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Flüchtlingskrise in Deutschland 2015/2016

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Erstaufnahmeeinrichtung – Zeltlager Jenfelder Moorpark in Hamburg-Jenfeld im Juli 2015
24. Oktober 2015: Flüchtlinge nachts auf der Innbrücke zwischen Braunau (Österreich) und Simbach (Deutschland)

Als Flüchtlingskrise in Deutschland ab 2015 wird eine Krise in Staat und Gesellschaft bezeichnet, die 2015 durch die unerwartete Einreise von über einer Million Flüchtlingen und Migranten nach Deutschland ausgelöst wurde. Sie ist Teil einer europaweiten Flüchtlingskrise und führte im Land zu einer kontroversen gesellschaftlichen Debatte über die deutsche Flüchtlingspolitik. Der Bürgerkrieg in Syrien ist eine der hauptsächlichen Ursachen für Flucht und Migration nach Deutschland. Hunderttausende Asylsuchende wurden bisher noch nicht registriert, haben noch keinen Asylantrag gestellt oder warten auf die Bearbeitung.

Flüchtlingsaufkommen in Deutschland

Herkunftsländer der Asylbewerber in Deutschland 2015 (Gesamtschutzquote in Klammern)

Zahlen und Fakten

Zahlen für 2013 und 2014

2013 gab es insgesamt 127.023 Asylanträge in Deutschland, fast 50.000 mehr als im Vorjahr.[1] Im Jahr 2014 stiegen die Anträge in Deutschland um 60 % auf 202.645, was 32,4 % der in der EU gestellten Asylanträge entspricht.[2]

Bilanz 2015

Im Jahr 2015 wurden 1.091.894 Asylsuchende im EDV-System EASY (Erstverteilung der Asylbegehrenden) registriert. Wegen der zu diesem Zeitpunkt noch fehlenden erkennungsdienstlichen Behandlung und der fehlenden Erfassung der persönlichen Daten ist in Einzelfällen eine Fehl- bzw. Doppelerfassung nicht ausgeschlossen.[3] Der Leiter des BAMF, Frank-Jürgen Weise, schätzte Ende September 2015 die Zahl der noch nicht EASY-registrierten Flüchtlinge und Migranten auf 290.000.[4]

Die folgende Grafik gibt einen Überblick über die Zahl der 2015 gestellten Asylanträge. Die Daten dazu stammen vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und vom Bundesinnenministerium.[5] Die Zahl der neu registrierten Flüchtlinge ist wesentlich größer, u. a. wegen der extrem hohen Zeitspanne zwischen Registrierung und Asylantragsstellung, wegen Mehrfachregistrierungen und wegen des „Verschwindens“ vieler registrierter Personen (siehe unten): Die Zahl der Registrierungen erreichte im November 2015 den (bisherigen) Höhepunkt.[6][7]

Die zur Anzeige dieser Grafik verwendete Erweiterung wurde dauerhaft deaktiviert. Wir arbeiten aktuell daran, diese und weitere betroffene Grafiken auf ein neues Format umzustellen. (Mehr dazu)
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Anfang März 2016 wurde die Balkanroute durch gemeinsame Beschlüsse einer engeren Konferenz in Wien sowie einer Konferenz aller EU-Premierminister in Brüssel zugesperrt: Die Länder Mazedonien, Serbien, Kroatien, Ungarn und Slowenien lassen fortan nur noch Flüchtlinge mit gültigem Reisepass und den nötigen Visen ins Land. Seitdem stauen sich die Flüchtlinge an der griechisch-mazedonischen Grenze. Auch der österreichische Bundeskanzler Werner Faymann und seine Innenministerin Johanna Mikl-Leitner sagten, es sei vorbei, dass Österreich als „Warteraum“ für Flüchtlinge nach Deutschland diene.[8] Das Vorgehen der Balkanstaaten ist von EU-Beschlüssen gedeckt, denen auch die deutsche Bundesregierung zugestimmt hat.[9] Die Kanzlerin erklärte aber, der Zustand sei noch nicht optimal. Insbesondere müsse man auch bezüglich Griechenlands und der Türkei Maßnamen ergreifen.

Wegen des Kapazitätsengpasses beim BAMF konnten 2015 nur 476.649 Asylanträge gestellt werden; dagegen betrug die Registrierungsquote rund 1,1 Millionen Flüchtlinge (siehe unten). Über 282.726 Asylanträge wurde 2015 entschieden, was einer Verdoppelung (+ 100,8 %) gegenüber dem Vorjahr entspricht; davon waren 18.770 Entscheidungen im Rahmen des Dublin-Verfahrens. 364.664 Asylanträge konnten noch nicht entschieden werden, gegenüber 2014 hat sich die Zahl der anhängigen Verfahren damit sogar mehr als verdoppelt (+ 115,6 %).[10]

Bei den „Top Ten“ der Hauptherkunftsländer von neu hinzugekommenen Asylbewerbern im Jahr 2015, gemessen an der Gesamtzahl der Erstanträge in Höhe von 441.899 seit Januar 2015, steht Syrien an erster Stelle mit einem Anteil von 35,9 %, gefolgt von den Westbalkanstaaten Albanien und Kosovo mit einem Anteil von 12,2 % bzw. 7,6 %. Damit entfällt mehr als die Hälfte (55,6 %) der 2015 gestellten Erstanträge auf diese drei Herkunftsländer.[11]

In der EASY-Ersterfassung bzw. der Asylbewerberstatistik nicht erfasst werden Angehörige von Asylberechtigten – Asylbewerbern, denen im Asylverfahren die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt wurde –, die im Rahmen der Familienzusammenführung nach Deutschland kommen, da diese nicht als Asylbewerber, sondern mit einem Visum einreisen.[12] Die Auswirkungen des starken Anstiegs der Asylbewerberzahlen auf den Familiennachzug lassen sich nur schwer abschätzen.[13] Aufgrund von Schwierigkeiten beim Antragsverfahren für Familiennachzug aus Krisengebieten wurden im Jahre 2015 relativ wenige Visa ausgestellt. Das Auswärtige Amt schätzt, dass der Zuzug syrischer Angehöriger im niedrigen 5-stelligen Bereich lag.[12]

2015 leben rund neun Millionen Ausländer mit dauerhaftem oder befristetem Aufenthaltsrecht in Deutschland. Diese Personen waren Bürger von Staaten der Europäischen Union, bereits asylrechtlich anerkannte Flüchtlinge oder hatten einen Asylantrag gestellt. 200.000 Personen, die sich 2015 in Deutschland befanden, hatten keinen Aufenthaltstitel und waren deshalb „vollziehbar ausreisepflichtig“. 150.000 dieser ausreisepflichtigen Personen konnten jedoch staatlicherseits nicht gezwungen werden, das Land zu verlassen, weil es rechtlich relevante Gründe gab, die deren Ausreise verhinderten – z. B. Krankheit, Schwangerschaft oder Bedrohung in ihrem Heimatland. Ihr Aufenthalt in Deutschland wurde deshalb aufenthaltsrechtlich geduldet. Ausreisepflichtig ohne Duldung waren mit Stichtag 30. November 2015 genau 50.227 Personen. 20.888 der ausreisepflichtigen Ausländer wurden entsprechend einer aktuellen Statistik des Bundesinnenministeriums im Jahr 2015 abgeschoben, im Jahr 2014 waren es 10.884.[14] Die meisten der zum Verlassen Deutschlands aufgeforderten Ausländer reisten freiwillig aus – zum Teil dank Förderprogrammen. Insgesamt haben im vergangenen Jahr 58.108 Ausreisepflichtige die Bundesrepublik verlassen.[15]

Das Statistische Bundesamt geht aufgrund des hohen Wanderungssaldos von mindestens + 900.000, insbesondere wegen des hohen Zuzugs von Flüchtlingen im Jahr 2015, von einem Anstieg der Einwohnerzahl Deutschlands auf mindestens 81,9 Millionen am Ende des Jahres 2015 aus.[16] Dies ist ein Anstieg um mehr als 700.000 Einwohner im Jahr 2015. Integrationsministerin Bilkay Öney weist darauf hin, dass neben den 1,1 Millionen Flüchtlingen noch 500.000 EU-Ausländer nach Deutschland einwanderten, die auch nicht sofort in Arbeit und Gesellschaft integriert wurden und zum Teil ebenfalls auf finanzielle Unterstützung angewiesen sind.[17]

Offizielle Prognosen für 2015 und 2016

Die Prognosen für das Jahr 2015 mussten mehrmals korrigiert werden und lagen am Ende des Jahres deutlich über der Prognose vom Anfang des Jahres. Im Februar 2015 ging das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) noch von 300.000 Asylanträgen für das Gesamtjahr aus.[18] Das Bundesministerium des Innern (BMI) und das BAMF rechneten Mitte August 2015 damit, dass bis zum Ende des Jahres 2015 bis zu 800.000 Asylbewerber nach Deutschland kommen werden – etwa viermal so viele wie 2014.[19] Tatsächlich wurden am Jahresende 2015 genau 1.091.894 Asylsuchende mit der vom BAMF zur Verteilung der Asylsuchenden verwendeten Software EASY erfasst.[20]

CDU-Innenexperte Armin Schuster sagte im Zusammenhang mit der 2016 beabsichtigten Einschränkung des Familiennachzuges von Asylbewerbern: „Ich kenne keinen Amtsleiter einer Ausländerbehörde, der nicht sagt, wir müssten statt mit einer mit drei Millionen Flüchtlingen rechnen.“[21]

Gesamtschutzquoten 2016

Gesamtschutzquoten der Top 10 Herkunftsländer (Stand Januar 2016)[22]
Herkunftsland Gesamtschutzquote
Syrien 99,1 %
Irak 88 %
Afghanistan 47,2 %
Ungeklärt 97,4 %
Albanien 0,3 %
Iran 55 %
Pakistan 4,5 %
Eritrea 97,7 %
Staatenlos 97,7 %
Serbien 0,1 %
Gesamtschutzquoten weiterer Herkunftsländer[23][22][24]
Herkunftsland Gesamtschutzquote
Marokko 3,7 %
Algerien 1,6 %
Tunesien 0,2 %
Kosovo 0,4 %
Mazedonien 0,5 %
Bosnien und Herzegowina 0,2 %
Montenegro 0,2 %
Russland 8,5 %
Ukraine 5,1 %

Die Zahl der positiven Bescheide im Verhältnis zur Gesamtzahl der Bescheide für alle Antragsteller aus einem bestimmten Herkunftsland wird mit der Gesamtschutzquote ausgedrückt. In Deutschland berechnet sich die Gesamtschutzquote aus folgenden positiven Bescheiden:

Systematik der Datenerfassung

Erfassung der Asylbegehrenden bisher

Die Flüchtlinge und Migranten sollen zum Zwecke der Verteilung auf die Erstaufnahmeeinrichtungen in den verschiedenen Bundesländern bundesweit mit dem EDV-System EASY (Erstverteilung der Asylbegehrenden) erfasst und entsprechend einer mit Hilfe des Systems ermittelten Aufnahmequote auf die einzelnen Bundesländer verteilt werden. Im September 2015 schätzte Frank-Jürgen Weise die Zahl der noch nicht EASY-registrierten Flüchtlinge und Migranten auf 290.000.[25] In EASY werden keine personenbezogenen Daten wie Namen aufgenommen, sondern lediglich das Herkunftsland, die Anzahl der Personen, das Geschlecht und die Familienverbände der jeweils vorsprechenden Asylbegehrenden bzw. ohne Visum eingereisten Ausländer. Bei der Erfassung mit EASY sind Fehl- und Doppelerfassungen wegen fehlender erkennungsdienstlicher Behandlung und fehlender Erfassung der persönlichen Daten nicht ausgeschlossen.[26]

Von allen Asylbewerbern sollen Fingerabdrücke für die zentrale europäische Datenbank EURODAC genommen und gespeichert werden.[27] EURODAC verwaltete 2004 schon zwei Millionen Einwanderungs- und Asylanträge.[27] Etwa 130 Soldaten der Bundeswehr helfen derzeit deutschlandweit dort, wo viele Flüchtlinge noch nicht registriert sind.[28] Die Daten werden mit dem Bundeskriminalamt abgeglichen, damit Asylbewerber nicht in mehreren Mitgliedsstaaten der EU Asylverfahren betreiben können und polizeibekannte Kriminelle unter den Neuankömmlingen identifiziert werden können.[27][28][28] Darüber hinaus wird geprüft, ob Asylbewerber nach dem Dublin-Verfahren eventuell wieder in das EU-Land zurückgeschickt werden können, in dem sie zuerst ankamen.[28] Das Dublin-Verfahren ist allerdings ausgesetzt worden.[29] Das BAMF vergleicht mit Hilfe von EURODAC die Zahlen der von Deutschland an andere Mitgliedsstaaten der EU gestellten Übernahmeersuchen.[30]

Nach der Erfassung mit EASY müssen die Flüchtlinge das Bundesland aufsuchen, welchem sie zugeteilt wurden. In den Bundesländern traten 2015 teils massive Probleme auf. In Deutschland wurde das Lageso zum Synonym für das Versagen der Behörden bei der Aufnahme und Betreuung von Flüchtlingen. Seit Sommer 2015 standen vor dem Lageso täglich bei Hitze wie bei Regen mehr als tausend Flüchtlinge an.[31]

Das Bundesinnenministerium konnte im Februar 2016 bei rund 130.000 Menschen, etwa 13 Prozent aller im Jahr 2015 registrierten Personen, keine Angaben über deren Verbleib machen, weil diese nie bei den zuständigen Aufnahmeeinrichtungen angekommen seien.[32]

Datenerfassung 2016

Schon beim Erstkontakt eines Flüchtlings mit einer Behörde soll ein umfangreicher Datensatz angelegt und ein einheitlicher Ausweis an Asylbewerber ausgegeben werden. Auf die Datensätze sollen alle zuständigen Stellen zugreifen können. Deren Ausrüstung mit der notwendigen Hard- und Software soll bundesweit bis Mitte Februar 2016 abgeschlossen sein. Der Ausweis wird ab Februar ausgestellt und soll im Sommer flächendeckend eingeführt sein. Damit sollen die Asylverfahren geordnet, beschleunigt und Missbrauch abgestellt werden. In Zukunft soll es nur mit Ausweis Leistungen und Rechtsverfahren geben. Die Gesetzesvorlage für die geplante Verbesserung der Registrierung und Identitätsfeststellung von Flüchtlingen wurde vom Bundeskabinett am 9. Dezember 2015 verabschiedet. Das Datenaustauschverbesserungsgesetz wurde am 2. Februar 2016 erlassen (BGBl. I S. 130). Es tritt überwiegend am 5. Februar in Kraft.

Siehe auch: AsylrechtAsylpaket II

Maßnahmen der Bundesregierung

Beschleunigung laufender Asylverfahren

Die Zahl der laufenden Asylverfahren liegt in Deutschland höher als in allen anderen Staaten Europas zusammengenommen. Im Sommer 2015 suchten Politiker nach Möglichkeiten, die Bearbeitung der Anträge zu beschleunigen. Ein Ziel war, die rund 46 % der Bewerber, die aus den sog. Westbalkan-Staaten: Serbien, Bosnien-Herzegowina, Mazedonien, dem Kosovo, Albanien oder Montenegro gekommen waren und deren Bewerbung daher als aussichtslos eingeschätzt wurde, schneller abzuschieben. Es wurde daher beschlossen, Anträge von Personen aus dem Balkan bei der Bearbeitung vorzuziehen.[33]

Syrer und Eritreer sowie Christen, Mandäer und Yeziden aus dem Irak erfüllen in der Regel die Voraussetzungen für die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft.[34] Deshalb wurde für diese Asylbewerber ein beschleunigtes Asylverfahren eingeführt.[34] Ihre Anträge werden allein auf Basis des schriftlichen Antrags bewilligt und von der sog. Widerrufsprüfung wird abgesehen.[33] Nach Ansicht des Gesamtpersonalrats des BAMF läuft das beschleunigte Asylverfahren bei Syrern und Eritreern nicht nach den Regeln der Rechtsstaatlichkeit ab. So erfolgt bei Asylbewerbern, die Syrer sind oder sich als solche ausgeben, keine Identitätsüberprüfung. Die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft erfolgt lediglich daraufhin, dass ein Dolmetscher, der in der Regel weder vereidigt wurde noch selbst aus Syrien kommt, einen Asylbewerber für einen Syrer hält. Bei Flüchtlingen, die einen syrischen Pass vorzeigen können, seien die Entscheider „angehalten, ohne erfolgte Echtheitsprüfung diesem Personenkreis den Flüchtlingsstatus zuzuerkennen“. Diese Verfahrensweise sei unzureichend, da zahlreiche syrische Pässe gefälscht seien und eine große Zahl der Asylsuchenden eine falsche Identität angäben, um eine Bleibeperspektive mit der Möglichkeit der Familienzusammenführung etc. zu erhalten. Bundesinnenminister Thomas de Maizière schätzt den Anteil „falscher Syrer“ auf 30 Prozent.[35]

Abweichungen vom Dublin-Abkommen

Über die Anwendung des Dubliner Übereinkommens der EU-Staaten in der Flüchtlingsfrage war es Ende August/Anfang September 2015 zwischen den Regierungen Ungarns, Österreichs und Deutschlands zu Missverständnissen und zum Disput gekommen. Die nur unvollständig zwischen den Staaten abgesprochenen Maßnahmen widersprachen teilweise dem Dublin-Abkommen, wurden kurzfristig durchgeführt und dann wieder ausgesetzt.

