Aktie

Eine Aktie ist ein Wertpapier und verbrieft den Anteil an einer Gesellschaft (auch Anteilsschein). In Deutschland werden diese Gesellschaften als Aktiengesellschaft (AG) oder Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) bezeichnet. Im deutschen Aktiengesetz (AktG) wird der Begriff der Aktie in dreifacher Weise verwendet:
- die Aktie als Bruchteil des Grundkapitals (§ 1 Abs. 2 AktG)
- die Aktie als Mitgliedschaft, die die gesamten Rechte und Pflichten des Aktionärs gegenüber der Gesellschaft umfasst (etwa §§ 11, 12, 64 AktG)
- die Aktie als Wertpapier
Bedeutung
Bei der Gründung einer AG wird festgelegt, in wieviele Aktien das Grundkapital aufgeteilt wird. Diese Aktien können dann in einem Buch verbrieft sein oder als effektive Stücke gedruckt und herausgegeben werden. Die Herausgabe von Aktien bezeichnet man als Emission. Eine weitere Emission ist auch im Rahmen einer Kapitalerhöhung möglich.
Der Anteil einer Aktie am Unternehmen kann als Nennwert angegeben werden, also z.B. „50 €“. Er beträgt dann 50 € am Grundkapital. Bei der nennwertlosen Aktie (Quotenaktie oder Stückaktie) entspricht der Anteil am Grundkapital dem Anteil an den Aktien. Bei 1.000 Aktien und 200.000 € Grundkapital entspricht eine Aktie also einem Anteil von 1/1.000 am Grundkapital und damit am Unternehmen. Der theoretische Nennwert wäre 200 €.
Der Buchwert einer Aktie berechnet sich wie folgt: Buchwert pro Aktie = (Eigenkapital/Grundkapital) * Nennwert pro Aktie
Als Aktiensplit wird die Aufteilung der Aktien in solche mit kleinerem Nennwert bezeichnet.
Das Unternehmen kann die Aktionäre über Dividenden am Gewinn des Unternehmens beteiligen. Die Dividende ist eine pro Aktie geleistete Zahlung an die Besitzer der Aktien. Die Höhe der Dividende wird vom Vorstand vorgeschlagen (Gewinnverwendungsvorschlag) und von der Hauptversammlung des Unternehmens beschlossen.
Als Anlageprodukt sind Aktien aber nicht nur wegen der Dividende interessant. Größere Renditechancen bieten oft Kurssteigerungen der Aktie. Wird eine Aktie vor Ablauf einer einjährigen Spekulationsfrist verkauft, ist der Kursgewinn in Deutschland als Gewinn aus privaten Veräußerungsgeschäften einkommensteuerpflichtig.
Ein Investment in Aktien ist grundsätzlich mit dem Risiko des Totalverlustes des eingesetzten Kapitals behaftet.
Aktien können an einer Wertpapierbörse oder außerbörslich gehandelt werden.
Aktiengattungen
Das moderne Aktienrecht überlässt es dem Unternehmen, alle Aktionäre gleich zu behandeln (Prinzip der Einheitsaktie) oder an verschiedene Aktionäre unterschiedliche Arten von Aktien auszugeben.
Man unterscheidet dabei insbesondere Stammaktien und Vorzugsaktien. Die häufigsten Vorzugsaktien, die Dividendenvorzugsaktien, haben im Gegensatz zu den Stammaktien kein Stimmrecht. Allerdings besitzen sie einen „Vorzug“, in der Regel eine höhere Dividende und einen Nachzahlungsanspruch bei Dividendenausfall.
Des Weiteren werden Aktien nach ihrer Übertragbarkeit in Inhaberaktien, Namensaktien und vinkulierte Namensaktien unterschieden. Inhaberaktien lauten auf den jeweiligen Inhaber, d. h. derjenige der die Aktie in Händen hält, kann die Rechte daraus geltend machen. Die Übertragung erfolgt durch Einigung und Übergabe. Namensaktien lauten auf den Namen des Berechtigten, der im Aktienregister (vor der Reform im Jahr 2001 Aktienbuch genannt) eingetragen ist. Nur dieser oder eine weitere berechtigte Person können die Rechte aus der Aktie geltend machen. Die Übertragung erfolgt durch Einigung, Übergabe der indossierten Aktie und Eintragung im Aktienbuch. Das Unternehmen kennt dann seine Aktionäre und ihre Anteile. Zwingend vorgeschrieben ist die Verwendung von Namensaktien in Deutschland zum Beispiel bei Luftverkehrsgesellschaften (z. B. Lufthansa AG). Vinkulierte Namensaktien lauten auf einen bestimmten Berechtigten. Nur dieser kann die Rechte aus der Aktie geltend machen. Die Übertragung erfolgt durch Einigung, Übergabe der indossierten Aktie, Zustimmung des Vorstandes und Eintragung im Aktienbuch. Die Vinkulierung von Namensaktien wird üblicherweise eingesetzt, um unerwünschte Aktionäre (beispielsweise Konkurrenten oder außerhalb der Familie befindliche Personen) vom Kauf der Aktien auszuschließen (vgl. dazu auch Kux). Der Kauf (bzw. Verkauf) dieser Aktien ist an bestimmte Bedingungen, normalerweise die Zustimmung der Gesellschaft gebunden. Für Unternehmen, deren Aktien an einer Börse gehandelt werden, hat sich die Vinkulierung in den letzten Jahren jedoch als rechtlich problematisch erwiesen, da der öffentliche Handel einen Widerspruch zu dem mit der Vinkulierung ausgedrückten Wunsch nach Kontrolle über die Aktionärsstruktur darstellt. Durch eine Globalzustimmung muss das Unternehmen nicht jedem einzelnen Geschäft zustimmen.
