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Reichsbahndirektion

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Reichsbahndirektionen (RBD bzw. Rbd) waren regionale Verwaltungseinheiten der 1920 gegründeten Deutschen Reichsbahn (bis 1945/1949), Deutschen Reichsbahngesellschaft bzw. der Deutschen Reichsbahn der DDR (bis 1994). Sie wurden gebildet aus den Direktionen der Vorgängerbahngesellschaften und fungierten als Mittelbehörden in der Reichsbahnstruktur.

Aufgaben

Der Präsident einer RBD fasste die gesamten Reichsbahngeschäfte in seinem Bezirk zusammen und leitete sie voll verantwortlich; das waren vor allem die Betriebs- und Verkehrsabwicklung und alle fachlichen Aufgaben, die nicht dem Ministerium, einer Oberbetriebsleitung (später Generalbetriebsleitung), einem Zentralamt oder besonderen „Geschäftsführenden Direktionen“ vorbehalten waren. Bei letzteren wurden bestimmte Geschäfte mehrerer RBDen nur von einer geführt. Das traf in erster Linie auf das Werkstättenwesen zu (vor allem Reichsbahnausbesserungswerke, die als Ämter zählten), d.h. diese geschäftsführenden Direktionen leiteten und überwachten die Tätigkeit aller Werkstätten bei den Ausbesserungswerken ihres Gruppenbezirks, während die übrigen örtlichen RBDen mit der Verwaltung der Werkstätten nichts zu tun hatten.

Jede RBD war in der Regel in fünf Fachabteilungen aufgegliedert, die den Eisenbahnabteilungen des Reichsverkehrsministeriums bzw. der Deutschen Reichsbahngesellschaft entsprachen.

Nachfolgeinstitutionen der 1949 gegründeten Deutschen Bundesbahn waren die Bundesbahndirektionen. Die Deutsche Reichsbahn der DDR führte die Bezeichnung Reichsbahndirektion bis zu Ihrem Aufgehen in der Deutschen Bahn AG 1994 weiter.

Einzelne kleinere Reichsbahndirektionen wurden schon in den Dreißiger Jahren des 20. Jahrhunderts größeren Direktionen zugeordnet, bzw. auf mehrere Direktionen aufgeteilt.

Die einzelnen Direktionen erhielten Kennbuchstaben, mit denen auch die Bahnhofskürzel der jeweiligen Direktion begannen.

Die Deutsche Reichsbahn (ohne Gruppenverwaltung Bayern) war 1927 gegliedert in 24 Reichsbahndirektionen:

Die Gruppenverwaltung Bayern (aufgehoben mit dem Jahresende 1933) der Deutschen Reichsbahn umfasste die

Nach dem Anschluss Österreichs 1938 an das Deutsche Reich wurden auch auf dem Gebiet der BBÖ Reichsbahndirektionen eingerichtet:

Die Eisenbahnlinien des Sudetenlandes wurden den benachbarten Eisenbahndirektionen Breslau, Dresden und Regensburg zugeordnet. Nach der Eingliederung der früheren reichsdeutschen und polnischen Gebiete in das Deutsche Reich wurden 1939 zwei neue Reichsbahndirektionen eingerichtet:

Die Deutsche Reichsbahn der DDR richtete als Ersatz für weggefallene Direktionen in den Ostgebieten und der BRD einige neue ein, wobei die Bahnhofskürzel und damit auch die Kennbuchstaben erhalten wurden.

  • Reichsbahndirektion Berlin
  • Reichsbahndirektion Cottbus (ab 1.10.1945 für Osten)
  • Reichsbahndirektion Dresden
  • Reichsbahndirektion Erfurt
  • Reichsbahndirektion Greifswald (ab 10.10.1945 für Stettin)
  • Reichsbahndirektion Halle
  • H Reichsbahndirektion Magdeburg (ab 18.8.1945 für Hannover)
  • Reichsbahndirektion Schwerin
  • Reichsbahndirektion Wittenberge (vom 15.8. bis 30.9.1945 als Ersatz für Hamburg)

Jede Reichsbahndirektion wurde von einem Präsidenten geleitet, der dem Ministerium für Verkehr unterstand. Der Reichsbahndirektion waren ein Reichsbahnamt, örtliche Dienstellen der Hauptdienstzweige Maschinenwirtschaft, Wagenwirtschaft, Bahnanlagen, Sicherungs- und Fernmeledewesen und Dienststellen mit speziellen Aufgaben des Bezirks nachgeordnet. Die Reichsbahndirektion war entsprechend den Hauptdienstzweigen in Verwaltungen, denen ein Verwaltungsleiter vorstand, und in Funktionalabteilungen (z.B. Planung, Kader und Ausbildung, Hauptbuchhaltung und Statistik) gegliedert. Die Abgrenzung der Reichsbahndirektionen voneinander berücksichtigte das Streckennetz und die Territorialstruktur der DDR.

Literatur

Hansjürgen Wenzel: Kriegsende und Eisenbahnorganisation, in: Eisenbahn-Kurier 5/95, S. 44-49.