Schon Mitte 2015 reiste nach Schätzungen der Internationalen Organisation für Migration (IMO) die Hälfte der in Italien gelandeten Flüchtlinge entgegen dem Dublin-Abkommen ohne Registrierung und Asylantrag weiter in andere EU-Staaten, so nach Deutschland, wo im ersten Quartal 2015 rund 40 Prozent der in der EU registrierten Asylbewerber ihren Antrag stellten – in Italien dagegen nur acht Prozent. Ähnlich wie Italien verhielt sich Griechenland. Bundeskanzlerin Merkel räumte daher ein: „Das Dublin-Abkommen entspricht nicht mehr den Gegebenheiten, wie wir sie mal hatten.“[36] Allerdings hatten auch deutsche Behörden seit längerem entgegen dem Dubliner Übereinkommen Asylbewerber aller Nationalitäten in bestimmte Länder nicht mehr zurückgeschickt, so etwa nach Griechenland. Ende August 2015 wurde eine interne Leitlinie des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) bekannt, dass auch Flüchtlinge aus Syrien, die in Deutschland Asyl beantragt haben, entgegen dem Dubliner Übereinkommen künftig nicht mehr in jene EU-Länder rückgeführt werden, in denen sie zuerst registriert worden waren. Nach Angaben des Bundesinnenministeriums sei „davon auszugehen, dass syrische Flüchtlinge von nun an fest damit rechnen können, in der Bundesrepublik bleiben zu dürfen“.[37] Daraufhin verbreitete sich das Gerücht, Deutschland erlaube auch allen anderen Flüchtlingen die Einreise. Dem widersprachen verschiedene Politiker umgehend;[38] so erklärte Bundeskanzlerin Merkel am 1. September, es gelte die derzeitige Rechtslage, also das Dublin-Abkommen.[39][40]

Am 4. September 2015 kam es erneut zu einem Aussetzen des Dubliner Übereinkommens, dieses Mal auf internationaler Ebene: Merkel[41] und ihr österreichischer Kollege Werner Faymann[42] vereinbarten in Absprache mit der ungarischen Regierung als „Nothilfe“ in einer „Notlage“ ein Abweichen vom Dubliner Übereinkommen, gefolgt allerdings von der Mahnung des deutschen Außenministers Steinmeier „daraus keine Praxis für die nächsten Tage zu machen“. Demnach durften Flüchtlinge ohne Registrierung durch Ungarn nach Österreich und Deutschland einreisen.[43] Mitte September 2015 erklärten die Innenminister der Länder die Aufnahmekapazitäten für weitgehend erschöpft.[44] Daraufhin wurde am 13. September die vorübergehende, teilweise Wiedereinführung von Grenzkontrollen und die Aussetzung des Schengener Abkommens bekannt gegeben.[45] Die Zahl der Flüchtlinge, die die deutsche Grenze in Bayern passierten, überschritt dennoch im September 2015 mit mindestens 135.000 Flüchtlingen die Summe der dort in den vorangegangenen acht Monaten angekommenen.[46] Unter dem Eindruck der massiven Flüchtlingszahlen an der Grenze zu Deutschland änderte daraufhin Ende September die deutsche Bundesregierung erneut ihre Haltung, setzte das Dublin-Abkommen gegenüber Österreich wieder aus und setzte zur Entlastung der Grenzregion neben den Transporten, die Österreich bereits selbst durchführte, täglich bis zu acht Sonderzüge ein, um Flüchtlinge aus dem österreichischen Salzburg direkt in deutsche Erstaufnahmeeinrichtungen zu bringen.[47]

Als später doch wieder Kontrollen an der deutsch-österreichischen Grenze eingeführt wurden, senkte das die Zahl der Neuankömmlinge nicht. Bis zu 10.000 Personen passierten täglich diese Grenze. So berichtete die Stadt Passau am 19. Oktober, dass innerhalb von drei Wochen über 100.000 Flüchtlinge allein über die Grenze zwischen Österreich und Passau eingereist seien, also mehr als 4.750 Personen pro Tag.[48]

Am 10. November 2015 gab das deutsche Innenministerium bekannt, das Dublin-Verfahren in Bezug auf Asylbewerber wieder anzuwenden, mit Ausnahme der Asylbewerber, die über Griechenland in den Dublin-Raum einreisen.[49]

Kontrolle der Einreise Asylsuchender

Polizeikontrolle am Münchner Hauptbahnhof im September 2015

Seit 13. September 2015 erfolgen zur Kontrolle des Flüchtlingsstroms Grenzkontrollen an der deutsch-österreichischen Grenze. Die Einreise nach Deutschland ist seit diesem Zeitpunkt nur noch mit gültigen Reisedokumenten möglich. Das Schengen-Abkommen wurde damit teilweise außer Kraft gesetzt.[50]

Die Bundespolizei hat zur Regulierung des Flüchtlingsstroms von Österreich nach Deutschland fünf Grenzübergangsstellen eingerichtet: bei Freilassing, Laufen an der Salzach, Neuhaus am Inn, Passau und Simbach am Inn.[51]

Die Grenzkontrollen liefen zunächst bis zum 13. Februar 2016[52] und wurden am 11. Februar bis 13. Mai verlängert.[53]

Aufenthaltskontrolle bei Asylsuchenden

Anfang November 2015 räumte Vizekanzler Gabriel ein, dass 40 bis 50 % der bislang nach Deutschland eingereisten Flüchtlinge nicht in Erstaufnahmeeinrichtungen oder bei anderen Registrierstellen registriert wurden.[54]

Flüchtlingen wird eine Woche Zeit gegeben, sich in derjenigen Erstaufnahmeeinrichtung einzufinden, der sie mit dem EDV-System EASY (Erstverteilung der Asylbegehrenden) vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zugewiesen wurden. Die für die Reise erforderlichen Fahrkarten erhalten sie von der Registrierungsstelle. Eine Fahrtbegleitung durch Behördenvertreter ist nicht vorgesehen.[55]

Finanz- und sozialpolitische Entwicklung

Wegen der großen Anzahl an Asylsuchenden erhöhte die deutsche Bundesregierung die finanziellen Mittel für Flüchtlinge für 2015 um eine Milliarde Euro und stellte für das Jahr 2016 zusätzlich sechs Milliarden Euro zur Verfügung. Mit diesen Maßnahmen sollen unter anderem die Budgets von Jobcentern und die Mittel für berufsbezogene Deutschförderung erhöht werden. Außerdem sollen direkte finanzielle Zuwendungen teilweise durch Sachleistungen ersetzt werden. Auch einigte man sich, den Etat des Auswärtigen Amts um jährlich 400 Millionen Euro zu erhöhen, um Fluchtursachen zu bekämpfen.[56] Die Bundesregierung, Länder und Kommunen finanzieren für Asylbewerber mit guter Bleibeperspektive einen Deutschkurs im Umfang von 600 Stunden. Die Bundesagentur für Arbeit und das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge wurden unter die gemeinsame Führung von Frank-Jürgen Weise gestellt, um eine individuell abgestimmte Förderung der Asylbewerber zu ermöglichen.[57]

Das IFO-Institut rechnete im September dagegen allein für die 2015 prognostizierten 800.000 Flüchtlinge – zum Jahreswechsel waren es tatsächlich eine Million – mit 10 Milliarden Euro Kosten. Bildungsmaßnahmen und den Nachzug durch die Familienzusammenführung hatte man bei dieser Zahl noch nicht mit einberechnet.[58] Diese Zahlen mussten im Dezember 2015 aber erheblich korrigiert werden, so rechnete das Ifo-Institut nun mit Kosten in Höhe von 21 Mrd. € allein 2015.[59]

Bundeskanzlerin Merkel hat im Oktober 2015 ein Versprechen abgegeben, dass zur Finanzierung der Flüchtlingskrise keine Steuererhöhungen erfolgen werden.[60]

Im Februar 2016 bezifferten die Finanzminister Bayerns und Nordrhein-Westfalens die Kosten der Bundesländer allein für Integrationsleistungen auf 20 bis 25 Milliarden Euro für das laufende Jahr. Für das Bundesland Nordrhein-Westfalen gaben sie die Erstattung durch den Bund mit knapp 20 %, für Bayern mit 17 % der Kosten an.[61]

Beschleunigte Rückführung abgelehnter Asylbewerber aus Balkanstaaten ohne Reisepass

Die Bundesregierung nimmt die Rückführung abgelehnter Asylbewerber aus Balkanstaaten ohne gültigen Reisepass auf der Grundlage des Laissez-passer-Verfahrens vor. Dieses Verfahren erlaubt eine freiwillige Rückkehr oder Abschiebung auch ohne Reisepass. Die Balkanstaaten haben ihre Bereitschaft zur Aufnahme der Rückkehrer erklärt.[62]

Besondere Verfahrensweise bei bestimmten Asylbewerbern

Nachdem man bereits am 5. November 2015 Einigkeit darüber erzielt hatte, dass Bewerbern, denen nicht das volle Asylrecht, sondern nur subsidiärer Schutz zuerkannt wurde, in Zukunft kein Familiennachzug mehr gewährt werden soll, verkündete Bundesinnenminister Thomas de Maizière am 6. November 2015, dass in Zukunft auch Asylbewerber aus Syrien davon betroffen sind, da auch ihnen nur noch subsidiärer Schutz gewährt werden soll.[63] Diese Festlegung des Bundesinnenministers dementierte der Stellvertreter der Bundeskanzlerin Sigmar Gabriel am 7. November 2015. Er erklärte, am Asylstatus der Syrer werde nichts geändert. Regierungssprecher Steffen Seibert fügte ein „vorerst“ hinzu.[64]

Am 3. Dezember 2015 beschloss die Innenministerkonferenz in Koblenz für Asylbewerber aus Syrien, dem Irak, Afghanistan und Eritrea aus Sicherheitsgründen eine Rückkehr zur regulären Einzelfallprüfung des Asylantrages mit persönlicher Anhörung.[65] Der Streit um Familiennachzug geht aber weiter.[66]

Nach der Verabschiedung des Asylpakets II durch den Bundestag am 25. Februar 2015 kündigte de Maizière am 4. März an, Flüchtlingen aus Syrien künftig nur noch subsidiären Schutz zu gewähren, so dass ihnen kein Familiennachzug mehr zustehen werde.[67]

Erhöhung der Kapazität des BAMF

Anfang September lagen dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) rund 330.000 unbearbeitete Asylanträge vor. 356.000 konnten noch nicht entschieden werden. Um mehr Asylverfahren pro Monat abzuschließen, will die Bundesregierung im neuen Jahr 4000 neue Stellen im BAMF schaffen. Bisher wurden die Asylanträge von 3300 Mitarbeitern bearbeitet. Der Leiter der Behörde Frank-Jürgen Weise geht davon aus, dass mit 7.300 Mitarbeitern 80.000 Asylverfahren im Monat abgeschlossen werden können. Im Oktober 2015 entschieden die vorhandenen Mitarbeiter 1600 Verfahren pro Tag – insgesamt 30.000. Der Zustrom von Flüchtlingen lag im Vergleich zur Anzahl der abgeschlossenen Verfahren um ein Fünffaches höher. Wegen der vorrangigen Bearbeitung der Asylanträge von Syrern kann trotz beschleunigter Bearbeitung über die Anträge von 40.000 Bewerbern aus Westbalkan-Staaten nicht wie geplant bis zum Jahresende entschieden werden.[68][69]

Änderungen im Asylrecht 2015 (Asylpaket I)

Am 29. September 2015 beschloss das Bundeskabinett ein Gesetzespaket mit wesentlichen Änderungen im Asylrecht 2015 (Asylpaket I). Die Änderungen traten überwiegend am 24. Oktober 2015 in Kraft.[70]

Änderungen im Asylrecht 2016 (Asylpaket II)

Am 3. Februar 2016 beschloss das Bundeskabinett ein zweites Gesetzespaket mit strengeren Asylregeln – Asylpaket II.[71] Demnach soll der Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte für zwei Jahre ausgesetzt werden. Davon wäre derzeit etwa ein Zehntel der Asylbewerber aus Syrien betroffen. Außerdem sind Asyl-Schnellverfahren in besonderen Aufnahmeeinrichtungen und eine Kürzung der Asylbewerberleistungen vorgesehen.[72] Der SPD-Parteivorsitzende Sigmar Gabriel widersprach jedoch Anfang Februar dem Gesetzentwurf, weil dort der Familiennachzug für Minderjährige ebenfalls ausgesetzt werde, und erklärte, das sei nicht verabredet gewesen.[73] Der Gesetzentwurf war zuvor vom SPD-geführten Bundesfamilienministerium fachlich geprüft und nicht beanstandet worden.[74] Da Gabriel auf Nachbesserung bestand, beauftragte die Bundeskanzlerin Innen- und Justizminister mit der Klärung.[75] Innenminister Thomas de Maizière (CDU) und Justizminister Heiko Maas (SPD) kamen am 11. Februar 2016 darin überein, an den Beschlüssen der Koalition zum Asylpaket II nichts zu verändern. Bei Vorliegen dringender humanitärer Gründe soll jedoch das Auswärtige Amt im Einvernehmen mit dem Innenministerium über Ausnahmen entscheiden.[76] Das Asylpaket II wurde am 25. Februar 2016 vom Bundestag verabschiedet. Dafür sprachen sich 429 Abgeordnete aus; 147 Parlamentarier stimmten dagegen. Das Gesetzespaket passierte am 26. Februar den Bundesrat, war aber nicht zustimmungspflichtig.[77]

Ursprünglich sollten die Bundesländer im Rahmen des Asylpakets II verpflichtet werden, Mindeststandards wie abschließbare Toiletten und getrennte Duschen in den Flüchtlingsunterkünften bereitzustellen. Außerdem war geplant, Unterkünften mit Kindern nur dann eine Betriebserlaubnis zu erteilen, wenn diese den in einer EU-Richtlinie und im Kinder– und Jugendschutzrecht vorgeschriebenen Standards entsprechen. Das Fehlen dieser Regelungen im Gesetzentwurf, der am 25. Februar 2016 vom Bundestag angenommen wurde, bezeichnete der Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung, Johannes-Wilhelm Röhrig, als „grob fahrlässig“, da es in immer mehr Fällen zu sexuellen Übergriffen an Kindern in den Flüchtlingsunterkünften komme, wie in der von ihm beauftragten Expertise: Häufigkeitsangaben zum sexuellen Missbrauch[78] am 22. Februar benannt wurde. Die EU-Kommission hat die Bundesregierung aufgefordert, die EU-Richtlinie einzuhalten, andernfalls werde ein Ordnungsgeldverfahren gegen die Bundesrepublik eingeleitet.[79][80]

Mit einem zweiten Gesetz soll die Liste der sicheren Herkunftsstaaten um die Maghreb-Staaten Algerien, Marokko und Tunesien erweitert werden.[81] Diesem Gesetzentwurf muss jedoch der Bundesrat zustimmen, in dem die Regierungsparteien nicht allein die Mehrheit haben.[81] Darüber hinaus hatten sich die Spitzenpolitiker der Regierungsparteien bei einem Treffen am 28. Januar 2016 darauf geeinigt, dass die Eigenbeteiligung von Asylbewerbern an Sprachkursen 10 € pro Monat betragen soll und diejenigen, die in Deutschland eine Ausbildung erfolgreich abschließen, anschließend mindestens zwei Jahre lang in Deutschland arbeiten dürfen.[82][83][84][85]

Sicherheitslage

Gefahr durch islamistischen Terrorismus und Radikalisierung

Derzeit halten sich mehrere Hunderttausend Ausländer unregistriert in Deutschland auf.[86] Möglicherweise befinden sich unter ihnen auch Anhänger des syrischen Machthabers Baschar al-Assad, der dem Terrornetzwerk al-Qaida zugehörigen Al-Nusra-Front sowie des Islamischen Staates.[87][88][89] Verfassungsschutz-Präsident Hans-Georg Maaßen und der Director of National Intelligence, James R. Clapper, warnen, dass der Islamische Staat den Flüchtlingsstrom ausnutzt, um Terroristen nach Europa und Deutschland einzuschleusen.[90]

Deutsche Behörden sehen auch das Risiko, dass sich Flüchtlinge in Deutschland radikalisieren. Das von Salafisten verbreitete Gedankengut bildet den Nährboden für eine islamistische Radikalisierung zum jihadistischen Salafismus bis hin zur Rekrutierung für den militanten Dschihad.[91] Nach Erkenntnissen des Verfassungsschutzes versuchen Salafisten gezielt Flüchtlinge anzuwerben. Sie sprechen vor allem unbegleitete junge Asylbewerber im Umfeld von Flüchtlingsunterkünften an, die ohne ihre Familie kommen und Anschluss und Unterstützung suchen.[87] Nach einer BKA-Analyse[92] der Radikalisierungshintergründe und -verläufe der Personen, die aus islamistischer Motivation in Richtung Syrien oder Irak ausgereist sind, entwickelte sich durch die gute Erreichbarkeit Syriens sowie die Möglichkeit, über das Internet Netzwerke aufzubauen und Propaganda effektiver für unterschiedliche Zielgruppen zu platzieren, eine Sogwirkung, die seit Mitte des Jahres 2012 zu einem massiven Anstieg an islamistisch motivierten Ausreisen in Richtung Syrien oder Irak führte. Nach dieser Analyse waren dem BKA im November 2015 bundesweit insgesamt 677 Personen bekannt, die bis Ende Juni 2015 aus islamistischer Motivation aus Deutschland in Richtung Syrien und Irak ausgereist sind oder dies aktiv versucht hatten.[93]

Besorgnis löst auch die aktive sunnitisch-islamistische Bewegung Tablighi Jamaat durch ihr Bestreben um Kontaktaufnahme zu Flüchtlingen und Migranten beim Verfassungsschutz aus.[88] Ziel dieser Bewegung ist es, Muslime von einer „zu weltlichen Grundhaltung“ abzubringen und ihr Leben streng am Koran auszurichten. Dies gefährdet den inneren Frieden, weil ein Schwarz-Weiß-Denken aufgebaut und alles „Unmuslimische” abgelehnt wird.[88] Angesichts des Zustroms moslemischer Flüchtlinge befürchtet der Verfassungsschutz einen starken Anstieg der Zahl radikaler Islamisten in Deutschland. Hans-Georg Maaßen berichtet: „Es bereitet uns große Sorge, dass Islamisten in Deutschland unter dem Deckmantel humanitärer Hilfe versuchen, die Situation der Flüchtlinge gezielt für ihre Zwecke zu missbrauchen, Asylbewerber zu missionieren und zu rekrutieren“.[94] Mitglieder verschiedener islamistischer Gruppen, z. B. des laut Verfassungsschutz extremistisch-salafistischen Vereins „Helfen in Not“, wurden in Asylbewerberheimen angetroffen.[95][96] Ein bekannter salafistischer Prediger rief seine Anhänger auf Facebook dazu auf, Flüchtlinge gezielt anzuwerben.[87]

