Jan. 2007 (CET)
- Okay, das war mir noch nicht so bewusst. Anscheinend kannst du ja meine Gedanken, zumindest etwas nachvollziehen. Danke für die Aufklärung ;) Werde mich darum nicht weiter bemühen. Gruß --Saibo (Δ) 21:58, 15. Jan. 2007 (CET)
Leinwandaufnahmen einer Konferenz
Servus, es ist ja bekannt, dass Kameramänner ein Urheberrecht an Fotos der Leinwände bei Konzerten haben. In diesem Wissen habe ich auf den Commons einige LAs gegen Bilder gestellt, die während einer Convention entstanden sind, aber scheinbar von einer fest installierten Kamera aufgenommen wurden. Daher meine Frage: Hat das Aufstellen einer Kamera Schöpfungshöhe? - „Sweat of the brow“ ist ja, je nach Kamera, gegeben ;) Gruß, --Flominator 19:58, 13. Jan. 2007 (CET)
Webcams und andere fest installierte Kameras erzeugen geschützte Lichtbilder nach § 72 UrhG. Abgesehen von der unserer Ansicht nach nicht schützbaren Reproduktionsfotografie von 2-D-Vorlagen sind alle Bilder und daher auch Einzelbilder geschützt, die von einer Kamera aufgenommen werden. Man spricht in diesem Zusammenhang definitiv in Fachkreisen nicht von Schöpfungshöhe, diese bezieht sich auf Lichtbildwerke (§ 2 UrhG) --Histo Bibliotheksrecherche 05:26, 14. Jan. 2007 (CET)
Dann lag ich ja gar nicht einmal so daneben, danke! --Flominator 14:14, 14. Jan. 2007 (CET)
PD in Rumänien
Weiß jemand, ob diese Lizenz ok ist, obwohl sie sich hier nicht findet? Falls nicht, muss Bild:IAR-80.jpg wohl in die Tonne! --Flominator 21:20, 13. Jan. 2007 (CET)
Für Rumänien gilt grundsätzlich seit 1.1. die EU-Gesetzgebung. Ausnahmen für amtliche Werke werden bei uns aber gelegentlich berücksichtigt (Crown Copyright). Diese Frage sollte auf Commons geklärt werden --Histo Bibliotheksrecherche 05:28, 14. Jan. 2007 (CET)
- Danke für den Hinweis, Diskussion läuft hier. --Flominator 17:09, 14. Jan. 2007 (CET)
Atomium
Im Artikel stehen folgende Sätze:
"Vorsicht: In etlichen Ländern, z. B. Frankreich und Belgien gibt es keine Panoramafreiheit! Es ist nach belgischem Recht nicht erlaubt, Bilder des Atomiums ohne Erlaubnis des Architekten zu veröffentlichen."
Meine Frage:
Erlaubt das belgische Recht das private Fotografieren des Atomiums? --88.76.243.40 10:10, 14. Jan. 2007 (CET)
- Siehe Panoramafreiheit#Belgien, wobei es auch auf Wikipedia:Bildrechte#Panoramafreiheit beschrieben wird! --Flominator 12:19, 14. Jan. 2007 (CET)
Soviel ich weiss, wird privates Fotografieren nicht unterbunden. Der Artikel Panoramafreiheit befasst sich mit dem Veröffentlichen solcher Bilder, nicht mit dem Anfertigen. Es ist in allen nationalen Rechtsordnungen davon auszugehen, dass private Aufnahmen von öffentlichen Gebäuden rechtmäßig sind, in den Ländern mit Panoramafreiheit darüber hinaus auch die urheberrechtliche Verwertung --Histo Bibliotheksrecherche 17:17, 14. Jan. 2007 (CET)
Recht des Verlages an Heine-Gedichten
In dem Buch "Heine, Sämtliche Gedichte", 2005, ISBN 3-458-17275-0, Insel Verlag Frankfurt am Main und Leipzig heißt es:
"Kein Teil des Werkes darf in irgendeiner Form (durch Fotografie, Mikrofilm oder andere Verfahren) ohne schriftliche Genehmigung des Verlages reproduziert oder unter Verwendung elektronsicher Systeme verarbeitet, vervielfältigt oder verbreitet werden."
Hat diese Anmerkung irgend eine Bedeutung für die Gedichte oder nicht? Nach meinem bisherigen Verständnis müsste diese Ansage Copyfraud sein (abgesehen von dem geschützten Nachwort). Oder gibt es doch Rechte, die eine Vervielfältigung verbieten? --Jarlhelm 10:33, 14. Jan. 2007 (CET)
- siehe Wikipedia:Bildrechte#Nachdrucke --Flominator 12:24, 14. Jan. 2007 (CET)
- Upps. Dass das mit dem Neusatz so deutlich drinnen steht habe ich wohl überlesen. Aber der konkrete Grund meiner Frage hat sich ohnehin erübrigt, da ich im HHP doch noch das vermisste Digitalisat gefunden habe. Danke und Gruß --Jarlhelm 15:10, 14. Jan. 2007 (CET)
Es ist bedauerlich, dass der Benutzer Jarlhelm hier fragt anstatt auf Wikisource. Es ist bedauerlich, dass er nicht weiss, dass es auf Wikisource einen Administrator gibt, der solche Fragen mit der identischen Kompetenz wie ich hier beantwortet. Zur Sache: § 70 UrhG (Ausgabe muss sich wesentlich unterscheiden, dann Schutz für 25 Jahre). Das typografische Urheberrecht in UK, Irland usw. ignorieren wir hier mit gutem Grund --Histo Bibliotheksrecherche 17:22, 14. Jan. 2007 (CET)
Siehe nun auch Rechtsschutz von Schriftzeichen --Histo Bibliotheksrecherche 21:54, 14. Jan. 2007 (CET)
Es war keine Altersangabe bei den Bildern dabei, ist trotzdem von PD auszugehen? Eventuell helfen die alten Versionen, der Bilder, wo noch mehr Beschreibungstext enthalten war. Danke im Voraus, --Flominator 12:24, 14. Jan. 2007 (CET)
- Ich würde in Richtung Georg Braun, Frans Hogenberg oder Matthäus Merian suchen. --ST ○ 15:20, 14. Jan. 2007 (CET)
- Also PD-old, danke! --Flominator 15:37, 14. Jan. 2007 (CET)
