Sekte
Eine Sekte (lat.: entweder von sequi = folgen; (Nach-)Folge, Richtung, Denkweise, Partei, Schule oder auch von secta = geschnitten, (via) secta: Vorgegebener Weg, Partei, Abspaltung (von der Hauptströmung) oder auch in Verbindung via secta secuti = die Sektenanhänger (was ein Indiz sein könnte, dass beide Wortstämme an der Entstehung des Begriffs beteiligt sein könnten)) bezeichnet im wissenschaftlichen Sprachgebrauch häufig eine religiöse Organisation, die durch ein Schisma oder die Abspaltung von einer etablierten Religion entstanden ist.
Im Alltagssprachgebrauch wird der Begriff Sekte meist pejorativ mit Hinblick auf ein tatsächliches oder vermeintliches Konfliktpotential gebraucht. Neue religiöse Gruppen oder Abspaltungen von bestehenden Religionen sind über die gesamte Menschheitsgeschichte entstanden - viele gingen unter, einige überleben in Nischen, manche haben sich gar als Weltreligion - wie z.B. das Christentum, das zunächst eine jüdische Sekte war - oder als Staatsreligion etabliert. In der Kategorie:Neue religiöse Bewegung findet sich die Übersicht aller derzeit in der Wikipedia als Neue religiöse Bewegung beschriebenen Bewegungen.
Geschichte
Die nicht-christliche Antike bezeichnete bestimmte philosophische oder religiöse Gruppierungen wertfrei als Sekten. Auch die ersten Christen wurden in diesem neutralen Sinne als „Sekte der Nazarener“, eine Richtung des Judentums bezeichnet.
Paulus verwendet das Wort αἵρεσις (phon. „hairesis“, Streben, spätantik: philosophische Schule, Sekte) in seinen Briefen für Spaltungen innerhalb der Gemeinde (z. B. 1 Ko 11,19). Diese Spaltungen als solche werden von ihm negativ bewertet, ohne dass er dabei einer bestimmten Richtung unter ihnen den Vorzug gibt.
In der Alten Kirche wurde der Begriff hairesis dann immer mehr für Abweichungen von der gemeinsamen Lehre der mit einander in Kommunion stehenden christlichen Gemeinden verwendet und im vierten Jahrhundert hatte er dann kirchlich die Bedeutung Irrlehre.
Dieser Begriff wurde dann von der lateinischen Kirche des Mittelalters als secta, Sekte, übernommen. So wurden die Protestanten als secta lutherana bezeichnet und auch im deutschen Sprachgebrauch redete die katholische Kirche noch bis ins 20. Jahrhundert in manchen Texten von Sekten, wenn sie die evangelischen Kirchen meinte.
Heutiger Gebrauch des Wortes Sekte
Umgangssprachlich
Im landläufigen Sprachgebrauch wird mit Sekte oft eine religiöse Gruppe gemeint, die vom Sprecher in irgendeiner Weise als gefährlich oder problematisch angesehen wird. Unter die Bezeichnung fallen sowohl ältere christliche Gruppen, die sich in der Lehre und/oder Praxis vom Herkömmlichen unterscheiden (Mormonen, Christliche Wissenschaft) als auch einige Gruppen, die in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts entstanden sind und die auch als Jugendsekten bezeichnet wurden, da sie anfänglich viele junge Mitglieder hatten (Scientology, Vereinigungskirche, Universelles Leben). Aber auch mehrere Gruppen innerhalb der katholischen Kirche wie Opus Dei, Engelwerk oder das Neokatechumenat, um nur einige zu nennen, werden von manchen Kritikern als Sekte bezeichnet.