Tendenzen politischer Radikalisierung in der Gesellschaft

Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) beobachtet, dass Unbehagen und Ängste vieler Bürger hinsichtlich der möglichen, durch die hohe Zahl der Flüchtlinge verursachten gesellschaftlichen und ökonomischen Konsequenzen zugenommen hätten. Vor diesem Hintergrund erwartet das BfV, dass sowohl asylkritische „rechte“ als auch rechtsextremistische Parteien spürbar stärkeren Zuspruch bekommen werden.[97]

Die steigende Anzahl von Anschlägen auf Flüchtlingsunterkünfte und auch eine sprachliche Verrohung lassen auf eine weitgehende Radikalisierung der politischen Auseinandersetzung schließen. Besorgniserregend sei auch, dass rechtsextremistische Positionen im bürgerlich-rechtspopulistischen Spektrum nicht mehr in allen Fällen auf Ablehnung stießen. Artikel aus Publikationen des rechtsintellektuellen Spektrums zeigten, dass mittlerweile sogar dessen Vertreter ansatzweise in Bürgerkriegskategorien denken.[98]

Eine wesentliche Beschleunigung der Radikalisierungsentwicklungen gehe auch von Angriffen von Rechtsextremisten, Islamisten oder Linksextremisten gegen den jeweiligen politischen Gegner aus. „Eine daraus resultierende Wechselwirkungsspirale könnte zu einer erheblichen Gewalteskalation führen, die aus heutiger Sicht kaum seriös zu prognostizieren ist.“[99]

Es ist auch eine Tendenz zur Bewaffnung erkennbar. So berichten Einzelhändler, dass Elektroschocker zeitweise restlos ausverkauft waren. Auch der Absatz von Pfeffersprays sowie Gas- und Schreckschusspistolen ist stark gestiegen.[100]

Die Schriftstellerin Monika Maron stellte am 14. Januar 2016 in der FAZ fest, dass die negative Verstärkerwirkung der Vorkommnisse in der Silvesternacht 2015/16 indirekt die Ultrarechten stärke.[101]

Nach Beobachtung der freien Journalistin LIane Bednarz mache die Radikalisierung im Bürgertum auch vor Christen nicht halt, wobei konservative Katholiken und Evangelikale sogar besonders anfällig seien.[102]

Der Philosoph Wolfram Eilenberger und Kollegen haben sich in einem Artikel von Spiegel Online, Philosophen über Flüchtlingskrise – Das Ende der Lebenslüge, zu diesem Problem geäußert: Alle plädieren für ein „pragmatisches Vorgehen“, das an beide Seiten Anforderungen stelle und nicht von vornherein als „rechts“ oder „links“ abqualifiziert werden solle, womit der Radikalisierungsgefahr entgegengearbeitet werden müsse.[103]

Laut einer vom 2. bis zum 4. Februar 2016 erhobenen Umfrage von YouGov würden es 29 Prozent der in Deutschland Befragten für gerechtfertigt halten, wenn unbewaffnete Flüchtlinge mit Waffengewalt am Grenzübertritt gehindert würden. Für nicht gerechtfertigt hielten dies 57 Prozent.[104]

Problem der mangelnden Erfassung

Nach Angaben der Gewerkschaft der Polizei (GdP) und der Deutschen Polizeigewerkschaft wurde in den vergangenen Monaten nur ein Bruchteil der Flüchtlinge anhand von Fingerabdrücken erkennungsdienstlich erfasst. Der stellvertretende GdP-Vorsitzende Radek schrieb Anfang Dezember an Kanzlerin Merkel, dass die Bundespolizei nicht in der Lage sei, „den ihr obliegenden Auftrag der Gefahrenabwehr und der Strafverfolgung an der deutsch-österreichischen Grenze in der gesetzlich gebotenen Weise wahrzunehmen.“ Dadurch werde das „Sammeln von Hinweisen auf Ausnutzung der Flüchtlingsströme durch Terrorkommandos vereitelt.“ Fabrice Leggeri, Chef der EU-Grenzschutzagentur Frontex, warnt: „Die großen Ströme von Menschen, die derzeit unkontrolliert nach Europa einreisen, stellen natürlich auch ein Sicherheitsrisiko dar.“ Mindestens zwei der Attentäter von Paris hatten sich als Flüchtlinge in Griechenland registrieren lassen. Es besteht der konkrete Verdacht, dass in dem Boot der Paris-Attentäter weitere dem IS nahestehende Islamisten nach Europa einreisten, in diesem Zusammenhang wurden auch zwei Personen in einem Salzburger Flüchtlingslager festgenommen.[105]

Nicht einmal jeder dritte Flüchtling (25–30 %) hat einen Pass vorzuweisen. Zudem ist bekannt, dass sowohl syrische Blanko-Ausweise als auch Ausweissoftware, Geräte und Stempel in die Hände krimineller Organisationen gefallen sind, sodass die Terrormiliz „Islamischer Staat“ (IS) und andere kriminelle Organisationen in der Lage sein dürften, technisch echte Pässe mit falschen Angaben herzustellen.[105] Der Gesamtpersonalrat des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge warnt, dass das beschleunigte Asylverfahren ohne Identitätsfeststellung bei Menschen, die sich als Syrer ausgeben, ein erhöhtes Gefährdungspotenzial darstelle, da es das Einsickern von IS-Kämpfern nach Mitteleuropa erleichtere. Nach Angaben des Gesamtpersonalrats werden derzeit syrische Pässe nicht auf ihre Echtheit geprüft; bei Flüchtlingen ohne Pass werde sogar gänzlich auf eine Identitätsfeststellung verzichtet.[35]

Forderung nach dem Umbau der Grenzschutzagentur Frontex

Der Vorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft Ernst G. Walter forderte den Umbau der europäischen Grenzschutzagentur Frontex „zu einer operativen europäischen Grenzpolizei, um die Einreise weiterer islamistischer Gefährder und Terroristen nach Europa bereits an den Außengrenzen zu verhindern.“[106][107] Auch vor dem Hintergrund dass bei zwei der toten Terroristen syrische Pässe entdeckt worden waren forderte Frankreichs Premierminister Manuel Valls eine wirksame Sicherung der EU-Außengrenzen.[108]

Forderung nach Einzelfallprüfung

Nach Aussage einer Sprecherin des deutschen Bundesinnenministeriums vom Dezember 2015 kann angesichts der hohen Zahl derzeit aufgenommener Migranten grundsätzlich nicht ausgeschlossen werden, dass sich unter diesen auch „Personen aus dem Bereich der Allgemeinkriminalität, Kriegsverbrecher, Mitglieder militanter Gruppen beziehungsweise terroristischer Organisationen oder Einzelpersonen extremistischer Gesinnung befinden können, welche den aktuellen Migrantenstrom nutzen, um nach Deutschland zu gelangen. Genauso wenig kann ausgeschlossen werden, dass diese Personen hierbei gefälschte Dokumente mit sich führen.“[109]

Zugleich wurde vor dem Hintergrund gefälschter oder gestohlener Pässe wurde im Dezember 2015 in Deutschland erneut eine umgehende Einzelfallprüfung syrischer Flüchtlinge gefordert. Ansgar Heveling (CDU), Vorsitzender des Innenausschusses des Deutschen Bundestages sagte: „Wir brauchen in Europa vor allem eine schnellstmögliche, lückenlose Registrierung aller Menschen, die hier ankommen.“ Ebenso betonte Burkhard Lischka (SPD), wie wichtig „ab sofort eine Einzelfallprüfung auch der geflohenen Menschen aus Syrien durch deutsche Behörden“ sei.[110]

Am 3. Dezember 2015 beschloss die Innenministerkonferenz in Koblenz aus Sicherheitsgründen eine Rückkehr zur regulären Einzelfallprüfung des Asylantrages mit persönlicher Anhörung auch für Asylbewerber aus Syrien, dem Irak, Afghanistan und Eritrea. Dies wurde mit Wirkung zum 1. Januar 2016 beschlossen.[111]

Sexuelle Übergriffe in der Silvesternacht 2015/16

Dass die Tatverdächtigen bei den Kölner sexuellen Übergriffen in der Silvesternacht 2015/16 nach den Angaben der aufgenommenen Anzeigen dem Aussehen nach dem nordafrikanischen bzw. arabischen Raum entstammen sollten und dass auch die Tatverdächtigen in Bezug auf die Eigentumsdelikte teilweise der Gruppe der Flüchtlinge zugeordnet wurden, verschärfte zu Anfang des Jahres 2016 die Debatte um eine Begrenzung der Aufnahme und Erleichterungen bezüglich der Abschiebung von Asylsuchenden.[112][113]

Aktuell sind 135 Ermittlungskräfte in der Ermittlungsgruppe „Neujahr“ zur Aufklärung der Übergriffe am Hauptbahnhof Köln zum Jahreswechsel 2015/16 eingesetzt. Im Bericht des MIK NRW vom 11. Januar 2016 zu den Ereignissen hieß es u. a. zum Stand der Dinge:

„Mit Stand 10. Januar 2016, 10:00 Uhr, werden durch die Ermittlungsgruppe 516 Strafanzeigen bearbeitet. In 237 Fällen handelt es sich um Sexualstraftaten. In 107 dieser Fälle wurde zugleich ein Diebstahlsdelikt angezeigt. Bei den übrigen 279 angezeigten Straftaten handelt es sich um Eigentums- und Körperverletzungsdelikte. […] Im Zusammenhang mit den massiven Straftaten in der Silvesternacht in Köln richtet sich ein Tatverdacht derzeit (Stand: 10. Januar 2016, 10:00 Uhr) gegen 19 Personen. Alle bisher ermittelten Tatverdächtigen sind nichtdeutscher Nationalität. Nach vorliegenden Erkenntnissen handelt es sich hierbei um zehn Personen mit dem ausländerrechtlichen Status „Asylbewerber“ und um neun Personen, die sich vermutlich illegal in Deutschland aufhalten. Neun Asylbewerber sind nach Anfang September 2015 erstmals in Deutschland registriert worden. Von den Tatverdächtigen stammen 14 aus Marokko und Algerien. Vier der Tatverdächtigen befinden sich derzeit aufgrund von Diebstahls- bzw. Raubdelikten im unmittelbaren Zusammenhang mit den Ereignissen in der Silvesternacht in Untersuchungshaft. Keiner der 19 Tatverdächtigen hat einen verzeichneten Wohnsitz in Köln. Alle Tatverdächtigen sind ohne festen Wohnsitz oder unbekannten Aufenthalts bzw. in Untersuchungshaft.“[114]

Dem Bericht des MIK NRW zufolge handelte es sich bei ca. 2/3 der Tatverdächtigen um Asylbewerber oder illegale Einwanderer aus den Maghreb-Staaten Marokko und Algerien. Insgesamt hat die Kölner Staatsanwaltschaft mit Stand vom 29. Februar 2016 gegen 82 Beschuldigte Ermittlungsverfahren eingeleitet, davon 14 Verfahren wegen mutmaßlicher Sexualdelikte.[115]

Fachleuten war die aus Nordafrika stammende Tätergruppe für derartige Straftaten schon seit langem bekannt. Der Braunschweiger Kripochef Ulf Küch sagte dazu: „Wir stellen fest, dass nur sehr wenige Zuwanderer als Straftäter auffallen, diese dann aber häufig eine Vielzahl von Delikten begehen“. Der Leiter einer Aufnahmeeinrichtung in NRW berichtete, dass vor allem junge Nordafrikaner ihm häufig negativ auffallen. Diese trinken massiv Alkohol und stehen zudem häufig unter dem Einfluss starker Medikamente. Auch in Köln befassen sich Kriminalisten seit geraumer Zeit mit Straftätern aus Nordafrika. Das Kölner Kriminalkommissariat 41 begann im Jahr 2014 eine Analyse, die darüber Aufschluss gibt, welche illegal eingereisten Flüchtlinge innerhalb eines Jahres erneut straffällig werden. Während nur 0,5 Prozent der Syrer als Verdächtige auffielen, waren es 40 Prozent der Flüchtlinge aus dem Maghreb. Die meisten Straftäter unter ihnen haben keinen festen Wohnsitz und müssen in sogenannten Schnellverfahren abgeurteilt werden. Für intensive Ermittlungen fehlt den für die Strafverfolgung zuständigen Behörden die Zeit, sodass nur niedrige Strafen verhängt werden können. Abschiebungen und Ausweisungen in die Heimatländer der Straftäter waren in der Vergangenheit wegen der fehlenden Kooperationsbereitschaft der Heimatländer nahezu unmöglich.[116]

Bundesinnenminister Thomas de Maizière verurteilte die Vorfälle als „abscheulich und nicht hinnehmbar“;[117] die offensichtliche Beteiligung von Menschen mit Migrationshintergrund an den Taten dürfe aber „nicht dazu führen, dass nun Flüchtlinge gleich welcher Herkunft, die bei uns Schutz vor Verfolgung suchen, unter einen Generalverdacht gestellt werden“.[118] Zugleich plädierte de Maizière dafür, die Abschiebung straffällig gewordener Asylbewerber zu erleichtern.[119] In den Medien wurde im Zusammenhang mit den Silvester-Übergriffen auf hohe faktische Hürden für eine Abschiebung verwiesen.[120][121]

Abschiebungen in den Maghreb scheitern häufig an der Weigerung von Marokko, Algerien und Tunesien, die abgelehnten Asylbewerber zurückzunehmen. Um mit den Maghreb–Staaten über die Rücknahme der in Deutschland abgelehnten Asylbewerber zu verhandeln – es handelt sich um rund 30.000 überwiegend junge Männer –, unternahm Bundesinnenminister Thomas de Maizière am 28. Februar 2016 eine dreitägige Reise in den Maghreb. Zwar bestehen mit Marokko und Algerien Rückführungsabkommen, aber es gibt viele Möglichkeiten, die Abschiebung Ausreisepflichtiger in der Praxis zu erschweren oder gar unmöglich zu machen. Mit Marokko und Algerien gelang es dem Bundesinnenminister Kooperationsvereinbarungen abzuschließen. Da die Nordafrikaner keine Charterflüge akzeptieren, sagte der Bundesinnenminister zu, dass Abschiebungen mit Linienmaschinen erfolgen sollen. Ausreisepflichtige Marokkaner können anhand der in den marokkanischen Meldedateien gespeicherten Fingerabdrücke identifiziert werden. Stäbe sollen eingerichtet werden, die den Datentransfer nach Deutschland sicherstellen.[122][123]Auch die tunesische Regierung ist bereit bei der Rückführung abgelehnter Asylbewerber zu kooperieren. In einem Pilotprojekt soll zunächst eine Gruppe von 20 Tunesiern in ihr Heimatland zurückgebracht werden.[124]

Gefährdung der Inneren Sicherheit

In einem Positionspapier der Bayerischen Staatsregierung[125] zum Rechtsgutachten von Bundesverfassungsrichter a.D. Udo Di Fabio: Migrationskrise als föderales Verfassungsproblem[126] wird die Innere Sicherheit im Land als gefährdet angesehen. Soziale Spannungen würden die Gesellschaft zu spalten drohen. Geltendes Recht werde nicht beachtet. Als ursächlich für die Gefährdung der Inneren Sicherheit wird von der Bayerischen Staatsregierung auch der Zusammenbruch des europäische Dublin- und des Schengensystems gesehen.[127]

Am 17. Januar wurde bekannt, dass sexuelle und kriminelle Übergriffe, die schon seit 2 Jahren bekannt waren, von der Politik verschwiegen wurden.[128]

Lage der Flüchtlinge

Flüchtlings-Notunterkunft (Traglufthalle) in Neubiberg (Landkreis München), Bayern

Situation in den Unterkünften

Aufstellen von Wohncontainern vor dem Winter in Hannover im Stadtteil Linden-Nord

In fast allen Bundesländern sind die Unterkünfte für Asylsuchende überbelegt, teilweise deutlich. Deshalb werden Notquartiere in Wohncontainern und leerstehenden Gebäuden eingerichtet. In vielen Ländern wie Schleswig-Holstein, Hamburg oder Bayern übernachten Flüchtlinge in großen Zeltlagern.[129]

In Hamburg ist am 1. Oktober 2015 ein Gesetz beschlossen worden, das die Beschlagnahme leerstehender Gebäude erlaubt, sofern diese Räume als Flüchtlingsunterkunft geeignet sind. Die Regelung gelte jedoch nicht für Privatwohnungen.[130]

Im Land Niedersachsen beschloss der Landtag mehrere Gesetzesänderungen, um vor dem Winter 2015/2016 schneller und unbürokratischer neuen Wohnraum für Flüchtlinge schaffen zu können. So müssen nicht mehr zwingend Spielplätze und Parkplätze entstehen und Denkmalschutzauflagen berücksichtigt werden.[131]

Zumindest in der Gruppe der Kurden aus dem Irak hat die monatelange Unterbringung in Sammelunterkünften ohne konkrete Aussicht auf Arbeitsmöglichkeiten ab November 2015 dazu geführt, dass einige sich entschlossen, freiwillig den Rückflug in den Irak anzutreten.[132]

Konflikte zwischen Flüchtlingen

In mehreren Einrichtungen kam es zu Diebstählen, Übergriffen und Vergewaltigungen.[133] Alleinstehende Mütter und Homosexuelle seien besonders gefährdet, so der Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, Johannes-Wilhelm Rörig.[134] In der Flüchtlingsunterkunft in Berlin-Lichterfelde kam es im Oktober 2015 zu Übergriffen auf ein schwules Paar.[135]

