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Deutscher Kaiser

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"Deutscher Kaiser" war der korrekte Titel der drei Hohenzollernkaiser (Wilhelm I., Friedrich III. und Wilhelm II.) der Erbmonarchie "Deutsches Reich" - vgl. die Liste der Staatsoberhäupter des Deutschen Reiches. Der Titel erlosch mit der Ausrufung des Deutschen Reiches zur Republik am 9. November 1918.

Da 1971 im Wesentlichen die Verfassung des Norddeutschen Bundes als Reichsverfassung übernommen wurde, hatte er staatsrechtlich (nur) die Stellung des dortigen "Bundespräsidenten", war also nicht "Kaiser von Deutschland", was mit der teilweise beibehaltenen Souveränität der Einzelstaaten (so mit derjenigen der Königreiche Bayern, Sachsen und Württemberg und der der Republiken Bremen, Lübeck und Hamburg) kollidiert hätte. Der Streit um diese Titulatur überschattete Wilhelms I. Ausrufung in Versailles. Politisch war der Deutsche Kaiser als König des weitaus größten Bundesstaates (Preußens) immer stärker als staatsrechtlich; diese Macht erodierte jedoch unter der langen Regierung Wilhelms II. (1888-1918), der 1917 faktisch von der Militärdiktatur Ludendorffs abgelöst wurde.

Die Kaiser des "Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation" (bis 1806) waren dagegen "Römische Kaiser" und Wahlmonarchen, die von den Kurfürsten 'gekürt' wurden.