Prostitution in Deutschland






Die Prostitution in Deutschland ist seit dem Prostitutionsgesetz von 2001 legal. Bereits im Jahr 2000 bezeichnete das Verwaltungsgericht Berlin die Prostitution als nicht mehr sittenwidrig im Sinne des § 138 I BGB.[1] Der damit manifestierte Paradigmenwechsel über die rechtliche Neubewertung sollte vom bisherigen „Schutz vor der Prostitution“ zum „Schutz in der Prostitution“ führen, denn die Entscheidung von Menschen, in der Prostitution tätig zu sein, sei zu respektieren.[2] In der gesellschaftlichen Bewertung allerdings hat sich durch diese Regelung nichts geändert. Trotz einer gewissen gesellschaftlichen Toleranz der Prostitution bleibt die Legalität somit Gegenstand einer Debatte über die Notwendigkeit einer Reform des Entkriminalisierungsgesetzes hin zu der Einführung des Schwedischen Modells ab 1998.
Geschichte
Die Einrichtung von offiziellen Frauenhäusern begann in Deutschland im 13. und vor allem dann im 14. und 15. Jahrhundert. Städtische Freudenhäuser gab es fast in allen größeren Ansiedlungen.[3] Die Steuern gingen an die jeweilige Stadt.
Auf dem Konstanzer Konzil (1414–18) sollen 1500 Dirnen in der Stadt gewesen sein, auf dem Basler Konzil (1431) 1800. Die Chronisten verzeichnen 1492 einen Aufstand ehemaliger Huren im Kloster St. Maria Magdalena zur Buße in Köln-Eigelstein, vermutlich wegen Zwangsarbeit.[4] Vor dem Hintergrund der Ausbreitung der Syphilis verbot Karl V. im Jahre 1530 die Frauenhäuser im gesamten Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation.[5]
1794 wurde im § 999 des Preußischen Allgemeinen Landrechts festgelegt, dass sich „liederliche Weibspersonen ... in die unter Aufsicht des Staates geduldeten Hurenhäuser“ zu begeben hätten. Als „liederliche Weibspersonen“ galten Frauen, „welche mit ihrem Körper ein Gewerbe betreiben“ wollen.
Dagegen wurde erst im sogenannten Bremer Reglement von 1852 festgelegt, dass die Prostitution „kein Gewerbe im eigentlichen Sinne“ sei. Durch diese Unterscheidung zwischen Prostitution und erlaubtem Gewerbe wurde die Sittenwidrigkeit unmittelbar juristisch verankert.[6] Das Strafgesetzbuch von 1871 verbot Bordelle und die „gewerbsmäßige Unzucht“. Der Paragraph 361 Ziffer 6 in der Fassung von 1876 drohte jedoch nur dann mit Strafe, wenn sich eine Frau außerhalb polizeilicher Aufsicht prostituierte.[5]
20. Jahrhundert
Zu Beginn des 20. Jahrhunderts galt die Prostitution als „gemeinschaftsschädlich“. Als Maßstab für die guten Sitten diente „das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden“ nach einer vom Reichsgericht 1901 entwickelten Formel (RGZ 48, S. 114, 124).[7]
Dennoch bestanden beziehungsweise entstanden im 20. Jahrhundert verschiedene Bordell- und Laufhausviertel wie die Helenenstraße in Bremen (seit 1878), die Linienstraße in Dortmund (seit 1904), die Stahlstraße in Essen (seit etwa 1900), das Rampenloch in Minden (seit 1908), Im Winkel in Bochum (seit etwa 1912), und die Flaßhofstraße in Oberhausen (seit 1910 bzw. 1963).
Der Reichsfinanzhof entschied 1923, dass Prostituierte keine Leistung im Sinne des Steuerrechts erbrächten, der Lohn blieb steuerfrei. Er entschied erneut 1931, körperliche Hingabe einer Frau sei keine Tätigkeit.[5] Im Jahre 1927 wurde das Geschlechtskrankheitengesetz[8] diskutiert und verabschiedet, es ging mit einer Entkriminalisierung der Prostitution einher.
Während des Zweiten Weltkriegs richtete die deutsche Wehrmacht in den besetzten Gebieten rund 100 Wehrmachtsbordelle ein, unter anderem in Frankreich, Polen, Italien und Norwegen. Lothar-Günther Buchheim beschrieb seine Eindrücke aus Brest:[9] „Wenn ein Dickschiff eingelaufen war, blieben die Nutten zwischen den Nummern einfach liegen.“ Die Militärprostitution war geregelt: „Nur das von der Truppenführung freigegebene Bordell darfst Du besuchen. Benutze stets ein Kondom (Gummischutz) und lasse Dich nach dem Geschlechtsverkehr sanieren.“ Für die deutschen Soldaten gab es eine Desinfektionsspritze in die Harnröhre.
Der Reichsfinanzhof entschied 1943 die Steuerpflicht; ähnlich der Oberste Finanzgerichtshof 1948.[5] Im westlichen Nachkriegsdeutschland war Prostitution legal, aber sittenwidrig. Im Frankfurt der 1950er Jahre war die Edelprostituierte Rosemarie Nitribitt lokal bekannt, bundesweit fand ihre Ermordung im Jahre 1957 Aufmerksamkeit. Zu ihrem Kundenkreis zählten auch Prominente.
