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Öffentliche Anleihe

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Eine Öffentliche Anleihe ist eine Anleihe, bei der ein Staat oder eine unterhalb des Staates organisierte Gebietskörperschaft als Schuldner fungiert.[1] Öffentliche Anleihen dienen in der Regel zur Deckung eines langfristigen, meist im Bereich der großen öffentlichen Infrastrukturaufgaben erwachsenden Kapitalbedarfs, der durch gewöhnliche Einnahmen nicht finanziert werden kann. Für die Zurverfügungstellung der Anlagesumme wird die Zahlung eines festen Zinsbetrags vom Schuldner, der öffentlichen Hand, zugesichert. Ist der Schuldner ein öffentliches Unternehmen, das seine Anleihen mit einer Staatsgarantie versieht, wird die Anleihe ebenfalls als eine Öffentliche Anleihe bezeichnet.

Das Finanzierungsinstrument der Öffentlichen Anleihe ist schon seit der griechischen Antike bekannt und in Gebrauch[2].

Formen

Nach Art des Emittenten kann man wie folgt unterscheiden:

Daneben gibt es auch Mischformen wie die Bund-Länder-Anleihe.

Die nur als Idee existente EU-Anleihe wäre auch zu den Öffentlichen Anleihen zu zählen.

Teilweise können Öffentliche Anleihen auch nach dem Verwendungszweck des eingeworbenen Geldes benannt sein. Ein Beispiel hierfür sind die Kriegsanleihen.

Einzelnachweise

  1. öffentliche Anleihen. In: investmentfonds.de. Abgerufen am 16. März 2018.
  2. Vgl. Ludwig Meier: Die Finanzierung öffentlicher Bauten in der hellenistischen Polis, Verlag Antike in Vandenhoeck & Ruprecht, 2012, ISBN 3938032499