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Wilhelm-Leuschner-Medaille

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Wilhelm-Leuschner-Medaille

Die Wilhelm-Leuschner-Medaille ist die höchste Auszeichnung des Landes Hessen[1]. Sie wurde am 29. September 1964 durch den damaligen hessischen Ministerpräsidenten Georg August Zinn anlässlich des 20. Todestages von Wilhelm Leuschner gestiftet.

Eingangsworte

Die Eingangsworte des Erlasses lauten in ihrem vollen Wortlaut: Als ein Zeichen, dass wir das politische Erbe Leuschners, das politische Erbe, das uns die Opfer des 20. Juli hinterließen, ehren und mehren wollen, stifte ich an seinem 20. Todestage die Wilhelm-Leuschner-Medaille.[2]

Bestimmungen

Die Medaille ist als Auszeichnung für Personen bestimmt, die sich im Geiste Wilhelm Leuschners hervorragende Verdienste um die demokratische Gesellschaft und ihre Einrichtungen erworben haben.[3] Der Erlass wurde 2008 geändert. Seitdem kann die Medaille auch "zur Würdigung des Einsatzes für Freiheit, Demokratie und soziale Gerechtigkeit verliehen" werden.[4]

Vorschlageberechtigung

Vorschlageberechtigt für die Medaille ist in erster Linie der Präsident des Hessischen Landtags sowie die Mitglieder der Landesregierung.[5]

Verleihungspraxis

Die Wilhelm-Leuschner-Medaille wird vom hessischen Ministerpräsidenten persönlich mit einer von ihm unterzeichneten Urkunde verliehen, wobei er die Verleihung auch auf eine Dritte Person delegieren kann. Die Medaille selbst sowie die Verleihungsurkunde gehen dabei in das Eigentum des Beliehenen über. Nach dessen Tod, verbleibt die Medaille als Andenken seinen Hinterbliebenen.[6] Die eingehenden Vorschläge sind sodann auf dem Dienstweg an den Ministerpräsidenten zu senden. Sie sollen neben dem Vorschlag, den Lebenslauf, auch eine ausführliche Beschreibung der Verdienste und Angaben über die Würdigkeit des Auszuzeichnenden enthalten. Sodann beauftragt der Ministerpräsident den Chef der Staatskanzlei mit einer sogenannten Vorprüfung, ob alle Verleihungsvorraussetzungen erfüllt sind.

Entzug

Die Medaille kann auch wieder entzogen werden und zwar in dem Fall, in der sich der Beliehene durch sein Verhalten der Auszeichnung unwürdig verhält. Ausdrücklich geregelt wurde, dass eine Verurteilung wegen einer Übertretung oder einer fahrlässigen Straftat keine Unwürdigkeit begründet.[7]

Form, Beschaffenheit und Trageweise

Die in Silber geprägte Medaille hat einen Durchmesser von 55 mm und ist 2,5 mm stark.[8] Sie zeigt auf ihrer Vorderseite den nach rechts gewendeten Kopf Wilhelm Leuschners mit der Umschrift WILHELM LEUSCHNER. Im Revers das hessische Wappentier, ein bekrönter Löwe, mit der Umschrift FÜR VERDIENSTE UM DAS LAND HESSEN.[9] Die Wilhelm Leuschner-Medaille ist nicht zum Tragen bestimmt und stellt daher eine nicht-tragbare staatliche Auszeichnung dar. Der Entwurf der Medaille stammt von Hans Mettel, früher Direktor der Städelschule Frankfurt am Main.[10]

Sonstiges

Verlorengegangene Stücke werden nicht ersetzt. Der Inhaber ist jedoch berechtigt, auf eigene Kosten sich ein Ersatzstück zu beschaffen.[11] Erster Träger war der frühere hessische Innenminister und Landtagspräsident Heinrich Zinnkann.

Träger

Literatur

  • Hessendienst der Staatskanzlei der Hessischen Landesregierung (Hrsg.): Wilhelm Leuschner, Auftrag und Verpflichtung. Biographische Würdigung des Innenministers des Volksstaates Hessen und Widerstandskämpfers gegen den Nationalsozialismus. Dokumentation des Festaktes der Verleihung der Wilhelm-Leuschner-Medaille zum hessischen Verfassungstag am 1. Dezember 1992 in Schloss Biebrich. Lebenswege der Träger der Medaille. Wiesbaden 1993.
  • Barbara Schüler: Im Dienste der Demokratie. Die Trägerinnen und Träger der der Wilhelm Leuschner-Medaille. Wiesbaden 2004.

Einzelnachweise

  1. Im Dienste der Demokratie - Die Trägerinnen und Träger der Wilhelm Leuschner-Medaille 1965 - 2011, Hessische Landesregierung, 2011, Seite 9
  2. Erlass über die Stiftung der Wilhelm-Leuschner-Medaille vom 29. September 1964, Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen vom 20. Dezember 1965 Nr. 29, Artikel 1
  3. Erlass über die Stiftung der Wilhelm-Leuschner-Medaille vom 29. September 1964, Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen vom 20. Dezember 1965 Nr. 29, Artikel 2
  4. Im Dienste der Demokratie - Die Trägerinnen und Träger der Wilhelm Leuschner-Medaille 1965 - 2011, Hessische Landesregierung, 2011, Seite 42
  5. Richtlinien für die Verleihung der Wilhelm-Leuschner-Medaille vom 29. September 1964, Punkt 1
  6. Erlass über die Stiftung der Wilhelm-Leuschner-Medaille vom 29. September 1964, Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen vom 20. Dezember 1965 Nr. 29, Artikel 4
  7. Richtlinien für die Verleihung der Wilhelm-Leuschner-Medaille vom 29. September 1964, Punkt 5
  8. Im Dienste der Demokratie - Die Trägerinnen und Träger der Wilhelm Leuschner-Medaille 1965 - 2011, Hessische Landesregierung, 2011
  9. Erlass über die Stiftung der Wilhelm Leuschner-Medaille vom 29. September 1964, Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen vom 20. Dezember 1965 Nr. 29, Artikel 3
  10. Im Dienste der Demokratie - Die Trägerinnen und Träger der Wilhelm Leuschner-Medaille 1965 - 2011, Hessische Landesregierung, 2011
  11. Richtlinien für die Verleihung der Wilhelm-Leuschner-Medaille vom 29. September 1964, Punkt 6
  12. a b c Ministerpräsident Volker Bouffier verleiht Wilhelm Leuschner-Medaille
  13. a b c d e f StAnz. 1/1988 S. 2
  14. a b c d Die nachstehende Seite ist nicht mehr abrufbar. (Suche in Webarchiven.) @1@2Vorlage:Toter Link/starweb.hessen.de StAnz. 14/2008 S.910
  15. a b c Ministerpräsident Volker Bouffier verleiht höchste Auszeichnung des Landes. Pressemitteilung auf dem Landesportal Hessen, 4. November 2011.
  16. a b c d Bußer, Michael, Newsletter der Hessischen Landesregierung vom 5. November 2010
  17. a b Die nachstehende Seite ist nicht mehr abrufbar. (Suche in Webarchiven.) @1@2Vorlage:Toter Link/starweb.hessen.de StAnz. 3/2003 S. 214