Das Gesetz zur Bekämpfung der Geschlechtskrankheiten (GeschlKrG) von 1953 ermächtigte die Gesundheitsämter, zum Zweck der Bekämpfung sexuell übertragbarer Erkrankungen die Grundrechte auf körperliche Unversehrtheit und Freiheit der Person einzuschränken.[10] Personen mit häufig wechselndem Geschlechtsverkehr (frühere amtsdeutsche Bezeichnung für Prostituierte) mussten sich bei den Amtsärzten auf dem gynäkologischen Untersuchungsstuhl (Bock) dem erforderlichen vaginalen Abstrich unterziehen. Einige Bundesländer ermächtigten auch die einzelnen Gesundheitsämter zu selbstverantwortlichen Regelungen, so dass in manchen Kommunen die Zwangsuntersuchungen bereits in den 1980er Jahren abgeschafft wurden.[11]
Die Einstufung der Prostitution als gemeinschaftsschädlich wurde durch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts 1965 bestätigt, in der die Prostitution mit der Betätigung als Berufsverbrecher gleichgestellt wurde (BVerwGE 22, S. 286, 289).[12] Im Jahre 1965 ging man von etwa 45.000 weiblichen Prostituierten in Westdeutschland aus.[5]
Das Bundesverwaltungsgericht entschied am 15. Juli 1980, dass die Prostitution als sittenwidrige und in verschiedener Hinsicht sozialwidrige Tätigkeit nicht Teil des Wirtschaftslebens im Sinne des EG-Vertrages sei und damit kein gemeinschaftsrechtliches Freizügigkeitsrecht begründen könne.[13] Von Seiten der Sexarbeiter wurden Beratungsvereinigungen wie Hydra, Madonna und Huren wehren sich gemeinsam sowie der Berufsverband erotische und sexuelle Dienstleistungen gegründet.
Laut einer Umfrage von Infratest dimap aus dem Jahr 1999 bejahten über 70 % der Altersgruppen zwischen 18 und 59 Jahren die Frage, ob Prostitution ein anerkannter Beruf mit Steuer- und Sozialversicherungspflicht sein soll. 66 % der Männer und 69 % der Frauen sprachen sich dafür aus. Methodisch wurde die Umfrage allerdings insoweit kritisiert, als nach „Pflichten“ und nicht nach „Rechten“ für Prostituierte gefragt wurde. Eine andere Formulierung hätte den Kritikern zufolge zu anderen Ergebnissen führen können.[14]
Am 1. Dezember 2000 entschied das Verwaltungsgericht Berlin aufgrund der Klagen der Prostitutionsaktivistinnen Felicitas Schirow – im Fall des Bordells Cafe Pssst – und Stephanie Klee, dass die freiwillige Prostitution unabhängig von einer moralischen Beurteilung nach den heute anerkannten sozialethischen Wertvorstellungen nicht mehr als sittenwidrig anzusehen ist. Die sexuelle Dienstleistung wurde vom Verwaltungsgericht Berlin noch vor dem Inkrafttreten des Prostitutionsgesetzes im Jahr 2002 nüchtern als gesellschaftliche Realität bewertet.
21. Jahrhundert
2001–2010

Am 1. Januar 2001 trat das Gesetz zur Bekämpfung der Geschlechtskrankheiten außer Kraft und wurde durch das Infektionsschutzgesetz (IfSG) ersetzt, das in Bezug auf die Bekämpfung von Infektionskrankheiten statt behördlicher Kontrolle und Zwangsmaßnahmen auf freiwillig wahrzunehmende Hilfsangebote der Gesundheitsämter setzt. Kurz nach Abschaffung des Bockscheins führte Bayern in seiner Verordnung zur Verhütung übertragbarer Krankheiten mit Wirkung zum 16. Mai 2001 einen Kondomzwang für weibliche wie männliche Prostituierte und deren Freier ein.[15]
Im September 2001 rief das Bundesverwaltungsgericht in der Sache einer Ausweisung einer Prostituierten aus einem anderen EU-Mitgliedstaat, hier Niederlande, aus Deutschland den Europäischen Gerichtshof (EuGH) an (BVerwG 1 C 17.00 – Beschluss vom 18. September 2001).[16]
Der EuGH machte mit seiner Entscheidung vom 20. November 2001 (Jany-Entscheidung) deutlich, dass er die Prostitution als selbstständige Erwerbstätigkeit gemäß Artikel 43 EGV, 44 Europa-Abkommen EG/Polen, 45 Europa-Abkommen EG/Tschechien anerkenne und als Teil des gemeinschaftlichen Wirtschaftslebens gemäß Artikel Art. 2 EGV ansehe.[17]
Die folgenden Reformen aus dem Jahre 2001 (insbesondere Prostitutionsgesetz vom 20. Dezember 2001) in Deutschland hoben die Sittenwidrigkeit weitgehend auf. Das Gesetz wurde am 14. Dezember 2001 mit den Stimmen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und PDS gegen die Stimmen von CDU/CSU angenommen. Unter anderem besteht seitdem ein Entgeltanspruch der Prostituierten laut Gesetz. Seit Inkrafttreten des Prostitutionsgesetzes im Jahr 2002 berufen sich die Richter bei der Bewertung der Sittenwidrigkeit auf § 1 ProstG: "Sind sexuelle Handlungen gegen ein vorher vereinbartes Entgelt vorgenommen worden, so begründet diese Vereinbarung eine rechtswirksame Forderung". Allerdings besteht seitens der Freier kein Anspruch auf Erhalt der (im Voraus bezahlten) sexuellen Dienstleistung.
