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Blindensendung

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Die Deutsche Post bietet portofrei Blindensendungen, für den Versand von Nachrichten oder Zeitungen in Brailleschrift (Blindenschrift) sowie Hörbüchern auf Kassette. So können Sehbehinderte Informationen austauschen. Blindensendungen können von jedem versandt werden.

Arten von Blindensendungen

  • Schriftstücke in Blindenschrift (Braille-Schrift),
  • für Blinde bestimmte Tonaufzeichnungen oder sonstige Magnetträger, deren Absender oder Empfänger eine amtlich anerkannte Blindenanstalt ist oder in deren Auftrag der Versand erfolgt,
  • Papiere für die Aufnahme von Blindenschrift, wenn sie von einer anerkannten Blindenanstalt an Blinde versandt werden.

Versandmerkmale

Die Umhüllung von Blindensendungen darf grundsätzlich nicht verschlossen sein. Zudem wird jede Sendung oberhalb der Anschrift mit dem Vermerk „Blindensendung“ gekennzeichnet. Gegen Entgelt bietet die Deutsche Post die Möglichkeit, die Blindensendung mit zusätzlichen Briefleistungen, wie zum Beispiel Einschreiben zu kombinieren. Die Einlieferung erfolgt über den Briefkasten oder bei größeren Formaten über die Postfilialen.

Alle Angaben sind ebenfalls für den internationalen Versand von Blindensendungen gültig. Die Kennzeichnung lautet „Blindensendung/Cécogramme“.