Zum Inhalt springen

Kindertagesstätte

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 25. Januar 2007 um 14:09 Uhr durch 212.184.186.2 (Diskussion) (Deutschland). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

Mit Kindertagesstätte (KITA, Kita) wird eine Einrichtung der Kindertagesbetreuung bezeichnet. Die genaue Definition ist national und zum Teil sogar regional unterschiedlich. Daher werden die Informationen für Deutschland und die Schweiz separat dargestellt.

Deutschland

Allgemein

In Deutschland werden je nach Region unterschiedliche Einrichtungen als Kindertagesstätte bezeichnet:

  • die Kinderkrippe (für Kinder bis 3 Jahre)
  • der Kindergarten (für 3–6jährige), zum Teil werden nur Ganztagskindergärten Kindertagesstätte genannt.
  • der Schulhort, den Grundschulkinder nachmittags besuchen können

Häufig werden auch Einrichtungen, die alle drei Altersgruppen (Kinderkrippe, Kindergarten, Hort) umfassen, als Kindertagesstätte bezeichnet. Neben der Kindertagesstätte gehört z. B. auch die Tagespflege zur Kindertagesbetreuung.

Rechtliche Verankerung

In Deutschland ist die Kindertagesbetreuung Teil der Kinder- und Jugendhilfe und findet ihre rechtliche Grundlage in den §§ 22-26 SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz). Die Ausgestaltung erfolgt für jedes Bundesland auf länderrechtlicher Ebene (z. B. für Berlin: Kindertagesförderungsgesetz - KitaFöG -). Auch die Beteiligung der Eltern an den Kosten für den Besuch der Kindertagesstätten ist in jedem Bundesland unterschiedlich geregelt.

Träger der Kindertagesstätten sind meist die Kommunen oder örtlichen Kirchen, in vielen Fällen jedoch aber auch Träger der freien Wohlfahrtspflege (Caritas, DRK, Arbeiterwohlfahrt etc.) oder Elterninitiativen. Kosten für den Besuch von Kindertagesstätten können von den Eltern im Rahmen der Einkommensteuererklärung als Kinderbetreuungskosten abgesetzt werden.

Für Kinder im Kindergartenalter besteht ein Rechtsanspruch auf einen wohnortnahen Platz in einer Kindertagesstätte ab dem 3. Lebensjahr. Dagegen ist der Versorgungsgrad mit Betreuungsplätzen für Kinder unter 3 Jahren in Deutschland sehr niedrig (2 % in Westdeutschland).

Nutzen von Kindertagesstätten

Zunehmend werden Kindertageseinrichtungen auch von meist größeren Unternehmen betrieben. Damit soll die Vereinbarkeit von Familie und Beruf für die Beschäftigten verbessert werden. Während die staatlichen Kindertagesstätten mit Ihren Angeboten / Öffnungszeiten wenig serviceorientiert ausgerichtet sind, bieten unternehmensnahe Einrichtungen flexiblere Betreuungsangebote, die stärker am tatsächlichen Bedarf der Familien ausgerichtet sind.

Es gibt jedoch gerade auch in jüngster Zeit starke Kritik am Konzept der Betreuung von Kleinkindern durch staatliche Einrichtungen außerhalb des Elternhauses. Man nimmt insbesondere an, dass die familiären Bindungen leiden oder erst gar nicht entstehen können, weil das Kind die Eltern nicht als Haupt-Bezugspersonen wahrnimmt. Zudem geht man von einer hohen Wahrscheinlichkeit psychischer Fehlentwicklungen aus.[1]

Schweiz

Begriff

Eine Kindertagesstätte ist eine Institution, die an allen fünf Werktagen ganztags geöffnet ist und in der den Kindern ein Mittagessen angeboten wird, anders als zum Beispiel in Spielgruppen.

Das freie Spielen steht im Vordergrund, und es wird meist ohne Lehrplan gearbeitet, wodurch sich Kindertagesstätten vom Kindergarten und von der Schule abgrenzen. Ausnahmen sind meist Kindertagesstätten, die von anderen Staaten errichtet und bezuschusst werden (Frankreich, Spanien).

