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Diskussion:Streitbare Demokratie

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Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 30. August 2004 um 20:45 Uhr durch *g (Diskussion | Beiträge). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

Hallo G,
ich glaube, da gibt es ein kleines Missverständnis. Wehrhafte Demokratie heißt für mich, dass die Demokratie sich gegen ihre Feinde wehrt. Das habe ich in dem Artikel ergänzt. Du legst offensichtlich mehr Wert auf die formalen Sicherungen gegen eine Aushebelung des Grundgesetzes. Mit meinem letzten Satz (Die Handhaben der wehrhaften Demokratie...) wollte ich darauf hinweisen, dass schwierige Entscheidungen sind wenn man eine Partei verbietet oder einer Person die Grundrechte entzieht. Deinen letzten Satz verstehe ich in diesem Zusammenhang nicht. Lässt sich das klären? Shug 18:48, 30. Aug 2004 (CEST)

Bei deinem Satz habe ich nur entfernt die doch eigentlich nur sinnvoll sind, wenn sie absolut gelten. Ich denke die Grundrechte sind auch sinnvoll, wenn sie leicht eingeschränkt sind. Den letzten Satz habe ich intern etwas erläutert. Das Grundgesetz bestimmt unsere politische Ordnung. In ihm ist die Demokratie festgelegt und in ihm sowie in normalen Gesetzen gibt es Bestimmungen, die eine Änderung der FDGO verhindern sollen, diese Regelungen werden von der Exekutive umgesetzt, das ist meiner Meinung nach die streitbare Demokratie. --G 21:45, 30. Aug 2004 (CEST)