Wie man auf die Idee kommen kann, dass PD-old nicht gegeben sein könnte, verstehe ich nicht. Darüberhinaus sind alte Bilder ohne genaue Quellenangabe mit einem inhaltlichen Mangel behaftet. man sollte nicht erst durch Sichten von Lokalliteratur herausfinden können, von wem der Stich stammt, wann ungefähr er entstanden ist und wo er - im Original oder im Abdruck - gefunden werden kann. Siehe zum Kontext analog WP:Q --Histo Bibliotheksrecherche 17:28, 14. Jan. 2007 (CET)
- Gefunden: [2] und [3], jetzt aber wirklich PD-alt :) --Flominator 10:05, 15. Jan. 2007 (CET)
- War übrigens David Herrliberger --Flominator 11:52, 15. Jan. 2007 (CET)
- Prima, gut gemacht. :-) --ST ○ 22:26, 15. Jan. 2007 (CET)
- War übrigens David Herrliberger --Flominator 11:52, 15. Jan. 2007 (CET)
Beteiligt euch bitte alle an der Verbesserung dieses neuen Artikels, der eine Fülle von Aspekten versucht einigermaßen korrekt darzulegen! Hilfreich hoffentlich auch für unsere Arbeit! --Histo Bibliotheksrecherche 21:55, 14. Jan. 2007 (CET)
Führen von Wappen deutscher Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Benutzerseiten
Viele Benutzer, auch ich, bauen die Herkunftsvorlagen, in den fast immer das Wappen enthalten ist, in ihre Benutzerseiten ein. Wird das Wappen in solchen Fällen bereits geführt oder ist diese Nutzung noch durch das Zitatrecht abgedeckt? --Torsten Bätge 09:24, 15. Jan. 2007 (CET)
- Es gibt da sich widersprechende Auffassungen. Mehrheitlich - was nicht rechtssicher bedeuten muss - wird davon ausgegangen, dass die Darstellung eines Wappens als Herkunftsbezeichnung kein Führen darstellt. --ST ○ 22:25, 15. Jan. 2007 (CET)
Ich hab eine Frage und hoffe, dass hier der richtige Ort ist, sie zu stellen. Ist es zulässig, dieses Bild von Gustav Stresemann in der deutschen Wikipedia zu verwenden? Ich hab das Bild auf Commons gefunden, es wird mittlerweile in 4 deutschen Artikeln genutzt. Einer, der von mir ist, kandidiert im Moment für die Exzellenz. Heute Nacht kam dazu die entsprechende Bildrechtfrage auf. Schon vorab vielen Dank für die Antwort. (nicht signierter Beitrag von Atomiccocktail (Diskussion | Beiträge) )
(verschoben von da. --Noddy93 11:39, 15. Jan. 2007 (CET))
- da das bild von ca. 1920 ist, ist es recht wahrscheinlich, daß die urheberrechte des fotografen noch nicht abgelaufen sind. es kann also nicht verwendet werden. wir verwenden bei unbekannten künstlern die 100-jahre-pma-regel. --Ralf
11:42, 15. Jan. 2007 (CET)
- Hallo Ralf, Danke für die Antwort. Ich nehme das Bild bei dem Artikel, den ich wesentlich erstellt habe (Kabinett Müller II), also raus. Damit ist "mein" Problem gelöst. Muss man auf Commons einen generellen Löschantrag stellen? Und wenn ja, wo? (Die angegebenen Rechtebeschreibungen des Bildes behaupten, dass das Bild in den USA frei sei. Vielleicht darf mans auf Commons ja gar nicht löschen) --Atomiccocktail 12:04, 15. Jan. 2007 (CET)
Das Bild trägt den Namen des Photgraphen unten rechts. Bei meiner Bildschirmauflösung und mit meinen Augen kann ich das nicht entziffern. Aber vielleicht kann man das ja abklären. --Matthiasb 12:36, 15. Jan. 2007 (CET)
- Unter dem Bild stehen folgende Angaben: "Gustav Stresemann, Postkarte, Verlag: Neue Photographische Gesellschaft, Photo: Berl. Illustr. Ges. Berlin, um 1920, 13,7 x 8,5 cm DHM, Berlin Pk 98/87
- Source: http://www.dhm.de/lemo/objekte/pict/98001933/index.html" Hilft das bei der Frage, ob gelöscht werden muss? --Atomiccocktail 15:30, 15. Jan. 2007 (CET)
- das bild muß nicht gelösch werden, auf commons bzw. in anderssprachigen wikipedias wird das urheberrecht anders ausgelegt. so sieht die .en solche bilder als problemlos an. auch ist das angelsächsische copyright nicht mit dem dach-urheberrecht identisch. --Ralf
17:30, 15. Jan. 2007 (CET)
- das bild muß nicht gelösch werden, auf commons bzw. in anderssprachigen wikipedias wird das urheberrecht anders ausgelegt. so sieht die .en solche bilder als problemlos an. auch ist das angelsächsische copyright nicht mit dem dach-urheberrecht identisch. --Ralf
Philippinen
Könnte mal jemand sich die Lizenz von *en:Image:Ph pres aguinaldo.jpg in EN:WP ankucken. Kann man das auf DE:WP hochladen? --Matthiasb 12:34, 15. Jan. 2007 (CET)
- Wenn ich das richtig sehe, fällt das unter Fair Use, ist also in de nicht anwendbar. --Carstor|?|ʘ| 17:58, 15. Jan. 2007 (CET)
Diverse Screenshots, Wikipedia-Logo
Hallo, was haltet ihr von diesen Bildern? Die Firefox-Screenshots gehen doch schon mal gar nicht. Und bei Bildern mit dem Wikipedia-Logo (Bild:Wikipedia-DVD-2006-2007-Cover.jpg) reicht es auch nicht aus, einfach {{Bild-WikimediaCopyright}}
drunterzusetzen, oder? Auf WP:LFB steht dazu: "Keine neuen Bilder für diese Vorlagen hochladen!"
Alle Bilder löschen? Danke für Meinungen! --Noddy93 16:16, 15. Jan. 2007 (CET)
Wieso sollten die FF-Screenshots nicht gehen? Wo ist die Schöpfungshöhe? Und wie bitteschön soll man Hilfeseiten für die WP ohne Screenshots gestalten? --Histo Bibliotheksrecherche 17:10, 15. Jan. 2007 (CET)
- Aus WP:BR#Screenshots:
- Voraussetzung [für das Hochladen] ist, dass keine urheberrechtlich geschützten Werke Dritter (wie beispielsweise [...] die Fensterrahmenelemente bei graphischen Programmen) auf dem Screenshot identifizierbar sind.
