Zum Inhalt springen

Selbständige Evangelisch-Lutherische Kirche

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 24. Juni 2006 um 13:39 Uhr durch Flac (Diskussion | Beiträge) (Bischof). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

Die Selbständige Evangelisch-Lutherische Kirche (SELK) ist eine lutherische Freikirche. Sie ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Sitz in Hannover. Die Gemeinden der SELK verteilen sich über ganz Deutschland. Die SELK gehört zu den konfessionell lutherischen Kirchen, die weltweit ca. 5 Mio. Glieder an. Die Mitgliederstärkste konfessionell lutherische Kirche ist die in den USA beheimatete Lutherische Kirche Missouri-Synode.

Basisdaten
Leitender
Geistlicher:
Bischof
Hans-Jörg Voigt
Mitgliedschaft: Internationaler Lutherischer Rat,
Europäische Lutherische Konferenz,
Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen
Sprengel: 4
Kirchenbezirke: 11
Gemeinden: 200
Gemeindeglieder: 36.921 (31. Dezember 2004)
Anschrift: Schopenhauerstraße 7
30625 Hannover
Offizielle Website: SELK
E-Mail-Adresse: Mail an SELK

Geschichte

Die (alte) Selbständige Evangelisch-Lutherische Kirche wurde 1945 durch Vereinigung von vier lutherischen Freikirchen in Hessen, Niedersachsen, Baden und Hamburg gegründet. Es waren dies

1950 schloss sich eine fünfte Kirche der (alten) SELK an und zwar

Die (alte) Selbständige Evangelisch-Lutherische Kirche war föderativ strukturiert. Die Leitung hatte ein 5-köpfiges Superintendentenkollegium unter Vorsitz des Kirchensuperintendenten. Dieses Amt hatten unter anderem Lic. Werner Srocka (Hermannsburg, Landkreis Celle) und Horst Brügmann (Wriedel, Landkreis Uelzen) inne.

Die (alte) SELK schloss sich 1972 mit zwei weiteren lutherischen Freikirchen, nämlich

zur heutigen Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche zusammen. Dieser Kirche schlossen sich 1976 die Evangelisch-Lutherische Bekenntniskirche in der Diaspora und 1991 die Evangelisch-lutherische (altlutherische) Kirche auf dem Gebiet der DDR als weitere Kirchen an. Damit erreichte sie das heutige Verbreitungsgebiet ihrer Gemeinden. Sie umfasst jedoch nicht alle selbstständigen (also keiner Landeskirche angehörenden) lutherischen Gemeinden in Deutschland. So gibt es etwa nach wie vor noch die Evangelisch-Lutherische Kirche in Baden (die sich seit 1983 (wieder) in "Kirchengemeinschaft" mit der SELK befindet) und die Evangelisch-Lutherische Freikirche (mit Gemeinden hauptsächlich in den südöstlichen Bundesländern).

Lehre

Die vier lutherischen Soli

Die vier soli der lutherischen Reformation finden in der Lehre der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche ihre Entsprechung:

  • Die Heilige Schrift, Alten- und Neuen Testaments, ist das unfehlbare Wort Gottes, nach welchem alle Lehre und Lehrer zu beurteilen sind (sola scriptura). Die Bibel ist darum norma normans (sie normiert jegliche Norm).
  • In Lehre und Praxis ist Jesus Christus allein der Mittelpunkt dieser Kirche (solus Christus).
  • Die Rechtfertigung des Sünders allein aus Gnade (sola gratia) kommt in der biblischen Verkündigung von Gesetz und Evangelium und der einsetzungsgemäßen Spendung der Sakramente zum Ausdruck.
  • Die Rechtfertigung wird allein durch den Glauben (sola fide) ergriffen.

