Candidatus
Candidatus (abgekürzt cand.) bezeichnet Studierende höheren Semesters, die sich kurz vor oder in Abschlussprüfungen befinden, oder je nach Universität oder Studienfach (z.B. evangelische Theologie) auch Studierende nach bestandener Zwischenprüfung.
Das Kürzel wird von traditionsbewussten Studenten im hochschulinternen Gebrauch dem Namen in Verbindung mit der Fachabkürzung vorangestellt, stellt aber in Deutschland keinen akademischen Grad dar.
Da im Ausland teilweise auch für Zwischenprüfungen akademische Grade verliehen werden, wird der Candidatus international (z.B. in Belgien) auch als solcher vergeben. In skandinavischen Ländern ist der Candidatus ein dem Magister-, Master- und Diplomgrad vergleichbarer Abschluss.
Da nach deutschem Recht auch die Bezeichnungen ausländischer Grade geschützt sind, kann die Führung des Kürzels cand. außerhalb der Hochschule womöglich rechtlich problematisch sein.
Beispiele
- cand. geogr. - Geograph
- cand. oec. - Wirtschaftswissenschaftler
- cand. rer. pol. - Politik- und Wirtschaftswissenschaftler
- cand. math. - Mathematiker
- cand. stat. - Statistiker
- cand. phil. - Geisteswissenschaftler
- cand. chem. - Chemiker/in
- cand. phys. - Physiker
- cand. inf. (oder cand. inform.) - Informatiker
- cand. jur. (oder iur.) - Jurist.
- cand. ing. - Ingenieur.
- cand. el. Elektrotechnik-Ingenieur
- cand. mach. - Maschinenbau-Ingenieur
- cand. fmt. - Fahrzeug- und Motorentechnik-Ingenieur
- cand. arch. - Architekt
- cand. med. - Mediziner nach dem Bestehen des ersten Abschnitts der ärztlichen Prüfung (früher Physikum)
- cand. paed. - Pädagoge
- cand. psych. - Psychologe
- cand. min. - Mineraloge
- can.theol. - evangelische Theologie nach der Zwischenprüfung
Schon im antiken Rom wurde der Bewerber um ein Amt als candidatus bezeichnet.