- Um Hilfeseiten zu bebildern muß ja nicht das Wikipedia-Logo abgebildet werden. Außerdem kann man auf einen freien Browser zurückgreifen, wenn man Fensterrahmenelemente zeigen will oder das Bild entsprechend zuschneiden. --Noddy93 17:31, 15. Jan. 2007 (CET)
- ad FF-Screenshots: Mozilla Firefox#IceWeasel, Namens- und Markenrechtsstreit mit Debian: "Das Logo ist anders als der Name Firefox nicht nur durch das Markenrecht, sondern auch durch das Urheberrecht geschützt und wird nicht unter einer freien Lizenz freigegeben." --Saibo (Δ) 22:07, 15. Jan. 2007 (CET)
Unrichtiges wird nicht wahrer, nur weils hier jemand geschrieben hat. Das FF-Logo hat keine Schöpfungshöhe und ist daher nicht urheberrechtlich geschützt und gleiches gilt für die sichtbaren grafischen Elemente --Histo Bibliotheksrecherche 23:49, 15. Jan. 2007 (CET)
- So wie ich das mitgekriegt habe, wurden Screenshots von Browsern o. ä. (also auch z. B. sowas) bisher hier gelöscht, auch wenn die graphischen Elemente keine Schöpfungshöhe erreicht haben - das tun sie (und schon gar nicht die erwähnten Fensterrahmenelemente) ja eigentlich fast nie.
- Und wie ist jetzt die Sache mit dem WP-Logo? --Noddy93 15:06, 16. Jan. 2007 (CET)
Kristall / Fair Use / Schöpfungshöhe
Hallo, auch Illustrationen von Kristallstrukturen erreichen vermutlich nicht die erforderliche Schöpfungshöhe, nehme ich an. In diesem Fall handelt es sich um ein auf die en-WP hochgeladenes Bild, mit der üblichen fair use-Lizenz versehen. 1. Ist eine andere Lizenz als PD überhaupt durchsetzbar bei solchen Darstellungen? 2. Darf das Bild als PD-ineligible auf Commons gespeichert werden? --Ayacop 17:25, 15. Jan. 2007 (CET)
- Hab gerade erst die Frage bei der Redaktion gesehen: sowas ist PD-ineligible --Taxman¿Disk?¡Rate! 11:43, 16. Jan. 2007 (CET)
65 Jahre alte Wanderkarte, Verlag '45 geschlossen, Karte von Uni digitalisiert und veröffentlicht. Legal?
Eine etwas spezielle Frage: Wanderkarte des Riesengebirges, 1940 von Meinhold Dresden herausgegeben. Verlag '45 pleite gegangen. Im Internet eine 30MB große Digitalisierung der Universität Breslau gefunden, frei von einer polnischen Site downloadbar. Für Wikipedia wohl aber trotzdem nicht verwendbar, oder irre ich mich da? 84.181.85.232 11:31, 16. Jan. 2007 (CET)
- Gemäß WP:BR gilt auch für Karten die Freigabe oder 70 Jahre pma des Kartenzeichners, da es sich nur um eine zweidimensionale Reproduktion handelt. --Taxman¿Disk?¡Rate! 11:42, 16. Jan. 2007 (CET)
- der Zusatz da es sich ist barer Unsinn. Mit dem Schutz hat das nichts zu tun. Nicht das geringste. Die TH Breslau hat keine Rechte an dem Digitalisat als solchem, weil 2-D. So wird ein Schuh draus. Wir sollten hier davon absehen, IPs bewusst falsches zu erzählen, auch wenns noch so sehr Spass macht --Histo Bibliotheksrecherche 21:32, 16. Jan. 2007 (CET)
- Mich würde die Karte interessieren, kann ich mal nen Link haben? Ich kenne nämlich jemanden, der in der fraglichen Zeit dort Karten gezeichnet hat. --Ralf
21:37, 16. Jan. 2007 (CET)
- Oh, sehr interessant. Die Karte findet man hier: http://sgb.zbooy.pl/index.html?pg=9&srch=
- Die Meinhold- Karte ist übrigens, wenn ich das anmerken darf, nach 60 Jahren immer noch die beste Karte des Riesengebirges. Außerdem sei noch angemerkt das man von dieser Karte auf der tschechischen Seite in Tourismusbüros einen Nachdruck kaufen kann. 84.181.82.166 15:42, 17. Jan. 2007 (CET)
- @histo: zugegeben, die Formulierung ist zweideutig, bei mir liegt die Betonung auf Kartenzeichner (im Gegensatz zu Fotograf/Scanner) . --Taxman¿Disk?¡Rate! 13:52, 17. Jan. 2007 (CET)
- Mich würde die Karte interessieren, kann ich mal nen Link haben? Ich kenne nämlich jemanden, der in der fraglichen Zeit dort Karten gezeichnet hat. --Ralf
- der Zusatz da es sich ist barer Unsinn. Mit dem Schutz hat das nichts zu tun. Nicht das geringste. Die TH Breslau hat keine Rechte an dem Digitalisat als solchem, weil 2-D. So wird ein Schuh draus. Wir sollten hier davon absehen, IPs bewusst falsches zu erzählen, auch wenns noch so sehr Spass macht --Histo Bibliotheksrecherche 21:32, 16. Jan. 2007 (CET)
Sie dürfte irgendwo auf http://www.bibliotekacyfrowa.pl/dlibra liegen. --Histo Bibliotheksrecherche 13:51, 17. Jan. 2007 (CET)
- Meines Wissens hat er die Rechte an den KRNAP vererbt, der seine Werke gemeinfrei gestellt hat. Ich frage mal nach. --RalfR 00:15, 24. Jan. 2007 (CET)
- Wenn ich fragen darf: hat der Bekannte etwa an der Meinhold- Karte mitgearbeitet? Das wäre ja, ähh, Wahnsinn! Ich glaube ich melde mich besser mal bei Wikipedia an, denn das Thema interessiert mich brennend. ;) 84.181.123.46 20:19, 25. Jan. 2007 (CET)
Buchcover und Gemeindetafel
Eine kompetente Meinung ist gefragt: Ich möchte das Buchcover des Buches Furchtbare Juristen entweder fotografieren oder scannen und in dem Artikel einstellen. Das Buchcover enthält kein Foto, sondern nur die "normale", textliche Gestaltung. Verletze ich damit Urheberrechte? Ich konnte leider unter Wikipedia:Bildrechte - Abschnitt Gegenstände - nichts Passendes finden und die obige Diskussion zu "Bucheinband" führt nicht weit genug.
Zweite Frage: Ich möchte die von der Gemeinde Börnsen aufgestellte, öffentlich begeh- und einsehbare Tafel mit einer typographischen Karte über die Dalbekschlucht fotografieren und einstellen. Urheberrechtsverletzung oder Panoramafreiheit?
Wer kann mir helfen? Grüße --Dr. Regine Bachmann 11:03, 17. Jan. 2007 (CET)
- Wenn ich mir die obigen Diskussionen unter "Bild:Fußball WM 2006 Logo" (mit Hinweis auf § 59 UrhG) und "Abbildungen von Produkten" anschaue, könnte man die Zulässigkeit bei entsprechender Auslegung vielleicht sogar annehmen. Aber es gibt sicherlich Experten hierfür. --Dr. Regine Bachmann 11:51, 17. Jan. 2007 (CET)
- Beim Bucheinband (ohne Bild) könnte fehlende Schöpfungshöhe zutreffen, das ist aber wohl Auslegungssache. Dann könnte Schöpfungshöhe inFrage kommen.