Die lutherischen Bekenntnisschriften

Die lutherischen Bekenntnisschriften sind aus der Heiligen Schrift entnommen und stimmen mit den Aussagen der Bibel überein. Darum bindet sich die SELK an die Lutherischen Bekenntnisschriften, weil sie den Aussagen der Bibel entsprechen (quia-Bindung nach der Konkordienformel - Vom summmarischen Begriff). Somit ist die SELK eine konkordienlutherische Kirche. Dennoch sind die lutherischen Bekenntnisschriften von der Bibel normiert (norma normata) In ihrem Bekenntnisstand befinden sich folglich folgende lutherische Bekenntnisschriften:

  • Die altkirchlichen Glaubensbekenntnisse (auch ökumenische Bekenntnisse genannt)
  1. Das Nicänische Glaubensbekenntnis (325/381 n.Chr)
  2. Das apostolische Glaubensbekenntnis (ca. 200 n.Chr.)
  3. Das athanasianische Glaubensbekenntnis (ca. 250 n. Chr.)

Diese lutherischen Bekenntnisschriften sind im Konkordienbuch von 1580 zusammengefasst.

Sakramente

Sakramente sind nach lutherischer Überzeugung Taufe und Abendmahl. Voraussetzung:

  1. Es muss von Jesus Christus eingesetzt sein (Wort)
  2. Es bedarf eines Elementes
  3. Es bedarf der Verheißung

Diese Kriterien gelten uneingeschränkt für die Heilige Taufe und für das heilige Abendmahl und auch für die Beichte, falls die Hand des Pfarrers als Element verstanden wird.

Die Heilige Taufe

Die Taufe wird auf den Namen des Dreieinigen Gottes, Vater, Sohn und Heiliger Geist, mit Wasser vollzogen. Für die SELK ist die Heilige Taufe sehr wichtig, da sie von Christus angeordnet wurde (vgl. Matthäus 28). Nach lutherischer Überzeugung tilgt sie die Erbschuld. So wirkt sie Vergebung der Sünden, erlöst von den Unheilsmächten Tod und Teufel. Durch die Taufe wird der Täufling Glied der Kirche (sowohl theologisch als auch kirchenrechtlich). Die SELK übt die Kindertaufe, wie die evangelischen Landeskirchen und die römisch-katholische Kirche. Erwachsenentaufen sind möglich, wenn der Täufling nicht als Säugling getauft wurde, wobei dann vor dem Empfang der Taufe ein Taufunterricht stattfindet, der i.d.R. die 10 Gebote, das apostolische Glaubensbekenntnis, das Vaterunser, Taufe, Abendmahl und Beichte umfasst. Eine Wiedertaufe wird strikt abgelehnt.

Das Heilige Abendmahl

Das heilige Abendmahl wird in der SELK oft gefeiert, in einigen ihrer lutherischen Gemeinden sonntäglich. Die SELK bekennt sich zum lutherischen Verständnis der Realpräsenz, also der wirklichen Gegenwart von Christi Leib in, mit und unter dem Brot und Christi Blut in, mit und unter dem Wein. Traubensaft wird aus theologischen Gründen abgelehnt. In der Konsekration über den Elementen werden Brot und Leib Christi, Wein und Blut Christi zu einer sakramentalen Einheit verbunden. In der Kommunion empfangen die Glaubenden Leib und Blut Christi zum Heil, diejenigen, die nicht glauben (den Abendmahlsworten nach 1. Korinther 11,29ff) zum Unheil. Die SELK praktiziert einen geschlossenen Abendmahlstisch, wie die römisch-katholische Kirche und die orthodoxen Kirchen auch.

Ein symbolisches Abendmahlsverständnis wird abgelehnt. Aus diesem Grund hat sie auch die Leuenberger Konkordie nicht unterschrieben und lehnt eine Kirchen- und Abendmahlsgemeinschaft mit Gliedkirchen der EKD ab.

Mit der römisch-katholischen Kirche und den orthodoxen Kirchen ist aufgrund von theologischen Lehrunterschieden keine Kirchen- und Abendmahlsgemeinschaft festgestellt worden, so dass Glieder dieser Kirchen, außer in seelsorgerlichen Einzelfällen, nicht zum Sakramentsempfang zugelassen sind.

Die Heilige Beichte

In der Regel wird die Beichte nach lutherischem Verständnis vor jedem Abendmahlsgottesdienst gefeiert. Sie umfasst in der sogenannten "Allgemeinen Beichte" Sündenbekenntnis und Absolution unter Handauflegung durch den Pfarrer. Ebenso gibt es die Privatbeichte vor dem Pfarrer. Die Beichte wird verstanden als Zuspruch und Zueignung der Rechtfertigung des Sünders. In einigen Gemeinden gibt es vor dem Sakramentsgottesdienst einen gesonderten Beichtgottesdienst mit Beichtansprache.

