Territoriale Besonderheiten in Südwestdeutschland nach 1810
Hier entsteht gerade ein Artikel über ehemalige Exklaven im heutigen Baden-Württemberg.
Die nachfolgende Liste führt Exklaven und Kondominate auf, die zwischen den Vorgängerstaaten Baden-Württembergs nach 1810 existierten. Sie gibt an, welche Umstände zu ihrer Entstehung führten und welchen Änderungen ihr Status seitdem unterworfen war.
Einleitung
Das Gebiet des heutigen Landes Baden-Württemberg war im Mittelalter in Hunderte kleiner und kleinster Territorien aufgeteilt. Neben verschiedenen Herzogtümer, Fürstentümern oder Grafschaften unterschiedlicher Größen bestanden noch eine Vielzahl von Reichsstädten, geistlichen Territorien, Besitzungen der Reichsritterschaft u.v.m. Die Zersplitterung wurde noch weiter durch die Tatsache verstärkt, dass viele Herrschaften kein zusammenhängendes Territorium bildeten, allein Vorderösterreich bestand aus Dutzenden verstreut liegenden Gebietsteilen.
Anfang des 19. Jahrhunderts wurden diese Gebiete infolge der napoleonischen Kriege in mehreren Abschnitten zu größeren Herrschaften zusammengefasst, so dass am Ende im fraglichen Gebiet nur noch die Territorien von Württemberg, Baden und Hohenzollern sowie einige Exklaven Hessen-Darmstadts bestanden.
Die wichtigsten Schritte auf diesem Weg waren:
- der Reichsdeputationshauptschluss von 1803, dessen Maßnahmen in der Mehrzahl bereits 1802 durchgeführt worden waren und durch den die meisten Reichsstädte und geistlichen Gebiete denjenigen Fürsten zugesprochen wurden, die von den französischen Annexionen links des Rheins betroffen waren;[1]
- der Pressburger Friede von 1805, bei dem die vorderösterreichischen Gebiete auf die Verbündeten Frankreichs aufgeteilt wurden;[2]
- die Rheinbundakte von 1806, in dem sich 16 süd- und westdeutsche Fürsten unter der Protektion Frankreichs vom Reich lossagten und zugleich ihr Gebiet auf Kosten der übrigen Fürsten vergrößerten, wobei die damit einhergehende Besetzung reichsritterschaftlicher Gebiete bereits Ende 1805 erfolgt war;[3]
- ein ebenfalls 1806 zwischen Baden und Württemberg abgeschlossener Vertrag über Gebietsaustausche;[4]
- die 1810 auf französische Veranlassung zwischen Hessen, Baden, Württemberg und Bayern vereinbarten Verträge über wechselseitige Gebietsabtretungen.[5][6][7]
Die beteiligten Staaten verfolgten dabei deutlich sichtbar das Ziel, nicht nur große, sondern auch zusammenhängende Gebiete zu schaffen. Beispielsweise tauschte Baden 1806 seine erst kurz zuvor erworbenene Stadt Biberach an der Riß, die nicht mit dem übrigen Staatsgebiet zusammenhing, gegen württembergische Gebiete im Schwarzwald ein, und 1810 trat Württemberg (nicht ganz freiwillig) die Landgrafschaft Nellenburg an Baden ab, wodurch die badischen Besitzungen um den Bodensee herum zu einer geschlossenen Einheit wurden.
Da sich Württemberg und Bayern in ihrem Grenzvertrag auf eine einzige, durchgehende Grenzlinie verständigten und Badens West- und Südgrenze weitgehend durch den Rhein bestimmt war, gab es an diesen Stellen keinerlei wechselseitige Gebietseinschlüsse. Insbesondere Baden- und Württemberg regelten jedoch ihre Grenzangelegenheiten durch den Austausch individueller Herrschaftsrechte, so dass etliche territoriale Besonderheiten bestehen blieben; nach 1810 bestanden im Bereich der südwestdeutschen Staaten noch über 30 Exklaven und, als territoriale Kuriosität, Kondominate. Die meisten dieser Gebietseinheiten bestanden aus einzelnen Dörfern. 1850, als die hohenzollernschen Fürstentümer an Preußen übergingen, wurden diese als Ganzes zu einer preußischen Exklave.
Einige wenige Exklaven und Kondominate wurden im Laufe der folgenden Jahrzehnte durch Verträge der beteiligten Staaten aufgelöst, die meisten blieben bestehen. Durch die Bildung des Landes Baden-Württemberg 1952 entfielen alle Grenzen zwischen Baden, Württemberg und Hohenzollern. Die Zugehörigkeit der Exklaven zum jeweiligen, vormals badischen, württembergischen oder hohenzollerischen Landkreis blieb jedoch zunächst unangetastet, so dass die Verwaltungsgrenzen des neuen Bundeslandes noch lange von den überkommenen historischen Verhältnissen geprägt war. Erst die Kreisreform 1973 beseitigte die meisten dieser Spuren.