Die gesetzlichen Krankenversicherungen nehmen seitdem auch Prostituierte auf, da sie als Mitarbeiterinnen ihres Arbeitgebers entweder als Arbeitnehmerinnen oder als Scheinselbstständige gelten. Die marktwirtschaftlicher kalkulierenden privaten Krankenversicherungen haben hier oft Vorbehalte. Das Angebot der Krankenversicherung wurde mit Stand 2013 von 44 Personen genutzt.[18]
Im Zuge der Liberalisierung entstanden neue Großbordelle (so genannte „Sauna- und FKK-Clubs“) mit einer jeweils großen Zahl an Prostituierten. Zu den Großbordellen zählten etwa das Artemis in Berlin (3000 m², eröffnet im September 2005) und das Paradise in Stuttgart (5800 m², eröffnet 2006). Als Sonderform entstanden auch „Flatrate-Bordelle“ oder Pauschalclubs genannte Großbordelle, in denen über den Eintrittspreis hinaus für die sexuellen Dienstleistungen keine weiteren Entgelte verlangt werden. Die Sprecherin Stephanie Klee des Bundesverbands Sexuelle Dienstleistungen befürchtete vor der Eröffnung des Artemis einen Verdrängungswettkampf in Berlin.[19]
Die relativ weitgehende Legalisierung der Prostitution in Deutschland führte im Zusammenhang mit der Fußball-Weltmeisterschaft 2006, die in Deutschland stattfand, zu erheblichen Protesten in Frankreich und zur ersten parteiübergreifenden Demonstration gegen deutsche Politik seit Jahrzehnten. Der Protest richtete sich gegen die „Weltmeisterschaft der Bordelle“. Außerdem sammelten im Vorfeld der WM Feministinnen in 125 Ländern weltweit 100.000 Unterschriften gegen die Legalisierung.[20]
Im Januar 2007 wurde der Bericht der Bundesregierung zu den Auswirkungen des Prostitutionsgesetzes 2007[21] vorgelegt. Die ehemalige Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend|Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Ursula von der Leyen wollte die durch die Rot-Grüne Vorgängerregierung durchgeführten Änderungen nicht zurücknehmen, obwohl ihre Partei die Einführung des Prostitutionsgesetzes bekämpft hatte; sie wollte allerdings im Januar 2007 nach dem Vorbild Schwedens Freier von Zwangsprostituierten und von Opfern des Menschenhandels strafrechtlich verfolgen lassen.[22] Die Justizministerin Bayerns Beate Merk forderte im Januar 2007 demgegenüber, dass zumindest im Strafrecht die Reform der Vorgängerregierung zurückzunehmen sei und diese Gesetzeslücke zu schließen.[23]
Im Juli 2009 kam es zu einer bundesweiten Razzia mit 700 Beamten in vier „Flatrate-Bordellen“ des Unternehmens „Pussy-Club“, darunter in Fellbach bei Stuttgart, in Heidelberg und in Wuppertal.[24] Dabei kam es zu Schließungen. 2009 wurde offen von einer bundesweiten wirtschaftlichen Krise im Prostitutionsgewerbe gesprochen.[25] Der Bundesrat diskutierte 2011 den Antrag der Länder Baden-Württemberg und Saarland, eine „Stärkere Reglementierung des Betriebs von Prostitutionsstätten“ vorzunehmen, um mehr Kontrollmöglichkeiten zu haben.[26] Hoffnungen auf stärkere staatliche Reglementierung des Rotlichtmilieus hatten zur Verabschiedung des Prostitutionsgesetzes von 2002 geführt.
seit 2011
Mitte 2013 wurde in den Medien die These vertreten, Deutschland habe sich mit dem Aufkommen der Großbordelle zu einem Reiseziel des internationalen Sextourismus entwickelt.[27][28]
Die Koalition von CDU, CSU und FDP im Bundestag legte im Juni 2013 den Entwurf eines „Gesetzes zur Bekämpfung des Menschenhandels und Überwachung von Prostitutionsstätten“ vor (Drucksache 17/13706).[29] Er wurde von den eingeladenen Sachverständigen in der öffentlichen Anhörung des Rechtsausschusses vom 25. Juni 2013 aus verschiedenen Gründen abgelehnt[30] und von der rot-grünen Bundesratsmehrheit kurz vor Ende der Legislaturperiode gestoppt.[31]
Im November 2013 folgte mit dem Appell gegen Prostitution und dem Appell für Prostitution eine Kontroverse über die Notwendigkeit neuer Regelungen im Bereich der Prostitution.
Im zwischen der CDU/CSU und der SPD nach den Bundestagswahlen 2013 ausgehandelten Koalitionsvertrags der 16. Wahlperiode wurde eine „umfassende Überarbeitung“ des Prostitutionsgesetzes angekündigt. In diesem Zusammenhang sollte die gesetzliche Grundlage für Kontrollen von Prostitutionsstätten durch die Ordnungsbehörden verbessert werden. Im selben Abschnitt des Koalitionsvertrags, wenn auch ohne direkten rechtlichen Zusammenhang zum Prostitutionsgesetz, kündigten die Regierungsparteien auch Maßnahmen gegen Zwangsprostitution und Menschenhandel an. So sollten die Opfer besser geschützt und entsprechende Straftäter konsequenter bestraft werden. Auch sollte künftig gegen Menschen vorgegangen werden, „die wissentlich und willentlich die Zwangslage der Opfer von Menschenhandel und Zwangsprostitution ausnutzen und diese zu sexuellen Handlungen missbrauchen“.[32][33]
Die CSU legte für ihre Klausurtagung im Wildbad Kreuth am 7. bis 9. Januar 2014 ein 10-Punkte-Papier mit dem Titel Der Mensch ist keine Ware: Prostitution regulieren – Menschenhandel bekämpfen vor, nach dem in Deutschland unter anderem das Mindestalter für Prostituierte auf 21 heraufgesetzt, das Weisungsrecht abgeschafft, aufenthaltsrechtliche Verbesserungen bei der Mitwirkung in Strafverfahren in Aussicht gestellt, gesundheitliche Kontrollen und behördliche Meldepflichten der Prostituierten eingeführt, umfassende Zutritts-, Auskunfts- und Kontrollrechte der Polizei und der zuständigen Behörden eingeräumt, Telekommunikationsüberwachung bei Verdacht auf Zuhälterei angeordnet, gesundheitsgefährdende Praktiken (Kondompflicht), Verbot von Flatrate-Angeboten, Gang-Bang und ähnlichem eingeführt und eine Beweislastumkehr für Bordellbetreiber bei Verdacht auf Zwangsprostitution sowie eine Bestrafung von Freiern bei wissen- und willentlicher Inanspruchnahme von Zwangsprostituierten ermöglicht werden solle.[34][35][36]
Im Januar 2014 wandte sich die Freieroffensive in einem Offenen Brief gegen Freierbestrafung und den von Prostitutionsgegnern oft geäußerten Vorwurf der Vergewaltigung.[37] Laut einer Anfang 2014 von Emnid veröffentlichten Umfrage sprach sich eine Mehrheit der Bevölkerung gegen das Verbot von Prostitution aus.[38]
Der Bundesrat sprach sich am 11. April 2014, auf einen Antrag des Saarlandes hin, für eine sachliche Debatte und differenzierte Maßnahmen zur Regulierung von Prostitution und Prostitutionsstätten aus; die Einführung einer Freierbestrafung bezeichnete der Bundesrat als eine kontraproduktive Maßnahme.[39] Die stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion Eva Högl sprach sich im Oktober 2014 für eine Bestrafung von Freiern aus, wenn sie Zwangsprostituierte aufsuchen.