- Bei der typographischen Karte gehts auf jeden Fall, wenn Panoramafreiheit zutrifft. Lizenzvorlage dann {{Panoramafreiheit}} --Jom Klönsnack? 12:23, 17. Jan. 2007 (CET)
Ohne den Einband zu sehen, kann man wenig sagen (es gibt Flickr. com zum Bilderhochladen). Ad 2: P. gegeben --Histo Bibliotheksrecherche 13:49, 17. Jan. 2007 (CET)
Um dieses Bild geht es.--Dr. Regine Bachmann 22:58, 19. Jan. 2007 (CET)
- Würde mangelnde Schöpfungshöhe vermuten, ist aber letztendlich immer nur eine Einschätzung, wie Jom schon geschrieben hat. --Btr 10:25, 20. Jan. 2007 (CET)
nix sch.höhe --Histo Petition für Open Access 01:12, 21. Jan. 2007 (CET)
Bild:Logo2bw.jpg - Schöpfungshöhe?

Danke im Voraus, --Flominator 20:50, 19. Jan. 2007 (CET)
- Bin zwar kein Experte aber ich denke, es ist nicht genügend Schöpfungshöhe vorhanden Gruß --ςםחʀκץ ₪ l 00:38, 21. Jan. 2007 (CET)
nix sch.h --Histo Petition für Open Access 01:13, 21. Jan. 2007 (CET)
- Dankeschön. --Flominator 09:45, 21. Jan. 2007 (CET)
Neue Vorlage: {{Bild-Lizenz-Überprüfen}} ?
Es gibt ja für Bilder die Vorlage {{Bild-Lizenz-unbekannt}}
. Mit der kann man aber nur Bilder kennzeichnen, die gar keine Lizenzangabe haben. Aber was ist mit Bildern mit falscher Lizenzangabe (z.B. Angaben wie: Selbst gescannt, also public domain)? Ich denke, es sollte auch eine Vorlage {{Bild-Lizenz-fehlerhaft}}
geben. Sie muss ja nicht komplett anders sein als die BLU-Vorlage, nur ein bisschen im Wortlaut geändert.
Außerdem wäre eine {{Bild-Lizenz-Überprüfen}}
-Vorlage gut. Ich habe heute z.B. das Bild:Schuetzentaler-bern.jpg gefunden. Da steht, das Bild ist unter GNU FDL - Lizenz, weil der Uploader es selbst gescannt hat. Eigentlich falsch. Aber andererseits stammen die abgebildeten Münzen (angeblich) aus dem Jahr 1885. Damit wäre die Schutzdauer abgelaufen und sie sind public domain. (?) Wenn es so eine {{Bild-Lizenz-Überprüfen}}
-Vorlage gäbe, könnte ich sie setzen, damit jemand anderes, der Ahnung davon hat, die Lizenzangabe kontrolliert und dann entscheidet, ob sie falsch oder in Ordnung ist. So ähnlich wie Vorlage:Geschützt-Ungeklärt, nur eben nicht nur für Commons-Bilder. --Thomaswm 17:08, 20. Jan. 2007 (CET)
- Bitte nicht, keine weiteren Bausteine - wer das "Bapperl-Chaos" von Commons kennt weiß Bescheid. Wenn irgend etwas im Bezug auf die Lizenz unklar ist -> "{{BLU}} + kurze Begründung" rein und fertig. --Btr 18:50, 20. Jan. 2007 (CET)
- Einspruch! BLU-User und Uploader benachrichtigen, dann fliegt das Teil in zwei Wochen! --Flominator 09:44, 21. Jan. 2007 (CET)
- Ja, noch besser und bei hoffnungslosen Fällen gibts außerdem noch {{subst:Löschantrag| ''Begründung'' -- ~~~~}} Gruß --Btr 23:21, 21. Jan. 2007 (CET)
- Einspruch! BLU-User und Uploader benachrichtigen, dann fliegt das Teil in zwei Wochen! --Flominator 09:44, 21. Jan. 2007 (CET)
Promotional Work?
Hallo, in der englischen Wikipedia befindet sich diese Bild der letzten bosnischen Königin, das den Artikel Katarina Kosača-Kotromanić zieren könnte. Die Lizenz „promotional“ schreckt mich aber ab: „qualifies as fair use under United States copyright law. Other uses of this image, on Wikipedia or elsewhere, may be copyright infringement.“ Ich vermute `mal, dass die Lizenz nix für den deutschsprachigen Raum ist, auch wenn sie die alemannische WP verwendet. Aber vielleicht lässt sich das Bild ja auch anders lizenzieren. Auskunft wäre nett und hilfreich. Danke. --Mghamburg Diskussion 22:31, 23. Jan. 2007 (CET)
Hallo? Mach erst mal deine Hausaufgaben. Lies dir WP:BR durch (kein Schutz für Reproduktionen von Gemälden) und dann informier dich, was das für ein Bild in dem Franziskanerkloster ist, ich möchte wetten der Maler ist schon sehr lange tot. Und dann frage ich mich ernsthaft, mit welchem inhaltlichen Recht man ein briefmarkengroßes Bild hier einbringt. Da wäre es einfacher, jemand führe runter und knipste das Bild --Histo Petition für Open Access 23:01, 23. Jan. 2007 (CET)
Warum nicht dieses: http://www.most.ba/08788/kajan_katarina_kosaca.jpg ? Die Schrift erreicht keine Schöpfungshöhe. --RalfR 23:16, 23. Jan. 2007 (CET)
- Danke für die Antworten. Entschuldigung an Histo, ich bin ja selbst nur gebeten worden, beim Einbinden des Fotos in den Artikel technisch behilflich zu sein und hab den technischen Support wegen der komischen Lizenz verweigert. WP:BR#Nicht schützbare Fotos (Reproduktionen) habe ich zwar gelesen, hat mich hinsichtlich der seltsamen Lizenz aber auch nicht weitergebracht. Was Bilder betrifft, bin ich einfach unsicher. Dass das Bild selbst klein und fuzzelig ist, weiß ich auch. Verstehe ich das dann richtig: wenn der Erschaffer des Gemäldes bekannt und lange genug tot ist, kann das Bild rein, auch wenn der konkrete Fotograf des Bildes nicht bekannt ist? Und wäre dann Bild-PD-Kunst die korrekte Lizenz? --Mghamburg Diskussion 23:51, 23. Jan. 2007 (CET)
- Ja, die Vorlage ist korrekt. Ich werde dir die Briefmarke mal etwas vergrößern. Viel kann man da nicht machen - ein bisschen aber schon. --RalfR 00:02, 24. Jan. 2007 (CET)
Wenn ihr WP:BR nicht kapiert und die richtigen Schlüsse daraus ziehen könnt, wieso in 3 Teufels Namen verbessert ihr dann WP:BR nicht so, dass es die meisten verstehen? --Histo Petition für Open Access 00:04, 24. Jan. 2007 (CET)