Heute besitzt Baden-Württemberg neben der Exklave Büsingen am Hochrhein in der Schweiz noch zwei Exklaven und eine Enklave, die durch den komplizierten Grenzverlauf bei der hessischen Ortschaft Ober-Laudenbach entstehen.
Hessische Exklaven
- Wimpfen (seit 1930 Bad Wimpfen) mit dem Teilort Hohenstadt war bis 1802 Reichsstadt. Durch den Reichsdeputationshauptschluss fiel die Stadt zunächst an Baden[8], das Ritterstift Wimpfen im Tal und der Wormser Hof jedoch an Hessen-Darmstadt[9]. Die Besetzung durch die neuen Herren erfolgte noch vor Abschluss der Verhandlungen im September bzw. Dezember 1802. Eine Auseinandersetzung zwischen Baden und Hessen über die Souveränitätsrechte des Stifts endete mit einem Gebietsaustausch, durch den beide Seiten ihre Neuerwerbungen zusammenfassen konnten. Baden trat Wimpfen und Rechte an Neckarsteinach ab und erhielt dafür einige Orte im Kraichgau und im Kleinen Odenwald. Der Besitzerwechsel wurde am 5. April 1803 in Wimpfen verkündet.[10] Der Besitz Wimpfens erschien Baden verzichtbar, da seine Grenzen zum diesem Zeitpunkt noch weiter westlich lagen. Erst 1805/06 wurde das Umland Wimpfens durch Baden und Württemberg annektiert, und Wimpfen lag fortan als hessische Exklave zwischen diesen Ländern. Nach dem Zweiten Weltkrieg kamen sowohl Hessen als auch der Norden Badens und Württembergs zur Amerikanischen Besatzungszone. Am 26. November 1945 verfügten die Besatzungsbehörden, dass die Stadt fortan vom benachbarten badischen Landkreis Sinsheim verwaltet werden solle. Bei einem Bürgerentscheid 1951 stimmte die Mehrheit der Bevölkerung für einen Wechsel zum ebenfalls benachbarten, württembergischen Landkreis Heilbronn, die Befürworter einer Rückkehr zu Hessen waren in der Minderheit.[11] Das Ergebnis der Abstimmung wurde am 1. Mai 1952 umgesetzt.[12]
- Helmhof: 1223 schenkte König Heinrich VII. Wimpfen Waldbesitz im Forstwald, 13 km nordwestlich der Stadt. Im 18. Jahrhundert entwickelte sich am Waldrand eine kleine Ansiedlung, der Helmhof, der teils auf (Neckar-)Bischofsheimer, teils auf Wimpfener Markung lag. Mit dem Übergang Wimpfens an Hessen wurde der Wimpfener Anteil am Helmhof zu einer hessischen Enklave innerhalb Badens. Gemeinderechtlich noch immer zu Bad Wimpfen gehörend, wechselte der Helmhof mit diesem 1945 in den Landkreis Sinsheim. Der Bürgerentscheid in Bad Wimpfen, der dessen Wechsel in den Landkreis Heilbronn brachte, war mit der Bedingung verknüpft, dass keine neuen Exklaven entstehen durften. Daher wurde der Helmhof zum 1. April 1952 der Stadt Neckarbischofsheim zugeschlagen.[13]
- Finkenhof: Der 12 km nördlich Wimpfens gelegene Finkenhof war im Besitz der Herren von Rossau und ging nach deren Aussterben an deren Lehnsherren, die Kurpfalz. Von dieser wurde er zwischen im 17. Jahrhundert durch das Ritterstift Wimpfen im Tal gekauft, das 1802/03 an Hessen-Darmstadt ging.[10] Der Finkenhof wurde so zu einer von Wimpfen verwalteten Enklave innerhalb Badens. Analog zum Helmhof gelangte der Finkenhof nach dem Landkreiswechsel Bad Wimpfens am 1. April 1952 zur Gemeinde Hochhausen, mit der zusammen er am 1. Januar 1972 nach Haßmersheim eingemeindet wurde.
- Zimmerhöferfeld: Das Zimmerhöferfeld war ein unbewohntes, im Besitz Bad Wimpfens befindliches Flurstück nördlich von Bad Rappenau, das am 1. April 1952 nach Bad Rappenau umgemeindet wurde.