Meyers Enzyklopädisches Lexikon von 1977 beobachtet zur Begriffsentwicklung: „Mit dem Wort „Secte“ wird heute weitgehend die Vorstellung von etwas Abartigem, Gefährlichem, Widersetzlichem signalisiert.“
"Sekte" wird daher meist als Kampfbegriff gebraucht [1] [2]
aus staatlicher Sicht (BR Deutschland)
Die Enquête-Kommission 'Sogenannte Sekten und Psychogruppen' verzichtete auf den Begriff Sekte mit folgender Begründung:
- „Wie häufig der Begriff ‚Sekte‘ auch umgangssprachlich verwendet werden mag, ist er doch sachlich unzutreffend und irreführend. … Er kommt von lateinisch sequi, folgen, und ist die Übersetzung von griechisch hairesis, Wahl, Gefolgschaft. Mit ihm wurden in der Antike zunächst diejenigen bezeichnet, die einem bestimmten Philosophen in seinen Anschauungen folgten. In der Geschichte des Christentums wurden damit die Gruppen bezeichnet, die außerhalb der allgemeinen Kirche einem bestimmten Glaubensführer und für abweichend erklärten Glaubenslehren oder Praktiken anhingen. Im Mittelalter (vgl. z. B. die Konstitution Ad Deus des Kaisers Friedrich II. von 1220) wurde das ‚widerspenstige Anhängen‘ an eine ‚Sekte‘ in Acht getan und mit dem Tode bestraft (vergleiche z. B. die Bamberger Halsgerichtsordnung von 1507, Artikel 30). Dadurch wurde aus einem religiösen Abweichen ein kriminelles Delikt, wie der protestantische Theologe Paul Tillich schrieb: Wer gegen das kanonisierte Dogma verstößt, (ist) nicht nur ein Häretiker, der den Grundlehren der Kirche widerspricht, sondern auch ein Verbrecher gegen den Staat. … Mit der Erklärung der Religionsfreiheit in den europäischen Staaten wurden solche Auffassungen und Einrichtungen abgeschafft. Das Grundgesetz kennt nur
- Religionen
- Religionsgesellschaften
- Religionsgemeinschaften;
- staatsrechtlich gibt es in dieser Beziehung keinen Unterschied zwischen Kirche und anderen religiösen Organisationsformen. Da außerdem der Begriff der 'Sekte' kaum von allem ihm durch die kirchliche Verlästerung angehängtem Beigeschmack, wie Max Weber forderte, gelöst werden kann, ist er äußerst fragwürdig geworden.“
Allerdings hat das Bundesverfassungsgericht 1 BvR 670/91 in seinem Beschluss vom 26. Juni 2002 festgestellt, dass die Benutzung des Begriffs „Sekte“ in dem konkreten Fall der Klage der Osho-Bewegung gegen die Bundesregierung unbedenklich ist:
- „Zuzustimmen ist den angegriffenen Entscheidungen allerdings darin, dass diese Äußerungen, soweit mit ihnen die Osho-Bewegung und die zu ihr gehörenden Gemeinschaften als ‚Sekte‘, ‚Jugendreligion‘, ‚Jugendsekte‘ und ‚Psychosekte‘ bezeichnet wurden, keinen verfassungsrechtlichen Bedenken begegnen. Diese Äußerungen berühren schon nicht den Schutzbereich des Grundrechts der Religions- oder Weltanschauungsfreiheit. Sie enthalten keine diffamierenden oder verfälschenden Darstellungen, sondern bewegen sich im Rahmen einer sachlich geführten Informationstätigkeit über die betroffenen Gemeinschaften und wahren damit die Zurückhaltung, zu welcher der Staat und seine Organe nach dem Gebot der religiös-weltanschaulichen Neutralität verpflichtet sind.“ (Randnummer 56)
- „Es verletzt nicht das dem Staat in religiösen und weltanschaulichen Angelegenheiten auferlegte Neutralitäts- und Zurückhaltungsgebot, wenn dieser durch seine Organe im Rahmen einer solchen Debatte die Bezeichnungen und Begriffe verwendet, die in der aktuellen Situation den Gegenstand der Auseinandersetzung einprägsam und für die Adressaten seiner Äußerungen verständlich umschreiben, sofern die Äußerungen als solche nicht diffamierend oder sonst wie diskriminierend sind.“ (Randnummer 61)
- "Allerdings soll die Bezeichnung "Sekte" nach der Empfehlung der Enquete-Kommission "Sogenannte Sekten und Psychogruppen" des Deutschen Bundestags in Verlautbarungen staatlicher Stellen über Gruppierungen der hier vorliegenden Art in Zukunft nicht weiter verwendet werden. Der Gebrauch im seinerzeitigen Kontext war aber verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden."