Bei einer Massenschlägerei mit mehreren hundert Beteiligten im Flüchtlingsheim in Kassel-Calden wurden im September 14 Menschen verletzt, darunter drei Polizisten.[136] Im Oktober 2015 kam es in Hamburg und Braunschweig zu je einer Schlägerei unter Flüchtlingen. In den beiden Fällen prügelten sich Hunderte von Asylbewerbern. Auch Eisenstangen wurden eingesetzt.[137] Es folgte eine Auseinandersetzung von 15 bis 20 Personen im Alter zwischen 16 und 31 Jahren in Backnang, dabei wurden drei Personen schwer verletzt. Grund für die Prügelei mit Pfannen, Besenstielen und anderen Haushaltsgeräten sollen gegenseitige Beleidigungen gewesen sein. Beteiligt waren Afghanen.[138]

Verschiedentlich wird vor diesem Hintergrund die Überbelegung der Unterkünfte kritisiert, immer wieder auch eine getrennte Unterbringung nach Nationalität oder Konfession gefordert. Während dies von manchen als „kaum praktikabel“ abgelehnt wird, sehen andere im Ruf nach einer solchen getrennten Unterbringung eine Kapitulation des Rechtsstaats. Man dürfe „vor menschenfeindlichen Gesinnungen nicht durch Segregation kapitulieren, sondern muss allen neu bei uns Ankommenden klar machen, dass Diskriminierung aus religiösen Gründen in Deutschland nicht geduldet wird“, forderte beispielsweise der Grünen-Politiker Volker Beck.[139]

Sexuelle Übergriffe auf Frauen und Kinder

Bei einer Befragung von 40 Flüchtlingen im Auftrag von Amnesty International berichteten viele weibliche Flüchtlinge, auf dem Weg nach Deutschland Opfer von körperlicher Gewalt, Erpressung oder sexueller Belästigung durch Schleuser, Sicherheitspersonal oder andere Flüchtlinge geworden zu sein. Viele Frauen fühlen sich unsicher, weil sie in den Flüchtlingsunterkünften von Männern auf der Toilette beobachtet werden. Einige Frauen hätten darauf reagiert, indem sie sehr wenig aßen und tranken, um seltener auf Toilette gehen zu müssen. Die Bedrohung der Frauen werde von den Heimleitungen stillschweigend in Kauf genommen.[140][141]

Frauenverbände wiesen auf zahlreiche Vergewaltigungen von Frauen und den sexuellen Missbrauch von Kindern in Flüchtlingsunterkünften hin. Der Bundesbeauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, Rörig, erklärte, dass er von einer hohen Dunkelziffer ausgehe. Viele hätten Angst davor, sexuelle Übergriffe zu melden.[134][142] Entscheidende Begünstigung solcher Vorfälle sind laut Experten Organisationsmängel innerhalb der Unterkünfte. Deshalb forderte Rörig, alleinerziehende Mütter mit ihren Kindern separat unterzubringen und nach Geschlechtern getrennte Duschen einzurichten. Zudem sollte sich Ansprechpersonal für die Opfer sexueller Übergriffe in den Unterkünften befinden. Auch sollten die freiwilligen Helfer vor Erteilen einer Zugangsberechtigung stärker überprüft werden und möglichst zu gleichen Teilen aus Männern und Frauen bestehen.[134] Der Vorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft Rainer Wendt ist der Ansicht, dass sexuelle Übergriffe und Gewalt gegen Frauen und Mädchen in den Heimen von der Politik heruntergespielt würden. Die Dunkelziffer sei bei solchen Straftaten generell hoch, hinzu komme, dass solche Straftaten in den Herkunftsländern der Flüchtlinge meist nicht angezeigt würden. Wichtig sei es, dass es für die Frauen eine Beratung gebe, zu der sie Vertrauen gewinnen könnten.[143]

Übergriffe auf Christen

Nach Recherche der Welt, der Zeit und report München gibt es in vielen Flüchtlingsunterkünften eine deutliche Feindseligkeit von muslimischen Flüchtlingen gegenüber Christen, die von Beschimpfungen wie Kuffar bis hin zu Drohungen und Gewalt reichen. Am schlimmsten treffe es ehemalige Muslime, die zum Christentum konvertierten; diese würden regelmäßig geschlagen.[144][145] Im thüringischen Suhl wurde Mitte August 2015 auf einen Afghanen, der sich vom Islam abgewandt hatte, eine Hetzjagd veranstaltet. Etwa 50 Asylbewerber attackierten die herbeigerufenen Polizisten. 17 Menschen wurden verletzt, darunter sechs Polizisten.[146] In Oberursel und Berlin-Dahlem wurden christliche Flüchtlinge von muslimischen Securitys der Asylbewerberheime misshandelt.[147] Der Pfarrer von Berlin-Steglitz, der sich um die 1200 christlichen Flüchtlinge in Berlin-Tempelhof kümmert kritisiert, dass die Deutungshoheit bei Übergriffen gegen Christen immer bei den Angreifern und dem ebenfalls zum größten Teil aus islamischen Kulturen kommenden Wachschutz liege, weil die Polizei ihre Informationen vom Wachschutz bezieht. Der Bamberger Erzbischof Ludwig Schick  bestätigt, dass es Ausgrenzung und Übergriffe gegenüber christlichen Flüchtlingen gibt und fordert dagegen einzuschreiten: „Es darf nicht sein, dass Asylsuchende in Deutschland erneut um ihres Glaubens willen leiden.“ Im Februar 2016 nahm der Staatsschutz in Berlin Ermittlungen wegen Körperverletzung mit religiösem Hintergrund auf.[148]

Arbeitsmarkt

Für Asylbewerber gilt in den ersten drei Monaten ein generelles Beschäftigungsverbot. Nach Ablauf dieser Frist konkurrieren sie mit Bewerbern aus Deutschland und der EU um Beschäftigung, die fünfzehn Monate lang durch die Vorrangprüfung bevorzugt werden. Die Bundesagentur für Arbeit bemühte sich insbesondere für gut ausgebildete Fachkräfte unter den Flüchtlingen die Genehmigungsverfahren zu verkürzen und ihnen den Zugang zu Arbeit über die Blue-Card-Regelung der EU zu erleichtern.[149] Weiterhin will die Regierung ab 2016 Flüchtlinge nicht in der regulären Arbeitsmarktstatistik erfassen und ihnen im Rahmen einer Kooperation von BAMF und Arbeitsagenturen gesondert eine frühe Förderung für den Arbeitsmarkt zukommen lassen.[150]

Der deutsche Arbeitsmarkt kann durch die Flüchtlingskrise positiv beeinflusst werden: Da es unter den Flüchtlingen in Deutschland viele Schulpflichtige gibt, rechnet die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft damit, dass deutsche Schulen im Laufe des Jahres 2016 zusätzlich 300.000 Schüler aufnehmen müssen, die aus Flüchtlingsfamilien stammen oder zu den unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen gehören. Dazu kommen noch bis zu 100.000 Kinder im Vorschulalter mit einem Bedarf an Plätzen in Kindertagesstätten.[151] Die GEW hat errechnet, dass 2016 allein 24.000 Lehrkräfte und 14.000 Erzieher eingestellt werden müssten, um die zusätzlichen Flüchtlingskinder bedarfsgerecht professionell unterrichten und betreuen zu können. Ähnlich positiv entwickelt sich die Nachfrage nach Sozialpädagogen und ähnlichen Berufen.

Bildungsgrad

Laut einer Studie des Münchner Ifo-Institutes ist der Bildungsstand der meisten Flüchtlinge eher unterdurchschnittlich. So waren im Jahr 2013 in den türkischen Lagern laut einer Umfrage des türkischen Amtes für Katastrophen- und Notfallmanagement 16,1 % der syrischen Flüchtlinge Analphabeten, weitere 7,8 % haben keinen Schulabschluss, 34,5 % nur einen Grundschulabschluss, 21,6 % einen Hauptschulabschluss. Jeder Fünfte verfügt über einen höheren Bildungsgrad (11,1 % haben Abitur und 8,9 % einen Hochschulabschluss). Nach dieser Studie liegt der Bildungsgrad im Vergleich zu einer repräsentativen Erhebung durch die UNESCO etwas höher als 2009 in Syrien (vor dem Bürgerkrieg), woraus die Ifo-Studie folgert, dass sich überwiegend Gebildetere auf die Flucht begeben. Der Bildungsgrad der in Deutschland befindlichen Asylbewerber aus Syrien lag nach Angaben des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) im Zeitraum von 2014 bis September 2015 höher als bei denjenigen in den türkischen Flüchtlingslagern: 21 % mit Hochschulabschluss, 22 % mit Abitur und 47 % mit dem Besuch einer Grund- oder Hauptschule. Dabei handelt es sich aber um eine unrepräsentative Umfrage, die ebenso wie die Umfrage in den türkischen Flüchtlingslagern entgegen der UNESCO-Studie von 2009 auf freiwilligen, ungeprüften Angaben beruht.[152]

Eine Abhängigkeit vom Herkunftsland der Asylbewerber ist dennoch zu beobachten: So weisen Asylbewerber aus Syrien tendenziell höhere Ausbildungsgrade auf als die anderer Herkunftsländer. Unter den Asylbewerbern besuchten laut BAMF im Schnitt (nach unrepräsentativen freiwilligen Angaben ohne Überprüfung) 15 % eine Hochschule, 16 % ein Gymnasium, 35 % weisen eine Mittelschulbildung auf, 24 % besuchten eine Grundschule und 11 % besuchten keine Schule. Dennoch wären die Asylbewerber nach diesen Zahlen schlechter ausgebildet als der deutsche Durchschnitt.[153]

Im September 2015 bemängelte die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“, dass die meisten Statistiken, die im ersten Halbjahr 2015 erstellt wurden, den systemischen Fehler aufwiesen, dass die im zweiten Halbjahr wirksam gewordene Abschreckung von Menschen aus den westlichen Balkanländern in ihnen keine Berücksichtigung finde: „Albaner und Kosovaren sind statistisch überzeichnet, Syrer, Afghanen und Iraker sind untergewichtet.“[154]

Im September 2015 beschloss das Bundesbildungsministerium für Bildung und Forschung ein Maßnahmenpaket von zusätzlichen circa 130 Millionen Euro „in den nächsten Jahren“, das „für den Erwerb der deutschen Sprache, das Erkennen von Kompetenzen und Potenzialen von Flüchtlingen und für die Integration in Ausbildung und Beruf“ dienen soll.[155][156] Zudem wurde ein Lehrermangel als Auswirkung der Flüchtlingskrise vorhergesagt, welcher eine Hürde bei der Integration darstelle.[157][158]

Kriminalität

Am 13. November 2015 veröffentlichte das Bundeskriminalamt (BKA) eine Analyse der von Jahresbeginn bis Ende September 2015 erfassten Straftaten. Der Analyse zufolge wurden „Flüchtlinge im Durchschnitt genauso wenig oder oft straffällig wie Vergleichsgruppen der hiesigen Bevölkerung“. Mit einem Anteil von 34 Prozent werden von Flüchtlingen und Migranten am häufigsten Vermögens- und Fälschungsdelikte begangen, darunter hauptsächlich Schwarzfahren. An zweiter Stellen folgen mit 33 Prozent Diebstähle und an dritter Stelle mit insgesamt 16 Prozent Raub und Körperverletzung. Der Anteil der Sexualstraftaten liegt im untersuchten Zeitraum unter einem Prozent.[159][160] Die veröffentlichten Statistiken sind jedoch kritisch zu betrachten, da die jeweils miteinander verglichenen Gruppen unterschiedlich sind, wie ein Bericht des Fernsehmagazins Panorama zeigt. Demnach sind zwar „Ausländer und Asylbewerber in nahezu allen Kategorien von Straftaten deutlich überrepräsentiert“, ein Vergleich der Gruppen – Ausländer und Deutsche – zeige aber schon im Ansatz die Unterschiede: „Nimmt man 100 Flüchtlinge, sind darunter ungleich mehr Männer.“ Das Bundeskriminalamt weist außerdem auf Folgendes hin: „Einem wertenden Vergleich zwischen der deutschen Wohnbevölkerung und den sich in Deutschland aufhaltenden Personen ohne deutsche Staatsangehörigkeit stehen (auch) das doppelte Dunkelfeld in der Bevölkerungs- und in der Kriminalstatistik sowie der hohe Anteil ausländerspezifischer Delikte und die Unterschiede in der Alters-, Geschlechts- und Sozialstruktur entgegen.“[161]

In Nordrhein-Westfalen gab Innenminister Ralf Jäger Ende Februar 2016 bekannt, dass 2015 von 5210 Algeriern in seinem Bundesland 38,6 Prozent Straftaten begangen hätten, und von 36.118 Marokkanern im Land 33,6 Prozent straffällig geworden seien. Mehrfachtäter wurden herausgerechnet und Verstöße gegen das Ausländerrecht wurden nicht berücksichtigt. Der Innenminister hat nach Pressemeldungen mit der Bundesregierung einen Einwanderungsstop für Asylbewerber aus Marokko vereinbart und die Polizei angewiesen an bekannten Treffpunkten verstärkt tätig zu werden. Weiterhin dränge man auf eine schnellere Bearbeitung und Ablehnung von Asylanträgen aus Marokko und Algerien um die Personen schneller abschieben zu können.[162]

Fremdenfeindliche Ausschreitungen

Das Bundeskriminalamt berichtete bereits Ende August von einer Verdoppelung rechtsextremistisch motivierter Straftaten gegen Asylbewerberunterkünfte auf 335 Fälle.[163] Das Bundesamt für Verfassungsschutz befürchtete, „dass ein neuer organisierter Rechtsterrorismus entstehen könnte“.[164]

Anfang Oktober äußerte sich Bundesinnenminister Thomas de Maizière besorgt angesichts der massiven Zunahme von Gewalttaten gegen Flüchtlinge und Flüchtlingsunterkünfte. Zwei Drittel der ermittelten Tatverdächtigen seien in den jeweiligen Regionen wohnhafte „Bürger […], die sich bisher nichts zu Schulden kommen ließen“. Der Zuwachs sei „besorgniserregend“ und „eine Schande für Deutschland“. Zudem werde die offene Gewalt von Beleidigungen und hasserfüllter Sprache begleitet. Eine Zivilisationsschranke sei gefallen.[165] Vor allem die fremdenfeindlichen Proteste und Ausschreitungen in Freital, Heidenau und Dresden sowie das Attentat auf Henriette Reker oder die Ausschreitungen in Clausnitz fanden in den Medien Beachtung.

Von Januar bis Dezember 2015 wurden nach einer Erhebung des Bundeskriminalamts (BKA) 1005 Angriffe auf Flüchtlingsunterkünfte verübt. Damit hat sich die Zahl seit 2014 verfünffacht. Die meisten waren Sachbeschädigungen, gefolgt von volksverhetzenden Schmierereien und Gewalttaten. 901 der Fälle haben einen eindeutig rechtsradikalen Hintergrund. Bei 92 Übergriffen handelte es sich um Brandstiftungen; 2014 waren es 6 gewesen.[166] Mit 173 Gewalttaten wurden mehr als sechsmal so viele Übergriffe verzeichnet wie im Vorjahr.[167]

Nach Recherchen von Zeit und Zeit Online richtete sich die Hälfte der Brandanschläge gegen bewohnte Unterkünfte. 76,1 % aller Brandanschläge wurden nicht aufgeklärt. (Stand: 30. November 2015)[168]

Im Januar 2016 wurden bereits 35 Übergriffe auf Flüchtlingsheime erfasst.[166]

Willkommenskultur und ehrenamtliches Engagement

Willkommenssäule bei einem Flüchtlingswohnheim in Bremen-Osterholz

Während der Flüchtlingskrise 2015 engagierten sich viele freiwillige Helfer ohne direkten staatlichen Auftrag, um anschließend mit Hilfsorganisationen und staatlichen Stellen zusammenzuarbeiten.[169] International bekannt geworden ist als Ausdruck der sogenannten „Willkommenskultur[170] der Empfang eintreffender Flüchtlingssonderzüge am Münchener Hauptbahnhof durch freiwillige Helfer.[171]

Ab Anfang 2016 gab es auch Kritik, zum Beispiel unter der Überschrift „Das Ende der Willkommenskultur?“,[172] und Kommentatoren bezogen sich dabei insbesondere auf die Ereignisse in der Silvesternacht zu Köln, in der es zu zahlreichen sexuellen Übergriffen auf Frauen durch Gruppen junger Männer vornehmlich aus dem nordafrikanisch-arabischen Raum gekommen war.[173]

Ökonomische Analysen zu den Folgen der Flüchtlingskrise

Für den Staatshaushalt

  • Nach Schätzung der OECD werden die Staatsausgaben aufgrund der Flüchtlingskrise in den Jahren 2016 und 2017 jeweils um ca. 17 Milliarden Euro (0,5 % des BIP) höher ausfallen. Dies sorge für einen zusätzlichen Nachfrageimpuls.[174][175]
  • Clemens Fuest rechnet bei dem Szenario einer Zuwanderung von 800.000 Menschen pro Jahr, die innerhalb von zwei bis drei Jahren in den Arbeitsmarkt integriert werden mit einer zusätzlichen Belastung von 20 bis 30 Milliarden Euro pro Jahr solange der Zuwanderungsstrom anhält.[176]
  • Nach Berechnungen des Institut für Weltwirtschaft wird die Versorgung der Flüchtlinge bis zu 55 Mrd. € pro Jahr kosten.[177]
  • Bernd Raffelhüschen differenziert nach der Größenordnung der Zuwanderung. Pro 100.000 Zuwanderer müsste mit einer Abgabenerhöhung über alle Steuern und Beiträge hinweg von circa 0,3 Prozent gerechnet werden. Wenn allerdings 2015 und 2016 jeweils eine Million Zuwanderer kommen würden, dann würden die Zuwanderer schlechter integriert werden. In diesem Fall müssten Steuern und Abgaben dauerhaft um sechs Prozent erhöht werden.[176]
  • Marcel Fratzscher sieht eine Chance für Deutschland die Probleme der Demografie und des zunehmenden Fachkräftemangels zu lindern. Die Flüchtlinge könnten einen positiven wirtschaftlichen Beitrag liefern, wenn man sie gut in den Arbeitsmarkt integriere.[176]