Badische Exklaven
- Schluchtern: Der Ort wurde durch die Herren von Weinsberg 1430 an die Kurpfalz verpfändet, ein Jahr später verkauft. 1803 fiel der Ort kurzzeitig an das Fürstentum Leiningen, von dort 1806 an Baden, während die umliegenden Gebiete an Württemberg gingen, so dass Schluchtern nun eine badische Enklave in Württemberg war. Mehrere Anläufe beider Seiten, den Ort an Württemberg zu übertragen, blieben ohne Ergebnis.[14] Erst nach der Bildung Baden-Württembergs wurde Schluchtern zum 1. April 1956 vom badischen Landkreis Sinsheim an den württembergischen Landkreis Heilbronn übertragen.[15] Am 1. Januar 1970 vereinigte sich Schluchtern mit seinem Nachbarort Großgartach zur neuen Gemeinde Leingarten. Großgartach seinerseits war 1803 gemeinsamer Besitz von Baden und Württemberg geworden, der badische Anteil wurde jedoch 1806 an Württemberg abgetreten.[16]
- Adelsreute gelangte 1134/38 durch eine Schenkung Guntrams, des letzten Herrn von Adelsreute, an das Kloster Salem[17] und mit diesem 1803 an Baden.[8] Ab 1806 war es eine badische Exklave innerhalb Württembergs. Durch Landesgesetz zum 1. Januar 1969 wurde es vom Landkreis Überlingen in den umliegenden Landkreis Ravensburg verlegt[18] und am 1. Oktober 1974 nach Ravensburg eingemeindet[19], seitdem gehört es zur Ortschaft Taldorf.
- Tepfenhard (auch Tepfenhart), westlich von Adelsreute gelegen, gehörte zu den Besitzungen Guntrams, die dieser dem Kloster Salem übergab.[17] Zur Gemeinde Adelsreute gehörend, aber von diesem durch einen 3 km breiten Korridor getrennt, bildete es eine zweite badische Exklave innerhalb Württembergs. Der Eingemeindungsvertrag der Gemeinde Adelsreute legte fest, dass Tepfenhard der Gemeinde Horgenzell zugeschlagen werden sollte,[20] was am 1. Dezember 1974 geschah.
- Büsingen am Hochrhein: Die Gemeinde gehörte einst zur vorderösterreichischen Landgrafschaft Nellenburg. Seit 1535 wurde dort, wie in die übrigen Dörfer der Umgebung, die Vogtei durch eine Schaffhauser Familie ausgeübt. Nach langwierigen Streitigkeiten um die Entführung des Vogts Eberhard Im Thurn verlor Schaffhausen seine Rechte an Büsingen und konnte es im Gegensatz zu den anderen Dörfern des Reiats später nicht in seinen Besitz bringen.[21] Büsingen verblieb daher bei Nellenburg, kam 1805 an Württemberg[22] und 1810 an Baden[23]. Im 20. Jahrhundert schlugen zahlreiche Bemühungen Büsingens, der Schweiz beizutreten, fehl.[24] Büsingen ist daher noch immer eine baden-württembergische Exklave innerhalb der Schweiz, gehört jedoch seit 1967 zum schweizerischen Zollgebiet.[25]
- Verenahöfe (auch Verenahof): Das mit drei Wohngebäuden belegte Gebiet gehörte zur Gemeinde Wiechs am Randen, von der sie aber durch einen 200 bis 300 Meter breiten Streifen getrennt war,[26] und mit dieser zur vorderen Grafschaft Tengen. 1806 fielen deren Souveränitätsrechte an Baden,[27] 1811 erwarb Baden die vollen Eigentumsrechte,[28] so dass der Verenahof ab diesem Zeitpunkt eine badische Exklave innerhalb des Schweizer Kantons Schaffhausen war. 1815 und 1839 scheiterten Schweizer Versuche, den Verenahof zu erlangen.[28] Durch einen 1964 abgeschlossenen Staatsvertrag zwischen Deutschland und der Schweiz, der am 4. Oktober 1967 in Kraft trat, gelangte der Verenahof im Zuge eines Gebietsaustausches an die Schweiz.[29] Heute gehört er zur schweizerischen Gemeinde Büttenhardt.
- Michelbuch ist ein unbewohntes Waldstück zwischen Neckarsteinach und Hirschhorn, das bis 1904 eine badische Enklave innerhalb Hessens bildete. Es wurde im Austausch gegen den hessischen Kondominatsanteil Kürnbach an Hessen abgetreten; aufgrund der damaligen vertraglichen Bestimmungen ist es noch heute ein gemeindefreies Gebiet.