Grundsätzlich werden die Stiftungsworte Jesu (Johannes 20) verlesen, das Beichtgebet gesprochen (entweder gemeinsam oder für die Gemeinde vom Pfarrer), und die Beichtfragen gestellt: "Bekennst du deine Sünden, bereust du deine Sünden, glaubst du, dass die Vergebung, die ich dir zuspreche Gottes Vergebung ist?" Auf alle drei Fragen, die der Pfarrer an die Gemeinde richtet, antwortet der, der die Lossprechung empfangen möchte, mit "Ja". Hierauf verweist der Pfarrer auf seine in der Ordination von Christus übertragenen Vollmacht: "In Kraft des Befehls, den der Herr seiner Kirche gegeben hat, verkündige ich als berufener Diener Gottes, euch die Gnade Gottes. Tretet herzu und empfangt Gottes Vergebung." Die Beichtenden treten zum Altar und knieen nieder. Der Pfarrer legt jedem Einzelnen die Hand auf und spricht: "Dir sind deine Sünden vergeben." Zum Schluss spricht er zu allen, die am Altar knieen: "Im Namen Gottes des Vaters, des Sohnes und des Heiligen Geistes. Gehet hin im Frieden des Herrn." Die Beichte schließt mit einem Dankgebet und einem Segensvotum. Entweder wird der Beichtgottesdienst mit einer Liedstrophe beendet oder die Lutherische Messe fährt mit dem Introitus fort. Ebenso werden in der Einzelbeichte oder auch Privatbeichte vor dem Pfarrer Sünden bekannt und im Namen Gottes vergeben. Der Ablauf ähnelt dem der allgemeinen Beichte im Rahmen einer Lutherischen Messe. In der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche darf nur ein ordinierter Pfarrer die Beichte abnehmen.

Der lutherische Gottesdienst

Der lutherische Gottesdienst, in einigen Gemeinden auch Heilige Messe der Evangelisch-Lutherischen Kirche (Evangelisch-Lutherischen Kirchenagende Band I) genannt, wird in der Regel am Sonntagvormittag gefeiert.

Die lutherischen Gottesdienste in der SELK sind betont liturgisch, die zentralen Teile sind Beichte, Predigt und Abendmahlsfeier. Die liturgischen Gewänder gehören in der SELK zu den Mitteldingen (Adiaphora) und können von jeder Gemeinde im Rahmen der kirchlichen Ordnungen der SELK selbst geregelt werden.

Der Gottesdienst wird nach der Ordnung der Deutschen Messe von Martin Luther (1526) gefeiert mit leichten regionalen Abweichungen von diesem Grundmuster (Ablauf siehe Deutsche Messe (Gottesdienst)).

In den lutherischen Gottesdiensten der SELK wird folgende lutherische Literatur verwandt:

  • Die Evangelisch-Lutherische Kirchenagende Band I (nicht zu verwechseln mit dem Evangelischen Gottesdienstbuch der Landeskirchen)
  • Das Evangelisch-Lutherische Kirchengesangbuch (ELKG - nicht zu verwechseln mit dem Evangelischen Gesangbuch der Landeskirchen)
  • Beiheft zum Evangelisch-Lutherischen Kirchengesangbuch
  • Jugendliederbücher Come on and sing Bände I und II