Anwendung auf Extreme
Einige landläufig als Sekte bezeichneten Gruppierungen stehen im Verdacht, sich v. a. aus wirtschaftlichen Gründen als religiöse Glaubensgemeinschaften zu bezeichnen, um den besonderen Schutz des Staates, größere Freiheiten und Rechte, sowie die Befreiung von Steuern zu genießen. Bekanntestes Beispiel dafür ist Scientology.
Vereinzelt geraten radikale Sekten im Zusammenhang mit Gewaltaktionen gegen Mitglieder oder Außenstehende in die Schlagzeilen. Besonders spektakuläre Beispiele sind der Massenselbstmord der über 900 Mitglieder der Volkstempel-Sekte 1978 in Guyana, Mordanschläge gegen angebliche Widersacher durch Swami Omkarananda und einige Anhänger des von ihm gegründeten Divine Light Zentrum, die Church of the Lamb of God dessen Führer Ervil LeBaron in den 1970er Jahren ca. 25 Rivalen ermorden ließ, der Salmonellen-Anschlag auf mehrere Salatbars in der Kleinstadt The Dalles durch die Bhagwan-Sekte in 1984 bei der ca. 750 Einwohner erkrankten, der bewaffnete Widerstand der Davidianer gegen die US-Behörden 1993, bei dem vier Polizisten und später über 80 Sektenmitglieder starben, die Massenselbstmorde innerhalb der Sonnentempler-Sekte, bei denen zwischen 1994 und 1997 in der Schweiz, in Kanada und in Frankreich insgesamt 74 Mitglieder ums Leben kamen, die Colonia Dignidad in der Kinder missbraucht und politische Gegner gefoltert wurden, der Heaven's Gate-Massenselbstmord mit 39 Toten, und am 17.3.2000 der Massenselbstmord des "Movement for the Restoration of the Ten Commandments of God" in Uganda mit über 1000 Toten. Der größte Anschlag einer Sekte gegen Außenstehende in der modernen Zeit war das Giftgasattentat der japanischen Aum-Sekte in der U-Bahn von Tokio im Jahr 1995, bei dem zwölf Menschen starben und über 5.500 verletzt wurden.
Wissenschaftlich
Im rechtlichen, soziologischen und religionswissenschaftlichen Kontext wird das Wort heute kaum mehr verwendet. Das Münchner Rechtslexikon schreibt zum Beispiel, der Begriff „Sekte“ habe in staatsrechtlicher Hinsicht seine Bedeutung verloren, da er eine negative theologische Beurteilung enthalte. Die früher als "Sekten" bezeichneten Gruppen werden heute meist unter dem neutraleren Labeln „Neue religiöse Bewegungen“ oder „Alternativreligionen“ zusammengefasst. Kleinere, schlecht organisierte spirituelle Gruppierungen und Einzelpersonen werden bisweilen auch als „Anbieter am Lebenshilfemarkt“ bezeichnet.
Max Weber definiert in seiner Untersuchung über die Protestantische Ethik Sekten als voluntaristische Gemeinschaften, in die man aufgrund einer persönlichen Entscheidung und nur nach eingehender Prüfung durch die Sekte aufgenommen wird. Im Gegensatz dazu sind Kirchen für ihn „Anstalten“, in die man hineingeboren wird. Die Zugehörigkeit zu einer Kirche ist folglich obligatorisch.
Typologien
Da das Wort Sekte oft undifferenziert gebraucht wird und verschiedene Bedeutungen haben kann, werden religiöse Gruppen in einer differenzierteren Denkweise nach verschiedenen konkreten Kriterien beurteilt und neutraler bezeichnet.
Verhältnis zum Staat
Bezüglich des Verhältnisses zum Staat wird unterschieden zwischen:
- Staatskirchen; religiöse Organisationen, die innerhalb des Staats organisert sind, z. B. die (lutherische) Kirche Dänemarks.