Nochmals Danke, und @Historiograf: ich werde einen Teufel tun und mich an eine auch nur irgendwie geartete Umformulierung der ganzen Bildrechteseiten wagen. War mein Schluss jetzt eigentlich auch aus Deiner Sicht richtig? Wenn ja, habe ich wieder etwas gelernt und muss künftig hinsichtlich dieser Frage diese Diskussion nicht mehr bemühen. Und um noch einmal auf Lizenz „promotional“ zurückzukommen: die ist wohl wegen des Fair Use-Arguments für de:wp keine ausreichende Lizenz? --Mghamburg Diskussion 00:33, 24. Jan. 2007 (CET)
Glaubst du nicht, dass ich sofort revertieren würde, falls du bei einer Umformulierung etwas Inkorrektes schreibest. Ich finde es außerordentlich schäbig, sich wiederholt darüber zu beschweren, dass unsere Hilfetexte nicht hilfreich sind, aber keinen Finger zu rühren, eine prägnante und den meisten verständliche Fassung zu finden. Jeder Depp verbessert hier Artikel, aber bei WP:BR gilt das nicht, da herrscht heilige Scheu. Fotos von 2-D-Vorlagen (Gemälden, Grafik, Flachware) sind nicht geschützt. Die promotional-license ist hier unbrauchbar. --Histo Petition für Open Access 03:02, 24. Jan. 2007 (CET)
- @Histo: sie haben alle Angst, was zu ändern, weil sie deine bissigen Kommentare fürchten ;) --RalfR 03:05, 24. Jan. 2007 (CET)
- Das trifft so ungefähr zu ... aber davon abgesehen: Einen Versuch der Umformulierung kann ich nur dann vornehmen, wenn ich in der Diskussion kläre, wie ich einen Punkt tatsächlich richtig zu verstehen habe. Es brächte wenig, wenn ich einfach mit meinem depperten Bauchverständnis von Bildrechten besser verständliche Formulierungen versuche. Vorschlag zur Güte: wenn es zu allen erläuterten Problemlagen jeweils eine empfohlene Lizenz gibt, wie z.B. bei Gegenstände wäre es zumindest für mich bereits besser verständlich. Kleine Randbemerkung: ich selbst habe mich nach meinem Erinnerungsvermögen nicht wiederholt über Unverständlichkeit der Hilfetexte beschwert; dass dieser allgemeine Eindruck entstehen und zu leichter Verzweiflung der Leute führen kann, die sich mit dem Bereich auskennen, ist mir aber natürlich aus meinen Schwerpunkten bekannt. Den Groll kenne ich und nehme ihn nicht übel :-). --Mghamburg Diskussion 11:03, 24. Jan. 2007 (CET)
Hanns-Martin Schleyer
Folgende Bilder dokumentieren die Entführung von Hanns-Martin Schleyer:
http://commons.wikimedia.org/wiki/Image:Hanns-Martin_Schleyer_in_captivity_(document_1).jpg http://commons.wikimedia.org/wiki/Image:Hanns-Martin_Schleyer_in_captivity_(document_2).jpg http://commons.wikimedia.org/wiki/Image:Hanns-Martin_Schleyer_in_captivity_(document_3).jpg http://commons.wikimedia.org/wiki/Image:Hanns-Martin_Schleyer_in_captivity_(document_4).jpg
Jemand hat eines davon wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung aus dem Schleyer-Artikel gelöscht.
Die Bilder sind 1977 weltweit durch sämtliche Medien gegangen und tun das gelegentlich immer noch. Meiner Auffassung nach handelt es sich eindeutig um Dokumente der Zeitgeschichte, die public domain sind. Selbst wenn nicht, dann lägen die Urheberrechte bei den RAF-Terroristen, die die Bilder aufgenommen haben - eine Diskussion über deren juristische Durchsetzbarkeit erübrigt sich wohl.
-- Katzenmeier 02:19, 24. Jan. 2007 (CET)
- Die Bilder sind eine Urheberrechtsverletzung. Der Fotograf ist nicht bekannt. Es könnte ein Terrorist sein, sie könnten auch einen Fotografen gezwungen haben - niemand weiß es. Falls Ulrike Meinhof die Bilder gemacht hätte, lägen die Rechte heute bei Bettina Röhl und sie müßte zustimmen. Diese Fotos werden in der deutschen Wikipedia nicht verwendet! --RalfR 02:24, 24. Jan. 2007 (CET)
- Zum Einen können wir nicht verschiedene Rechtsverletzungen gegeneinander aufwiegen. Da könnte der nächste hingehen und einem beliebigen RAF-Terroristen nach Verbüßung der Strafe auf der Straße ins Gesicht spucken. Menschlich sicher hier und da nachzuvollziehen, trotzdem nicht legal. Was zum anderen die Bildrechte selbst anbelangt: Es geht um freie Lizenzen, mögliche kommerzielle Weiternutzung und die ggf. Erben(gemeinschaften), die sich vermutlich Aspekten von moralischer Schuld nichts mehr annehmen und nur den Aspekt beleuchten werden, um denen es Ihnen dann gehen wird: Die Bildrechte. --jha 02:27, 24. Jan. 2007 (CET)
- Was ist mit dem Argument "Dokumente der Zeitgeschichte"? Selbst wenn ihr theoretisch recht haben solltet: Glaubt ihr wirklich, daß diese Auffassung in der Praxis haltbar ist? Es scheint mir im Hinblick auf den Inhalt der Bilder reichlich skurril, zu meinen, daß hier gerichtlich durchsetzbare Urheberrechte vorlägen. Im übrigen müßten dann sämtliche Fernsehsender und Zeitungen verklagt werden, die dieses Bild zwischen 1977 und heute gesendet bzw. abgedruckt haben. Und nicht zuletzt wurden die Bilder ja zum Zwecke der Verbreitung von der RAF veröffentlicht. -- Katzenmeier 02:30, 24. Jan. 2007 (CET)
- _Außerdem: wo ist definiert, was "Dokumente der Zeitgeschichte" sind und wo steht, das diese Public Domain sind? Deutsches Urheberrecht kennt nichts davon! Auch ein lebenslang verurteilter Verbrecher besitzt Urheberrechte. Verbrecher schreiben im Knast Bücher und werden so Urheber, ihre (vor der Inhaftierung) angefertigten Fotos genießen Urheberschutz. Wie das mit dem Verlust aller bürgerlichen Rechte aussieht, ob das zutrifft, ist unerheblich, weil der Urheber unbekannt ist. Also werden die Bilder 2048 gemeinfrei, nicht vorher. --RalfR 02:35, 24. Jan. 2007 (CET)