Für die Sozialsysteme

  • Hans-Werner Sinn analysiert unter Hinweis auf die Situation in den USA, dass die Zuwanderung von überwiegend geringqualifizierten Menschen zu einem Überangebot in diesem Segment des Arbeitsmarktes führen werde und somit die Löhne gedrückt würden. Der Sozialstaat werde hier Härten abfedern müssen. Die demographische Entwicklung in erster Linie über Zuwanderung von Migranten auszugleichen sei eine zweifelhafte Lösung. Hierzu müssten bis 2035 32 Millionen Migranten aufgenommen werden, dies wäre nicht möglich, ohne unsere Werte zur Disposition zu stellen.[178]
  • Bernd Raffelhüschen rechnet damit, dass bei einer Zuwanderung von jeweils einer Million in den Jahren 2015 und 2016 die Zuwanderer nicht gut integriert werden. In diesem Fall käme es zu einem massiven Anstieg von Altersarmut, die einen Umbau des Rentensystems hin zur steuerfinanzierten Grundversorgung erforderlich machen würde. Eine ähnliche Entwicklung wäre auch bei der Kranken- und Pflegeversicherung zu erwarten.[176]
  • Der Wirtschaftsjournalist Patrick Welter warnt, dass bei hoher Zuwanderung eine Beschneidung des Sozialstaats nur vermieden werden könne, wenn die Anreize zur Einwanderung in den Sozialstaat begrenzt werden würden. Er erinnert an das Diktum des Wirtschaftsnobelpreisträgers Milton Friedman, nach dem man freie Zuwanderung und einen Wohlfahrtsstaat zusammen nicht haben könne. William Niskanen formulierte, dass es besser sei, eine Mauer um den Wohlfahrtsstaat zu bauen als um das gesamte Land. Deshalb müssten die Anreize zur Einwanderung in den Sozialstaat begrenzt werden. Dieser Idee folgend strichen die Vereinigten Staaten 1996 allen neuen Einwanderern für fünf Jahre den Zugang zu den Sozialleistungen des Bundes. Es sei ein großer Fehler, dass es Deutschland umgekehrt mache: Alle Asylbewerber erhalten sofort umfassende Sozialleistungen. Gleichzeitig dürfen Asylbewerber in den ersten 15 Monaten ihres Aufenthaltes nur nachrangig nach Deutschen eingestellt werden. Zudem verhindere der Mindestlohnzwang zuverlässig, dass Flüchtlinge mit geringer Ausbildung und fehlenden Deutschkenntnissen in den Arbeitsmarkt hineinfinden können. Dadurch werden sie vom deutschen Wohlfahrtsstaat zur Abhängigkeit erzogen.[179]
  • Die Hilfsorganisation der Tafeln unterstützte 2015 nach eigenen Angaben rund 1,5 Million Menschen mit Lebensmittelspenden, sie verzeichneten jedoch zusätzlich rund 250.000 Flüchtlinge die, trotz Verpflegung in den Unterkünften, die Tafeln aufsuchten, so dass man bei der Verteilung rationieren musste.[180]

Arbeitsmarktchancen der Asylbewerber

Alle Ökonomen sind sich einig, dass die Arbeitsmarktchancen der Flüchtlinge von einer hinreichenden Qualifizierung abhängen. Bernd Raffelhüschen betont, dass es angelernte und unqualifizierte Arbeitskräfte schwer auf dem Arbeitsmarkt hätten. Da bisher schon die Integration von hunderttausenden von Hartz-IV-Empfängern in den Arbeitsmarkt nicht gelungen sei, stelle sich die Frage, wie das bei den Zuwanderern gelingen solle.[176] Nach Ansicht von Hans-Werner Sinn ist die Qualifizierung der Flüchtlinge notwendig, aber nur über einen längeren Zeitraum möglich. Für die schnelle Integration in den Arbeitsmarkt und auch um eine gesellschaftliche Ausgrenzung der Flüchtlinge zu verhindern, müsse der Mindestlohn abgeschafft werden oder zumindest die Beschäftigung von Flüchtlingen finanziell vom Staat gefördert werden. Mehr Stellen für Geringqualifizierte wie als Reinigungskraft oder als Autowäscher könnten nur entstehen, wenn der Mindestlohn abgeschafft werde.[178] Auch Dennis Snower empfiehlt staatliche Lohnsubventionen, um den Zugang zum Arbeitsmarkt zu erleichtern.[177] Ministerin Nahles lehnt Eingriffe in das Mindestlohn-Gesetz ab. Sie rechnet jedoch aufgrund der Flüchtlinge für 2016 mit zusätzlichen ALG-II-Empfängern, schätzungsweise mit 240.000 bis 460.000 Menschen. Bis 2019 könnte diese Zahl auf eine Million ansteigen. Nur wenige der Flüchtlinge sprechen Deutsch, vielen fehlt die passende Ausbildung, etwa 16 % sind sogar Analphabeten.[181] In Bereichen rund um die Hilfe für Flüchtlinge erwartet Nahles tausende neue Jobs etwa bei der Betreuung von Flüchtlingen, bei den Sicherheitsdiensten, im Catering oder im Wohnungsbau, bei den Einheimischen werde es daher einen weiteren Rückgang der Erwerbslosigkeit geben. Insgesamt rechnet sie aber für 2016 mit steigenden Arbeitslosenzahlen.[182]

Nach einer Studie des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge haben von den zwischen 2008 und 2012 nach Deutschland gekommenen Syrern, Irakern und Afghanen nur gut 1/3 eine Erwerbstätigkeit gefunden. Von den Frauen sind nur 11 % erwerbstätig. Das hängt nach Einschätzung des BAMF an mangelnden Sprachkenntnissen und Qualifikation sowie daran, dass die meisten eine klassische Hausfrauenehe anstreben.[183]

Der Ökonom Tino Sanandaji verweist auf Schwierigkeiten bei der Integration in den Arbeitsmarkt am Beispiel von Schweden: Dort beträgt der Bevölkerungsanteil der Migranten 14 %. Fast die Hälfte davon (genauer: 48 % der Migranten im berufsfähigen Alter) sind arbeitslos. Auch unter denjenigen, die schon seit 15 Jahren in Schweden sind, beträgt die Arbeitslosenquote noch 40 %. 42 % der Langzeitarbeitslosen und 58 % der Sozialhilfeempfänger sind Migranten. Migranten verdienen im Durchschnitt 40 % weniger als Einheimische. Seit den 1980er Jahren hat Schweden den höchsten Anstieg der Ungleichheit unter allen OECD-Staaten.[184]

Auch der Entwicklungsökonom Paul Collier sei in Hinblick auf die Arbeitsmarktchancen skeptisch, so Lena Schipper in der FAZ. Die Integration in den Arbeitsmarkt erfordere neben Deutschunterricht und einer geeigneten Ausbildung auch kulturelle Integration z. B. in die deutsche Arbeitsdisziplin und Kooperationsfähigkeit. Viele Studien zeigten jedoch, dass Integration umso schwerer werde, je größer und homogener die Gruppe der Einwanderer sei. Colliers Ansicht zufolge setzen Menschen, die freiwillig einwandern, alles daran, in der aufnehmenden Gesellschaft „anzukommen“, Geflüchtete hingegen weniger.[185]

Bruttosozialprodukt und Pro-Kopf-Einkommen

Der Konsumklimaindex der GfK, ein Konjunkturindikator, hat sich bis Ende Oktober 2015 dreimal in Folge verschlechtert und ist damit unter den langjährigen Durchschnittswert gesunken. Als Grund gibt die GfK die Flüchtlingskrise und die damit zusammenhängende Angst vor Arbeitslosigkeit an.[186]

Ein von EU-Wirtschafts- und Währungskommissar Pierre Moscovici verantwortetes Gutachten sieht durch den Anstieg der öffentlichen Ausgaben und das zusätzliche Arbeitskräfteangebot einen geringen Wachstumseffekt aufgrund des Flüchtlingszustroms. Da der Bevölkerungszuwachs stärker sei als der Anstieg des Bruttosozialprodukts, wird zugleich mit einem geringen jährlichen Rückgang des Pro-Kopf-Einkommens gerechnet. Für Deutschland wurden zwei Szenarien erarbeitet. Im ersten Szenario wurde von der unrealistischen Annahme ausgegangen, dass die Zuwanderer genauso gut qualifiziert seien wie die deutsche Bevölkerung. In diesem Fall sei für 2015 „ein Wachstumseffekt von 0,2 Prozentpunkten zu erwarten, der bis 2020 auf 0,7 Punkte steige. Freilich werde zugleich das Pro-Kopf-Einkommen um zunächst 0,7 Prozent (2015) und später (2020) um 0,3 Punkte sinken.“ Im zweiten Szenario wird von einer deutlich geringeren Qualifikation ausgegangen. In diesem Fall wird ein Wachstumseffekt auf die deutsche Wirtschaft von 0,1 Prozentpunkten (2015) erwartet, mit einer Steigerung auf ca. 0,5 Prozentpunkte (2020). Das Pro-Kopf-Einkommen wird entsprechend stärker sinken als im ersten Szenario.[187] Die Effekte seien abhängig von den in den Heimatländern erworbenen und den in den Zielländern hinzugewonnenen Qualifikationen sowie von der Abschaffung künstlicher Arbeitsmarkthindernisse wie des Mindestlohns.[188]

Gesamtschau der möglichen Folgen

  • Clemens Fuest und Hans-Werner Sinn sind der Ansicht, dass eine Politik der unkontrollierten Zuwanderung Deutschland schnell überfordern werde. Damit Deutschland weiterhin in der Lage ist, Schutzsuchende aufzunehmen und zu unterstützen, müsse das Land die Immigration insgesamt begrenzen und qualitativ steuern. Staatliche Mehrausgaben führten zwar kurzfristig zu einer Nachfragesteigerung, engten aber den zukünftigen Handlungsspielraum des Staates ein, der Effekt sei also nicht nachhaltig.[176][178]
  • Bernd Raffelhüschen betont, dass Deutschland schon seit 150 Jahren ein Einwanderungsland sei. Es brauche aber geeignete Einwanderungsregeln, sonst werde man sich übernehmen.[176]
  • Marcel Fratzscher hält die Diskussion darüber „ob man sich das leisten könne oder ob wir uns übernehmen“ für kontraproduktiv: Politik und Wirtschaft sollten endlich die Ärmel hochkrempeln und Lösungen für eine erfolgreiche Integration suchen.[176]
  • Nach Einschätzung der OECD könne Deutschland mittelfristig von einer Zuwanderung in Höhe von 1 % der Bevölkerung (800.000 Flüchtlinge) profitieren, wenn die Flüchtlinge in Arbeit integriert werden könnten. Notwendig seien dafür vor allem eine rasche Anerkennung ausländischer Ausbildungsabschlüsse und geeignete Bildungsmaßnahmen. Eine Abschaffung des Mindestlohns, um so mehr Jobs für Asylbewerber zu schaffen, hält die OECD allerdings für falsch. Das bringe Unsicherheit in den Arbeitsmarkt“.[189][175]
  • Der Armutsforscher und Wirtschaftsnobelpreisträger Angus Deaton lobte EU-Länder wie Deutschland dafür die menschliche Verantwortung ernst zu nehmen. Er warnt Deutschland aber davor, zu viele Flüchtlinge aufzunehmen. Deutschland werde bald „das Limit erreichen, das es überfordert […] Zu viele Einwanderer werden Europa destabilisieren, das ist klar.“[190]

Stimmung in der Bevölkerung

YouGov-Umfrage: „Könnte Deutschland Ihrer Meinung nach mehr Asylsuchende aufnehmen als zurzeit oder ist die Zahl schon jetzt zu hoch?“[191]
Forschungsgruppe Wahlen für das ZDF-Politbarometer: „Kann Deutschland die vielen Flüchtlinge verkraften?“[192][193][192][193][194][195][196][197][198]
Datum ja nein weiß nicht
25. September 2015 57 % 40 % 3 %
9. Oktober 2015 45 % 51 % 4 %
23. Oktober 2015 46 % 51 % 3 %
13. November 2015 47 % 50 % 3 %
27. November 2015 46 % 52 % 2 %
11. Dezember 2015 51 % 46 % 3 %
15. Januar 2016 37 % 60 % 3 %
Institut für Demoskopie Allensbach für die FAZ: „Bereitet ihnen die Entwicklung der Flüchtlingssituation in Deutschland Sorgen?“[199]
Datum Keine Sorgen Etwas Sorgen Große Sorgen
August 2015 11 % 45 % 40 %
September 2015 11 % 41 % 44 %
Oktober 2015 7 % 38 % 54 %
Infratest dimap für den ARD-DeutschlandTREND: „Es macht mir Angst, dass so viele Flüchtlinge zu uns kommen.“[200]
Datum stimme eher zu stimme eher nicht zu keine Angaben
3. September 2015 38 % 59 % 3 %
28. September 2015 51 % 47 % 2 %
5. November 2015 50 % 48 % 2 %

Nach Ansicht von Renate Köcher hängt die Veränderung in den Umfragewerten mit der Erhöhung der Flüchtlingszahlen zusammen. „Denn man kann zu einem bestimmten Zeitpunkt überzeugt sein, dass man etwas verarbeiten kann. Und dann einige Wochen oder Monate später, wenn die ganze Dimension des Problems sich deutlich verändert hat, zu anderen Schlüssen kommen“.[201] Nach einer Analyse des Instituts für Demoskopie Allensbach gab es keinen ausgeprägten Stimmungswandel im Oktober. Persönliche Gespräche mit den Befragten hätten ergeben, dass die Umfrageergebnisse der Vormonate nicht stimmig gewesen seien. Die Mehrheit der Bevölkerung habe sich in einer Schweigespirale befunden, auch bei der Befragung im Oktober hatten noch 43 % der Befragten den Eindruck, dass man seine Meinung in der Flüchtlingsfrage nicht frei äußern dürfe. Die mediale Berichterstattung über die Flüchtlingskrise finden 33 % ausgewogen, 47 % einseitig. Es überwiegt der Eindruck selektiver Berichterstattung, bei der die Risiken und kritischen Entwicklungen und Stimmungen unterrepräsentiert seien. Die Frage, ob Deutschland den Zustrom bewältigen könne, wurde Mitte Oktober von 20 % der Befragten positiv und 71 % negativ beantwortet. Eine Obergrenze für die Aufnahme von Flüchtlingen befürworteten die Anhänger aller größeren Parteien (CDU/CSU 59 %, SPD 55 %, FDP 59 %, Linke 62 %, AfD 76 %), außer der Partei „Die Grünen“ (nur 41 % dafür).[199]

In der Umfrage für das ZDF-Politbarometer vom 23. Oktober 2015 fanden 46 % die Arbeit von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) im Bereich Flüchtlinge und Asyl gut, 48 % schlecht (fast unverändert zu den Werten von Anfang Oktober 2015). Die Arbeit des Bayerischen Ministerpräsidenten Horst Seehofer (CSU) in diesem Bereich fanden 41 % gut, 49 % schlecht. Für die von Seehofer geforderten Transitzonen sprechen sich 71 % der Befragten aus. In allen Parteianhängergruppen gibt es hierfür eine Mehrheit.[202] Im ZDF-Politbarometer vom 13. November 2015 fanden 43 % die Arbeit von Bundeskanzlerin Angela Merkel im Bereich Flüchtlinge und Asyl gut, 52 % schlecht.[203] Im ARD Deutschland-Trend vom 18. Dezember 2015 waren 42 % mit der Flüchtlingspolitik zufrieden bzw. sehr zufrieden und 57 % wenig bzw. gar nicht zufrieden.[204]

In einer TNS-Emnid-Umfrage von Ende Oktober 2015 befürworteten 68 % eine Obergrenze bei der Flüchtlingsaufnahme, 30 % sind dagegen.[205] Im ARD-Deutschlandtrend vom 5. November 2015 befürworteten 71 % der Befragten eine Obergrenze, 26 % lehnten dies ab.[206]

Nach einer Umfrage der Forschungsgruppe Wahlen im Dezember 2015 glauben 48 Prozent der Befragten, dass sich die meisten Flüchtlinge integrieren wollen, 46 Prozent glauben das nicht. Dass eine Integration der meisten Flüchtlinge gelingen wird, glauben 43 Prozent, 50 Prozent glauben es nicht.[197] Auf die hinter diesen und ähnlichen Befragungsergebnissen liegenden bevölkerungspsychologischen Grundeinstellungen, die zum Teil auf jahrhundertelang zurückliegenden Besorgnissen beruhen (etwa: 1529 und 1683, „Die Türken vor Wien“) weist der Kommunikationswissenschaftler Thomas Petersen hin.[207]

Anfang Februar 2016 verschärften sich die negativen Umfrageergebnisse zur Flüchtlingspolitik der Regierungskoalition und zur Beliebtheit der Kanzlerin erneut: Bei der Befragung zu den beliebtesten deutschen Politikern verlor Merkel wiederum an Boden und lag mit 46 % nun deutlich hinter Steinmeier (70 %) und Schäuble (64 %) und nur noch geringfügig höher als Gabriel, der 45 % erreichte. Ein sehr großer Anteil (81 %) der bei dieser Umfrage von „Infratest dimap“ ausgewählten Personen stimmte dem Satz „Die Bundesregierung hat die Flüchtlingssituation im Griff“ nicht zu; 63 % befürworteten eine Obergrenze. 61 % der Befragten sind mit der Flüchtlingspolitik der Regierung weniger oder gar nicht zufrieden, das sind 13 Prozentpunkte mehr als im Vormonat. Die AfD würden 12 % wählen, die Union käme auf 35 %, die SPD verharrt bei 24 %.[208]

Politische Debatte

Integrationspolitik

Nach Ansicht der Baden-Württembergischen Integrationsministerin Bilkay Öney ist es aus integrationspolitischer Sicht nicht erstrebenswert, 2016 so viele Menschen wie im Jahre 2015 innerhalb kurzer Zeit aufzunehmen, weil Integration in diesem Tempo kaum gelingen könne.[209]

Thomas Strobl bezeichnete es als Integrationshindernis, dass nach aktueller Rechtslage alle Asylbewerber nach dreijährigem Aufenthalt in Deutschland praktisch automatisch ein unbefristetes Aufenthaltsrecht bekommen. Das unbefristete Aufenthaltsrecht solle es nur für Asylbewerber geben, die ihre Bereitschaft zur Integration gezeigt haben, indem sie nach 5 Jahren „einigermaßen ordentlich Deutsch sprechen können“, „Grundkenntnisse unserer Rechts- und Gesellschaftsordnung“ haben und „keine Straftaten begangen haben“. Zudem sollten sie „mit 60 Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung nachweisen können, dass sie selbst für ihren Lebensunterhalt sorgen können“.[210]

Dietrich Thränhardt kommt in einer Studie der Bertelsmann-Stiftung zu dem Ergebnis, dass Integration in Arbeit ein zentrales Erfordernis ist. Er fordert:[211]

  • Sprachkurse für alle Flüchtlinge mit Bleibeperspektive von Anfang an
  • frühzeitige Erfassung der Berufsperspektiven und Aufnahme in die Erfassungssysteme der Bundesagentur für Arbeit
  • die örtliche Verteilung der Flüchtlinge mit der Arbeitsvermittlung zu koordinieren, damit Flüchtlinge bevorzugt in Regionen mit guter Beschäftigungsmöglichkeit verteilt werden
  • frühen Übergang in eine normale Wohnsituation
  • Information der örtlichen Bevölkerung über die Aufnahme von Flüchtlingen
  • die Zusammenarbeit mit Kirchengemeinden, Vereinen, Schulen, Unternehmen und der Zivilgesellschaft insgesamt

Die Zeitschrift des Deutschen Hochschulverbandes enthält im Januar-Heft 2016 unter dem Generalthema Flüchtlinge eine Serie von sieben Artikeln,[212] zum Teil mit zusätzlichen konkreten Empfehlungen, z. B. dass man statt der dreijährigen Berufsausbildung eine zweijährige berufliche Teilqualifikation anstreben sollte, eventuell mit Aufstockmöglichkeit.

