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Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

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Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wurde am 1. Mai 2002 als Nachfolgerinstitution des BAKred (ehemaliges Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen), des BAWe (Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel) und des BAV (Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen) auf der Grundlage des "Gesetzes über die integrierte Finanzdienstleistungsaufsicht" (FinDAG) vom 22. April 2002 gegründet.

Mit der Gründung der BaFin gibt es in Deutschland erstmals eine einheitliche staatliche Aufsicht für alle Bereiche des Finanzwesens (Allfinanzaufsicht), dazu zählen Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute, Versicherungsunternehmen und Wertpapierhandelsunternehmen.

Die Verflechtungen auf den Kapitalmärkten und die damit verbundenen Risiken sollen dadurch besser erfassbar und handhabbar werden. Die Bundesanstalt soll so einen Beitrag zur Stabilität und Wettbewerbsfähigkeit des Finanzplatzes Deutschland leisten.

Die BaFin unterliegt der Rechts- und Fachaufsicht des Bundesministeriums der Finanzen. Sie ist eine bundesunmittelbare, rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts mit ihrem Hauptsitz in der Bundesstadt Bonn und einem weiteren Dienstsitz in Frankfurt am Main.

Die BaFin beschäftigt rund 1.500 Mitarbeiter und wird vollständig durch Gebühren und Umlagen der beaufsichtigten Institute und Unternehmen finanziert; sie ist damit unabhängig vom Bundesetat.

Von der BaFin werden etwa 2.400 Kreditinstitute, ca. 800 Finanzdienstleistungsinstitute und ca. 700 Versicherungen sowie der gesamte Wertpapierhandel beaufsichtigt. (Stand: April 2004).

Seit Mitte 2003 ist die BaFin darüberhinaus für das Kontenabrufverfahren also die Abfragemöglichkeit von Kontenstammdaten für Strafverfolgungsbehörden (Kontenevidenzzentrale) zuständig.

Organisation

Die BaFin wird von einem fünfköpfigen Gremium geleitet. Der Präsident, derzeit Jochen Sanio, wird von einem Vizepräsidenten, derzeit Karl-Burkhard Caspari, vertreten. Diesen sind drei Erste Direktoren für die Bereiche Bankenaufsicht, Versicherungsaufsicht und Wertpapieraufsicht unterstellt. Den Mitgliedern des Leitungsgremiums sind die einzelnen Fachabteilungen nachgelagert.

Es gibt drei Querschnittsabteilungen und eine Zentralverwaltung.

Ziele

Oberziel ist die Sicherung der Funktionsfähigkeit des gesamten Finanzsektors.

Unterziele sind dabei:

  • Gewährleistung der Solvenz von Banken, Versicherungen und Finanzdienstleistungsinstituten
  • Schutz der Anleger bzw. der Kunden

Einzelne Aufgaben

Die Aufgaben der BaFin liegen in den folgenden Bereichen (Drei-Säulen-Struktur):

Säule 1: Bankenaufsicht

Neben eigenen Prüfungen werden durch die Deutsche Bundesbank, §7 KWG und außerdem durch Wirtschaftsprüfer weitere Prüfungen durchgeführt.

Ziele der Aufsicht sind:

Neben monatlichen Kurzbilanzen (Monatsausweisen) sind von den Kreditinstituten Meldungen zu Groß- und Millionenkredite zu bestimmten Terminen abzugeben. Diese werden von der BaFin in enger Zusammenarbeit mit der Bundesbank ausgewertet.

Weit reichende Befugnisse sind der Bafin gegeben im §§46, 46a KWG.

Säule 2: Versicherungsaufsicht

Hier wird die Erfüllbarkeit der Verpflichtungen aus Versicherungsverträgen auf Grundlage des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) überwacht. Gegenstand der Aufsicht sind:

  • Erstversicherungsunternehmen (§ 1 VAG)
  • Rückversicherungsunternehmen (§ 119 VAG)
  • Holdinggesellschaften (§ 1 b VAG)
  • Der Sicherungsfonds (§ 124 VAG)
  • Pensionsfonds (§ 112 VAG).

Erstversicherungsunternehmen sind auch Pensionskassen und Sterbekassen.

Die Aufsicht erfolgt insbesondere durch Überwachung der Bedeckung des Sicherungsvermögens, der Solvabilität und der Gesetze, die im übrigen für den Betrieb des Versicherungsgeschäfts gelten.

Säule 3: Wertpapieraufsicht und Assetmanagement

Das Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel (BAWe) ist eine der Institutionen, die in der BaFin aufgegangen sind. Das BaWe wurde 1995 gegründet, als Insiderhandel und Front-Running auch gesetzlich untersagt wurden. Banken meldeten seit 1995 dem BaWe (und der Nachfolgeorganisation BaFin) alle Wertpapierkäufe sowie -verkäufe. Die BaFin erhält außerdem jede Ad-hoc Meldung. Aufgrund der vorliegenden Daten versuchen Mitarbeiter der BaFin alle Mißbrauchsfälle im Wertpapierhandel aufzudecken (Insiderüberwachung).

Ziel ist es die Funktionsfähigkeit der deutschen Märkte für Wertpapiere und Derivate nach dem Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) zu gewährleisten.

Dies erfolgt durch:

  • Bekämpfung von Insidergeschäften
  • Überwachung der Ad-hoc-Publizität
  • Überwachung des Bereiches Directors' Dealings, also Wertpapiergeschäfte von Mitgliedern der Geschäftsführung eines Unternehmens in Aktien dieses Unternehmens
  • Verfolgung von Kurs- und Marktpreismanipulation
  • Schaffung von Markttransparenz durch Veröffentlichung von bedeutenden Stimmrechtsanteilen
  • Sie ist auch die zentrale Hinterlegungsstelle für die Wertpapierverkaufsprospekte
  • Seit 2002 werden außerdem Unternehmensübernahmen bei börsennotierten Unternehmen überwacht.

Geschichte

Im März 2004 wurde durch das Prüfungsamt des Bundes Koblenz festgestellt, dass das interne Kontrollsystem der Behörde unzureichend ist[1]. 2006 wurde durch den Bundesrechnungshof die Veruntreuung von über vier Millionen Euro entdeckt. Der Leiter der Beschaffung von Informationstechnologie hatte mittels Scheinrechnungen des Unternehmens eines Bekanntes die Gelder erhalten. Gutachten von PricewaterhouseCoopers und der Innenrevision der BaFin erklärten, dass die Vorgaben der Bundesregierung zur Korruptionsprävention nicht umgesetzt worden waren. [2].

Fußnoten

  1. Handelsblatt, 14. Sept. 2006, S. 25
  2. Handelsblatt, 14. Sept. 2006, S. 24-25