- staatlich anerkannte Religionsgemeinschaften, denen spezielle Privilegien seitens des Staats gewährt werden; in Deutschland als Körperschaft des öffentlichen Rechts, in Österreich als anerkannte Religionsgemeinschaft).
- Religionsgemeinschaften, die das Recht auf Religionsfreiheit haben, aber keine besonderen staatlichen Privilegien genießen, z.B. Soka Gakkai und viele andere in Deutschland und Österreich.
Der Status einer religiösen Organisation kann von Staat zu Staat variieren, z.B. ist die römisch-katholische Kirche im Vatikanstaat Staatsreligion, in Deutschland Körperschaft des öffentlichen Rechts, in den USA Freikirche und in Japan wird ihr kein besonderer staatlicher Schutz zuteil.
Nach Lehre
Bezüglich Theologie wird im christlichen Spektrum unterschieden zwischen
- Großkirchen z. B. katholische, orthodoxe, anglikanische, baptistische, methodistische oder lutherische Kirche
- christliche Kirchen und Gruppen im Rahmen der Basiserklärung des Ökumenischen Rats der Kirchen oder der Evangelischen Allianz (z. B. Pfingstgemeinden, Freie evangelische Gemeinden, Heilsarmee)
- Sondergruppen: Gemeinschaften mit christlichem Bezug, für die Lehren oder Ämter wesentlich sind, die nur in ihrer spezifischen Gruppen vorkommen, und die sich deshalb als die einzig wahre Gemeinde sehen (z. B. Zeugen Jehovas, The Way International, Christadelphian)
Kontroversen
Das Thema Sekten führt auch immer wieder zu Kontroversen. Dabei stehen sich zwei Lager gegenüber: auf der einen Seite vorwiegend die, die sich auf die Religionsfreiheit berufen, und die wertende Einschränkung von religiösen Gruppen scharf verurteilen, mehrheitlich Vertreter von religiösen und weltanschaulichen Minderheitsgruppen und Verfechter der Religionsfreiheit, unter den Akademikern mehrheitlich Religionswissenschaftler, Soziologen und Juristen. Auf der anderen Seite finden sich die, die sich auf die Freiheit des Individuums berufen und die neureligiöse Gruppen scharf verurteilen, weil sie angeblich die Freiheit von Individuen beschneiden würden, darunter Vertreter der großen Kirchen, Mitarbeiter staatlicher Stellen sowie Initiativen von betroffenen Familienangehörigen oder ehemaligen Mitgliedern, Psychologen, Soziologen und Juristen.
Im Einzelnen drehen sich die Kontroversen häufig um mutmaßliche oder tatsächliche…
- Einschränkungen der Religionsfreiheit religiöser Randgruppen, etwa durch Kritik ihrer Praktiken und juristische Zwangsmaßnahmen
- Einschränkungen der religiösen Freiheit durch unterschiedliche Grade der gesetzlichen Anerkennung
- Einschränkungen der Meinungsfreiheit von Gruppenmitglieder
- Einschränkungen der Bewegungsfreiheit von Gruppenmitgliedern
- wirtschaftliche Ausbeutung der Mitglieder durch lange Arbeitszeiten und minimales Gehalt
- sexuelle Ausbeutung von Mitgliedern durch Gruppenführer
- Menschenrechtsverletzungen durch gruppeninterne, gerichtsähnliche Verfahren
- Personenkulte um die Anführer der betreffenden Gruppe
- Familienkonflikte, insbesondere bei Familien wo ein Elternteil die Gruppe verlassen hat und die Kinder in der Gruppe bleiben
- Behinderung von Kindern beim Zugang zu Ausbildung, ärztlicher Versorgung und Familienangehörigen außerhalb der Gruppe
- Fälle von sexuellem Missbrauch von Kindern und Jugendlichen durch Gruppenmitglieder
In manchen Fällen werden solche Vorwürfe einseitig gegenüber religiösen Randgruppen erhoben, während das gleiche Verhalten bei etablierten Kirchen übersehen wird oder die Schuld Einzelpersonen zugewiesen wird, während bei religiösen Randgruppen die Strukturen dafür verantwortlich gemacht werden.