- Ober-Laudenbach: Der Grenzverlauf zwischen Baden-Württemberg und Hessen um den Heppenheimer Stadtteil Ober-Laudenbach herum ist sehr kompliziert. Die den Ort durchquerende Straße gehört zum Gebiet der baden-württembergischen Gemeinde Laudenbach, wodurch der größte Teil Ober-Laudenbachs von Hessen abgetrennt wird und eine Enklave in Baden-Württemberg bildet. Innerhalb dieser Enklave gibt es eine weitere Enklave, die wiederum zu Baden-Württemberg gehört. Ferner besteht südlich des Orts eine kleine baden-württembergische Exklave in Hessen. Der Ursprung dieses kuriosen Grenzverlaufs liegt im Jahr 1485, als Laudenbach an das Bistum Worms verkauft wurde und aus Versehen einige Gebiete vergessen wurden. Diese schlossen sich später dem Amt Lindenfels an und gelangten so 1802 an Hessen, während Laudenbach zugleich an Baden fiel.[30]
- Wangen grenzte im Osten an den württembergischen Ort Jettkofen und war ansonsten von hohenzollerischem Territorium umgeben. Die Gemeinde Wangen wurde durch Landesgesetz zum 1. Januar 1969 vom Landkreis Überlingen in den Landkreis Sigmaringen verlegt[18] und am 1. Dezember 1971 in die Gemeinde Ostrach eingemeindet.[31]
- Dichtenhausen (in Hz) Durch Landesgesetz wurde Dichtenhausen zum 1. Januar 1969 von der Gemeinde Burgweiler (Landkreis Überlingen) abgetrennt und der Gemeinde Ostrach (Landkreis Sigmaringen) zugeordnet.[18]
- Ruchsen? (bis 1846?)
- Schloss Hersberg?
Württembergische Exklaven
- Hohentwiel: Das weitab von den württembergischen Stammlanden gelegene Hegau geriet gegen Ende des 15. Jahrhunderts ins Blickfeld württembergischer Interessen, da es Teil einer möglichen Landbrücke zur Grafschaft Mömpelgard war. 1511 erwarb Herzog Ulrich von den Burgherren, dem Geschlecht der Klingenberg, ein Zugangsrecht auf der den Hegau beherrschenden Festung Hohentwiel. Als Ulrich zwischen 1519 und 1534 aus Württemberg vertrieben wurde, nahm er Zuflucht in der Burg und kaufte diese 1521 vorläufig, 1538 dann endgültig.[32] Die Burg bildete fortan eine isolierte Besitzung Württembergs, die nächstgelegene württembergische Stadt war Tuttlingen. Als Württemberg 1805 die Landgrafschaft Nellenburg erwarb,[22] wurde der Hohentwiel kurzzeitig mit dessen übrigen Besitzungen verbunden. Nellenburg wurde jedoch 1810 an Baden abgetreten,[23] so dass der Hohentwiel danach eine Exklave innerhalb Badens bildete. 1850 wurde die Festungsdomäne der Stadtgemeinde Tuttlingen zugeschlagen.[32] Am 1. Januar 1969 wurde der Ortsteil Hohentwiel durch Landesgesetz von Tuttlingen nach Singen umgemeindet.[18]
- Bruderhof: Der Bruderhof, eine östlich des Hohentwiels gelegene Domäne, wurde mit diesem von Württemberg erworben.[33] Sein Gebiet hing nicht mit dem des Hohentwiels zusammen, so dass er eine zweite württembergische Exklave bildete. Der Bruderhof teilte die weiteren Geschicke des Hohentwiels, wurde jedoch bereits zwei Jahre früher, nämlich durch Landesgesetz vom 4. April 1967 von Tuttlingen nach Singen umgemeindet.[34]
- Deubach mit Sailtheim: Deubach gehörte zum Amt Balbach des Deutschordensgebiets.[35] Mit diesem kam es 1809 an Württemberg. Als Württemberg 1810 seine Anteile an Oberbalbach und Unterbalbach an Baden abtrat,[36] wurde das nördlich davon gelegene Deubach zur württembergischen Enklave innerhalb Badens und gehörte später dem Landkreis Mergentheim an. 1956 sprach sich Deubach bei einer Abstimmung noch für einen Verbleib bei letzterem aus,[37] ließ sich dann am 1. Januar 1972 in die Stadt Königshofen im Landkreis Tauberbischofsheim eingemeinden[38] und trat so in einen "badischen" Landkreis über. Heute ist es ein Ortsteil von Lauda-Königshofen.
- Bowiesen: Der kleine Ort, der 1880 nur 39 Einwohner zählte, gehörte seit 1375 zum Deutschen Orden und war der Gemeinde Bernsfelden im Amt Balbach zugeordnet,[35] mit der er 1809 württembergisch wurde. Bereits zuvor vom Hauptort getrennt, war Bowiesen nun zwischen badischem und bayerischem Gebiet eingeklemmt und gehörte als Exklave dem Oberamt bzw. Landkreis Mergentheim an. Bernsfelden trat am 1. Januar 1972 der Gemeinde Igersheim bei.[39] Seit der Schaffung des Main-Tauber-Kreises 1973 ist Bowiesen nicht länger vom restlichen Landkreisgebiet getrennt, jedoch noch immer vom restlichen Gemeindegebiet.
