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Polizeiuniform (Deutschland)

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Deutschland

Die Beamten der Polizei sind an ihrer Uniform erkennbar. Beamte der Kriminalpolizei tragen grundsätzlich zivile Kleidung, ebenso Angehörige der zivilen Einsatzgruppen oder des MEKs. Es kommt auch vor, dass Angehörige der normalerweise uniformierten Schutzpolizei ihren Dienst zu besonderen Anlässen in ziviler Kleidung verrichten.

Die Uniformen der Landespolizei sind grundsätzlich gleich gestaltet. Es gibt jedoch vereinzelt kleine Unterschiede in der jeweiligen Ausgestaltung der Kleidungsstücke.


Die bekannteste Uniform der Polizei ist die des normalen (Streifen-)Polizisten. Diese besteht in den meisten Bundesländern noch aus einer hellbraunen Hose, einem bambusfarbenen Hemd und aus einer dazugehörigen Jacke und der Dienstmütze, wobei eine Abkehr von diesem Farbschema geplant ist.

An der rechten Brusttasche der Hemden, Blusen und Jacken werden in den meisten Bundesländern Verbandsabzeichen getragen. Auf den Schultern der Hemden, Blusen, Jacken und manchen Pullovern sind Schulterklappen angebracht.

Hose

Stoffhose oder Jeans, seit kurzem sind auch Cargohosen verbreitet

Hemd/Bluse

Hemden bzw. Blusen gibt es in einer Ausführung mit kurzen oder langen Ärmeln. Das langärmlige Hemd wird grundsätzlich mit grüner Krawatte getragen.

Pullover

In der kalten Jahreszeit wird als Oberbekleidung auch ein grüner oder beiger Pullover getragen. Diese gibt es in verschiedensten Ausführungen, z. B. als Rollkragenpullover, als Strickjacke oder als normaler Pullover mit aufgenähten Taschen.

Jacke

Entsprechend der unterschiedlichen Einsatzanforderungen werden verschiedene Jacken getragen. Als Wetterschutz dienen grüne Parkas, daneben stehen grüne Sommerjacken oder schwarze Lederjacken für wärmere Witterung zur Verfügung. Gelb-leuchtende Parkas werden für den Verkehrsdienst (z. B. auf der Autobahn) verwendet.

Mütze

Es sind sowohl grüne als auch weiße Dienstmützen in Gebrauch. Die weiße Dienstmütze wird vor allem bei Fußstreifen und im Verkehrsdienst verwendet, die Grüne vor allem zu repräsentativen Zwecken.

Bereitschaftspolizei

Die Beamten der Bereitschaftspolizei tragen im geschlossenen Einsatz einen komplett grünen Einsatzanzug. Dieser wird mit einem grünen oder schwarzem Barett kombiniert.


Wasserschutzpolizei

Die Uniformen der Wasserschutzpolizeien sind entsprechend der Marinetradition schon immer in einem dunkelblau gehalten.


Österreich

Gemäß der Uniformtrageverordnung (UTV) des Bundesministeriums für Inneres sind die Angehörigen des Öffentlichen Sicherheitsdienstes (Bundespolizei, Flugpolizei, EKO Cobra, Höherer Dienst der Sicherheitsbehörden, Stadtpolizei) verpflichtet, im Dienst Uniform zu tragen. Für bestimmte Beamtengruppen, insbesondere jene, welche kriminalpolizeilichen Dienst versehen, bestehen dahingehend natürlich Ausnahmen.

Im folgenden werden nur mehr die neuen, blauen Uniformsorten behandelt, da die alten Uniformen der Bundesgendarmerie und des Bundessicherheitswachekorps ab 1. Jänner 2008 nicht mehr getragen werden dürfen.

Uniformsorten

Hose

Hosen gibt es in zwei verschiedenen Ausführungen. Bei der im regulären Dienst verwendeten Mehrzweckhose handelt es sich um eine dunkelblaue Mischfaserhose. Im Oberschenkelbereich befinden sich Außentaschen. An den Seiten der Hosenbeine befinden je zwei silberfärbige, nicht reflektierende Streifen. Die andere, ausschließlich zur Repräsentationsuniform getragene Uniformhose ähnelt der Mehrzweckhose, jedoch hat sie keine Schenkeltaschen.Der Inhaber der Verwendungsbezeichnung General trägt auf der Uniformhose statt der silbernen Seitenstreifen rote Lampassen.

Hemd/Bluse

Es gibt auch hier zwei verschiedene Ausführungen. Das blaue, langärmelige Uniformhemd bzw. Bluse wird im regulären Dienst getragen und auch zur Repräsentationsuniform. Bei heißer Witterung ist das Tragen des kurzärmeligen, weißen Hemdes gestattet, jedoch keinesfalls zur Repräsentationsuniform. Das Tragen der Krawatte ist nur zur Repräsentationsuniform vorgeschrieben.

Pullover

Bei kalter Witterung kann anstatt des Uniformhemdes ein blauer Rollkragenpullover getragen werden. Weiters ist auch ein blauer Wollpullover vorhanden, welcher sowohl über dem Uniformhemd alls auch über dem Rollkragenpullover getragen werden kann. Im Außendienst ist das Tragen der Pullover als oberste Bekleidungsschicht, außer in Fahrzeugen, nicht gestattet.

Jacke

Den Polizisten stehen zwei verschiedene Jackenarten zur Verfügung. Zum einen die sogenannte Mehrzweckjacke, welche mit vielen Außentaschen ausgestattet ist und vohrnehmlich im regulären Außendienst getragen wird. Sie besitzt ein einzippbares Innenfutter und einen aufknöpfbaren Fleecekragen für kalte Witterung und eine aufknöpfbare Regenkapuze. Die sogenannte Einsatzjacke ist eine etwas enger und kürzer geschnittene sowie mit weniger Außentaschen ausgestattete Jacke, welche vor allem im ordnungspolizeilichen Bereich eingesetzt wird. Für den Verkehrsdienst ist ein signalgelber Überwurf vorgesehen.

Kopfbedeckung

Im regulären Dienst wird die Tellerkappe blau getragen, beim Verkehrsdienst die Tellerkappe weiß. Bei ordnungspolizeilichen Anlässen wird ein blaues Barett getragen. Abweichend davon haben bestimmte Einheiten Baretts in verschiedenen Farben. Von den Einsatzeinheiten wird ein schwarzes, von der EE Wega ein dunkelrotes und von den Diensthundeführern ein hellgrünes Barett getragen.

Sonstiges

  • Gesetzlicher Schutz

Die Uniformen und Uniformteile von Polizisten sind unter gesetzlichen Schutz gestellt. Es ist nicht erlaubt, außer für szenische Zwecke (z.B. Filmaufnahmen) an einem öffentlichen Ort eine solche Uniform oder Uniformteile (Abzeichen, Distinktionen udgl.) zu tragen. Wer dem zuwiderhandelt kann eine Strafe von bis zu € 360.- oder Ersatzfreiheitsstrafe bis zu 2 Wochen erhalten.


Siehe auch: Portal:Polizei, Register Polizei