Der Begriff Kindertagesstätte umfasst in der Schweiz Krippen bzw. Kinderkrippen, Horte bzw. Kinderhorte und Tagesheime (auch als Tagi abgekürzt). Die Bedeutungen der Begriffe überschneiden sich stark und werden individuell und kantonal uneinheitlich verwendet. Tendenziell wird der Begriff Kinderkrippe eher für Kinder im Vorschulalter verwendet, während Horte oft kurzzeitige Betreuungen im Zusammenhang mit Veranstaltungen (Sonntagsmesse, Museumsbesuch, Wellness Center) leisten. Der Begriff Tagesheim wird lokal im Raum Basel verwendet und schließt meist die Freizeitbetreuung von Schulkindern mit ein (nicht zu verwechseln mit dem Begriff Kinderheim, welcher eine 24-Stunden-Betreuung umfasst), während der Begriff Kindertagesstätte von Deutschland beeinflusst ist und gegenwärtig noch eher selten eingesetzt wird.

Die Betreuung umfasst die gesamte Spanne von der Geburt bis 16 Jahren. Das höchste Betreuungsaufkommen ist jedoch zwischen dem 3. Lebensmonat und dem Kindergarteneintritt mit 5 bzw. 6 Jahren.

Politische Einbettung

Die vor- und ausserschulische Betreuung von Kindern ist Sache der Gemeinden, der Privatwirtschaft und der Kirchen. Entsprechend unterschiedlich sind die pädagogischen und finanziellen Rahmenbedingungen. Im Raum Basel werden zum Beispiel 43% der Kindertagesstätten staatlich bezuschusst, während die übrigen Kindertagesstätten die Leistungen durch die Elternbeiträge decken müssen (Stand Februar 2006).

Im allgemeinen stellen die Kantone die Richtlinien zur Errichtung und Führung einer Kindertagesstätte auf und haben eine Kontrollfunktion. Das Amt für Tagesbetreuung, sofern vorhanden, ist je nach Kanton dem Gesundheits-, dem Sozial-, dem Justiz- oder dem Erziehungsdepartement angegliedert.

Auf Landesniveau bildet der Schweizerische Krippenverband (SKV) ein Dach. Dieser sieht als seine Hauptfunktion die Erstellung von Qualitätsrichtlinien und die Implementierung dieser Richtlinien, insbesondere da, wo kantonale Gesetze und Richtlinien fehlen.

Gesellschaftliche Einbettung

In der Schweiz gibt es seit Beginn des 20. Jahrhunderts Kindertagesstätten. Vor allem in der Zeit seit den 1970er Jahren hat sich eine starke Veränderung des gesellschaftlichen Verständnisses der familienexternen Tagesbetreuung im Allgemeinen und damit auch der Kindertagesstätten im Speziellen vollzogen: Aus der sozialen Not der Platzierung eines Kindes in einer Kindertagesstätte hat sich eine Freiwilligkeit entwickelt, die motiviert ist durch

  • den Wunsch der Mütter, außerhalb der Familie zu arbeiten (siehe auch Chancengleichheit, Gleichstellungspolitik).
  • die Absicht, dem Kind frühzeitig soziale Kontakte zu ermöglichen.
  • die integrationspolitische Zielsetzung, insbesondere in Orten mit hohen Ausländeranteilen eine Nivellierung der sprachlichen Voraussetzungen bis zum Schuleintritt herbeizuführen.

Angebot und Nachfrage

Bezüglich Angebot und Nachfrage gibt es grosse regionale Unterschiede, die unter anderem urbanitätsbedingt sind. In ländlichen Gebieten übernehmen teilweise Spielgruppen mit einem zeitlich enger begrenzten Angebot die soziale Rolle von Kindertagesstätten.

Eine nationale NFP-Studie prognostizierte im Juni 2005 unter bestimmten Voraussetzungen einen landesweiten Mangel von 50'000 Krippenplätzen [1]. Ob die Voraussetzungen dieser Studie erfüllt sind, ist in der Presse umstritten, zumal in den Kantonen Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Aargau, Zürich und Bern teilweise die Rede ist von einem Überangebot. Allerdings bezieht sich das Überangebot typischerweise auf nicht von den Gemeinden bezuschusste Anbieter.

Der Bund und auch einzelne Kantone fördern mit so genannten Impulsprogrammen die Errichtung neuer Kindertagesstätten. Das Programm des Bundes bezuschusst Kita-Gründungen unter bestimmten Voraussetzungen seit 2003 und voraussichtlich bis ins Jahr 2011.

Deutschland

Schweiz

Liechtenstein

Quellenangaben