Anfang Februar 2015 verständigten sich die Vertreter der Koalitionsparteien der Bundesregierung, eine Kondompflicht für Freier einzuführen, eine Anmeldepflicht für Prostituierte, eine Genehmigungspflicht für Bordelle außerhalb der Gewerbeordnung, die Pflicht zur Teilnahme an alljährlichen medizinischen Beratungen für Prostituierte sowie ein Verbot von Pauschal- und Gruppensexangeboten.[40][41]
Diese Vorhaben wurden vom Berufsverband erotische und sexuelle Dienstleistungen, dem Bündnis der Fachberatungsstellen für Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter, von der Deutschen Aids-Hilfe, dem Deutschen Frauenrat, dem Deutschen Juristinnenbund, der Diakonie Deutschland und der Deutschen STI Gesellschaft als kontraproduktiv kritisiert die formulierten Ziele zu erreichen.[42][43][44][45] Die Bundestagsfraktion von Bündnis90/Die Grünen stellte sich in einem eigenen Positionspapier[46] gegen die Regierungsvorhaben und auch innerhalb der SPD existierten konträre Ansichten darüber, wie die Arbeitsbedingungen im Sexgewerbe reguliert werden sollen.[47] Der Bundesweite Koordinierungskreis gegen Menschenhandel legte im Frühjahr in einer Publikation dar, dass die Meldepflicht für Prostituierte eine Speicherung von Daten besonderer Art (Sexualleben) bedeutet. Dieser setze die EU-Datenschutzrichtlinie und die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte hohe Hürden, weswegen ein solches Vorhaben etwa in den Niederlanden 2013 gescheitert sei.[48] Rainer Wendt, Vorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft, wendete zudem ein: „Es ist keinem Menschen zumutbar zu kontrollieren, ob ein Freier im Puff ein Kondom trägt oder nicht.“[49]
Umfang
Es gibt zur Prostitution in Deutschland keinerlei wissenschaftlich zuverlässige Angaben, weder zur Anzahl der Prostituierten noch zu der Zahl der Kundinnen und Kunden.[50] Udo Gerheim, Universität Oldenburg, schrieb 2012: „Es muss daher konstatiert werden, dass zur Zeit keine verlässlichen und abgesicherten quantitativen Primärdaten über das soziale Feld der Prostitution existieren.“[51] Zwar kursieren Schätzungen, wonach bundesweit etwa 400000 Menschen in Deutschland der Prostitution nachgingen, diese werden von Experten jedoch unterschiedlich bewertet.[52]
Hintergrund für diese Datenlücke ist, dass die Prostitution als Themengebiet im oftmals männlich dominierten Wissenschaftssystem wenig Reputation verspricht und als anstößig gilt. Vorhandene Untersuchungen beschränken sich auf die Institution Prostitution und auf Prostituierte. Dabei überwiegen juristische, medizinische und sozial-hygienische Aspekte. Gerheim schrieb hierzu 2012: „Die männliche Nachfrage nach käuflichem Sex blieb und bleibt strukturell aus diesem Diskurs- und Disziplinarregime ausgeschlossen und in ihrer sozialen Praxis unangetastet.“[53]
Nachfrage
Die wenigen Untersuchungen, die sich mit der männlichen Nachfrageseite beschäftigen, konzentrieren sich auf kriminologische und psychiatrische Aspekte (Freier als Sexualstraftäter, Freier migrantischer Prostituierter) sowie auf medizinische Fragestellungen wie HIV-Infektionen und auf Machtkonstellationen und Gewaltprävalenz. Hierzu schreibt Gerheim: „Im Vergleich zur bisherigen administrativen Regulation der Prostitution kann diese staatsfeministisch inspirierte Machttechnologie als entscheidender sozialpolitischer und juristischer Paradigmenwechsel betrachtet werden. Die Rollen in diesem gesellschaftlichen Drama sind in Gestalt des Freiers als männlicher (Gewalt-)Täter und der Sexarbeiterinnen als hilfloses weibliches Opfer unwiderruflich festgelegt.“[54] In diesem Kontext wird die männliche Prostitutionsnachfrage mit sexueller Gewalt und Vergewaltigung gleichgesetzt. Die spärlich vorliegenden quantitativen Ergebnisse unterliegen zudem hohen Unsicherheiten. Diese ergeben sich aufgrund unterschiedlicher Erhebungsmethoden (telefonisch, online, schriftlich, persönlich), Erhebungspersonal (Mann oder Frau), Verständnis von Prostitution und der Häufigkeit der Prostitutionsnachfrage (einmalig, gelegentlich, regelmäßig).
