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Konsens

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Der Konsens (lat. consentire = übereinstimmen, (wörtlich: zusammenfühlen). PPP:Consensus) ist die qualitativ höchste Stufe einer Entscheidungsfindung. Konsens ist eine sachbezogene Einigung einer Gruppe von Menschen ohne verdeckten oder offenen Widerspruch.

Praxis

In einer Gruppe müssen alle zustimmen, um einen Konsens zu erreichen. Oder zumindest nicht widersprechen, obwohl sie Gelegenheit dazu hatten.

Das bedeutet noch nicht gleichzeitig eine erkennbar hohe Zufriedenheit der Beteiligten mit der Entscheidung. Ausschlaggebend für die Gültigkeit des Konsensus ist die Zustimmung, denn der Grund der Zustimmung kann von außen nur unzureichend beurteilt werden. Wenn jemand ggf. auch "belogen" werden möchte - aus welchen Gründen auch immer - dann ist dies unter den Prämissen eines rudimentären Konsensbegriffes durchaus vereinbar.

Allerdings können an die Art der Entscheidungsfindung unausgesprochen unterschiedlich hohe Ansprüche gestellt werden. Dies wird in Situationen des Gebrauchtwagenkaufes oder der Ehe deutlich.

Das macht die tatsächliche Entscheidungsfindung schwieriger, ist aber kein Grund den Konsensbegriff zu verwässern. Soll z.B. die Aufrichtigkeit bei der Entscheidungsfindung vorausgesetzt werden, dann ist dies eine Übereinstimmung, die ebenfalls zuvor im Konsens gefunden werden kann.

Trotzdem erwächst aus dem Konsens immer nur ein Anspruch.

Konsens als Anspruch einer Entscheidungsfindung in einer Gruppe

Die Ansprüche Wahrheit (die Aussagen sind wahr), Richtigkeit (die Entscheidung ist richtig) und Wahrhaftigkeit (die Beteiligten sind authentisch) müssen dann erfüllt sein. Weil das nur selten und/oder nur für einen kurzen Zeitraum geschieht, ist Konsens ein Idealtypus, ein Anspruch.

Menschen kommunizieren miteinander. Die Kommunikation dient dazu, Verständigung herzustellen – wenn wir uns einig sind, brauchen wir uns ja nicht über ein Problem zu verständigen. Kommunikatives Handeln ist also ziel- und zweckgerichtet, zielt auf eine Entscheidung zwischen alternativen (Deutungs-) Möglichkeiten.

In einer erweiterten Bedeutung bezeichnet der Konsens auch eine Übereinkunft (i.S.e. Zufriedenheit) mit sich selbst, z.B. die Schaffung einer Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Wohnen und Arbeiten, ein "mit sich im Reinen sein", Widersprüche im Denken und Handeln oder innere Zerwürfnisse beseitigt zu haben.

Qualitative Unterschiede

Qualitative Abstufung vernünftiger Entscheidungen:

  • Der Konsens als ideale Entscheidung
  • Der konsensierte Entscheid: Hierbei erarbeiten die Gruppenmitglieder einzeln, in Untergruppen oder gemeinsam mehrere Alternativen, aus welchen eine beschlossen werden soll. Die Entscheidung erfolgt dann gemäß dem Systemischen Konsensprinzip (SK-Prinzip) durch Konsensieren:
    • Beim W-Konsensieren wird jene Alternative als Gruppenentscheid anerkannt, die in der Gruppe insgesamt die geringste Ablehnung erfährt.
    • Beim W/P-Konsensieren wird jene Alternative als Gruppenentscheid anerkannt, welche das günstigste Ablehnungs- Zustimmungsverhältnis aufweist.
In beiden Fällen erweist sich der Entscheid als unabhängig von Machteinflüssen in der Gruppe und führt daher auch zu keinem faulen Kompromiss (siehe unten). Die Geltungsansprüche Wahrheit, Richtigkeit und Wahrhaftigkeit werden erweitert um den Begriff des Widerstandes gegen den Entscheid in der gesamten Gruppe. Er drückt den verbleibenden Dissens (das Gegenteil von Konsens) in der Gruppe aus. Solange Widerstand besteht, kann durch dynamisches Konsensieren nach besseren Alternativen gesucht werden, um einen minimalen Widerstand zu erzielen. Im Idealfall, wenn die konsensierte Alternative in der Gruppe keinerlei Widerstand mehr erweckt, herrscht Konsens.
  • Der gute, vernünftige Kompromiss: Hierbei ist die sachgemäße Strukturierung und gemeinsame Bearbeitung des Problems weitgehend gelungen, aber nicht so perfekt, dass alle Beteiligten zu einer optimalen Entscheidung kommen können. Es bleiben Spuren von Dissens (dem Gegenteil von Konsens) erhalten. Die Teilnehmer können, da sie die Lösung gemeinsam erarbeitet haben und akzeptieren, diese Lösung aber sachlich begründen und verteidigen. Die Geltungsansprüche Wahrheit, Richtigkeit und Wahrhaftigkeit werden weitgehend berücksichtigt und eingelöst.
  • Die Mehrheitsentscheidung: Sie scheint einen fairen Ausweg aus dem Entscheidungsproblem zu bieten und mit dem Schlagwort „demokratisch“ legitimiert werden zu können. Oft wird aber nicht darüber nachgedacht, ob eine Abstimmung das angemessene Verfahren für die Lösung eines Problems sein kann. Eine Mehrheitsentscheidung kann angemessen sein, wenn es sich um Verfahrensentscheidungen (zum Beispiel: „Welche Fragestellung hat jetzt Priorität?“), nicht aber, wenn es sich um sachliche Entscheidungen handelt: Die Geltungsansprüche Wahrheit, Richtigkeit und Wahrhaftigkeit werden nicht erfüllt.
  • Der faule Kompromiss: Aus Gründen der Machtbalance wird unter gleichwertigen Gegenspielern ein Ausgleich herbeigeführt. Das zeigt sich in Gruppen häufig nach heftigen und langen Konflikten. Die eine Seite gibt nach, damit man endlich zu einer Entscheidung gelangt. Bei nächstbester Gelegenheit wird von dieser Seite dann ein Vorrecht zu entscheiden eingeklagt.
  • Das Gewinner-Verlierer-Spiel: Hier setzt sich derjenige durch, der am überzeugendsten auftritt, die anderen aber nicht zum Zuge kommen läßt. Er bringt seine Gegner mittels Manipulation oder Herrschaftsausübung zum Schweigen und zur Resignation.

Vorlage:Wiktionary1

Siehe auch

Literatur

Visotschnig/Schrotta: Das SK-Prinzip - Wie man Konflikte ohne Machtkämpfe löst, Ueberreuter, 2005