- Mägerkingen: Am Oberlauf der Lauchert gab es ab 1806 eine württembergische Enklave in hohenzollerischen Gebiet, die aus den drei Gemeinden Mägerkingen, Hausen an der Lauchert und Bronnen (mit Mariaberg) bestand. Während Mägerkingen und Hausen schon spätestens im 15. Jahrhundert württembergischer Streubesitz waren, gehörte Bronnen dem Kloster Mariaberg. Dieses wiederum unterstand dem seit 1750 reichsunmittelbaren Kloster Zwiefalten,[40] dessen Territorium 1802 ebenfalls Württemberg zufiel[41] Grenzten die drei Gemeinden schon zuvor im Westen an Hohenzollern-Hechingen, wurden sie durch den Erwerb der südlich gelegenen freiherrlich-spethschen Herrschaft Gammertingen und der nördlich gelegenen fürstenbergischen Herrschaft Trochtelfingen seitens Hohenzollern-Sigmaringens im Jahr 1806[27] vollständig von hohenzollerischen Besitzungen umschlossen. Sie gehörten fortan dem Oberamt bzw. Landkreis Reutlingen an. Am 1. Januar 1972 ließ sich Hausen nach Trochtelfingen eingemeinden,[42] das zugleich dem Landkreis Reutlingen zugeordnet wurde.[43] Am 1. Januar 1975 wurde auch Mägerkingen Ortsteil von Trochtelfingen.[44] Bronnen wechselte bei der Kreisreform 1973 in den neuen Landkreis Sigmaringen und wurde am 1. Januar 1975 nach Gammertingen eingemeindet.[45]
- Wirnsweiler: Der aus zwei Höfen bestehende Ort mit 16 Einwohnern (1923) gehörte zur Gemeinde und gleichnamigen Grafschaft Friedberg. Durch einen Vertrag von 1708 trat die Grafschaft Forstrechte und das Grundeigentum rund um Wirnsweiler an das salemische Amt Ostrach ab, behielt jedoch die Gerichtsbarkeit über Wirnsweiler, wodurch der Ort in eine Insellage geriet. 1785 wurde die Grafschaft an die Fürsten von Thurn und Taxis verkauft.[46] Diese erhielten durch den Reichsdeputationshauptschluss noch das Amt Ostrach hinzu,[47] 1806 jedoch wurde ihr Besitz aufgeteilt: Hohenzollern-Sigmaringen erhielt Ostrach, Württemberg den übrigen in Oberschwaben gelegenen Besitz.[27] Wirnsweiler wurde so zur württembergischen Enklave in Hohenzollern. Heute gehört es zur Gemeinde Ostrach.
Hohenzollerische Exklaven
- Thalheim: Der Ort gehörte zur Grafschaft Sigmaringen, mit der 1535 die Grafen von Hohenzollern belehnt wurden.[48][49] In der Folge verblieb es bei diesen, während das umliegende fürstenbergische Gebiet 1806 an Baden fiel.[27] Dadurch bildete Thalheim eine in Baden gelegene Exklave, bis die umliegenden Gemeinden, darunter Leibertingen, 1973 zum neuen Landkreis Sigmaringen kamen. Am 1. Januar 1975 wurde Thalheim nach Leibertingen eingemeindet.[50]
- Thiergarten (in B)
- Igelswies (in B)
- Tautenbronn (in B)
- Mühlhausen (in B) Durch Landesgesetz wurde Mühlhausen zum 1. Januar 1969 von der Gemeinde Selgetsweiler (Landkreis Sigmaringen) abgetrennt und der Gemeinde Herdwangen (Landkreis Überlingen) zugeordnet.[18] Mit diesem kam es während der Kreisreform zurück zum Landkreis Sigmaringen und ist heute Bestandteil der Gemeinde Herdwangen-Schönach.
- Wilflingen: Der Ort war seit ca. 1300 im Besitz der Grafen von Zollern, nach dessen Erbteilung gehörte es zur Linie Hohenzollern-Hechingen[51]. Bereits zuvor außerhalb des geschlossenen hohenzollerischen Gebiets gelegen, war es ab 1805 vollständig von württembergischen Besitzungen umschlossen. Zum 1. Januar 1969 wurde die Gemeinde Wilflingen durch Landesgesetz vom Landkreis Hechingen in den sie umgebenden Landkreis Rottweil verlegt[18] und am 1. Januar 1974 nach Wellendingen eingemeindet.[52]
- Beuron / Bärenthal: Die beiden einst im Besitz des Klosters Beuron befindlichen Gemeinden wurden 1803 dem Fürstentum Hohenzollern-Sigmaringen zugeschlagen[53] und bildeten fortan eine zwischen Baden und Württemberg gelegene hohenzollerische Exklave. Beuron erhielt durch die Kreisreform 1973 eine Verbindung zum Rest des Landkreises Sigmaringen, während Bärenthal dem Landkreis Tuttlingen zugeschlagen wurde.