Für Deutschland haben Kleiber und Velten 1994 die Ergebnisse ihrer quantitativ empirischen Untersuchung vorgelegt. Dieser zufolge sind 18 Prozent der männlichen Bevölkerung zwischen 15 und 74 Jahren zu den regelmäßigen Prostitutionskunden zu rechnen.[55] Gerheim schrieb 2012 hinsichtlich des Umfangs der männlichen Prostitutionsnachfrage: „Es kann festgestellt werden, dass auch global betrachtet nur ein kleiner Teil der männlichen Gesamtbevölkerung Prostitution aktiv und regelmäßig nutzt und dass für eine relevante Größe der Männer die Nachfrage nach käuflichem Sex lediglich ein singuläres bzw. marginales Ereignis darstellt.“[56]
Insgesamt ist die Anzahl der Prostitutionskunden in der westlichen Welt rückläufig, was zum einen auf eine Zunahme der Möglichkeiten sexueller Aktivitäten außerhalb von Partnerschaften in Gestalt von Seitensprungportalen, Swingerclubs sowie Telefon- und Internetangeboten und zum anderen auf die Folgen von Finanz- und Wirtschaftskrisen zurückgeführt wird. Gleichzeitig ist eine Zunahme des Prostitutionsangebots zu verzeichnen.[57]
Die deutsche AIDS Hilfe e. V. schätzt, dass sieben Prozent der homosexuellen Männer schon einmal für sexuelle Dienstleistungen bezahlt haben.[58]
Angebot
Nach einer aus den 1980er Jahren stammenden,[59] seitdem häufig übernommenen Schätzung von Hydra könnte es 400.000 oder auch mehr oder weniger Prostituierte in Deutschland geben.[60][61][62] Auf der Basis von Schätzungen einzelner Polizeistellen in verschiedenen Großstädten kam die Tageszeitung Die Welt im November 2013 auf eine hochgerechnete Gesamtzahl von rund 200.000 Prostituierten für ganz Deutschland.[63] Die Emma-Redakteurin Chantal Louis sprach im Oktober 2012 von etwa 150.000 Frauen, die in Deutschland in der Prostitution arbeiten;[64] im Oktober 2013 sprachen Chantal Louis und Alice Schwarzer sogar von geschätzten 700.000 Prostituierten in Deutschland.[65] In NRW als bevölkerungsreichstem Bundesland wird von 25000 - 40000 weiblichen Prostituierte ausgegangen. [66]
In diesen Zahlen eingeschlossen sind Gelegenheitsprostituierte, deren Zahl je nach Definition unterschiedlich angegeben wird. Bei den Zahlen aus den Beratungsstellen ist unklar, ob sich insbesondere Frauen in Problemsituationen an Beratungsstellen wenden oder ob Frauen in besonders prekären Situationen sogar unterrepräsentiert sein könnten. Problematisch ist auch die hohe Fluktuation, da viele nur zeitweilig in der Prostitution arbeiten. Eine Umfrage verschiedener mit der Prostitution befasster Einrichtungen schätze 2008, dass etwa 90 %, der Prostitution nachgehenden Personen weiblich sind. Etwa 7 % sind demnach männlich und 3 % transsexuell.[67]
Seit der Öffnung der EU ist der MigrantInnenanteil enorm gestiegen und liegt bei ca. 60 Prozent oder höher.[68] Nach Schätzungen der Prostituiertenvertretung Hydra und anderer (Selbst)Hilfsorganisationen stammen vermutlich mehr als die Hälfte der Prostituierten aus dem Ausland, zumeist aus Osteuropa, insbesondere den EU-Ländern Bulgarien und Rumänien. In der KABP Studie des Robert Koch Instituts, welche Befragungen von Personen in verschiedenen Gesundheitsämtern durchführte, ist 2010/11 ein Migratinnenanteil von 73 % ausgemacht worden. Bulgarinnen (16 %) und Rumäninnen (12 %) bilden danach die größten Gruppen nach den einheimischen Sexarbeiterinnen.[69]
Kriminalität
Sowohl über absolute Zahlen im Zusammenhang mit Prostitution als auch über das relative Ausmaß von kriminellen Strukturen und die besten Wege zu ihrer Bekämpfung besteht in der politischen und gesellschaftlichen Auseinandersetzung deutliche Uneinigkeit.[70] Unter den im Bundestag vertretenen Parteien besteht jedoch grundsätzlich Konsens darüber, dass Regulierungsbedarf besteht, um die Kriminalität im Rotlichtmilieu wirksamer bekämpfen und Opfer besser vor Tätern schützen zu können.
Ein zentrale Ursache liegt im Ausmaß des Dunkelfeldes, das Aussagen über legale und illegale (Zwangs-)Prostitution erschwert. Seitens der Bundesregierung liegen bislang keine diesbezüglichen Untersuchungen oder entsprechende Pläne vor. [71] Unstrittig ist, dass neben der legalen Prostitution auch ein erheblicher illegaler Bereich existiert, der vor allem die Ausbeutung der Prostituierten sowie Gewalt gegen sie betrifft. Damit verbunden sind Zuhälterei, Menschenhandel und Zwangsprostitution. Die Polizeigewerkschaften gehen von sehr häufigen Zwangslagen aus, in denen sich v. a. junge, eher hinsichtlich des deutschen Rechtssystems unwissende und isoliert im Rotlichtmilieu lebende Migrantinnen befinden und die folglich weder um Hilfe bitten noch Anzeigen aufgeben können. Stärker als jedes rechtmäßige Gesetz wirke die Angst vor Strafen im Milieu, das einen "Verrat" drakonisch sanktioniere.