Der Journalist Fabian Leber ist der Ansicht, dass Integration in Hocheffizienz die wesentliche Aufgabe sei. Die auf Hocheffizienz ausgelegte deutsche Industriegesellschaft ergebe nur für die Flüchtlinge Sinn, die auf Dauer in Deutschland bleiben. Er findet es befremdlich, dass Deutschland an überkommenen Standards wie dem Mindestlohn oder einem Asylverfahren mit langem Aufenthalt in Massenunterkünften festhalte, was Flüchtlinge in Unmündigkeit führe und jene Energien ausbremse, die für einen guten Start gebraucht würden.[213]

Lothar Semper, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer München und Oberbayern, berichtet, dass von den Flüchtlingen aus Syrien, Afghanistan und Irak, die Ende 2013 eine Lehre aufgenommen hatten, 70 % die Lehre wieder abbrachen. Als Grund nannte er unzureichende Deutschkenntnisse und die falsche Vorstellung, dass man in Deutschland sofort viel Geld verdienen könne. Er regt an, dass die Bundesregierung Berater bereitstellen solle, die Ausbildungsleiter für die Probleme von Flüchtlingen sensibilisieren.[214]

Der Deutsche Philologenverband fordert eine Obergrenze für den Migrantenanteil in Schulklassen, um eine erfolgreiche Integration zu gewährleisten. „Schon wenn der Anteil von Kindern nichtdeutscher Muttersprache bei 30 Prozent liegt, setzt ein Leistungsabfall ein. Dieser wird ab 50 Prozent dramatisch“.[215]

Bundespräsident Joachim Gauck, der Friedenspreisträger des Deutschen Buchhandels Navid Kermani und viele Politiker, u. a. Vizekanzler Sigmar Gabriel, fordern einen Verfassungspatriotismus: „Wir müssen klar machen, dass es bei uns Dinge gibt, die nicht zur Disposition stehen. Das Grundgesetz, die Meinungsfreiheit, Religionsfreiheit, die Gleichberechtigung.“ Man könne zwar nicht verlangen, dass die Flüchtlinge „mit dem Grenzübertritt Verfassungspatrioten werden“, aber „es gibt Prinzipien für das öffentliche Zusammenleben, die muss man akzeptieren, ja, sogar verinnerlichen, wenn man hier gut leben will.“[216][217] Sabatina James warnt vor einem „naiven Integrationsoptimismus“. Sie verweist auf die bisherigen Erfahrungen mit zehntausenden Bürgerkriegsflüchtlingen aus dem Libanon in den 1990er Jahren, deren Integration komplett gescheitert sei. Dies ermutige nicht zu der Annahme, dass diesmal die Integration von viel mehr muslimischen Flüchtlingen aus der arabischen Welt gelinge.[218] Hamed Abdel-Samad bezweifelt, dass sich die Mehrzahl der muslimischen Flüchtlinge überhaupt integrieren wolle.[219] Die Islamwissenschaftlerin Riem Spielhaus hat keine Angst um die Werte in Deutschland. Sie verweist auf eine Empfehlung des Rats für Migration, nach der keine Leitkultur, sondern ein neues Leitbild erforderlich sei, nämlich eine aktuelle „Erzählung“ dessen, was Deutschland ist und was es sein wolle.[220] Die Sozialwissenschaftlerin Necla Kelek bezweifelt, dass die Integration der türkischstämmigen Gastarbeiter gelungen sei. Das sei eine Relativierung, die Parallelwelten beschönige. Viele Jungen türkischstämmiger Migranten sind im deutschen Bildungssystem Verlierer, viele Mädchen werden unter dem Druck der Familie verheiratet. Das Machotum und die Gewalt an den Schulen würden tabuisiert; Polizisten würden bedroht, wenn sie sich in Angelegenheiten der Parallelgesellschaften einmischen. In der derzeitigen Flüchtlingskrise dürfe man nicht übersehen, dass die meisten Muslime kommen, weil sie Sicherheit und Versorgung in Deutschland suchen, aber nicht weil sie in einem säkularen Land leben wollen, in dem Menschen liberal selbstbestimmt und Frauen gleichberechtigt sind.[221]

Der Berliner Politikwissenschaftler Herfried Münkler meint, dass Multikulti nicht funktionieren werde. Man müsse die Flüchtlinge in puncto Arbeitsethos, Toleranz, Gleichberechtigung der Geschlechter und politischen Umgangsformen „zu Deutschen machen“. Nötig sei auch eine Entpolitisierung des Religiösen. Da nicht alle Flüchtlinge hinreichend gebildet seien, um nahtlos in Beschäftigung überzugehen, erwartet er Verteilungskonflikte der Flüchtlinge mit dem unteren Drittel der deutschen Gesellschaft um staatliche Zuwendungen, Wohnraum, Arbeitsplätze und auch um Frauen. Das sei auch „der Hintergrund der teils aggressiven Ablehnung“.[222]

Cem Özdemir hält es für unwahrscheinlich, dass sich die Muslime unter den Flüchtlingen in Deutschland säkularisieren. Der weltweite Trend gehe eher in Richtung Radikalisierung. Die Frömmigkeit der Moslems in Deutschland sei aber kein Problem, solange tolerante Strömungen des Islam die Oberhand behalten. Insbesondere müsse die Bundesregierung Saudi-Arabien klarmachen, dass die Förderung des radikal intoleranten Wahabismus in Deutschland unerwünscht sei. Die Türkisch-Islamische Union der Anstalt für Religion (DİTİB) mache an der Basis oft eine beeindruckende Integrationsarbeit. Die Führungsriege dieser von der türkischen Regierung finanziell und organisatorisch abhängigen Organisation dürfe sich aber nicht in erster Linie als „Diplomaten anderer Staaten“ verstehen. Die Türkei müsse die Muslime in Deutschland freigeben.[223]

Steuerung der Zuwanderung?

Nach Ansicht von Bernd Raffelhüschen ist Deutschland ein Zuwanderungsland. Er warnt aber, dass die gegenwärtigen Zuwanderer zu 70 % unqualifiziert seien. Der Ökonom bezweifelt, dass die meisten Zuwanderer in den deutschen Arbeitsmarkt integriert werden können: „Es wird eher eine Integration in die sozialen Sicherungssysteme.“ Auch bei einer Integration in den Arbeitsmarkt innerhalb von sechs Jahren kalkuliert er in einer Studie für die Stiftung Marktwirtschaft die Zusatzkosten für die Sozialsysteme auf langfristig 900 Milliarden Euro. Diese aus der Qualifikationsdivergenz herrührende Belastung erhöhe zusätzlich zu den Herausforderungen der demografischen Entwicklung den Druck auf die Sozialsysteme. Er plädiert deshalb dafür, die Zuwanderung so zu steuern, dass nur bzw. überwiegend Menschen mit einer für den deutschen Arbeitsmarkt brauchbaren Qualifikation einwandern.[224][225][226][59]

Der Sozialwissenschaftler Gunnar Heinsohn erklärt dagegen, dass sich ein Land wie Deutschland zwischen einer „sozialdarwinistischen Politik“, die nur junge Flüchtlinge mit beruflichem Potential akzeptiert, wie sie von Singapur, Kanada oder Australien vertreten werde, oder aber für eine ungesteuerte „gereift-humanitäre Flüchtlingspolitik“, wie sie von Schweden oder Österreich praktiziert werde, entscheiden müsse. Es solle einer Nation möglich sein, demokratisch zu entscheiden, ob sie in der ökonomischen Weltspitzengruppe bleiben oder stattdessen humanitär vorn sein wolle.[227]

Der Philosoph Peter Singer weist darauf hin, dass die Genfer Flüchtlingskonvention von 1951 zunächst auf Menschen beschränkt gewesen sei, die innerhalb von Europa flüchteten. 1967 wurde der Geltungsbereich auf die internationale Gemeinschaft erweitert. Er schreibt dazu im Philosophie Magazin: „Würden Flüchtlinge, die in einem Nachbarland Asyl beantragen, dort in einem Camp aufgenommen, wo sie sicher vor Verfolgung und dank der Finanzhilfen der reicheren Länder gut versorgt wären, so gäbe es bald keine Schleuserbanden mehr – und auch keine Todesfälle auf der Flucht.“[228]

Grenzen für Aufnahme von Flüchtlingen?

Abweisung Asylsuchender aus sicheren Drittstaaten

Ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes legt nahe, dass die Bundesregierung nicht befugt war, eine „pauschale und massenweise Einreisegestattung“ auszusprechen. Eine solche wesentliche Frage unterliege dem Parlamentsvorbehalt.[229] Ähnlich argumentiert der Präsident des Verfassungsgerichtshofes für das Land Nordrhein-Westfalen a.D. Michael Bertrams, der zu dem Schluss kommt: „Merkels Alleingang war deshalb ein Akt der Selbstermächtigung.“[230] Der Staatsrechtler Ulrich Battis verweist darauf, dass nach dem Grundgesetz kein Asylrecht besteht, wenn jemand aus einem sicheren Drittstaat kommt. „Diese Regelung ist der Kern des Dublin-Vertrags. Dieses System funktioniert nicht mehr. Damit ist die Bundesrepublik verpflichtet, sich vor ungeregelter Einwanderung zu schützen. Ohne Grenzkontrollen wird auf Dauer nicht nur der Sozialstaat aus den Angeln gehoben, sondern auch der Rechtsstaat.“[230]

Die Rechtswissenschaftler Alexander Peukert, Christian Hillgruber, Ulrich Foerste und Holm Putzke verweisen auf eine Stellungnahme der Bundesregierung, nach der die Bundesrepublik für den allergrößten Teil der Schutzsuchenden nach EU-Asylrecht nicht zuständig ist; eine Zurückweisung an der Grenze ist demnach zulässig.[231] Sie verweisen auch darauf, dass der Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte mehrfach ausdrücklich darauf hingewiesen hat, dass ein anderes Land einen Selbsteintritt in das Asylverfahren vornehmen kann, aber nicht muss, wenn das Asylverfahren in dem eigentlich zuständigen Staat nur mangelhaft erfolgt.[232] Die Bundesregierung kann sich mit ihrer Asylpraxis also nur auf die Ausnahmeregelung des § 18 Abs. 4 Nr. 2 AsylG sowie auf das Selbsteintrittsrecht nach Verordnung (EU) Nr. 604/2013 Abs. 17 Verordnung (EU) Nr. 604/2013 (Dublin III) stützen. Diese gelten aber als Ausnahmeregelungen nur für Einzelfälle. Für eine große Zahl von Asylsuchenden gilt die Regel des § 18 Abs. 2 AsylG, nach der die Einreise aus einem sicheren Drittstaat zu verweigern ist. Nach Rechtsansicht der Rechtswissenschaftler hat die Bundesregierung mit der faktischen Einreiseerlaubnis für eine unbestimmte Vielzahl von Drittstaatsangehörigen über einen längeren, nicht definierten Zeitraum § 18 Abs. 2 AsylG suspendiert. Das ist aber nur der Legislative erlaubt, nicht der Exekutive. Eine übergesetzliche Rechtfertigung gibt es nicht. Die Menschenwürdegarantie des Art. 1 GG gebietet ebenso wenig wie die Genfer Flüchtlingskonvention, allen Einreisewilligen Aufenthalt zu gewähren.[233]

Bundesverfassungsrichter a.D. Udo Di Fabio kommt in einem Rechtsgutachten für die Bayerische Staatsregierung[126] zu dem Ergebnis, dass nach Art. 16a GG einem Antragsteller das Grundrecht auf Asyl nur bei politischer Verfolgung gewährt wird und das auch nur, wenn die Einreise des Asylbewerbers nicht über einen sicheren Drittstaat erfolgt ist. Darin liege ein Ausgleich des Individualrechts auf Asyl mit Stabilitäts- und Leistungserfordernissen des demokratischen Gemeinwesens. „Das Grundgesetz garantiert jedoch nicht den Schutz aller Menschen weltweit durch faktische oder rechtliche Einreiseerlaubnis.“ Eine universell verbürgte und unbegrenzte Schutzpflicht würde die Institution demokratischer Selbstbestimmung sprengen. Udo Di Fabio kam in seinem Gutachten zu dem Schluss, dass „Demokratie nur funktionieren kann, wenn ein Staatsvolk mit einem entsprechenden klar definierten Bürgerrecht identifizierbar und in Wahlen und Abstimmungen praktisch handlungsfähig ist. Insofern muss das Staatsvolk einerseits über die Bevölkerungszusammensetzung und über die Regeln zum Erwerb oder Verlust der Staatsangehörigkeit mit dem Gesetz im formellen Sinne entscheiden, andererseits darf es dabei nicht die praktische Möglichkeit parlamentarischen Regierens und demokratischen Entscheidens bei elementaren Fragen der politischen Gemeinschaft aufgeben.“ Der Bund dürfe zwar – mit dem Schengen-System zur Sicherung der Staatsgrenzen – Hoheitsrechte auf die Europäische Union übertragen, bleibe aber im Falle des Versagens europäischer Systeme in der Gewährleistungsverantwortung für die wirksame Kontrolle von Einreisen in das Bundesgebiet.[234][235]

Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts a.D. Hans-Jürgen Papier sieht in der Flüchtlingskrise ein „eklatantes Politikversagen“, die Kluft zwischen rechtsstaatlicher Ordnung und Wirklichkeit sei derzeit so tief wie noch nie in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland. Die Bundeskanzlerin müsse dafür sorgen, dass Asylgewährung und Migrationspolitik wieder deutlich getrennt werden, und die Außengrenzen des Landes sichern. Bei strikt rechtskonformer Anwendung des deutschen Asylrechts würde die Diskussion um Obergrenzen gegenstandslos.[236]

Obergrenze für die Aufnahme von Flüchtlingen pro Jahr

Politiker von CDU und SPD äußerten, dass sie auf eine Reduzierung der Zahl neu ankommender Flüchtlinge hinwirken wollten. Sie wollen sich dabei allerdings nicht auf eine Obergrenze festlegen. Nach Auffassung der Regierung müsse die Flüchtlingskrise europäisch gelöst werden – durch Solidarität, Kontingente, Hotspots, Bekämpfung von Fluchtursachen und effiziente Kontrolle von EU-Außengrenzen. Die Wirksamkeit dieser schon lange verfochtenen Konzepte ist aber auf europäischer Ebene umstritten. Kanzlerin Merkel erklärte, dass vor allem die Fluchtursachen bekämpft werden müssten, dies sei eine „Jahrhundertaufgabe“.[237]

Die Zahl der kritischen Stimmen an der Flüchtlingspolitik der Regierung nahm Anfang Oktober 2015 zu, sowohl in den Medien als auch bei verschiedenen Politikern. Die Politik der undifferenzierten und unregistrierten Aufnahme aller vor dem Budapester Ostbahnhof ausharrenden Flüchtlinge wurde als möglicher Hauptanreiz des „Flüchtlingssoges“ seit Anfang September 2015 empfunden. Diese Kritik wurde in allen Regierungsparteien geäußert. 34 Funktionäre der CDU äußerten sie in einem offenen Brief an die Kanzlerin. Die „gegenwärtig praktizierte ‚Politik der offenen Grenzen‘“ entspreche weder dem europäischen oder deutschen Recht, noch stehe sie im Einklang mit dem Programm der CDU.[238][239] Der SPD-Ministerpräsident von Brandenburg forderte, die Kanzlerin „müsse Wege aufzeigen, um die hohen Flüchtlingszahlen zu verringern.“[240] Hans-Peter Friedrich von der CSU warf der Kanzlerin eine „beispiellose Fehlleistung“ vor, diese Kritik wurde vom CDU-Außenpolitiker Norbert Röttgen zurückgewiesen.[241] Auch andere Amtsträger der CSU kritisierten ihre Flüchtlingspolitik massiv.[242][243] Anfang Oktober kündigte der Bayerische Ministerpräsident Horst Seehofer an, man werde notfalls die Bundesregierung vor dem Verfassungsgericht verklagen und eigene Sicherungsmaßnahmen ergreifen, sollten nicht unverzüglich Maßnahmen zur Begrenzung der Flüchtlingsbewegung getroffen werden.[244] Die Ankündigung stieß sowohl in der Opposition als auch in der Regierungskoalition auf Kritik.[245][246][247][248] Am 3. Januar 2016 nannte Seehofer in einem Interview erstmals einen konkreten Wert, „bis höchstens 200.000 Personen“, als Obergrenze für die verkraftbare Flüchtlingszahl pro Jahr.[249] Dies entspricht ungefähr der Summe, 170.000, der von Januar bis Juni 2015 aufgenommenen Flüchtlinge (siehe Bild 2 in Flüchtlingskrise in Europa ab 2015). Von Juli bis Dezember 2015 lagen die Flüchtlingszahlen mit 930.000 dagegen mehr als fünfmal so hoch.