- Langenenslingen mit Billafingen (in W)
- Achberg: Die Herrschaft Achberg gelangte 1691 an den Deutschen Orden. Von dort fiel sie 1806 an Hohenzollern-Sigmaringen[54] und wurde so zu einer hohenzollerischen Exklave zwischen Bayern und Württemberg. Zum 1. Januar 1969 wurde die Gemeinde Achberg durch Landesgesetz vom Landkreis Sigmaringen in den benachbarten württembergischen Landkreis Wangen verlegt[18].
Kondominate
- Kürnbach wurde zunächst durch die Herren von Sternenfels beherrscht, die Lehnsleute der Grafen von Katzenelnbogen waren. Ein Teil des Dorfs wurde um 1320 an Württemberg verpfändet, die übrigen Teile wurden an die Landgrafen von Hessen vererbt, deren darmstädtische Linie ihren Teil 1598 einzog. 1810 gelangte der württembergische Anteil am Dorf im Zuge eines Gebietsaustausches an Baden.[55] Kürnbach war somit ein badisch-hessisches Kondominat, das an Württemberg grenzte. 1905 gab Hessen-Darmstadt seinen Gebietsanteil im Austausch gegen die badische Enklave Michelbuch auf.[56]
- Widdern: Das Städtchen wurde im Mittelalter durch eine Gemeinschaft von Ganerben beherrscht, deren Besitz sich sehr stark zersplitterte. Württemberg erlangte erstmals 1504 infolge des Landshuter Erbfolgekriegs Besitz in der Stadt. 1675 gehörten dem Bischof von Würzburg 192/512 der Stadt, Württemberg 114/512, den Herren von Gemmingen 110/512 und den Herren von Züllenhardt 96/512.[57] Der würzburgische Anteil gelangte 1803 an die Fürsten von Löwenstein-Wertheim,[58] 1806 an Baden.[27] Die ritterschaftlichen Besitzungen wurden, da Widdern nun an der Grenze zwischen Baden und Württemberg lag, nach den Bestimmungen der Rheinbundakte zwischen diesen aufgeteilt.[59] Man einigte sich auf eine Besitzteilung entlang des Flusses Kessach, der hier in die Jagst mündet, so dass sich Baden und Württemberg fortan im Verhältnis 19:13 den Besitz Widderns teilten.[57] Das Kondominat wurde am 1. Mai 1846 beendet. Durch Staatsvertrag trat Baden seine Kondominatsanteile an Widdern und Edelfingen sowie einige kleinere Gebietsanteile an Württemberg ab und erhielt dafür die Orte Korb, Dippach, Hagenbach, Unterkessach und das Schlossgut Hersberg.[60]
- Edelfingen: In Edelfingen entwickelte sich eine Ganerbschaft, an der 1639 der Deutsche Orden 5/8, die Herren von Hatzfeld 2/8 und die von Adelsheim 1/8 besaßen. Der Deutschordensbesitz gelangte 1809 an Württemberg, so dass Edelfingen an die Grenze zwischen Baden und Württemberg gelangte. Wie im Falle Widderns wurde der ritterschaftliche Besitz zwischen beiden geteilt, wobei Baden den adelsheimischen Anteil, also 1/8, erhielt.[35] Baden trat seinen Kondominatsanteil zusammen mit dem an Widdern 1846 an Württemberg ab.[60]
- Bernbrunn: Bereits im 14. Jahrhundert war der Weiler im geteilten Besitz mehrerer Herren, ab etwa 1700 gehörten vier Höfe zum pfälzischen Amt Mosbach, zwei zur Deutschordens-Kommende Horneck.[61] Der pfälzische Anteil gelangte 1803 zunächst an das Fürstentum Leiningen[62], dann 1806 an Baden.[27]. Der Deutschordens-Anteil gelangte mit der Kommende Horneck 1806 an Württemberg, so dass Bernbrunn nun ein badisch-württembergisches Kondominat an der Landesgrenze war. 1808 bestätigten die beiden Staaten diesen Zustand nochmals.[63] Spätere Versuche, den Zustand zu beenden, waren erfolglos,[61] bis sich die Bewohner 1955 mehrheitlich für einen Anschluss an die vormals württembergische Nachbargemeinde Höchstberg aussprachen, die 1962 vollzogen wurde.[64] Am 1. Januar 1975 wurde Höchstberg mit Bernbrunn in die Stadt Gundelsheim eingemeindet.[65]
- Warmtal Kondominat?