Ordination

Die Ordination in der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche SELK erfolgt durch einen Geistlichen im kirchenleitenden Amt (Superintendent, Propst oder Bischof). Es assistieren mindestens zwei weitere Geistliche. Der Ordinationskandidat wird der Gemeinde vorgestellt. Es folgen Schriftlesung aus dem Neuen Testament, die das heilige Amt begründen bzw. hierauf bezug nehmen. Im Anschluss hieran fragt der Ordinator, ob der zu Ordinierende bereit ist sein Amt in Treue zur Bibel und den Lutherischen Bekenntnisschriften zu führen und das Wort Gottes lauter und rein zu zu predigen, und die Sakramente gemäß der Einsetzung Christi zu spenden, das Beichtgeheimnis zu wahren und ein gottgefälliges Leben mit seinem Haus zu führen. Hierauf antwortet der zu Ordinierende mit ja unter Verwendung der Bitte um Gottes Beistand. Dann leistet er vor der Gemeinde das Amtsgelübde, in dem er vor dem Angesicht Gottes gelobt, bei der reinen Lehre, wie sie in der Heiligen Schrift und den Bekenntnisschriften der Evangelisch-Lutherischen Kirche dargelegt sind, fest und treu zu verbleiben. Gegen diese darf weder heimlich noch öffentlich etwas unternommen werden. Falls doch von Schrift und Bekenntnis abgewichen wird, ist unverzüglich der Superintendent, Propst oder Bischof zu informieren und sein Rat und Weisung abzuwarten. Nach dem Amtsgelübde wird unter Handauflegung das Vaterunser und das Ordinationsgebet gesprochen. Der Ordinand kniet nieder und wird unter Handauflegung des Ordinators und der beiden Assistenten zum geistlichen Amt mit folgenden Worten geweiht:

Nach dem von dir abgelegten Ordinationsgelübde überantworte ich dir als berufener und verordneter Diener unseres Herrn Jesus Christus dir hiermit das heilige Amt des Wortes und der Sakramente und weihe dich zu einem Diener der Einen, heiligen, christlichen Kirche, im Namen Gottes des Vaters, des Sohnes und des Heiligen Geistes. (Aus: Agende der Evangelisch-Lutherischen Kirche Altpreußens 1935).

Als Zeichen des ordinierten Amtes wird die Stola dem Ordinanten übergelegt. Der Ordinationssegen wird dem gerade Ordinierten vom Ordinator erteilt. Der neu Geweihte hält seinen ersten Abendmahlsgottesdienst direkt im Anschluss. Vikaren oder generell Laien ist es in der SELK untersagt, Abendmahlsgottesdienste zu leiten. Die SELK ordiniert keine Frauen zum Pfarramt.

Verwaltung der SELK

Die SELK ist in ihren Ordnungen und der Verwaltung ihrer Angelegenheiten selbständig.

Die Selbständige Evangelisch-Lutherische Kirche ist Körperschaft öffentlichen Rechts. Diese Rechtsform gilt auch für Kirchenbezirke und für die überwiegende Zahl der Gemeinden. Einige wenige Gemeinden haben einen vereinsrechtlichen Status.

Kirchmitglied wird man durch Taufe, wenn man in einer ihrer Gemeinden getauft wurde, durch Aufnahme oder Überweisung. Sie endet mit Austritt oder Ausschluss oder Überweisung in eine andere Kirche.


Allgemeine Struktur

An der Spitze der SELK steht der Bischof, der von der Synode gewählt wird. Der Sitz der Kirchenleitung befindet sich Hannover. Der derzeitige geschäftsführende Kirchenrat ist Michael Schätzel.

Organisatorisch ist die SELK in vier Sprengel aufgeteilt mit je einem Propst an der Spitze. Jeder Sprengel ist in Kirchenbezirke aufgeteilt, an deren Spitze je ein Superintendent steht.

Kirchenleitung

Die Kirchenleitung besteht aus Bischof, Pröpsten, dem geschäftsführenden Kirchenrat und den Laienkirchenräten. Der Geschäftsführende Kirchenrat wird von der Kirchenleitung und Superintendentenkollegium berufen und von der Kirchensynode bestätigt.

Den Vorsitz Bischof hat der Bischof. Die Kirchenleitung bereitet Kirchensynode vor, erstattet Bericht und gibt Rechenschaft über die Tätigkeit. Sie wirkt bei Berufungen ins Pfarramt mit

Bischof

Der Bischof ist Pastor der Kirche, der hauptamtlich diese Leitungsfunktion inne hat. Er ist Berater und Seelsorger, hat die Lehraufsicht (mit der Kirchenleitung zusammen), den Vorsitz im Superintendentenkollegium und in der Kirchenleitung. Mit den Pröpsten und Superintendenten sorgt er für die Ordination zum Heiligen Amt der Kirche, wirkt bei der Abordnung von Missionaren und bei der Einsegnung von Diakonissen mit. Er führt Pröpste ins Amt ein, visitiert Pröpste und ihre Gemeinden. Er vertritt die Kirche in der Öffentlichkeit, bemüht sich um Gemeinschaft und Verbindung zu Kirchen.