Zusätzlich kann zwischen jungen Aktien und alten Aktien unterschieden werden. Die junge Aktie wird infolge einer Kapitalerhöhung einer Aktiengesellschaft angeboten. Sie wird bis zur vollen Dividendenberechtigung von den alten Aktien getrennt notiert. Danach gilt sie als „gleichgestellt“.
Es ist rechtlich möglich, verschiedene Formen der Aktie zu mischen und beispielsweise Stammaktien als vinkulierte Namensaktien zu emittieren, und gleichzeitig Vorzugsaktien in Form von Inhaberaktien auszugeben.
Sollen nur neue Aktien eines Geschäftsbereiches emittiert werden, so bietet sich der tracking stock an.
Des Weiteren gibt es den Zwischenschein, der an Stelle der Aktien vor Druck ausgegeben wird.
Aktienemission
Als Aktienemission wird die Ausgabe beziehungsweise Emission von Aktien und ihre Unterbringung bei einer möglichst großen Gruppe von interessierten Anlegern bezeichnet. Das Unternehmen, das die Aktien ausgibt, wird im Emissionsverfahren auch Emittent genannt. Nachdem die Papiere (Aktien) geschaffen wurden, müssen diese dann platziert werden. Dies geschieht meist unter Vermittlung einer Investmentbank, die für ihre Dienstleistungen einen prozentualen Anteil des Emissionserlöses erhält.
Mit der Platzierung ist insbesondere der Verkauf an eine Vielzahl von Käufern gemeint. Allerdings ist die Schaffung neuer Aktien nur in den folgenden drei Situationen möglich:
- bei der Neugründung einer Aktiengesellschaft,
- bei der Umwandlung einer Gesellschaft anderer Rechtsform in eine Aktiengesellschaft und
- bei der Ausgabe junger Aktien im Rahmen einer Kapitalerhöhung.
Schaffung und Platzierung können damit unter Umständen zeitlich stark auseinanderfallen, nämlich dann, wenn die Aktien nach ihrer Schaffung von einem oder mehreren Großaktionären übernommen und damit gerade nicht an einen größeren Anlegerkreis verkauft werden. Zu der Preisermittlung gibt es verschiedene Verfahren: Festpreisverfahren, Auktionsverfahren (Amerikanisches und Holländisches) und das Bookbuildingverfahren.
Geschichte


Der Name Wertpapier stammt daher, dass Aktien früher als effektive Stücke ausgegeben wurden, d.h. eine Urkunde, auf der z.B. Nominalwert oder Stückzahl angegeben waren.
Heute besitzen Anteilseigner die Aktien i.d.R. aus Kostengründen nicht mehr als einzelne Urkunden, sondern lassen die Aktien von einer Bank in einem Depot verwalten. Auch bei den Depotbanken liegen meist keine effektiven Stücke vor, sondern es wird nur ein Anteil an einem einzigen effektiven Stück verwaltet, das meist bei einer Wertpapiersammelbank, in Deutschland dem so genannten Kassenverein (Clearstream Banking AG; vormals: Deutscher Kassenverein AG), als Sammel- oder Globalurkunde verwahrt wird. Man spricht in diesen Fällen von Girosammelverwahrung.
Die ersten Aktien Deutschlands waren die der Dillinger Hütte. Die ersten Aktien an der Börse im europäischen Wirtschaftsraum waren die der "Vereinigten Ostindischen Kompanie", die sich 1602 aus mehreren Firmen zusammenschloss, und somit zum Vorbild vieler ähnlicher Handelskompanien in anderen Ländern und zum Vorbild unserer modernen Aktiengesellschaften wurde
Ein Hobby ist das Sammeln von historischen, wertlosen effektiven Wertpapieren, so genannte Nonvaleurs. Darunter gibt es schmuckvoll gestaltete alte Aktien und Schuldverschreibungen mit Zinsschein sowie Erneuerungsschein oder Talon.
Rechte des Aktionärs
Der Aktionär besitzt folgende Rechte:
- Anspruch auf Gewinnbeteiligung
- Teilnahme an der Hauptversammlung
- Stimmrecht in der Hauptversammlung
- Auskunft durch den Vorstand
- Bezug junger Aktien (Bezugsrecht)
- Anteil am Liquidationserlös
Siehe auch
Weblinks
- Finanztreff.de-Börsenwissen
- FAZ-Börsenlexikon
- älteste Aktie - die älteste bekannte Aktie (Andeel) der Welt (VOC 1606)