Carl Böhret
Carl Böhret (* 1933) ist ein deutscher Politikwissenschaftler.
Böhret studierte nach einer Mechanikerlehre von 1958 - 1962 Politikwissenschaften und Wirtschaftswissenschaften an der FU Berlin. Im Jahr 1965 erfolgte die Promotion zum Dr. rer.pol., nach einjährigem Forschungsaufenthalt an der Brookings-Institution in Washington D.C. habilitierte er sich 1970 an der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät der FU Berlin für das Fach Politikwissenschaft.1970/1971 war Böhret Leiter der Hauptabteilung "Planung und Koordination" beim Vorstand der AUDI NSU Aktiengesellschaft.
Von 1971 bis 1974 war Böhret ordentlicher Professor für Politikwissenschaft, insbesondere Politische Wirtschaftslehre an der FU Berlin. Im Jahr 1975 erfolgte die Berufung für den Lehrstuhl für Politikwissenschaften an die Deutsche Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer, deren Rektor er von 1989-1991 war.
Daneben war Böhret von 1984 bis 1988 Geschäftsführender Direktor des Deutschen Forschungsinstitutes für öffentliche Verwaltung. Seit 1996 ist Carl Böhret wissenschaftlicher Leiter der Wissenschaftlichen Dokumentations- und Transferstelle für Verwaltungsmodernisierung in den Ländern (WiDuT). Zudem war er u.a. 1983-1985 stellvertretender Vorsitzender der Deutschen Vereinigung für Politikwissenschaft (DVPW) und Wissenschaftlicher Leiter der Verwaltungsmodernisierungskommission Rheinland-Pfalz von 1994 bis 1999. Im Jahre 2004 erhielt Böhret den Wissenschaftspreis des Stifterverbandes der Leibniz-Gemeinschaft.
Seine Forschungsschwerpunkte reichen von der politischen Theoriebildung über die Regierungslehre, die Staatsreform und Verwaltungsmodernisierung bis zur Policy Analyse und Folgentheorie. Das besondere Kennzeichen der Forschungsergebnisse Carl Böhrets besteht auch in ihrer expliziten Praxisorientierung. Dazu zählt insbesondere das im Auftrag der Bundesregierung erstellte Handbuch der Gesetzesfolgenabschätzung, das erstmalig die zum Großteil an der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer entwickelten Methoden einer folgenorientierten Gesetzgebung bündelt.