Der Bischof wird auf Vorschlag des Allgemeinen Pfarrkonvents von der Kirchensynode gewählt. Der Allgemeine Pfarrkonvent hat zwei Kandidaten zu benennen. Der Neugewählte wird durch seinen Amtsvorgänger oder amtsältesten Propst eingeführt. Die Amtszeit ist nicht begrenzt, es sei denn, dass die Kirchensynode ausnahmsweise anderes festgelegt hat. Einer der Pröpste ist sein Stellvertreter.

Bischöfe seit 1972

Kollegium der Superintendenten

Das Kollegium der Superintendenten besteht aus allen Superintendenten,den Pröpsten und dem Bischof. Vorsitz: Bischof oder Stellvertreter. Die Laienkirchenräte nehmen teil.

Aufgaben:

  • Stellungnahme zu Fragen von Lehre und Leben, die gesamtkirchliche Auswirkungen haben.
  • bereitet den Allgemeinen Pfarrkonvent vor
  • bestimmt Mitglieder der Ausschüsse und theologische Prüfungen und Kolloquien
  • Zustimmung zur Ordination

Aufgaben der Kirchenleitung und des Superintendentenkollegiums

  • Vorlage für kirchliche Ordnungen im Vorfeld der Kirchensynode
  • Aufnahme von anderen Gemeinden in die SELK (z.B. von lutherischen Landeskirchen oder anderen lutherischen Freikirchen)
  • Qualifikation für ein Pfarramt
  • Entscheidung über Eignung und Zulassung als Pfarrdiakon
  • Entscheidung über Eignung und Zulassung als Pastoralreferentin
  • Verabschiedung des Stellen- und Haushaltsplans
  • wählen Beisitzer für Schlichtungs- und Berufungsstelle
  • Erteilung der Ordination

Allgemeiner Pfarrkonvent

Der Allgemeine Pfarrkonvent tritt alle vier Jahre zusammen. Alle ordinierten Geistlichen im aktiven Dienst sind Mitglieder mit Sitz und Stimme (beratende Stimme haben: Emeriti, Vikare, Pfr. a.D.).

Aufgaben des Allgemeinen Pfarrkonvents

  • Beratung über den Zustand, Weg und Aufgaben der Kirche
  • Beratung über Fragen der Lehre, des Gottesdienstes und der der kirchlichen Praxis beraten. Können Beschlüsse fassen, die aber von der Kirchensynode bestätigt werden müssen.
  • Kanzel- und Abendmahlsgemeinschaft mit anderen Kirchen der Kirchensynode vorschlagen
  • Kandidaten für den Bischof zu benennen.

Kirchensynode

Die Kirchensynode tritt alle vier Jahre zusammen, außerordentlich dann, wenn die Kirchenleitung, Supintendentenkollegium oder 20 Gemeinden dies beantragen.

Die Kirchensynode wird von der Kirchenleitung einberufen. Sie hat folgende Aufgaben:

  • Bericht der Kirchenleitung hören und erörtern
  • über Fragen von Lehre, Gottesdienst und Leben der Kirche Stellung nehmen (APK)
  • über Kirchliche Ordnungen entscheiden
  • Bischof wählen
  • Kirchräte wählen
  • Über Vorschläge des APK über Kanzel- und Abendmahlsgemeinschaft befinden
  • andere Kirchen in die SELK aufnehmen (z.B. lutherische Landeskirchen oder andere lutherische Freikirchen) und Aufnahme von Gemeinden bestätigen
  • Neuordnung von Kirchenbezirken und Sprengeln zu befinden
  • über gesamtkirchliche Werke beraten
  • Finanzen

Vorbehalte einzelner Gemeinden zu Beschlüssen müssen spätestens drei Monate später eingereicht werden. Der Bekenntnisstand kann durch Beschluss der Kirchensynode nicht geändert werden. Beschlüsse, die gegen die Heilige Schrift (Bibel)und die Bekenntnisschriften der Evangelisch-Lutherischen Kirche verstoßen, sind ungültig.

