Boden (Produktionsfaktor)
Mit Boden bezeichnet man in der Volkswirtschaftslehre den Produktionsfaktor, der alle natürlichen Ressourcen umfasst.
Dazu gehören im engeren Sinne
- Boden als land- und forstwirtschaftliche Nutzfläche (Acker, Garten, Weide, Wiese, Wald)
- Boden als Standort für Betriebe in der Industrie, im Handel, im Dienstleistungssektor und als Verkehrsweg
- Boden als Fundort von Rohstoffen, insbesondere auch von Energieträgern wie Kohle oder Erdöl.
Im weiteren Sinne gehören dazu auch Geosphäre und Biosphäre, soweit sie als Produktionsfaktor für die Herstellung von Rohstoffen, als Wasserfilter, Verhüter von Erosion, Produzent von Genmaterial oder anderen natürlichen Leistungen zu verstehen sind, sowie die Rohstoffe selbst (feste, flüssige oder gasförmige) und alle Energieformen wie etwa Sonnenenergie, Kernenergie, Wasserkraft und Wind.
Boden in Z.h. mit Bauern (Schweiz)
Durch neue Produktionsverfahren und der kräftigen Entwicklung in der Technologie, wird regelmässig auf dem Produktionsfaktor Boden ein Überschuss erzielt. Dieser erhöht das Angebot und dadurch wird die Nachfrage zwar nicht gesenkt, jedoch wird diese im Verhältnis kleiner. Die Bauern arbeiten mehr und bekommen dafür als Wechselwirkung der Überproduktion nicht mehr Lohn. Aus diesem Grund müssen die Schweizer Bauern (seit dem 26. April 1993) mit Subventionen unterstützt werden. Die Preise wurden anstelle einer Erhöhung gesenkt und die Differenz vom Staat mit Direktzahlungen ausbezahlt. So konnten viele Betriebe mit Steuergeldern künstlich erhalten werden. Dieses Projekt wurde vor allem wegen folgenden 4 Punkten unterstützt:
1. Sicherung der Produktionsbereitschaft in Zeiten gestörter Zufuhren (Kriege, Umweltkatastrophen etc.)
2. Beitrag zur Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen (Wettbewerbsfähige Konkurrenz gegen Importprodukte)
3. Pflege der Kulturlandschaft (Pflege der Felder und Grundbesitze, Aussehen des Landes wird beeinflusst)
4. Beitrag zum wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Leben in ländlichen Regionen
Rechtliche Artikel: OR Art. 31a / OR Art. 31b