Am 27. Oktober 2015 hatte der Bayerische Ministerpräsident der Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) bereits ein Ultimatum gestellt: Sie solle bis zum 1. November die „Politik der offenen Grenze“ mit Österreich beenden.[250][251] Die Kanzlerin wies das Ultimatum noch am gleichen Tag zurück: Es bestehe ständig Kontakt zwischen ihr und dem österreichischen Kanzler Faymann. Am Wochenende werde sie eine gemeinsame Konferenz mit Faymann, Seehofer und Gabriel organisieren.[252] An dem tatsächlich durchgeführten Spitzentreffen nahm Werner Faymann jedoch nicht teil, sondern nur Merkel, Seehofer und Gabriel.

Ralf Fücks, Leiter der Heinrich-Böll-Stiftung, hatte Ende Oktober 2015 für eine europäische Lösung plädiert und vor einer zunehmend schikanösen Abschreckungspolitik gewarnt, die einen hohen politischen und humanitären Preis kosten würde. Zugleich werde sich nach seiner Meinung aber auch die „Willkommenskultur“ nur halten lassen, wenn die Bevölkerung nicht den Eindruck gewinne, dass sich die massenhafte Zuwanderung jeder Steuerung entziehe.[253]

Der Zentralrat der Juden in Deutschland schloss sich Ende November 2015 Forderungen nach Einführung einer „Obergrenze“ bei der Aufnahme von Flüchtlingen in Deutschland an. Der Präsident des Zentralrates Josef Schuster erklärte den Standpunkt mit der Größe der Integrationsherausforderung und der Sorge um antisemitische Sozialisation vieler Flüchtlinge, die „vor dem Terror des ‚Islamischen Staates‘ [fliehen] und in Frieden und Freiheit leben [wollen], gleichzeitig aber Kulturen [entstammen], in denen der Hass auf Juden und die Intoleranz ein fester Bestandteil ist.“[254]

Die Flüchtlingshilfsorganisation Pro Asyl kritisierte dagegen Obergrenzen als „befremdlich“, da sowohl die Genfer Flüchtlingskonvention als auch die Europäische Menschenrechtskonvention Schutz vor Zurückweisung an der EU-Grenze garantierten.[254] Jeder Flüchtling müsse als Einzelfall betrachtet werden. Auch Bundesentwicklungsminister Gerd Müller (CSU) widersprach im Januar 2016 Horst Seehofer und lehnte Obergrenzen ab. Man könne keine Zäune um Deutschland und Europa errichten. „Die Menschen werden uns nicht fragen, ob sie kommen können […] Erst zehn Prozent der in Syrien und Irak ausgelösten Fluchtwelle ist bei uns angekommen. Acht bis zehn Millionen sind noch unterwegs.“[255]

Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages bezweifelte am 16. Dezember 2015 in einem Gutachten[256] die rechtliche Zulässigkeit von Obergrenzen für die Aufnahme von Flüchtlingen. Im Gutachten wird darauf hingewiesen, dass das Asyl- und Flüchtlingsrecht der EU keine Regelungen enthält, „die eine zahlenmäßige Begrenzung der Aufnahme von international Schutzsuchenden vorsehen“.[257][258]

Obwohl es 2015 zunächst Zustimmung zur Grenzöffnung durch Merkel gegeben hatte, forderten auch Vertreter aus den Reihen der evangelischen und der katholischen Kirche in den ersten Monaten des Jahres 2016 eine Begrenzung der Flüchtlingszahlen.[259]

Die Frage der Zulässigkeit von Obergrenzen stellt sich aber nur für die Asylsuchenden, die ein Recht darauf haben, in Deutschland Asyl zu beantragen (siehe hierzu #Abweisung Asylsuchender aus sicheren Drittstaaten).

Diskussion über Anreizwirkung der deutschen Asylpraxis

Der EU-Kommissar für Digitale Wirtschaft und Gesellschaft Günther Oettinger verlangt entgegen der Vorstellung der deutschen Kanzlerin, dass nicht nur die EU und die EU-Partnerländer ihren bisherigen Kurs in der Flüchtlingskrise ändern, sondern auch Deutschland selbst.[260] So sagte Oettinger:

„Das deutsche Asylrecht wirkt wie ein Magnet auf die Flüchtlinge. Eine Änderung des Grundgesetzes wäre geboten, um das Asylrecht neu zu ordnen. Solange dies nicht angegangen wird, bleibt eigentlich nur eine Alternative: Milliardenhilfen für die Flüchtlingslager in der Türkei und anderen Staaten.“

EU-Kommissar Günther Oettinger im Interview mit "Handelsblatt"[260]

Der Rechtswissenschaftler Christian Hillgruber erinnerte daran, dass Flüchtlinge schon in den Flüchtlingslagern Schutz im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention genössen. Nur unter den Bedingungen eines Aufenthaltsrechts, das zeitlich lediglich befristet und auch inhaltlich auf eine Schutzfunktion begrenzt ist, ließe sich der Flüchtlingsstatus auf Menschen beschränken, die tatsächlich auf Schutz zwingend angewiesen sind. Ein weiter gehendes Aufenthaltsrecht, das ein Arbeitsrecht umfasst sowie umfassende Teilhabe am Sozialstaat vorsieht, sei ein Etikettenschwindel für Arbeitsmigration bzw. eine Einwanderung in das deutsche Sozialsystem.[229] Integrationsministerin Bilkay Öney weist darauf hin, dass im November 2014 das in § 61 Abs. 2 AsylG verankerte zeitweilige Arbeitsverbot für Asylsuchende mit Aufenthaltsgestattung von neun auf drei Monate verkürzt wurde. Dies sei zwar in guter Absicht geschehen, habe aber im Ergebnis Einwanderung in das Asylsystem attraktiver gemacht und möglicherweise ausgelöst. Auch die durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2012 erzwungene Erhöhung der Sozialhilfeleistungen für Asylbewerber hat Anreize geschaffen. Daraufhin stiegen die Flüchtlingszahlen rasant an. Sie kritisiert auch, dass die Kanzlerin mit der Ernennung von Peter Altmaier zum Flüchtlingskorrdinator ein Signal gesetzt hat, das viele Flüchtlinge so verstanden, als wolle die Kanzlerin möglichst viel Zuwanderung. Ebenfalls kursierte nach einem Flüchtlingsgipfel das Gerücht, dass jedem Flüchtling ein Willkommensgeld von 670 Euro ausgehändigt werde. Tatsächlich war dies aber nur als eine Pauschale im Bund-Länder-Ausgleich gemeint.[261] Nach Ansicht der Bundeskanzlerin Angela Merkel haben SPD und Grüne notwendige Beschlüsse hinausgezögert und verhindert. Es müssten weitere Verschärfungen im Asylrecht erfolgen. „Wir sind Kompromisse eingegangen, die uns auch nicht geholfen haben und die wir eines Tages auch wieder rückgängig machen müssen.“[262]

Nach Ansicht des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und verschiedener politischer Beobachter wird das Ausmaß des Flüchtlingsstroms in die verschiedenen Länder Europas durch mehrere Faktoren beeinflusst, darunter die in Europa bestehenden Unterschiede in der Wirtschaftskraft, die jeweilige demografische Situation und die Höhe der Sozialleistungen für Flüchtlinge.[263][264][265][266]

Begrenzung der Zuwanderung aus den Maghreb-Staaten

Der Anteil der Flüchtlinge aus den Maghreb-Staaten Marokko und Algerien stieg im Verlauf der Flüchtlingskrise entlang der Balkanroute deutlich an.[267] Nur ein kleiner Teil der Asylsuchenden aus diesen Ländern darf in Deutschland bleiben. Obwohl Deutschland ein Rückübernahmeabkommen mit Marokko und Algerien geschlossen hat, scheitert die Abschiebung „Ausreisepflichtiger“ oft an der unkooperativen Haltung der Regierungen dieser Länder. Laut Bundesinnenministerium waren Ende November gut 8000 Menschen aus Nordafrika „ausreisepflichtig“ – davon etwa 2300 aus Marokko und fast 2500 aus Algerien.[268] Diese Staaten verweigern die Rücknahme abgelehnter Asylbewerber, beispielsweise weil bestimmte Dokumente fehlen und sie die Staatsbürgerschaft anzweifeln.[268] Nach Auffassung des deutschen Vizekanzlers könnte der Aufnahmewilligkeit dieser Länder theoretisch durch eine Kürzung der Entwicklungshilfe nachgeholfen werden:

„Es kann nicht sein, dass man die Entwicklungshilfe nimmt, aber die eigenen Bürger nicht, wenn sie bei uns kein Asyl bekommen können, weil sie einfach keinen Grund haben, aus ihrem Land zu flüchten.“

Sigmar Gabriel Vizekanzler, SPD[269]

Entwicklungsminister Gerd Müller (CSU) sprach sich dagegen aus, weil eine Kürzung der Entwicklungshilfe seiner Meinung nach nur zu mehr Flüchtlingen aus diesen Ländern führen würde; und er wolle, dass sich Menschen nicht auf den Weg zu uns machen müssten.[269]

Zur Begrenzung der Einwanderung aus dem Maghreb erwägen CDU und CSU, Marokko und Algerien, aber auch Tunesien als weitere sichere Herkunftsstaaten einzustufen.[268] Organisationen wie Pro Asyl und Amnesty International lehnen das Konzept der „sicheren Herkunftsstaaten“ generell ab. Im Fall von Marokko und Algerien haben diese Organisationen konkrete Einwände. Sie fordern zu bedenken, dass es in beiden Ländern keine freie Presse gibt und einzelne Minderheiten genauso verfolgt werden wie Kritiker der Regierungen.[268]

Prinzipiell sind sich die Regierungen von Slowenien, Österreich und Deutschland darüber einig, dass abgelehnte Asylbewerber aus den Maghreb-Staaten schneller wieder von ihren Herkunftsländern zurückgenommen werden sollen. Deutschland will dies mit Hilfe der Botschaften dieser Länder in Berlin erreichen. Da Flüchtlinge sich oft nicht ausweisen können, sollen die Botschaften dabei helfen, deren Herkunft festzustellen. Ausgestattet mit EU-Laissez-passer-Papieren können ausreisepflichtige Bürger dieser Staaten leichter ausgeflogen werden, als dies mit dem schwerfälligen mehrphasigen Rückkehr-Verfahren bisher möglich ist.[270]

Forderung Bayerns nach Änderung der deutschen Flüchtlingspolitik

Die Bayerische Staatsregierung bezichtigt den Bund in der Flüchtlingspolitik gegen das Grundgesetz zu verstoßen. Im Januar 2016 forderte die Bayerische Staatsregierung in einem Schreiben von der Bundeskanzlerin:

Eine Reaktion aus Berlin blieb bislang aus. Seit Februar 2016 lässt die Bayerische Staatsregierung nun die Antragsschrift für eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) gegen den Bund vorbereiten. Der Jurist Markus Möstle von der Universität Bayreuth soll als Prozessbevollmächtigter Bayerns die Klage beim BVerfG vertreten.[271] SPD-Fraktionschef Thomas Oppermann kritisierte die Klagedrohung: Er fürchte um den Fortbestand der Regierungskoalition.