Sprengel

Mehrere Kirchenbezirke bilden einen Sprengel. Organe des Sprengels sind der Propst und der Sprengelpfarrkonvent

Propst

Der Propst führt die Superintendenten in ihr Amt ein. Er wacht über die richtige Verkündigung des Wortes Gottes und die Spendung der Sakramente und hält Visitationen ab. Er berät sich mit den Superintendenten und gehört zur Kirchenleitung der SELK. Er soll an Kirchenbezirkskonventen und Synoden teilnehmen, Anregungen und theol. Fortbildung der Pastoren geben. Er sorgt für die Pflege der Kontakte zu anderen Sprengeln der Kirche.

Der Propst wird geheim gewählt auf Vorschlag des Sprengelpfarrkonvents durch die Kirchenbezirkssynoden. Die Kirchenleitung kann Vorschläge machen.

Die Amtszeit eines Propstes ist nicht befristet, er kann aber von seinem Amt zurücktreten. Er muss zurücktreten, wenn Kirchenleitung und Superintentenkollegium zur Auffassung kommen, dass seine Amtsführung der Kirche nicht mehr dienlich ist.

Der Propst ernennt in Einvernehmen mit den Superintendenten einen Stellvertreter, der auch das Superintendentenamt inne haben sein muss. Dieser hat die Vakanzvertretung bis zur Bestimmung eines neuen Propstes.

Sprengelpfarrkonvent

Der Sprengelpfarrkonvent soll die Gemeinschaft unter den Pfarrern stärken und Fragen von allgemeinem und kirchlichem Interesse behandeln. Er nominiert einen Propst und schlägt Kandidaten für die Sprengelversammlung, die aus den Kirchenbezirken bestehen, vor. Der Sprengelpfarrkonvent fasst theologische Beschlüsse.

Kirchenbezirke

Organe der Kirchenbezirke sind Superintendent, Bezirkspfarrkonvent, Bezirkssynode und Bezirksbeirat. Jugendarbeit in den Bezirken wird von Jugendlichen für Jugendliche geplant und organisiert. Der Kreis, in dem sie sich zur Planung treffen, nennt sich Jugend Mitarbeiter Gremium (JuMiG).

  • Der Superintendent führt die Pfarrer in ihr Amt ein. Er wacht über die richtige Verkündigung des Wortes Gottes und die Spendung der Sakramente. Er ist Visitator, Berater und Seelsorger der Pfarrer. Er hat das Ordinationsrecht.
  • Der Bezirkspfarrkonvent soll die Einigkeit in Lehre und Handeln fördern, brüderliche Miteinander pflegen, zur wissenschaftlichen und praktischen Fortbildung beitragen.
  • Die Bezirkssynode fast Beschlüsse im Rahmen der Zuständigkeit.
  • Der Bezirksbeirat unterstützt den Superintendenten und übernimmt Aufgaben der Leitung im Kirchenbezirk.

Gemeinden und Pfarrbezirke

Jede Gemeinde ist Kirche Jesu Christi an ihrem Ort. Die Gemeinden verwalten ihre Angelegenheit selbst im Rahmen der kirchlichen Ordnungen. In vielen Gemeinden existieren Jugendkreise, dies sind Klein- oder auch Großgruppen von konfirmierten Jugendlichen, die sich regelmäßig treffen.

Jede Gemeinde bildet allein oder mit mehreren einen Pfarrbezirk mit mindestens einer Pfarrstelle. Sie tragen nach Kräften zur Erfüllung der gemeinsamen Aufgaben in der Gesamtkirche und des Kirchenbezirks bei.

Mitgliederzahlen

  • 31. Dezember 1997 - 39.206
  • 31. Dezember 1998 - 38.747
  • 31. Dezember 1999 - 38.267
  • 31. Dezember 2000 - 37.753
  • 31. Dezember 2001 - 37.464
  • 31. Dezember 2002 - 37.594
  • 31. Dezember 2003 - 37.361
  • 31. Dezember 2004 - 36.921

Zahlen für 2005 noch nicht veröffentlicht (Jan 2006)