- LOL. Das würde bedeuten, daß Hanns-Martin Schleyer persönlich - sofern er überlebt hätte - vor den Kadi gezogen werden könnte von den Terroristen, wenn er die Fotos irgendwo veröffentlichen würde. Da bin ich ja mal froh, daß du nur Wikipedia-Autor bist und kein Richter. ;) - Gibt es noch andere Meinungen? -- Katzenmeier 02:39, 24. Jan. 2007 (CET)
- Da bleibt noch die Frage nach dem Recht am eigenen Bild, da Herr Schleyer nicht gerade vorteilhaft dargestellt wird, käme das noch in Frage, auch wenn er eine Person des Zeitgeschehens ist. Man müßte seine Erben auch fragen. --RalfR 02:44, 24. Jan. 2007 (CET)
- Meines Wissens haben die Angehörigen Schleyers damals der Veröffentlichung zugestimmt. (Anders als im Falle von z.B. Jan Philipp Reemtsma, von dem es ähnliche Bilder gab, die nur mit geschwärztem Gesicht gezeigt werden durften.) -- Katzenmeier 02:53, 24. Jan. 2007 (CET)
- Da bleibt noch die Frage nach dem Recht am eigenen Bild, da Herr Schleyer nicht gerade vorteilhaft dargestellt wird, käme das noch in Frage, auch wenn er eine Person des Zeitgeschehens ist. Man müßte seine Erben auch fragen. --RalfR 02:44, 24. Jan. 2007 (CET)
- LOL. Das würde bedeuten, daß Hanns-Martin Schleyer persönlich - sofern er überlebt hätte - vor den Kadi gezogen werden könnte von den Terroristen, wenn er die Fotos irgendwo veröffentlichen würde. Da bin ich ja mal froh, daß du nur Wikipedia-Autor bist und kein Richter. ;) - Gibt es noch andere Meinungen? -- Katzenmeier 02:39, 24. Jan. 2007 (CET)
- _Außerdem: wo ist definiert, was "Dokumente der Zeitgeschichte" sind und wo steht, das diese Public Domain sind? Deutsches Urheberrecht kennt nichts davon! Auch ein lebenslang verurteilter Verbrecher besitzt Urheberrechte. Verbrecher schreiben im Knast Bücher und werden so Urheber, ihre (vor der Inhaftierung) angefertigten Fotos genießen Urheberschutz. Wie das mit dem Verlust aller bürgerlichen Rechte aussieht, ob das zutrifft, ist unerheblich, weil der Urheber unbekannt ist. Also werden die Bilder 2048 gemeinfrei, nicht vorher. --RalfR 02:35, 24. Jan. 2007 (CET)
- Was ist mit dem Argument "Dokumente der Zeitgeschichte"? Selbst wenn ihr theoretisch recht haben solltet: Glaubt ihr wirklich, daß diese Auffassung in der Praxis haltbar ist? Es scheint mir im Hinblick auf den Inhalt der Bilder reichlich skurril, zu meinen, daß hier gerichtlich durchsetzbare Urheberrechte vorlägen. Im übrigen müßten dann sämtliche Fernsehsender und Zeitungen verklagt werden, die dieses Bild zwischen 1977 und heute gesendet bzw. abgedruckt haben. Und nicht zuletzt wurden die Bilder ja zum Zwecke der Verbreitung von der RAF veröffentlicht. -- Katzenmeier 02:30, 24. Jan. 2007 (CET)
- Zum Einen können wir nicht verschiedene Rechtsverletzungen gegeneinander aufwiegen. Da könnte der nächste hingehen und einem beliebigen RAF-Terroristen nach Verbüßung der Strafe auf der Straße ins Gesicht spucken. Menschlich sicher hier und da nachzuvollziehen, trotzdem nicht legal. Was zum anderen die Bildrechte selbst anbelangt: Es geht um freie Lizenzen, mögliche kommerzielle Weiternutzung und die ggf. Erben(gemeinschaften), die sich vermutlich Aspekten von moralischer Schuld nichts mehr annehmen und nur den Aspekt beleuchten werden, um denen es Ihnen dann gehen wird: Die Bildrechte. --jha 02:27, 24. Jan. 2007 (CET)
Um auf deine Frage zu beantworten: Wenn der Terroristen-Fotograf seine Strafe verbüßt hat (oder früher?), kann er Entschädigung einklagen für die Verwendung seiner Bilder. Wie ein Gericht in diesem Fall entscheidet, weiß niemand - es ist durchaus denkbar, daß ihm Schadensersatz nach Urheberrecht zusteht. Dieser Terrorist kann doch auch irgendein "ganz normales" Foto gemacht haben, da besitzt er und seine Erben auch die Rechte bis 70 Jahre pma. --RalfR 02:56, 24. Jan. 2007 (CET)
Die Bilder sind hier URVs und nach geltender de Policy unzulässig. Basta. Histo locuta ... --Histo Petition für Open Access 02:58, 24. Jan. 2007 (CET)
- Du bringst es auf den Punkt! Ich gehe rüber, ermorde meinen Nachbarn - dadurch verliere ich aber nicht die Urheberrechte an meinen Fotos! --RalfR 02:59, 24. Jan. 2007 (CET)
- Auch dann nicht, wenn diese Fotos den Mord an deinem Nachbarn zeigen? - Ich weiß: Daß andere etwas auch tun, ist kein Argument. Aber trotzdem scheinen sich die tausenden von Medien, die die Fotos gezeigt haben, ja recht sicher zu sein, daß sie nichts zu befürchten haben. -- Katzenmeier 03:27, 24. Jan. 2007 (CET)
- Was "tausende Medien" machen, interessiert uns nicht, wir halten uns hier strikt an deutsche bzw. europäische Rechte, auch wenn das manchmal bedeutet, daß wir auf Bilder verzichten. Bestes Beispiel ist Jewgeni Ananjewitsch Chaldei, dessen Foto Bild:Reichstag flag.jpg in der deutschen Wikipedia nicht geduldet wird. --RalfR 03:37, 24. Jan. 2007 (CET)
- @Katzenmeier: Wieso gehst Du eigentlich davon aus, dass „tausende Medien“ das Foto verwenden, ohne dafür etwas zu bezahlen? Die VG Bild-Kunst regelt sehr detailliert was eine Zeitung für den Abdruck eines urheberrechtlich geschützten Fotos zu zahlen hat. --Mghamburg Diskussion 12:41, 24. Jan. 2007 (CET)
- Auch dann nicht, wenn diese Fotos den Mord an deinem Nachbarn zeigen? - Ich weiß: Daß andere etwas auch tun, ist kein Argument. Aber trotzdem scheinen sich die tausenden von Medien, die die Fotos gezeigt haben, ja recht sicher zu sein, daß sie nichts zu befürchten haben. -- Katzenmeier 03:27, 24. Jan. 2007 (CET)
Da ich noch einen Funken Hoffnung habe, dass die Bilder auch auf Commons nicht als PD durchgehen, hab ich dort LA gestellt. --Dapeteばか 09:58, 24. Jan. 2007 (CET)
Welche Lizenz?