Aktuelle Dokumente

Commons: Flüchtlingskrise in Deutschland 2015 – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. Anzahl der Asylbewerber im Jahr 2013: Höchster Stand seit 14 Jahren, BAMF, Januar 2014, gesichtet 22. Oktober 2015.
  2. Zahl der Asylbewerber in der EU im Jahr 2014 sprunghaft auf mehr als 625.000 gestiegen (PDF) Eurostat vom 20. März 2015.
  3. Bundesministerium des Inneren, 2015: Mehr Asylanträge in Deutschland als jemals zuvor, Pressemitteilung vom 6. Januar 2016.
  4. Hans Monath: 163.000 Flüchtlinge im September, 290.000 nicht registriert. In: Der Tagesspiegel, 1. Oktober 2015.
  5. Asylgeschäftstatistik 2015, Aktuelle Zahlen zu Asyl: Februar 2016
  6. Mittelbayerische Zeitung nach dpa vom 3. März 2016, S. 1 und S. 6
  7. BAMF, Sehr hoher Asyl-Zugang im September, 7.10.2015; FAZ, So viele Flüchtlinge sind in Deutschland, 02.10.2015
  8. FAZ.net 10. März 2016: Balkanroute bleibt geschlossen
  9. FAZ.net / Nikolaus Busse 9. März 2016: Der Balkan handelt
  10. Bundesamt Für Migration Und Flüchtlinge, Asylgeschäftsstatistik für den Monat Dezember 2015 und das Berichtsjahr 2015 (PDF) 6. Januar 2016.
  11. Aktuelle Zahlen zu Asyl–Stand: Dezember 2015 (PDF, Abschnitt: Die zehn zugangsstärksten Herkunftsländer). Quelle: BAMF.
  12. a b Lucia Weiß: Flucht ganzer Familien: Frauen und Kinder zuletzt ZDF, abgerufen am 29. Dezember 2015.
  13. Spiegel Online, Debatte um Familiennachzug: Flüchtlinge mal x = Panikmache, 7. Oktober 2015.
  14. Sven Siebert: Die Zahl der Abschiebungen hat sich 2015 verdoppelt. In: Sächsische Zeitung (Druckausgabe), 20. Januar 2016, S. 2.
  15. Sven Siebert: 21 000 Menschen abgeschoben. In: SZ–Online, 20. Januar 2016.
  16. Deutlicher Bevölkerungsanstieg im Jahr 2015 auf mindestens 81,9 Millionen. Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung Nr. 032 vom 29. Januar 2016; abgerufen am 1. Februar 2016.
  17. Wenn ich nach Deutschland komme, muss ich mich anpassen. Welt Online, 13. Februar 2016
  18. Bundesamt erwartet 300.000 Asylanträge für 2015 FAZ, Februar 2015, abgerufen am 9. Januar 2016
  19. Bis zu 800.000 Asylbewerber erwartet. In: Onlinepräsentation des BAMF, 19. August 2015.
  20. Bericht: 1,1 Millionen Flüchtlinge in Deutschland registriert. Münchner Merkur, 4. Januar 2016, abgerufen am 6. Januar 2016.
  21. Die neue deutsche Härte in der Asylpolitik, Welt.de, 1. Januar 2016
  22. a b Asylgeschäftsstatistik für den Monat Januar 2016. (PDF; 481 kB) In: bamf.de. Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, 4. Februar 2016, S. 2, abgerufen am 5. Februar 2016.
  23. http://www.n-tv.de/politik/Nordafrikaner-sollen-schneller-heimkehren-article16800441.html
  24. Asylanträge in Deutschland – Bundesagentur für Arbeit. In: www.laenderdaten.de. Abgerufen am 30. November 2015.
  25. Hans Monath: 163.000 Flüchtlinge im September, 290.000 nicht registriert. In: Der TagesspiegelOnline, 1. Oktober 2015.
  26. Sehr hoher Asyl-Zugang im September. Onlinepräsenz des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF), Stand: 7. Oktober 2015
  27. a b c EU startet Fingerabdruck-Datenbank für Asylbewerber. heise online, 15. Januar 2003
  28. a b c d Fingerabdrücke nehmen im Akkord. In: Mittelbayerische Zeitung. 3. Dezember 2015.
  29. Frankfurter Rundschau, Die EU braucht neue Begeisterung, 29. Dezember 2015.
  30. Bundesamt für Migration und Flüchtlinge: Aktuelle Zahlen zu Asyl – Stand: 5. November 2015 (pdf), S. 9. (Quelle: Aktuelle Zahlen zu Asyl. Internetseite des BAMF. Abgerufen am 5. Dezember 2015.)
  31. Lageso in Berlin: Wo Flüchtlinge nachts im Regen stehen. Süddeutsche Zeitung, 26. November 2015. Abgerufen am 23. Januar 2016.
  32. Roland Preuß: „Mehr als 130 000 Asylsuchende sind verschwunden“ Süddeutsche Zeitung vom 25. Februar 2015
  33. a b Uta Rasche: Die Unerwünschten vom Balkan. In: Frankfurter Allgemeine Zeitung. 8. August 2015, abgerufen am 10. September 2015.
  34. a b Beschleunigtes Asylverfahren. Onlinepräsenz des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF), Stand: 23. Juli 2015.
  35. a b Die Welt, BAMF-Personalrat spricht Asylverfahren Rechtsstaatlichkeit ab 12. November 2015.
  36. Wohin mit den vielen Flüchtlingen? Das System Dublin funktioniert nicht mehr. In: n-tv.de. 26. Juli 2015, abgerufen am 7. November 2015.
  37. Dublin-Verfahren ausgesetzt: Syrien-Flüchtlinge dürfen in Deutschland bleiben. In: Spiegel Online. 25. August 2015, abgerufen am 7. November 2015.
  38. Stephan Löwenstein: Sturm auf Züge nach Wien. In: Frankfurter Allgemeine Zeitung. 31. August 2015, abgerufen am 10. September 2015.
  39. Anna Reimann, Severin Weiland: Syrische Flüchtlinge in Bayern: Wie ein Gerücht Tausende auf die Züge lockte. In: Spiegel Online. 1. September 2015, abgerufen am 10. September 2015.
  40. Tausende Flüchtlinge harren vor Keleti-Bahnhof aus. In: Zeit Online. 2. September 2015, abgerufen am 10. September 2015.
  41. Hunderte weitere Flüchtlinge werden in München erwartet. In: Westfalenpost. 6. September 2015, abgerufen am 4. November 2015.
  42. Live-Ticker zur Flüchtlingskrise – München rechnet mit tausenden Flüchtlingen auch am Sonntag. In: wirtschaftsblatt.at. Wirtschaftsblatt.at, 5. September 2015, abgerufen am 4. November 2015.
  43. Unterbringung in Deutschland: Oberbayern rechnet mit bis zu 10.000 weiteren Flüchtlingen. In: Spiegel Online. 7. September 2015, abgerufen am 29. Oktober 2015.
  44. Stephan Haselberger, Armin Lehmann, Ulrike Scheffer, Frank Jansen: Innenminister: Wir schaffen es nicht mehr. In: Der Tagesspiegel. 11. September 2015, abgerufen am 16. September 2015.
  45. Deutschland führt vorübergehend Grenzkontrollen ein. In: Spiegel Online. 13. September 2015, abgerufen am 13. September 2015.
  46. AFP/dpa: „135.000 Flüchtlinge kommen im September nach Bayern“ FAZ vom 14. September 2015, abgerufen am 25. September 2015.
  47. Andreas Ulrich: Plan der Bundesregierung: Sonderzüge sollen Flüchtlinge aus Österreich abholen, Spiegel Online, 28. September 2015, abgerufen am 28. September 2015.
  48. Über 100.000 Flüchtlinge in drei Wochen eingereist. PNP, 19. Oktober 2015, abgerufen am 20. Oktober 2015.
  49. Welt.de: Deutschland wendet wieder Dublin-Verfahren an
  50. Deutschland führt vorübergehend Grenzkontrollen ein. In: Spiegel Online. 13. September 2015, abgerufen am 13. September 2015.
  51. Bundespolizei – Allein am Freitag über 9300 neue Flüchtlinge. Reuters, 31. Oktober 2015, abgerufen am 31. Oktober 2015.
  52. AfD-Chefin Petry über Grenzkontrollen: „Notfalls auch von der Schusswaffe Gebrauch machen“. In: Spiegel Online, 30. Januar 2016.
  53. Deutschland verlängert Grenzkontrollen bis Mitte Mai. FAZ, 11. Februar 2016, abgerufen am 19. Februar 2016.
  54. Linda Hinz: „Etwa die Hälfte der Flüchtlinge nicht erfasst“: Das große Registrierungs-Chaos. In: focus.de. Focus Online, 3. November 2015, abgerufen am 7. November 2015.
  55. Andrea Müller: Wie funktioniert die Verteilung von Asylbewerbern in Deutschland? Mitteldeutscher Rundfunk. 25. November 2015. Abgerufen am 21. Dezember 2015.
  56. Sechs Milliarden Euro mehr für Flüchtlinge. In: Frankfurter Allgemeine Zeitung. 7. September 2015, abgerufen am 8. September 2015.
  57. Flüchtlinge – Merkel will Flüchtlinge besser integrieren. In: deutschlandfunk.de. Deutschlandfunk, 24. Oktober 2015, abgerufen am 7. November 2015 (deutsch).
  58. n-tv.de, sla/DJ: „Flüchtlinge kosten Milliarden“, ntv.de, 20. September 2015.
  59. a b Jan Dams: Flüchtlingskrise könnte fast eine Billion Euro kosten. In: welt.de. 25. November 2015, abgerufen am 29. November 2015.
  60. Merkel verspricht: Keine Steuererhöhung wegen Flüchtlingskrise. In: Augsburger Allgemeine. 11. Oktober 2015, abgerufen am 29. Dezember 2015 (deutsch).
  61. Peter Issing: "Minderjährige Flüchtlinge oft schwer traumatisiert" Die Welt vom 28. Februar 2016
  62. Rede von Bundeskanzlerin Merkel zum Einzelplan 04 in Berlin vor dem Deutschen Bundestag, Protokoll des Deutschen Bundestages, 25. November 2015.
  63. de Maizière: Kein Familiennachzug für syrische Flüchtlinge Deutschlandfunk.de am 6. November 2015, 19 Uhr
  64. Gabriel: Kein verschlechterter Status für Syrer Deutschlandradio.de, 7. November 2015, abgerufen am 7. November 2015.
  65. Flüchtlingskrise: Innenminister beschließen, die Einzelfallprüfung für syrische Flüchtlinge wieder einzuführen ZEIT.de, 3. Dezember 2015.
  66. Syrische Flüchtlinge – Innenminister für Einzelfallprüfung Deutschlandfunk.de am 3. Dezember 2015.
  67. Regierung will Familiennachzug für Syrer beschränken. Focus, 5. März 2016, abgerufen am 6. März 2016.
  68. Der Asylanträge-Berg wird nicht kleiner. In: Sächsische Zeitung. 7. Dezember 2014, S. 1.
  69. Eine Million Flüchtlinge in Deutschland. In: Sächsische Zeitung. 8. Dezember 2014, S. 1.
  70. Kabinett beschließt neues Asylgesetz. In: Spiegel Online, 29. September 2015.
  71. Kabinett beschließt verschärfte Flüchtlingsgesetze. In: Spiegel Online, 3. Februar 2016.
  72. Asylpaket II – Union „sehr verwundert“ über Gabriel. In: faz.net, 6. Februar 2016.
  73. SPD-Widerstand gegen Asylpaket II: So war das nicht vereinbart. Spiegel Online, 5. Februar 2016
  74. Familienministerium gesteht Panne ein. FAZ.net, 8. Februar 2016
  75. Gabriels Vorstoß erschwert eine Einigung. In: Ostsee-Zeitung, 10. Februar 2016, S. 4.
  76. Koalition legt Streit über Elternnachzug für minderjährige Flüchtlinge bei. In: Spiegel Online, 11. Februar 2016.
  77. Bundestag beschließt verschärftes Asylrecht. In: Ostsee-Zeitung, 25. Februar 2016.
  78. Expertise „Häufigkeitsangaben zum sexuellen Missbrauch – Internationale Einordnung, Bewertung der Kenntnislage in Deutschland, Beschreibung des Entwicklungsbedarfs“. (PDF) Erstellt im Auftrag des Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs der deutschen Bundesregierung Johannes-Wilhelm Rörig von Jörg M. Fegert, Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie/ Psychotherapie am Universitätsklinikum Ulm, Stand: 22. Februar 2016.
  79. Kein zusätzlicher Schutz. In: Der Spiegel Nr. 5, 30. Januar 2016.
  80. Experte: Kindesmissbrauch hat „Ausmaße einer Volkskrankheit“. In: Der Tagesspiegel, 22. Februar 2016.
  81. a b Asylpaket II auf dem Weg. In: Sächsische Zeitung (Druckausgabe), 4. Februar 2016, S. 2 (unter Bezug auf den Evangelischen Pressedienst).
  82. Koalition einigt sich auf Kompromiss bei Familiennachzug. FAZ.net, 28. Januar 2016
  83. Merkel: „Ich finde, dass wir sehr viel auf den Weg bringen.“ Frankfurter Allgemeine Zeitung, 29. Januar 2016.
  84. De Maiziere: Asylpaket II wohl nächste Woche im Kabinett Deutschlandfunk.de, 29. Januar 2016
  85. Flüchtlingspolitik: Der Kompromiss-Kompromiss – die Fakten zum Asylpaket II. Spiegel Online, 29. Januar 2016
  86. Hans Monath: 163.000 Flüchtlinge im September, 290.000 nicht registriert. In: Der Tagesspiegel, 1. Oktober 2015.
  87. a b c Salafisten werben Flüchtlinge an. Süddeutsche Zeitung, 10. September 2015.
  88. a b c Flüchtlinge interessieren Verfassungsschutz im Land. Badische Zeitung, 3. November 2015.
  89. Interview mit Herbert Landolin Müller. In: Report Mainz, 12. Mai 2011.
  90. Als Flüchtlinge getarnte IS-Kämpfer kommen nach Europa. Welt Online, 10. Februar 2016
  91. Salafistische Bestrebungen. Inhalte und Ziele salafistischer Ideologie. In: Onlinepräsenz des Bundesamtes für Verfassungsschutz, abgerufen am 19. Januar 2016.
  92. Analyse der Radikalisierungshintergründe und -verläufe der Personen, die aus islamistischer Motivation aus Deutschland in Richtung Syrien oder Irak ausgereist sind (PDF) von Bundeskriminalamt (BKA), Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV), Hessischem Informations- und Kompetenzzentrum gegen Extremismus (HKE). In: Onlinepräsentation des Bundeskriminalamtes (BKA) – Aktuelle Forschungsinitiativen/-projekte 2015, abgerufen am 19. Januar 2016.
  93. Analyse der Radikalisierungshintergründe und -verläufe der Personen, die aus islamistischer Motivation in Richtung Syrien oder Irak ausgereist sind In: Onlinepräsentation des Bundeskriminalamtes (BKA) – Aktuelle Forschungsinitiativen/-projekte 2015, abgerufen am 19. Januar 2016.
  94. Berliner Zeitung, Verfassungsschutz warnt vor Gefahren durch Flüchtlinge, 22. September 2015.
  95. Der Tagesspiegel, Islamisten missbrauchen Lage der Flüchtlinge 22. September 2015.
  96. Kölnische Rundschau, Verein „Helfen in Not“ ist salafistisch 18. September 2013
  97. Bundesamt für Verfassungsschutz, Radikalisierungstendenzen in der „rechten“ und rechtsextremistischen Szene anlässlich der „Flüchtlingskrise”
  98. Bundesamt für Verfassungsschutz, Radikalisierungstendenzen in der „rechten“ und rechtsextremistischen Szene anlässlich der „Flüchtlingskrise”
  99. Bundesamt für Verfassungsschutz, Radikalisierungstendenzen in der „rechten“ und rechtsextremistischen Szene anlässlich der „Flüchtlingskrise”
  100. Handelsblatt, Waffenhändler berichten von „Kaufrausch“, 15. Januar 2016
  101. Monika Maron: Merkels kopflose Politik macht die Rechten stark faz.net, 14. Januar 2016, abgerufen am 20. Januar 2016
  102. Liane Bedarz: Konservative Christen. Die Radikalen. In: Frankfurter Allgemeine Zeitung, 1. Februar 2016.
  103. Philosophen über Flüchtlingskrise: Das Ende der Lebenslüge SPON vom 11. Januar 2016
  104. Mehrheit lehnt Waffeneinsatz an Grenzen ab. Die Zeit. 6. Februar 2016
  105. a b Haben nur zehn Prozent der Flüchtlinge kontrolliert. In: Die Welt, 21. Dezember 2015.
  106. Die Welt, Söder sieht Grenzschließung jetzt als echte Option, 14. November 2015.
  107. Spiegel Online, Reaktion auf Terror von Paris: Viele Länder verschärfen Sicherheitskontrollen, 14. November 2015.
  108. Valls mahnt bessere Kontrollen der EU-Außengrenzen an. STERN.de am 25. November 2015.
  109. IS erbeutet Passdokumente. In: Mittelbayerische ZeitungOnline, 20. Dezember 2015.
  110. spiegel.de
  111. Asylanträge von Syrern werden wieder einzeln geprüft. Deutsche Welle, 31. Dezember 2015, abgerufen am 31. Dezember 2015.
  112. Cologne sex attacks: Women describe ‘terrible’ assaults. BBC News, 7. Januar 2016, abgerufen am 7. Januar 2016 (englisch).
  113. Wolfgang Janisch: „Wann straffällige Ausländer abgeschoben werden können – und wann nicht“ Süddeutsche zeitung vom 7. Januar 2016.
  114. Bericht des MIK NRW (PDF) – Bericht des Ministeriums für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen (MIK NRW) über die Übergriffe am Hauptbahnhof Köln zum Jahreswechsel für die Sondersitzung des Innenausschusses am 11. Januar 2016. Abgerufen am 16. Januar 2016 von der Onlinepräsenz des MIK, S. 12f.
  115. Erster Prozess zur Köllner Silvesternacht. In: Sächsische Zeitung (Druckausgabe), 25. Februar 20116, S. 2 (unter Bezug auf dpa).
  116. Jörg Diehl: Straftäter aus Nordafrika. Eine schwierige Klientel. Spiegel Online, 12. Januar 2016.
  117. spiegel.de 5. Januar 2016: Übergriffe in Köln: Merkel verlangt harte Antwort des Rechtsstaats
  118. Übergriffe in Köln: de Maizière warnt vor Generalverdacht gegen Flüchtlinge. Spiegel online, 5. Januar 2016, abgerufen am 6. Januar 2016.
  119. Übergriffe auf Frauen. De Maizière: Rechtliche Schwelle für Abschiebung von Asylbewerbern überdenken. www.sueddeutsche.de, 6. Januar 2016, abgerufen am 6. Januar 2016.
  120. Silvester-Übergriffe in Köln: Ausweisung der Täter – „durchaus denkbar“. In: tagesschau.de. ARD, 7. Januar 2016, abgerufen am 10. Januar 2016.
  121. SWR, Hürden bei der Ausweisung, 8. Januar 2016
  122. Innenminister verhandelt in Nordafrika. In: Sächsische Zeitung–Online, 29. Februar 2016 (unter Bezug auf dpa).
  123. Sven Sivert, z.Z in Tunis: Maghreb-Tour. Kleine Schritte auf dem Nebenschauplatz., In: Sächsische Zeitung–Online, 2. März 2016.
  124. Länder wollen Staatsbürger zurücknehmen. In: Onlinepräsenz der deutschen Bundesregierung, 1. März 2016.
  125. Positionspapier der Bayerischen Staatsregierung zum Rechtsgutachten „Migrationskrise als föderales Verfassungsproblem von Prof. Udo Di Fabio“
  126. a b Bayern.de, Das Gutachten von Professor Di Fabio im Wortlaut (Migrationskrise als föderales Verfassungsproblem) (PDF)
  127. Staatskanzlei: Kabinett berät Rechtsgutachten von Prof. Dr. Dr. Udo Di Fabio zum Thema „Migrationskrise als föderales Verfassungsproblem“. In: Bayerischer Rechts- und Verwaltungsreport (BayRVR), 12. Januar 2016.
  128. Politiker schwiegen über Gewalt durch Nordafrikaner In: Die Welt, abgerufen 17. Januar 2016
  129. she/DPA/DPA: Flüchtlinge: Asylbewerberheime bundesweit überfüllt – Deutschland. In: stern.de. 18. September 2014, abgerufen am 3. Oktober 2015.
  130. Gesetz zur Flüchtlingsunterbringung: Hamburg beschließt Beschlagnahme von Immobilien. In: Spiegel Online. 2. Oktober 2015, abgerufen am 4. Oktober 2015.
  131. Land lockert Bauvorschriften für Flüchtlingsheime in: Hannoversche Allgemeine Zeitung vom 11. November 2015.
  132. heute journal. 20. Januar 2016
  133. Interview mit Gießener Flüchtlingshelfer: Situation wie in Lampedusa, Hessenschau.de, 10. August 2015, abgerufen am 11. Oktober 2015.
  134. a b c Alexander Sarovic: Sexuelle Gewalt in Flüchtlingsheimen: „Besonders gefährdet sind alleinstehende Mütter“. In: Spiegel Online. 4. Oktober 2015, abgerufen am 4. Oktober 2015.
  135. Flüchtlingsheim: Trio prügelt auf schwules Paar ein, Bz-berlin.de, 7. Oktober 2015, abgerufen am 11. Oktober 2015.
  136. Calden bei Kassel: 14 Verletzte bei Massenschlägerei in Flüchtlingsunterkunft. In: Spiegel Online. 28. September 2015, abgerufen am 3. Oktober 2015.
  137. Schlägerei unter Flüchtlingen in Hamburg und Braunschweig, bz-berlin.de, 7. Oktober 2015, abgerufen am 11. Oktober 2015.
  138. Stuttgarter Nachrichten, Stuttgart, Germany: Flüchtlinge in Backnang: Asylbewerber nach Streit außer Lebensgefahr – Stuttgarter Nachrichten. In: stuttgarter-nachrichten.de. Abgerufen am 6. November 2015.
  139. lsc/amü/ww: Flüchtlinge: Trennung nach Herkunft und Religion ist keine Lösung gegen Gewalt – Politik. In: stern.de. 29. September 2015, abgerufen am 3. Oktober 2015.
  140. Zeit Online, Wenn ich mit ihm schliefe, müsse ich nicht zahlen, 18. Januar 2016
  141. Die Welt, Frauen gelten nichts. Werden wie Hunde behandelt, 22. Januar 2016
  142. Immer mehr Übergriffe in Flüchtlingslagern TAZ.de am 25. September 2015, abgerufen am 11. Oktober 2015.
  143. Handelsblatt, Polizeigewerkschaft spricht von Verharmlosung 6. Oktober 2015
  144. Die Zeit, Wo in Deutschland Christen verfolgt werden, 29. Juli 2014
  145. Verfolgt in Deutschland Welt.de, 27. September 2015, abgerufen am 11. Oktober 2015.
  146. Bayernkurier, Moslems attackieren Christen in Asyl-Heimen, 28. September 2015
  147. Tagesanzeiger, Muslimische Security verprügelt Christen im Asylheim, 19. Januar 2016
  148. Staatsschutz ermittelt: Christliche Flüchtlinge in Tempelhof bedroht
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