Kirchliche Außenbeziehungen

Kirchengemeinschaft

Volle Kirchen- und Abendmahlsgemeinschaft unterhält die SELK zu solchen lutherischen Bekenntniskirchen, mit der Einheit in Lehre und Leben, faktisch und juristisch (de facto et de jure) besteht. So hat sie beispielsweise volle Kirchen- und Abendmahlsgemeinschaft mit

  • der Evangelisch-Lutherische Kirche in Baden (nicht zu verwechseln mit der Evangelischen Landeskirche Baden)
  • der Evangelisch-Lutherischen Kirche im südlichen Afrika (ELCSA)
  • der Freien Evangelisch-Lutherischen Synode in Südafrika (FELSISA)
  • der Evangelisch-Lutherischen Missouri-Synode (LC-MS) in den USA
  • der Lutherischen Kirche Kanada (Lutheran Church Canada)
  • der Evangelisch-Lutherischen Kirche von England (ELCE)
  • der Evangelisch-Lutherische Kirche - Synode von Frankreich und Belgien
  • der Portugiesischen Evangelisch-Lutherischen Kirche
  • der Spanischen Evangelisch-Lutherischen Kirche
  • der Evangelisch-Lutherischen Kirche von Brasilien
  • der Lutherischen Kirche Australiens

Partnerschaftliche Beziehungen zu anderen lutherischen Kirchen

Seit einigen Jahren bestehen partnerschaftliche Beziehungen zu Kirchen in Osteuropa, die vertraglich vereinbart sind, aber unterhalb der Kirchen- und Abendmahlsgemeinschaft liegen, z.B.:

  • Evangelisch-Lutherische Kirche Lettland
  • Evangelisch-Lutherische Kirche Litauen
  • Schlesische Evangelische Kirche Ausgsburgischen Bekenntnisses in der Tschechischen Republik

Mitgliedschaft in lutherischen Organisationen

Die SELK ist Mitglied der Europäischen Lutherischen Konferenz und des Internationalen Lutherischen Rates (International Lutheran Council).

Ökumene

Aufgrund der Bindung an das unfehlbare Wort Gottes, wie es im Alten und Neuen Testament geschrieben ist, und der uneingeschränkten Bindung an die Lutherischen Bekenntnisschriften, kann volle Kirchen- und Abendmahlsgemeinschaft nur mit den Kirchen erklärt werden, wo Lehrübereinstimmung gegeben und festgestellt ist. Keine Lehrübereinstimmung besteht zwischen der SELK und den evangelischen Landeskirchen. Darum ist die SELK weder Mitglied der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche (VELKD) noch des Lutherischen Weltbundes (LWB) noch der Evangelischen Kirche Deutschlands (EKD). Dennoch arbeitet sie in Ausschüssen der VELKD, im Martin-Luther-Bund, im Diakonischen Werk der EKD und in der Deutschen Bibelgesellschaft mit.

Die SELK arbeitet auf Bundesebene als Vollmitglied in der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen (ACK) in Deutschland mit. Ebenso sind zahlreiche Kirchengemeinden Mitglieder lokaler Arbeitsgemeinschaften Christlicher Kirchen.

Bedeutende Persönlichkeiten in der SELK

Siehe auch

Literatur

  • Clemens, Lieselotte : Die Auswanderung der pommerschen Altlutheraner in die USA. Ablauf und Motivation. Eutin 2. Auflage 1990 ISBN 3-923457-12-x
  • Roensch Manfred, Klän, Werner: Quellen zur Entstehung und Entwicklung selbständiger evangelisch-lutherischer Kirchen in Deutschland. Frankfurt/Main 1987 ISBN 3-8204-8990-8
  • Voigt, Michael: Offene Türen. Zusammenschluss der SELK und der Evangelisch-Lutherischen (altlutherischen) Kirche am 1. Advent 1991
  • Selbständige Evangelisch-Lutherische Kirche in Deutschland. Ein Leitfaden durch die Gemeinden. Groß Oesingen 2000 ISBN 3-86147-206-6
  • Jobst Schöne: Die Selbständige Evangelisch-Lutherische Kirche. Eine Informationsschrift. Berlin 1995
  • Uecker, Konrad: Auf festem Glaubensgrund
  • Amt für Gemeindedienst: Mit Freude Gottesdienst feiern. Eine Hilfe zum Verständnis des lutherischen Hauptgottesdienstes