Manfred Paulus: "Die Opfer des Menschenhandels lernen in der Regel allein die Gesetze des Milieus und keine anderen kennen.[72]
Nach den Angaben von Klaus Bayerl, Leiter der Kriminalpolizei Augsburg, sind die in den Jahren seit 2002 entstandenen Großbordelle Einrichtungen, in denen offizielle Geschäftsführer als unbescholtene Strohpersonen eingesetzt werden, während die tatsächlich und im Hintergrund agierenden Verantwortlichen direkt aus dem Zuhälter- oder Schwerkriminellen-Milieu stammen und fast durchgängig enge Beziehungen zur organisierten Kriminalität haben.[73]
Im Bereich der Kriminalität mit Bezug zu Prostitution und Nachtleben wurden 2005 in nachgewiesenen 29 % der Fälle Druck auf Zeugen und Opfer ausgeübt, damit diese die Aussage verweigern.[74] Die feministische Zeitschrift Emma kritisierte auch 2013, dass die Polizei nicht in der Lage sei, einen angemessenen Schutz zu gewährleisten.[75]
Bis in die 1980er Jahre war das Rotlichtmilieu in Deutschland fast ausschließlich von Deutschen kontrolliert. In Köln etwa wurden die wichtigsten Persönlichkeiten die „Könige vom Ring“ genannt.[76] In der Folge des Auftretens von AIDS gingen die Umsätze im Bereich der Prostitution dann zunächst erheblich zurück, was zu erheblichen Revierkämpfen, bis hin zum Einsatz von Auftragsmördern wie Werner Pinzner (bekannt als der St.-Pauli-Killer) führte.
Die deutschen Zuhältergruppen wurden dann durch ausländische Gruppen, unter anderem albanische und türkische Gruppen, verdrängt.[77] Zu diesen kamen auch libanesische Gruppen dazu, etwa der Abou-Chaker-Clan in Berlin.
In den 1990er Jahren, nach dem Fall des Eisernen Vorhanges, gewannen mehr und mehr auch osteuropäische Gruppierungen an Einfluss. 2005 betrug der Anteil an deutschen Beschuldigten in Strafverfahren im Zusammenhang mit dem Nachtleben noch etwa 40 %.[78] Nach dem Bundeslagebild Organisierte Kriminalität 2012 des Bundeskriminalamtes, das auf einer bundesweiten Statistik der im Kalenderjahr erfassten, einschlägigen Ermittlungsverfahren beruht, wurde die Kriminalität im Zusammenhang mit dem Nachtleben 2012 von südosteuropäischen Tätern und Opfern dominiert. Im Berichtszeitraum gab es 22 Ermittlungsverfahren (2011: 21), bei denen der Schwerpunkt auf den Straftatbestand Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung lag. Nach Staatsangehörigkeit waren die Tatverdächtigen am häufigsten Bulgaren, Deutsche oder Rumänen, die Opfer stammten am häufigsten aus Rumänien.[79]
Zu den Mitbewerbern um die Vorherrschaft im Rotlichtmilieu zählen mehrere Motorradclubs. Immer wieder kam es zu massiven Auseinandersetzungen zwischen den Bandidos und den Hells Angels. Beiden Vereinigungen wird Waffen- und Drogenhandel sowie Förderung der Prostitution zugeordnet.[80][81][82]
Als Mitbewerber um die Kontrolle der Rotlichtviertel werden auch die Black Jackets angesehen.[83] 2013 wurde das Bordell Lustpark der Black Jackets in Neu-Ulm ausgehoben und ein Waffenlager sichergestellt.[84][85] 2012 wurde in der Öffentlichkeit bekannten, dass die holländische Rockerorganisation Satudarah MC in Deutschland auftritt.[86] Satudarah ist tief in Prostitution, Drogenhandel und Gewaltverbrechen verwickelt.[86]
Ebenso tritt die Türsteher-Gang United Tribuns im Machtkampf in Erscheinung.[86][87][88] Die Türsteher-Szene gilt als Schlüsselposition auch im Anwerben von neuen Prostituierten.[89] Zu den weiteren Organisationen, die auch im Bereich von Prostitution und Menschenhandel tätig sind, zählen Gremium MC und Outlaws MC,[87] außerdem die Red Legion[90] sowie der Rock Machine MC, dessen Mitglieder in der Auseinandersetzung mit dem Bordellbetreiber Murat C. in Neu-Ulm im Dezember 2012 eine Person erschossen haben sollen.[90]
Zu den führenden Köpfen der Szene wird der Deutsch-Türke Necati Arabaci gezählt. Er ist unter anderem an den Bordellen Babylon in Elsdorf nahe Köln und Wiago in Leverkusen, ferner auch an Bordellen unter anderem in Augsburg und auf Mallorca beteiligt.[89] Die Staatsanwaltschaft Augsburg ermittelte 2013 wegen des Verdachts der Geldwäsche gegen eine den Hell's Angel nahestehende Person aus dem Umfeld des Großbordells Colosseum in Augsburg.[91]
Der Hannoveraner Frank Hanebuth wurde im Juli 2013 auf Mallorca, Spanien, zusammen mit 20 weiteren Hells-Angels-Mitgliedern festgenommen.[92] Als Kopf des Hells-Angels-Charters „Spain“ werden ihm unter anderem Bildung einer kriminellen Vereinigung, Förderung illegaler Prostitution, Drogenhandel und Geldwäsche vorgeworfen.[93][94] Hanebuth hatte mehrere spanische Bordelle erworben; berichtet wird auch über die Misshandlung von Prostituierten.[95]
Mitte 2012 begannen die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft in Düsseldorf, weil in den Bordellen von Bert Wollersheim Kunden mit K.O.-Tropfen betäubt, bestohlen und erpresst worden sein sollen. Drei Bordelle wurden geschlossen.[96] Staatsanwaltschaft und Polizei ermittelten 2013 gegen 190 tatverdächtige Personen.[97]
Immer wieder entstehen Debatten über den Schutz, den Schwerkriminelle genießen angesichts ihrer Finanzkraft, ihrer Beziehungen und möglicher Verstrickungen von Staranwälten und Spitzenpolitikern in dem Milieu, wodurch eine wirkungsvolle Polizeiarbeit behindert werde. Auch existiert der Vorwurf einer "klammheimliche<n> Sympathie für das Milieu" durch Entscheidungsträger mit weiterer Sabottage effektiver Maßnahmen. Darüber hinaus stellt die Polizeigewerkschaft ein nachlassendes Interesse der Öffentlichkeit an der Verhinderung von Menschenhandel und Sexsklaverei sowie ihrer Aufklärung und Verfolgung fest; der Kampf sei bereits verloren, die bisherigen Interventionen weitgehend erfolglose "stumpfe Waffen" (Roberto Scarpinato, Kenner und Verfolger der italienischen Mafia); Warnungen von Seiten der Kämpfer gegen die Mafia seien nicht ernstgenommen worden.[98]
Gesetzliche Regulierung
Nach dem Prostitutionsgesetz (ProstG) ist die Ausübung der Prostitution in Deutschland legal. Prostitution ist mit Personen unter 18 Jahren strafbewehrt. Eine Rechtsverordnung kann ein Verbot beinhalten, der Prostitution an bestimmten Orten überhaupt oder zu bestimmten Tageszeiten nachzugehen. Dagegen zu verstoßen ist strafbar: § 120 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten und § 184e Strafgesetzbuch, also die Zuwiderhandlung gegen eine auf Grundlage von Art. 297 EGStGB erlassene Sperrbezirksverordnung. Die Prostitution ist im bundeseinheitlichen Gewerberecht bisher nicht geregelt, was zahlreiche Unklarheiten und regionale Unterschiede im behördlichen Umgang mit der Prostitution zur Folge hat.[99][100]
Situation von ausländischen Prostituierten
Nach § 55 [Ermessensausweisung] Abs. 2 Nr. 3 des Aufenthaltsgesetzes kann ein Ausländer ausgewiesen werden, wenn er „gegen eine für die Ausübung der Gewerbsunzucht geltende Rechtsvorschrift oder behördliche Verfügung verstößt“.