Hallo. Da es das erste Mal ist, dass ich eine Genehmigung eingeholt habe, diese Frage: Ich habe die Genehmigung, Bilder von einer Homepage für einen Wikipedia-Artikel zu benutzen. Allerdings eben nur für diesen Artikel. Welche Lizenz ist dafür vorgesehen? --Hofres låt oss diskutera! 17:46, 24. Jan. 2007 (CET)
- Gar keine. Wir akzeptieren nur Bilder, die von jedermann unbeschränkt verwendet werden können. --Wiggum 17:48, 24. Jan. 2007 (CET)
GOOGLE Earth-Bilder
"Darf" man die zur Illustration von WIKIPEDIA-Artikeln verwenden? fz JaHn 21:36, 24. Jan. 2007 (CET)
- Nein. --BLueFiSH ✉ (Klick mich!) 21:54, 24. Jan. 2007 (CET)
- Aber Geokoordinaten, die Quasi den Ort in Google-Earth zeigen, sind erlaubt! Siehe WP:GEO --Stefan-Xp 22:15, 24. Jan. 2007 (CET)
- Ich ahnte es ... schade eigentlich. Trotzdem: Danke! JaHn 11:09, 25. Jan. 2007 (CET)
Wenig 3D bei Hufeisen?

Christian Morgensterns Galgenlieder waren in Hufeisen gebunden. In einem Buch über Morgenstern, das ich gerade Verwende, um den Artikel auszubauen, ist ein Bild eines solchen "Buches". Ein Hufeisen mit einer Textseite darinnen. Es sieht ungefähr aus wie dieses Bild und eigentlich nicht mehr 3D als die Buchkante eines eingescannten Buches. Kann man das Verwenden? Wenn nein, ist es dann enzyklopädisch sinnvoll, wenn ich die Buchseite herausschneide und in ein verwendbares Foto eines Hufeisens einsetze? (PS: Diesmal geht es nicht um Wikisource und den Schutz von Schriften habe ich gelesen.) --Jarlhelm 19:56, 26. Jan. 2007 (CET)
- Tja du siehst, auch wenn man ganz artig ist, wird man ignoriert ... Ich wills mal ganz milde formulieren: Lad bei Flickr.com das von dir gewünschte Bild hoch samt deiner unenzyklopäd. Variante und wir schauen es uns an --Histo Petition für Open Access 16:13, 27. Jan. 2007 (CET)
- Die "unenzyklopäd. Variante" sähe in etwa so aus wie das Bild rechts. Wenn das in Ordnung/relevant ist, werde ich es mit einer sorgfältiger bearbeiteten Variante überschreiben. Das Original sieht in etwa genauso aus, nur ein etwas anderes Hufeisen. --Jarlhelm 18:49, 27. Jan. 2007 (CET)
Wie alt ist denn das geschützte (?) Foto bzw. das Buch? Einfache Lichtbilder sind 50 Jahre nach Entstehung geschützt, was aber meistens zu ignorieren ist, da aber seit 1995 kaum einmal ein Bild so wenig schöpferisch ist, dass wir diese Vorschrift anwenden können/wollen --Histo Petition für Open Access 22:06, 27. Jan. 2007 (CET)
- Beim Buch steht © 1964, gedruckt wurde es aber wohl 1986. Dann werde ich wohl versuchen, die "Rekonstruktion" zu verbessern. Danke --Jarlhelm 00:22, 28. Jan. 2007 (CET)
Schöpfungshöhe?
Ich denke dieses Logo erreicht Schöpfungshöhe, oder? --Noddy93 21:29, 26. Jan. 2007 (CET)
ja, sehe ich auch so --Histo Petition für Open Access 01:46, 27. Jan. 2007 (CET)
Die anderen Logos des Hochladers Bild:Landshut cannibals logo.jpg und Bild:Ehc wolfsburgh logo.jpg auch? --A.Hellwig 11:09, 27. Jan. 2007 (CET)
ja --Histo Petition für Open Access 16:11, 27. Jan. 2007 (CET)
PD-Gemälde auf CD-Cover = Schöpfungshöhe
Reine Neugierde: Hat es Sch-Höhe, wenn ich aus dem hier (PD), das hier mache? --Flominator 23:45, 26. Jan. 2007 (CET)
Würde ich bejahen --Histo Petition für Open Access 01:47, 27. Jan. 2007 (CET)
- Gleiche Frage, anderes Medium: Wenn aus Image:Antoine Watteau 055.jpg das Buchcover unter [4] wird, wie sieht es dort mit der Schöpfungshöhe aus? Gruß -- Achim Raschka 17:35, 30. Jan. 2007 (CET)
Vielleicht kann mir der Profibiologe den Unterschied von Äpfel und Birnen erklären? Im ersten Fall dient die historische Vorlage als Ausgangspunkt einer eigenen kreativen Gestaltung, wenngleich die Höhe der Schöpfung nicht allzugroß ist. Im zweiten Fall wird einfach ein Gemälde auf einen Buchumschlag gesetzt, ohne dass die neue Komposition auch nur in die Nähe von Schöpfungshöhe kommt. Oder allgemein: Werden auf Buchcovern gemeinfreie Vorlagen lediglich durch eine typografische Gestaltung ergänzt, sind die Cover keine Werke der angewandten Kunst und daher nicht nach dem Urheberrechtsgesetz geschützt --Histo Petition für Open Access 17:50, 30. Jan. 2007 (CET)
- Der "Profibiologe" sieht eigentlich keinen Grund für eine derart aggressive Antwort, da er ja kein Profi-Bildrechtefreak ist oder sein will. Ihn interessiert schlicht die Frage, ob eine Verwendung des Süsskind-Covers im entsprechenden Artikel (Das Parfum) in Ordnung wäre oder ob aufgrund der typografischen Gestaltung des Buchtitels sowie der durchaus vorhandenen Bildbearbeitung im Gemälde durch eine solche die Rechte des Verlages oder des Gestalters verletzt würden. Gruß -- Achim Raschka 17:55, 30. Jan. 2007 (CET)
Einzelbilder in Bild:Stammbaum Romanow.JPG
Gelten die Problembilder darin (siehe Bildbeschreibung) eventuell als Beiwerk und der Stammbaum als solcher dann doch wieder als PD oder hat das Teil vielleicht sogar Schöpfungshöhe? Sollte die Frage nicht korrekt verstanden werden: Wie kann ich das Bild vor der Löschung retten? --Flominator 11:06, 27. Jan. 2007 (CET)
- ich würde sie nicht als Beiwerk ansehen ("Wird das Beiwerk absichtlich in die Darstellung einbezogen, ist es in der Regel nicht unwesentlich." Quelle: [5]) --Isderion 14:46, 27. Jan. 2007 (CET)