- Burgau (Kondominat Hz/W in W)
Weitere Besonderheiten
- Bodensee: Anrainer des Bodensees sind neben Baden-Württemberg auch Bayern sowie die Schweiz und Österreich. Der Verlauf der Staatsgrenzen auf dem See ist weitgehend unbestimmt. Festgelegte Grenzen auf der Seeoberfläche gibt es nur im Untersee sowie im Uferbereich von Konstanz; entsprechende Verträge wurden zwischen Baden und der Schweiz 1854[66] bzw. 1878[67] abgeschlossen und vom Deutschen Reich anerkannt.[68] Über den Grenzverlauf auf dem Obersee existieren keine derartigen Vereinbarungen.
- Tägermoos: Das Tägermoos liegt unmittelbar westlich von Konstanz und gehört zum Schweizer Staatsgebiet, ist jedoch eine Gemarkung der deutschen Stadt Konstanz. Die Stadt übt bestimmte Verwaltungsaufgaben im Tägermoos nach Maßgabe des thurgauischen Gemeinderechts aus, andere werden durch die benachbarte schweizer Gemeinde Tägerwilen ausgeübt. Der Status entstand dadurch, dass Konstanz von alters her Grundbesitz und Niedergerichtsbarkeit ausübte, der Thurgau jedoch die Hochgerichtsbarkeit, so dass das Gebiet staatsrechtlich zur Schweiz kam.[69] Der noch heute gültige Status des Tägermoos wurde 1831 durch einen Staatsvertrag fixiert.[70]
- Jettkofen: Der nördlich von Ostrach gelegene Weiler war durch einen wenige Meter breiten Streifen mit dem Territorium Württembergs verbunden und daher eigentlich keine Exklave, auch wenn sämtliche Straßenverbindungen nach Württemberg durch hohenzollerisches Gebiet verliefen. Jettkofen grenzte im Westen an die badische Exklave Wangen, war im Norden mit Württemberg verbunden und ansonsten von Hohenzollern umgeben. Auf badischen Landkarten des 19. Jahrhunderts wurde Jettkofen fälschlicherweise als Exklave eingezeichnet; dieser Fehler wurde in anderen Kartenwerken bisweilen übernommen.[71] Am 1. Januar 1973 wurde Jettkofen Bestandteil des neuen Landkreises Sigmaringen, und am 1. Januar 1975 wurde es nach Ostrach eingemeindet.[72]
- Moosbronn: geteilter Ort, zwei Gemeinden
- Bahnhöfe: Basel Badischer Bahnhof, Schaffhausen, Jestetten, Konstanz?
- Rhinau (gemeindefreies Gebiet)
Quellen
- ↑ Wortlaut des Reichsdeputationshauptschlusses (1803)
- ↑ Wortlaut des Pressburger Friedensvertrags (1805)
- ↑ Wortlaut der Rheinbundakte (1806)
- ↑ Wortlaut des Tauschvertrags zwischen Württemberg und Baden von 1806
- ↑ Wortlaut des Grenzvertrags zwischen Württemberg und Baden von 1810
- ↑ Wortlaut des Grenzvertrags zwischen Baden und Hessen von 1810
- ↑ Wortlaut des Grenzvertrags zwischen Bayern und Württemberg von 1810
- ↑ a b Paragraph 5 des Reichsdeputationshauptschlusses
- ↑ Paragraph 7 des Reichsdeputationshauptschlusses
- ↑ a b Erich Scheible: Die Geschichte der hessischen Exklave Wimpfen, Band 1: 1802 bis 1836. Bad Wimpfen, Verein "Alt Wimpfen" (Hrsg.), 2004
- ↑ Böttger, Annemieke: Baden, Hessen oder Württemberg? Bad Wimpfen, die Stadt, um die drei Länder warben. – In: Schönes Schwaben, 16/17, 2002 (4), Seiten 48–51
- ↑ Gesetz Nr. 3044 vom 23. April 1952, Regierungsblatt der Regierung Württemberg-Baden 1952, Seite 45
- ↑ http://www.neckarbischofsheim.de/html/helmhof.html
- ↑ Geschichte von Schluchtern
- ↑ Gesetzblatt für Baden-Württemberg 1956, Seite 7
- ↑ Artikel 5 des Tauschvertrags von 1806
- ↑ a b http://www.ravensburg.de/pdf/taldorf_broschuere-komprimiert2(1).pdf
- ↑ a b c d e f g Gesetzblatt für Baden-Württemberg 1968, Seite 147
- ↑ Gemeinsames Amtsblatt für Baden-Württemberg 1974, Seite 804
- ↑ http://www.ravensburg.de/pdf/S-0-14.pdf
- ↑ http://www.buesingen.de/buesingeneinst/imthurn.html
- ↑ a b Artikel 8 des Pressburger Friedens
- ↑ a b Artikel II des Grenzvertrags von 1810
- ↑ http://www.buesingen.de/buesingeneinst/nicht.ch.html
- ↑ Staatsvertrag über die Einbeziehung Büsingens in das schweizerische Zollgebiet
- ↑ http://home.pages.at/maxifant/Frames/ver.htm
- ↑ a b c d e f Artikel 24 der Rheinbundakte
- ↑ a b http://www.mypage.bluewin.ch/schule-buettenhardt/unser_dorf.htm
- ↑ Vertrag zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Bundesrepublik Deutschland über die Bereinigung der Grenze im Abschnitt Konstanz–Neuhausen am Rheinfall, der Verenahof ist das in Artikel 1, Absatz 2(e) erwähnte Gebiet.