Jugendschutz
Eine Reihe von Gesetzen schützt Kinder und Jugendliche vor Gefährdungen durch Prostitution. § 4 Abs. 3 Jugendschutzgesetz (JuSchG) untersagt Personen unter 18 Jahren den Aufenthalt in Nachtbars, Nachtclubs und vergleichbaren Vergnügungsbetrieben. § 8 JuSchG verbietet Minderjährigen den Aufenthalt an „jugendgefährdenden Orten“; dazu gehören unter anderem alle Orte, an denen Prostitution ausgeübt wird. Nach § 184f StGB macht sich strafbar, wer der Prostitution in der Nähe einer Schule oder einer anderen Örtlichkeit, die zum Besuch durch Minderjährige bestimmt ist, oder in einem Haus, in dem Minderjährige wohnen, nachgeht und die Minderjährigen dadurch sittlich gefährdet.
Zum Schutz der Jugend erlaubt es Art. 297 des Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuch (EGStGB), in Kommunen Sperrbezirke zu schaffen bzw. in kleineren Kommunen die Prostitution sogar ganz zu untersagen.
Wer eine Person unter 18 Jahren zur Prostitution bestimmt oder der Prostitution einer Person unter 18 Jahren durch Vermittlung Vorschub leistet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft (§ 180 Abs. 2 StGB). Nach § 180a StGB wird mit Freiheitsstrafe bis drei Jahre oder Geldstrafe bestraft, wer einer Person unter 18 Jahren zur Ausübung der Prostitution Wohnung beziehungsweise gewerbsmäßig Unterkunft oder Aufenthalt gewährt. Mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe bedroht sind Personen über 18 Jahren, die mit einer Person unter 18 Jahren gegen Entgelt sexuelle Handlungen ausüben (§ 182 Abs. 1 Nr. 1 StGB). Ist die missbrauchte Person nicht nur unter 18, sondern auch unter 14 Jahre alt, tritt § 176 oder § 176a ein; hier beträgt die Mindestfreiheitsstrafe zwei beziehungsweise (in schwerem Fall) fünf Jahre. Eine 16- oder 17-jährige Person für sexuelle Dienstleistungen zu entlohnen, ist dabei erst seit dem 6. November 2008 strafbar, als das diesbezügliche Schutzalter von 16 auf 18 Jahre angehoben wurde.[101]
Unterschiedliche Regulierungen auf Ebene der Bundesländer und Kommunen
Eine große Rolle in der behördlichen Praxis der Kontrolle der Prostitution spielen die in den einzelnen Bundesländern unterschiedlichen Polizeigesetze. Hier bestehen insbesondere unterschiedlich weit reichende Befugnisse der Polizei, Prostitutionsstätten zu betreten, zu durchsuchen und die Personalien sich dort aufhaltender Personen aufzunehmen.[102] Kommunen haben insbesondere über Bebauungspläne, Sperrgebietsverordnungen und das Steuerrecht individuelle Regulierungsmöglichkeiten im Bereich der Prostitution.[103] In einem deutschlandweiten Präzedenzfall hob das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen im März 2013 das 2011 von der Stadt Dortmund für das gesamte Stadtgebiet erlassene Verbot der Straßenprostitution auf.[104] Mehrere deutsche Städte haben inzwischen das sogenannte „Utrechter Modell“ eines streng kontrollierten Straßenstrichs mit „Verrichtungsboxen“ eingeführt, um begleitende Kriminalitätserscheinungen zurückzudrängen.[105] In Köln, wo dies 2001 zuerst geschah, wurden die ersten drei Jahre des Modells von den beteiligten Parteien, darunter Prostituierte, Polizei, Ordnungsamt und Beratungsstellen, als Erfolg bewertet.[106]
Soziale Sicherheit
Krankenversicherung
Die gesetzlichen Krankenversicherungen nehmen seit 2002 auch Prostituierte auf, da sie als Mitarbeiterinnen ihres Arbeitgebers entweder als Arbeitnehmerinnen oder als Scheinselbständige gelten. Grundsätzlich könnten sich Prostituierte auch privat krankenversichern; allerdings werden sie von privaten Krankenversicherungen in der Regel wegen zu hoher Risiken abgelehnt. Vom Angebot der gesetzlichen Krankenversicherung wird jedoch wenig Gebrauch gemacht[107] Zu den Gründen, aus denen Prostituierte ihr Beschäftigungsverhältnis bisher nicht bei der Sozialversicherung angemeldet haben, gehört nach Befragungen im Auftrag des Bundesfamilienministeriums, dass nur 1 % der Prostituierten einen Arbeitsvertrag besitzt und eine große Mehrheit dies auch nicht als attraktive Option ansieht. Außerdem werde von Sexarbeitern häufig ein mit offizieller Registrierung verbundener Verlust der Anonymität befürchtet, der aufgrund der fortbestehenden gesellschaftlichen Stigmatisierung der Prostitution dauerhafte Nachteile mit sich bringe.[108]