Zusammenfassung
Die begriffliche Nähe zu Extremfällen im landläufigen Verständnis des Begriffes „Sekte“ kann zu einer einseitigen und diffamierenden Brandmarkung Andersdenkender führen. Die Behauptung, eine Person wäre Sektenmitglied, kann für den Betreffenden schlimmstenfalls sogar existenzvernichtenden Charakter bekommen (z. B. im Verlauf eines Bewerberauswahlverfahrens, in dem eine solche Klassifizierung gegebenenfalls den Ausschlag für eine Ablehnung gibt). Es ist allerdings umgekehrt auch vorgekommen, dass solche Benachteiligungen von Seiten der Sekte konstruiert wurden, um dadurch eine menschenrechtliche Verurteilung des entsprechenden Staats zu bewirken (Stern, Ausgabe 27/2000). Auf der andern Seite hat es auf dem Gebiet der religiösen Randgruppen nachweislich schon extreme Gruppen gegeben, die für ihre Mitglieder, anvertraute Kinder oder Unbeteiligte eine Gefahr waren. In solchen Fällen ist der Öffentlichkeit eine Aufklärung geschuldet, insbesondere beim Weiterbestehen der Gruppe. Ebenso gibt es Sektenaussteiger, die Schwierigkeiten haben, sich im normalen Leben zurechtzufinden, Eltern, die von Konflikten und Ehemalige die von negativen Erfahrungen berichten. Während in solchen Fällen eine einseitige Pauschalverurteilung der Sekte sicher voreilig ist, ist es ebenso voreilig, eine Vielzahl von Fällen pauschal auf jeweilige persönliche Probleme des Betroffenenen oder Beeinflussung durch Sektenkritiker zurückzuführen.
Quellen
- ↑ Kriele, Martin: „Sekte als ‚Kampfbegriff‘“ Frankfurter Allgemeine Zeitung 6. April 1994.
- ↑ Hemminger, Hanjörg, „Was ist eine Sekte?“
Siehe auch
- Neue Religiöse Bewegung
- Religionsgemeinschaft
- Liste der Religionen und Weltanschauungen
- Portal:Religion
- Portal:Neue Religiöse Bewegungen
Literatur
Populärwissenschaftlich
- Jutta Ditfurth: Entspannt in die Barbarei. Esoterik, (Öko-)Faschismus und Biozentrismus. Konkret Literatur Verlag, zuerst 1996, 2. Aufl. 2002, ISBN 3-89458-148-4
- Robert Jay Lifton, Terror für die Unsterblichkeit : Erlösungssekten proben den Weltuntergang. Hanser, München, Wien 2000
- Bärbel Schwertfeger: Der Griff nach der Psyche. Was umstrittene Persönlichkeitstrainer in Unternehmen anrichten. Frankfurt am Main 1998
- Margaret Thaler Singer und Janja Lalich: Sekten. Wie Menschen ihre Freiheit verlieren und wiedergewinnen können. Heidelberg 1997
- Hugo Stamm: Sekten. Im Bann von Sucht und Macht. Zürich 1995, ISBN 3-268-00170-X
- Ken Wilber, Bruce Ecker und Dick Anthony: Meister, Gurus, Menschenfänger. Über die Integrität spiritueller Wege. Frankfurt am Main 1998, ISBN 3-596-13825-6
- Ulrich Müller und Anne Maria Leimkühler: Zwischen Allmacht und Ohnmacht. Untersuchungen zum Welt-, Gesellschafts- und Menschenbild von neureligiösen Bewegungen. Regensburg 1993
- Frank Nordhausen und Liane v. Billerbeck: Psycho-Sekten. Fischer, 2000, ISBN 3-596-14240-7
Kirchlich
- Hans Baer, Hans Gasper, Joachim Müller: Lexikon neureligiöser Gruppen, Szenen und Weltanschauungen Orientierungen im religiösen Pluralismus. Freiburg 2005, ISBN 3451282569
- Kurt-Helmut Eimuth: Die Sekten-Kinder. Freiburg 1997, ISBN 3451045397
- Rüdiger Hauth: Neben den Kirchen. Bd. 12 der Reihe Bibel, Kirche, Gemeinde. Christliche Verlagsanstalt, 2002, ISBN 3767380129