- ↑ http://domfree.de/wernerschaab/Homepage/Woichwohne/kleinstaaterei.html
- ↑ Gemeinsames Amtsblatt für Baden-Württemberg 1972, Seite 37
- ↑ a b http://www.historisches-wuerttemberg.de/burgen/hohentw/hohentw.htm
- ↑ Beschreibung des Oberamts Tuttlingen, 1879
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- ↑ Artikel III, Punkt 8 des Vertrags von 1810
- ↑ Der Kreis Mergentheim, Konrad-Theiss-Verlag, 1966
- ↑ Gemeinsames Amtsblatt für Baden-Württemberg 1972, Seite 106
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- ↑ Beschreibung des Oberamts Reutlingen, 1893
- ↑ Paragraph 6 des Reichsdeputationshauptschlusses
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- ↑ Gesetzblatt für Baden-Württemberg 1974, Seite 248 (Gemeindereformgesetz, Paragraph 96)
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- ↑ Beschreibung des Oberamts Riedlingen, 1923
- ↑ Paragraph 13 des Reichsdeputationshauptschlusses
- ↑ http://www.thalheim-online.de/otth.htm
- ↑ http://www.lpb.bwue.de/publikat/szpl23g.htm
- ↑ Gemeinsames Amtsblatt für Baden-Württemberg 1974, Seite 803
- ↑ http://www.wellendingen.de/wDeutsch/Wellendingen/Geschichte/wilflingen.asp
- ↑ Gemeinsames Amtsblatt für Baden-Württemberg 1973, Seite 869
- ↑ Paragraph 10 des Reichshauptdeputationsschlusses
- ↑ Artikel 23 der Rheinbundakte
- ↑ Artikel III, Punkt 7 des Grenzvertrags von 1810
- ↑ http://www.bahnbruecken.de/ortsverzeichniskarlsruhe.html#Kürnbach
- ↑ a b Beschreibung des Oberamts Neckarsulm, 1881
- ↑ Paragraph 14 des Reichsdeputationshauptschlusses
- ↑ Artikel 25 der Rheinbundakte
- ↑ a b Regierungsblatt für das Königreich Württemberg 1846, Seiten 127 und 247; der Vertrag wurde bereits am 28. Juni 1843 abgeschlossen, aber erst 1846 vollzogen.
- ↑ a b http://home.hst.net/~gsuntergriesheim/bernbrunn.htm
- ↑ Paragraph 20 des Reichsdeputationshauptschlusses
- ↑ Territorial-Berichtigungs-Vertrag zwischen dem Königreich Würtemberg und dem Großherzogthum Baden, Artikel VIII, Punkt f
- ↑ Wikipedia-Artikel Höchstberg (Gundelsheim)
- ↑ Gemeinsames Amtsblatt für Baden-Württemberg 1974, Seite 794
- ↑ Vertrag vom 20./31. Oktober 1854 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Grossherzogtum Baden betreffend Grenzbereinigung
- ↑ Übereinkunft vom 28. April 1878 zwischen der Schweiz und dem Grossherzogtum Baden wegen Regulierung der Grenze bei Konstanz
- ↑ Übereinkunft vom 24. Juni 1879 zwischen der Schweiz und dem Deutschen Reiche wegen Regulierung der Grenze bei Konstanz
- ↑ Wikipedia-Artikel Tägermoos
- ↑ Übereinkunft zwischen dem Grossherzogtum Baden und dem Kanton Thurgau betreffend die Grenzberichtigung bei Konstanz vom 28. März 1831 auf Wikisource
- ↑ Grenzsteinmuseum Ostrach
- ↑ Gemeinsames Amtsblatt für Baden-Württemberg 1974, Seite 808