Renten- und Arbeitslosenversicherung
Laut einer Studie des Landes NRW aus dem Jahr 2013 verfügt weniger als die Hälfte der befragten Prostituierten über eine Rentenversicherung oder eine anderweitige private Altersvorsorge. Da die mit der Legalisierung verbundene Möglichkeit der sozialversichten Beschäftigung von 99 % der Sexarbeiter nicht angenommen wird oder sie ihnen nicht zur Verfügung steht, muss Vorsoge für den Fall der Berufsunfähigkeit oder Arbeitslosigkeit privat getroffen werden.[109]
Steuern
Köln war 2004 die erste deutsche Stadt, die eine kommunale „Sexsteuer“ auf Prostitution einführte. Nach 1,16 Millionen Euro im Jahr 2006 nahm die Stadt auf diesem Weg 2011 nur noch 750.000 Euro ein.[110] Das inzwischen in mehreren Bundesländern eingeführte sogenannte „Düsseldorfer Verfahren“, das bereits Jahrzehnte vor Legalisierung der Prostitution praktiziert wurde, besteht in einer pauschalen (umsatzunabhängigen) steuerlichen Vorabzahlung pro Arbeitstag an das zuständige Finanzamt, das von den Bars und Bordellen für jede dort tätige Prostituierte automatisch überwiesen wird. Aufgrund fehlender gesetzlicher Grundlage ist die Teilnahme an diesem Verfahren, das von der Pflicht zu einer jährlichen Steuererklärung der tatsächlich erzielten Einkünfte nicht entbindet, jedoch freiwillig. In Hessen wurden 2011 auf diesem Weg rund zwei Millionen Euro eingenommen.[111] Die in Bonn Anfang 2011 eingeführte Prostitutionssteuer können Straßenprostituierte dort seit Mitte 2011 an einem Steuerticket-Automaten entrichten – einem eigens umgebauten Parkscheinautomaten, der für maximal zehn Stunden gültige Sexsteuer-Tickets zum Preis von sechs Euro ausgibt.[112] 2012 führte die Stadt Stuttgart eine neue Steuer auf für die Prostitution genutzte Wohnungen ein, die monatlich zehn Euro pro Quadratmeter betrug.[113]
Der Bundesfinanzhof entschied 2013, dass die Einkünfte einer Prostituierten gewerbesteuerpflichtig sind (Az: GrS 1/12).[114] Er nahm von seiner Entscheidung aus dem Jahre 1964 Abstand, Einkünfte aus „gewerbsmäßiger Unzucht“ seien „sonstige Einkünfte“ und daher nicht gewerbesteuerpflichtig (BFH, 23. Juni 1964 – GrS 1/64 S).
Schutz der Gesundheit
In Bayern besteht seit 2001 eine Pflicht zur Verwendung von Kondomen. Im Saarland wurde die Kondompflicht 2014 eingeführt.[115]
Evaluation des Prostitutionsgesetzes
Insgesamt lässt sich festhalten, dass die mit der Legalisierung verbundenen Hoffnungen sich nicht erfüllt haben. Andererseits existierten keine belastbaren Statistiken, die einen dramatischen Anstieg von Menschenhandel und Zwangsprostitution belegen. Der Vorwurf, durch das Prostitutionsgesetz werde nicht die Situation der Prostituierten, sondern die der Täter gestärkt, findet sich gleichwohl. So erschwere der Wegfall des Tatbestandes der Förderung der Prostitution (§ 180a Abs.1 Nr.2 StGB a.F.) die rechtliche Aufklärungsarbeit, da dieser zuvor einen Einstieg in strafrechtliche Ermittlungen ermöglicht habe. Ob § 232 StGB (Menschenhandel) eine ausreichende Rechtsgrundlage bietet, um strafprozessuale Maßnahmen zur Bekämpfung des Menschenhandels zur sexuellen Ausbeutung einleiten zu können, auch in Tateinheit mit Zuhälterei (§ 181a StGB), sei fraglich, da der Aussage der Opfer zunehmend mehr Bedeutung zukomme. Die Sprachbarriere, rechtliche Unwissenheit sowie die psychische, physische und rechtliche Abhängigkeit der Opfer verhindere genau diese Aussagen als nunmehr einzige Basis der Strafverfolgung. Um die sexuelle Selbstbestimmung Prostituierter so weit wie möglich zu wahren, wird des Weiteren Handlungsbedarf gesehen in den Punkten der dirigistischen Zuhälterei (§ 181a Abs.1 Nr.2 StGB), die von der Rechtmäßigkeit des "Direktionsrechts der Betreiberseite" (also der Bordellbetreiber) schwer zu trennen sei.[116]In Zusammenhang mit dem in Deutschland sehr liberalen Strafrecht wird seitens der Polizeigeswerkschaft allerdings von idealen, da "täterfreundlichen" Bedingungen für eine lukrative Betätigung in dem milliardenschweren Geschäft gesprochen, [117], das auf der derzeitigen Rechtsbasis und mit sozialpädagogischen Maßnahmen allein kaum humaner gestaltet werden kann.
Siehe auch
Literatur
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Weblinks
Einzelnachweise
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