- Hansjörg Hemminger und Joachim Keden: Seele aus zweiter Hand. Psychotechniken und Psychokonzerne. Stuttgart 1997, ISBN 3791834916
- Reinhart Hummel Religiöser Pluralismus oder christliches Abendland? Herausforderungen an Kirche und Gesellschaft. Darmstadt 1994, ISBN 3534117174
- Georg Schmid: Kirchen, Sekten, Religionen. Religiöse Gemeinschaften, weltanschauliche Gruppierungen und Psycho-Organisationen im deutschen Sprachraum. 7. überarb. u. erg. Aufl., Zürich 2003
Sozialwissenschaftlich
- Benjamin Zablocki und Thomas Robbins: Misunderstanding Cults. Toronto 2001, ISBN 0-8020-8188-6 - Fachübergreifende kontradiktorische Behandlung des Themenkomplexes (englisch)
- Hartmut Zinser: Der Markt der Religionen. München 1997
Kritik an Sektenkritik
- Renate-Maria Besier und Gerhard Besier: Die Rufmordkampagne. Kirchen & Co. vor Gericht, Bergisch Gladbach 2002, ISBN 3-929351-17-X
- Hubertus Mynarek: Die neue Inquisition: Sektenjagd in Deutschland. Mentalität - Motivation -Methoden kirchlicher und staatlicher Sektenbeauftragter. Marktheidenfeld 1999, ISBN 3-9808322-1-X
Weblinks
Hinweis: Im Einklang mit der Tatsache, dass der Sektenbegriff in Deutschland, der Schweiz und Österreich von Sektenkritikern geprägt worden ist, sind die hier verlinkten Websites mehrheitlich aus sektengegnerischer oder kritischer Sicht erstellt worden.
- Staatliche Stellen:
- "Alles Sekte - oder was?" - Risiken und Nebenwirkungen PDF, ausführliche Broschüre der Berliner Senatsverwaltung.
- Kult & co Tirol
- Bayrisches Jugendamt: Checkliste zur Beurteilung des "Gefährdungspotenzials".
- Kirchliche Stellen:
- Confessio: Orientierung auf dem Markt der Religionen, umfangreiche Information über religiöse Gruppen Ev.-Luth. Landeskirche Sachsen
- Das elektronische Informationssystem über Sekten, neue religiöse und ideologische Gemeinschaften und Psychogruppen in Deutschland
- Evangelische Informationsstelle: Kirchen - Sekten - Religionen
- Evangelische Zentralstelle für Weltanschauungsfragen (EZW) zentrale wissenschaftliche Studien-, Dokumentations-, Auskunfts- und Beratungsstelle der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) für die religiösen und weltanschaulichen Strömungen der Gegenwart
- Diözese Linz: Weltanschauungen und religiöse Gruppierungen - sehr umfangreiche, informative Seite mit Texten über sehr viele Gruppen
- Privatinitiativen:
- FECRIS Europäische Föderation der Zentren für Forschung und Information bezüglich des Sektenwesen
- AGPF - Aktion für Geistige und Psychische Freiheit Dachverband sektengegnerischer Vereine, die Website enthält eine umfangreiche Sammlung von Gerichtsurteilen, die sektenkritisch ausgelegt werden können
- Buddhistische Sekten Information eine buddhistischen Mönchs über buddhistische Gruppen mit Sektenstrukturen
- Kirchen und Sekten in Österreich Pro-Religionsfreiheit, contra Kritik an religiösen Minderheiten
- Gesellschaft gegen Sekten- und Kultgefahren Übersetzungen kritischer englischer und französischer Texte über Sekten.
- Inforel
- InfoSekta Informations- und Beratungsstelle für Sekten- und Kultfragen
- Wissenschaft
- Die organisatorische Binnenstruktur von religiösen Sekten Soziologisches Institut d. Uni Zürich, neutrale Studie.