In einem solchen Fall sollte man nicht päpstlicher als der Papst sein. Alle fraglichen Bilder sind außerordentlich alt, wohl alle vor 1930, sie werden auch bei Vergrößerung quasi nur als thumbnails gezeigt, einige dürften als echte anonyme Werke anzusehen sein (gemeinfrei), die meisten als verwaiste Werke. Wenn wir nicht flexibel genug sind, so etwas im Einzelfall ausnahmsweise zuzulassen, müssten wir auch alle anderen unfreien Inhalte verbannen ([6]) --Histo Petition für Open Access 16:10, 27. Jan. 2007 (CET)
- Dankeschön. Wir sollten trotzdem aufpassen, dass wir das alles nicht zu arg verweichlichen. --Flominator 16:25, 27. Jan. 2007 (CET)
- Hallo?? Das ist einfach nur daneben. Es ist das Wesen einer begrenzten Ausnahme, dass sie nicht alles zu arg verweichlicht. Eine hauchdünne Mehrheit der Wikipedia-Benutzer hat im letzten bildrechtlichen Meinungsbild entschieden, dass Ausnahmen zulässig sind. Die konkrete Umsetzung ist nie erfolgt, aber diese Entscheidung kann als Richtschnur für flexible Einzelfallentscheidungen dienen, bei denen es auf die Umstände des Einzelfalls ankommt. Es wäre offenbarer Unsinn, eine allgemeine Regel für Stammbäume aufzustellen, zumal man bei noch lebenden Dynastien doch einen zeitlichen Schnitt machen müsste. Dazu gibt es ja diese Seite, um im Einzelfall zu sehen, ob die grundsätzliche Entscheidung, nur freie Inhalte zuzulassen bzw. Inhalte, von denen wir einigermaßen definitiv wissen, dass sie frei sind, beim Einzelfall zu einem unzumutbaren Ergebnis führt. Natürlich wäre es für uns z.B. einfacher zu sagen: No logos. Da wir uns aufgrund des Artikels Schöpfungshöhe bzw. der dort dargestellten Rspr. aber entscheiden haben, Logos ohne Schöpfungshöhe zuzulassen, müssen wir hier des öfteren Fragen zu Logos beantworten. Und auch wenn hier jemand oder ich sagt: Njet oder nil obstat, ist das, wie du sicher weisst, keine Garantie, dass das Bild nicht von einem Administrator gelöscht wird, weil er seine eigene Meinung über seinen Konsens setzt. Wir haben Spielräume, damit wie sie - im Einzelfall - nutzen, nicht damit wir in Art einer Diktatur ein bürokratisches Schreckensregime errichten, das alles über einen totalitären Leisten schlägt. Wir sind mit einem flexiblen Herangehen an die Probleme bisher gut gefahren. Die artikulierte Angst vor dem Dammbruch (im Sinn einer ständig artikulierten Generalsalvatorischen Klausel) ist zwar verständlich, aber mit Blick auf die hier gesammelten Erfahrungen (und vielleicht auch die Kompetenz der hier Schreibenden) eher albern. --Histo Petition für Open Access 18:29, 27. Jan. 2007 (CET)
- Ich glaube, da hast du mich nun doch ein wenig missverstanden. Ich finde es toll, dass wir für dieses Bild eine Ausnahme machen! Es ging mir mehr um allgemeine Tendenzen wie die Musikzitate, als um diesen Stammbaum. --Flominator 11:46, 28. Jan. 2007 (CET)
- Hallo?? Das ist einfach nur daneben. Es ist das Wesen einer begrenzten Ausnahme, dass sie nicht alles zu arg verweichlicht. Eine hauchdünne Mehrheit der Wikipedia-Benutzer hat im letzten bildrechtlichen Meinungsbild entschieden, dass Ausnahmen zulässig sind. Die konkrete Umsetzung ist nie erfolgt, aber diese Entscheidung kann als Richtschnur für flexible Einzelfallentscheidungen dienen, bei denen es auf die Umstände des Einzelfalls ankommt. Es wäre offenbarer Unsinn, eine allgemeine Regel für Stammbäume aufzustellen, zumal man bei noch lebenden Dynastien doch einen zeitlichen Schnitt machen müsste. Dazu gibt es ja diese Seite, um im Einzelfall zu sehen, ob die grundsätzliche Entscheidung, nur freie Inhalte zuzulassen bzw. Inhalte, von denen wir einigermaßen definitiv wissen, dass sie frei sind, beim Einzelfall zu einem unzumutbaren Ergebnis führt. Natürlich wäre es für uns z.B. einfacher zu sagen: No logos. Da wir uns aufgrund des Artikels Schöpfungshöhe bzw. der dort dargestellten Rspr. aber entscheiden haben, Logos ohne Schöpfungshöhe zuzulassen, müssen wir hier des öfteren Fragen zu Logos beantworten. Und auch wenn hier jemand oder ich sagt: Njet oder nil obstat, ist das, wie du sicher weisst, keine Garantie, dass das Bild nicht von einem Administrator gelöscht wird, weil er seine eigene Meinung über seinen Konsens setzt. Wir haben Spielräume, damit wie sie - im Einzelfall - nutzen, nicht damit wir in Art einer Diktatur ein bürokratisches Schreckensregime errichten, das alles über einen totalitären Leisten schlägt. Wir sind mit einem flexiblen Herangehen an die Probleme bisher gut gefahren. Die artikulierte Angst vor dem Dammbruch (im Sinn einer ständig artikulierten Generalsalvatorischen Klausel) ist zwar verständlich, aber mit Blick auf die hier gesammelten Erfahrungen (und vielleicht auch die Kompetenz der hier Schreibenden) eher albern. --Histo Petition für Open Access 18:29, 27. Jan. 2007 (CET)
Schöpfungshöhe dieser Logos
Ich bin im Moment dabei, ein wenig an den Stuttgarter Brauereien zu werkeln und kam auf die Logos. Ich denke, das Schwabenbräu Logo könnte man mit {{Bild-PD-Markenrecht}} einbinden. Aber wie ist das mit dem von Dinkelacker (2 Bilder [7] [8]) oder Sanwald?. Es geht mir hier wohlgemerkt NICHT um die verlinkten Bilder sondern rein um die Logos. Haben diese Logos die nötige Schöpfungshöhe? Außer Bild:Becks logo.JPG habe ich leider irgendwie nur abfotografierte Flaschen gefunden. TIA. -- MarkGGN D 15:54, 31. Jan. 2007 (CET)
- Die Logos sind für die WP ok --Histo Wikisource braucht Hilfe! 22:22, 31. Jan. 2007 (CET)